Wer kennt sich aus mit Versetzungen NRW

  • Hallo zusammen,
    Da ich so langsam am in meiner Schule am Verzweifeln bin, hoffe ich, dass ich hier vielleicht einige Tipps oder Klarheit bekomme. Ich bin Sonderschullehrerin und wurde zum Schuljahr 2014/2015 nach Auflösung meiner alten Förderschule gegen meinen Willen an eine Sekundarschule versetzt. Da ich dort aber sehr schnell extrem unglücklich war mit meiner neuen Stelle, stellte ich am 17.5.2015 meinen ersten Versetzungsantrag zum 01.02.2016. Dieser erste Antrag wurde natürlich abgelehnt, so wie jeder andere Antrag danach auch. Es heißt immer,dass es keine Ersatz für mich gibt und basta! Ich habe bis jetzt immer alle Antraege pünktlich gestellt ....wann in Gottes Namen kann ich da endlich weg??
    Eine Freigabe werde ich weder von meiner Schulleitung,noch vom Schulrat bekommen. Immer mit der selben Laier.
    Auf der einen Seite kann ich das ja verstehen, aber ich gehe mittlerweile wirklich am Stock!!!


    Wie genau geht das mit der 5 Jahresfrist? Mein erster Antrag war zum 1.2.2016 . Der wurde zum ersten Mal angelehnt. Wie zählt man das? Mein Schulleiter sagt, dass ich erst ab dem 1.2.2021 dann keine Freigabe mehr bräuchte... So lange.muss ich noch mindestens bleiben??? Eigentlich ist doch schon der Antrag zum 1.2.2020 mein 5. Antrag in Folge , bzw.der zum Sommer,.denn zum Halbjahr wird derzeit nicht einbestellt.


    Kann mir jemand das besser erklären? Meine Stelle dort ist wirklich furchtbar. Ich bin die Vertretungsreserve und zum Heizungslehrer mutiert während die Kollegen finden, dass Sonderpaedagogen grundsätzlich überbezahlt sind.


    Danke vorab
    Spooky

  • Was sagt der LR und PR dazu?

    Mit dem LR hatte ich zum Ende des vergangenen Schuljahres gesprochen und dieser setzte sich dann bei einem gemeinsamen Gespräch mit der Schulleitung für mich ein. Meine SL hatte auch gleich zu diesem Gespräch den SR mit im Boot, der an dem Tag aber wegen einer Fortbildung eh bei uns im Hause war. Ich war überrascht, dass der SR grundsätzlich mehr auf meiner Seite stand, da nämlich eine Menge Förderstunden der Förderkinder für meine Vertretungen ausgefallen waren, und die Vertretungssituation hat sich seither auch etwas zum Positiven hin verändert.


    So weit so gut, aber die grundsätzliche Einstellung zur Inklusion/ Sonderpädagogik ist einfach in unserem Team grottengrässlich und nach jetzt bald 5 Jahren habe ich auch jegliche idealistische Einstellung daran etwas verändern zu können aufgegeben.


    Ich möchte einfach nur noch weg, weil ich da wirklich vor die Hunde gehe.... Dennoch gibt es leider keinen Ersatz offensichtlich. Das ist aber hier auch schon seit Jahren so.... Der Schulrat wird mich also wohl kaum ziehen lassen. Hat er bis jetzt ja auch nicht getan...


    Weißt du wie lange ich da in meinem Fall konkret wirklich noch gesperrt bin???

  • Es gibt viele widersprüchliche Angaben.
    Tipp: 1. Personalrat der Bezirksregierung kontaktieren. Anrufen und Mail.
    2. Aufnehmende Schule kontaktieren, wann du anfangen könntest.
    3. Dezernat mit Personalrat zusammen kontaktieren.
    4. Schulleitung mit Anwalt drohen.
    5. Anwalt nehmen.


    Zusätzlich zu allen Schritten einfordern, erstmal teilabgeordnet zu werden.

  • Habe heute gehört, dass die 5 Jahresfrist eigentlich nicht gilt und der Versetzungswunsch eine sehr hohe Priorität hat

  • Eher nicht....ich bin offensichtlich ein absoluter Mangel als Sonderpädagoge im Moment in NRW. Der PR hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass es wieder nichts wird mit meiner Versetzung und dass ich mich darauf einstellen soll, dass ich die volle Zeit noch absitzen muss. Ganz, ganz toll. Heißt Freigabe erst zum 1.2.2021. Ich bin ganz ehrlich so langsam etwas verzweifelt. Seit 6 Jahren sitze ich , nach Auflösung der Förderschulen, an einer Schule, zu der ich nie wollte und die mein Familienleben mehr als einschränkt. Ich habe 3 lange Nachmittage und fast jede Woche zusätzlich 1x Konferenz. Meine Tochter ist jetzt 9 Jahre alt und da mein Mann ebenfalls arbeitet ,haben wir echte Probleme mit der Betreuung unseres Kindes. Hier auf dem Land gibt es nicht so viele Übermittagsangebote und auf Familie kann ich leider nicht zurückgreifen. Ich weiß, dass ich damit sicherlich nicht alleine dastehe, aber es nervt einfach nur noch. Sorry fürs Jammern, aber ich bin einfach nur noch frustriert!


    Ach...und Teilzeit hilft mir auch nicht. Darauf wird bei der Stundenplanung nämlich nicht wirklich geachtet.

  • Ich weiß, daß es dir wahrscheinlich nicht helfen wird. Aber ein Kollege hat in einem solchen Fall bei uns einfach den Nachwuchs mitgebracht, weil abends, bei uns läuft der Unterricht bis 21 Uhr, keine Betreuung zu finden war. Das erhöhte dann den Druck auf den Stundenplaner doch etwas.

  • Eher nicht....ich bin offensichtlich ein absoluter Mangel als Sonderpädagoge im Moment in NRW. Der PR hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass es wieder nichts wird mit meiner Versetzung und dass ich mich darauf einstellen soll, dass ich die volle Zeit noch absitzen muss. Ganz, ganz toll. Heißt Freigabe erst zum 1.2.2021. Ich bin ganz ehrlich so langsam etwas verzweifelt. Seit 6 Jahren sitze ich , nach Auflösung der Förderschulen, an einer Schule, zu der ich nie wollte und die mein Familienleben mehr als einschränkt. Ich habe 3 lange Nachmittage und fast jede Woche zusätzlich 1x Konferenz. Meine Tochter ist jetzt 9 Jahre alt und da mein Mann ebenfalls arbeitet ,haben wir echte Probleme mit der Betreuung unseres Kindes. Hier auf dem Land gibt es nicht so viele Übermittagsangebote und auf Familie kann ich leider nicht zurückgreifen. Ich weiß, dass ich damit sicherlich nicht alleine dastehe, aber es nervt einfach nur noch. Sorry fürs Jammern, aber ich bin einfach nur noch frustriert!


    Ach...und Teilzeit hilft mir auch nicht. Darauf wird bei der Stundenplanung nämlich nicht wirklich geachtet.

    Bei Teilzeit MUSS darauf im Stundenplan geachtet werden. Da gibt es klare Vorgaben. Der Philologenverband hat vor einiger Zeit eine Klarstellung veröffentlicht, in der es unter anderem um verlässliche Stundenpläne und das Verbot, Teilzeitkräfte zu früherem Kommen und längerem Bleiben ohne deren Einwilligung anzuweisen, ging.
    Natürlich stehen viele Schulen personalbedingt stark unter Druck, aber gerade das macht es unabdingbar, sich als Teilzeitkraft für die einem zustehenden Rechte einzusetzen. Da können ein Stundenplaner oder eine Schulleitung nicht lapidar entgegnen "geht nicht".


    Wenn Du allerdings Vollzeit arbeiten solltest, dann kannst Du leider keine Vergünstigungen einfordern - das geht dann nur mit Goodwill der Schulleitung. Was die Nachmittage angeht, so scheint das ja an vielen Schulen mittlerweile Standard zu sein. Da hast Du, was Nachmittage angeht, keine Chance.


    Etwas anderes wäre es, wenn Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragen würdest. Bis Dein Kind 12 Jahre alt ist, ginge das ja. Während dieser Beurlaubung darfst Du natürlich auch arbeiten. Theoretisch wäre sogar die Arbeit an einer anderen Schule möglich, wenn Du dort ein Vertretungsangebot annimmst. Das müsstest Du aber mit dem Schulamt bzw. mit der Bezirksregierung abklären. Bei meiner Frau ist es so, dass sie während dieser Beurlaubung nicht an ihrer Stammschule bleiben müsste und somit auch an eine andere, schulformgleiche, Schule wechseln könnte.


    Wäre das für Dich ggf. eine Alternative?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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