Profane Frage bzgl. der Besoldungserhöhung

  • hallo,


    Ich hab mal eine ganz profane Frage.


    Mein Mann hat seine Revision bestanden und wird voraussichtlich zum neuen Schuljahr Konrektor.
    Ab wann erfolgt dann die Besoldungserhöhung? Direkt oder erst nach der Probezeit? :cash:


    Laut unseren Infos beträgt die Probezeit 6 Monate. Kommt dann noch mal eine Prüfung?
    Bei Rektoren beträgt die Probezeit ja mittlerweile 2 Jahre und schließt noch mal mit einem Gespräch?/Prüfung?/ Kolloquium? ab.


    Über Infos wäre ich dankbar.


    LG

  • Hatte das aus der Familie im Gedächtnis, dass man eine bestimmte Zeit warten muss, bis die höhere Besoldung nach Beförderung erfolgt, habe gerade aber das Folgende gefunden:

    Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes müssen Beamte im Fall einer Beförderung sofort die zugehörige höhere Besoldung erhalten. Die zweijährige Wartepflicht sehen Richter in Karlsruhe als verfassungswidrig an. Dieses Gesetz betraf hierbei Beamte in den höheren Besoldungsgruppen, die nach einer Beförderung zwei Jahre lang auf die höheren Bezüge warten mussten. Kläger war der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz.

    Da weitere Nachweise (wie die Angabe des Aktenzeichens zum Urteil des BVerG) fehlen, würde ich dir raten, nochmal bei deiner Gewerkschaft/PR nachzufragen. Wäre aber ja schön, wenn sich das als gesichert herausstellen würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Urteil hin oder her, es passiert aber nicht so: wir werden erst beauftragt und dann erst benannt. Die Beauftragung ist noch keine (gehaltswirksame) Beförderung. Da machst du den Job erstmal mit Zusatzaufgaben, für umme. Und da in den meisten BLen die Laufbahnverordnung sagt, dasss es keine Zwischenbefördrung gibt, ist der Sprung z.B. A13-15 gleich richtig lang.
    Und dann gibt es noch die Tatsache, dass die 6monatige oder sonstwie lange Bewährungszeit nur eingehalten wird, wenn einer die Akte grad bearbeitet...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Konkret geht es hier von A12 auf A13Z sprich keine Sprungbeförderung.
    Gibt es bei den 6 Monaten Probezeit für Konrektoren denn auch noch eine " Prüfung" / "Gespräch" um danach erst ernannt zu werden?


    Es ist unglaublich schwer für mich Infos zu bekommen ( oder ich suche falsch).


    LG

  • Gibt es nicht immer vor Beförderungen mindestens Unterrichtsbesuche? Zumindest muss man aber ja eine Ernennungsurkunde erhalten, solange man diese noch nicht in Händen hält- was nicht direkt mit Aufnahme der neuen Funktionsstelle der Fall ist- macht man wie Meike geschrieben hat den Job für das alte Salär.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Er hat doch jetzt die Revision gemacht.
    Das volle Programm.


    Was kommt denn noch?
    Er wechselt " irgendwann" im Sommer wohl ganz offiziell die Schule.
    Also jetzt macht er in der neuen Schule noch nichts.

  • Ich weiß nicht, wie es in NRW läuft. Ich finde es aber tatsächlich immer etwas befremdlich, wenn Kollegen solche grundlegenden Fragen zum System stellen, die sich für eine Leitungsposition beworben haben. In meinem naiven Weltbild gehen Kollegen auf Leitungspositionen, die schon viele Erfahrungen im Schuldienst haben und auch schon Einblicke gewonnen haben, wie die Bildungsverwaltung funktioniert. Im Zweifelsfall sollten sie zumindest wissen, wo sie die Info herbekommen.
    Klar spricht überhaupt nichts dagegen, mal kurz im Forum nachzufragen. Aber wenn nach mehreren Tagen dort keine konkrete Antwort für meine Situation kommt, würde ich als Konrektor andere Quellen bemühen.

  • Ich selbst habe mit Schulleitung gar nichts zu tun, daher kenne ich mich damit nun mal nicht aus.
    Meinen Mann interessiert leider nicht wann es die Besoldungserhöhung gibt ( er macht es aus Interesse an der neuen Aufgabe).


    Mich interessiert aber schon auch der Aspekt mit der Besoldung..nur kann ich ja schlecht deshalb bei der Bezreg anrufen...daher dachte ich, dass es hier doch sicherlich auch Konrektoren gibt , die es ja wissen müssten.

  • Die Konrektoren oder Rektoren mag es geben, aber ggf.nicht aus NRW oder sie fühlen sich nicht angesprochen oder sie haben nicht den Wunsch sich als Rektor/Stellvertreter "zu outen" oder oder oder. ;) Auch wenn deinen Mann die Besoldung nicht vorrangig interessiert, sondern die Stelle an sich (was ich großartig finde), weiß er vermutlich mehr über diese Abläufe in NRW. Alternativ könntest du auch nochmal deine Gewerkschaft ansprechen wie genau das Prozedere in NRW ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • NRW, mir bekannte Fälle, Leitungsfunktion:


    Probezeit beginnt, wenn man die neue Stelle/Funktion wahrnimmt.
    Keine weitere Prüfung zum Anlauf der Probzeit.
    Beförderung erst nach Ablauf der Probezeit.
    Besoldungserhöhung mit der Beförderung.

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