Was kann ich tun

  • Hallo,
    Ich habe gestern eine Latein Klausur schreiben lassen.
    Die Schüler sollten über ihre Ferien schreiben.
    Ein Schüler hat mehrere Wörter benutzt die wir im Unterricht noch nicht durchgenommen haben. Außerdem war er auf Toilette.


    Ich habe die Vermutung das er die Geoogelt hat.


    Muss ich ihm die gute Note dafür geben oder kann ich ihm 0 Punkte geben?
    Was meint ihr?
    Vielleicht hat er die wörte auch irgendwo anders gelernt

  • Hallo,


    google mal nach dem "Anscheinsbeweis" oder "Anscheinsverdacht".


    Dabei geht es nach meiner schwachen Erinnerung darum, dass die Gegenseite beweisen muss ("Beweislastumkehr"), etwas z.B. nicht getan zu haben, wenn alles dafür spricht, dass sie es getan hat.


    Vielleicht kannst du auf dieser Grundlage den Schüler neu testen, weil "alles dafür spricht", dass er betrogen hat (bzw. du erhebliche Zweifel daran hast, dass er die Leistung selbst erbracht hat) und er nun beweisen muss, dass er nicht betrogen hat, d.h., in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, denn das sollte ja nicht nur 1 x möglich sein und dann nie wieder.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Mein Trollalarm schreit zwar grad laut auf, aber gut:


    - Was sollten die Schüler über die Ferien schreiben und warum ist das relevant für die Frage?


    - Hast du abgesehen von der Verwendung nicht unterrichtlich behandelter Worte einen Nachweis für den Betrugsversuch? Wenn nicht hat der Schüler halt Glück gehabt. Bauchgefühl allein reicht nicht zur ungenügend/0 Punkten. Die Verwendung nicht unerrichtlich behandelten Vokabulars ist definitiv kein Beweis für einen Betrugsversuch: Vielleicht hatte der Schüler Nachhilfe, von der du nichts weißt, hat in den Ferien gelernt (soll es geben...) etc. Vermutungen sind keine Basis der Notengebung, wie dir bekannt sein sollte (vorausgesetzt, du bist Lehrer_in).


    - Falls du Lehrer_in bist: Die Frage klingt überraschend unerfahren und als wären schulrechtliche Vorgaben der Leistungsbeurteilung dir nicht bewusst. Wäre es möglich, dass du Ref/Quereinsteiger bist?


    - Bist du selbst der Schüler/die Schülerin um den/die es geht und hast Sorge, wie der Fall für dich ausgehen könnte?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Anscheinsbeweis könnte dann greifen, wenn es abgesehen vom Bauchgefühl und Vermutungen harte Fakten geben würde, die einen Betrugsversuch zumindest für naheliegend erscheinen lassen würden, z.B. die Übersetzung des Schülers lässt sich via Google wörtlich wiederfinden (also ein ausreichend komplexer Satzteil oder Satz, nicht nur ein Wort). Wenn nur einzelne Worte - die wie gesagt auch durch Nachhilfe/Lernen/aus der passenden Reclam-Übersetzung bekannt sein könnten- Zweifel aufwerfen, diese Zweifel sich aber nicht weiter erhärten lassen, wäre eine Beweisumkehr eine Form der Willkür und keinesfall gerechtfertigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Anscheinsbeweis könnte dann greifen, wenn es abgesehen vom Bauchgefühl und Vermutungen harte Fakten geben würde, die einen Betrugsversuch zumindest für naheliegend erscheinen lassen würden, z.B. die Übersetzung des Schülers lässt sich via Google wörtlich wiederfinden (also ein ausreichend komplexer Satzteil oder Satz, nicht nur ein Wort). Wenn nur einzelne Worte - die wie gesagt auch durch Nachhilfe/Lernen/aus der passenden Reclam-Übersetzung bekannt sein könnten- Zweifel aufwerfen, diese Zweifel sich aber nicht weiter erhärten lassen, wäre eine Beweisumkehr eine Form der Willkür und keinesfall gerechtfertigt.


    Weißt du das genau oder ist das deine Meinung? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen, vor allem für den Schulbereich?


    Ich habe schon mal einen Test neu schreiben lassen, weil der mir bei diesem Schüler "zu gut" ausfiel. Er hatte ihn aber auch unter Aufsicht geschrieben, doch diese Aufsicht hatte, anders als vereinbart, auch inhaltlich geholfen. Naja, ok, das wusste ich aber schon, als ich neu schreiben ließ. Ich sagte einfach, das erste Mal war "Generalprobe" und nun solle der Schüler zeigen, was er alleine kann.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Sagt mal ... hat irgendwer jemals über die Ferien eine Lateinklausur geschrieben?

    klar. Und gleich danach über Kernkraftwerke und Quantenphysik ;-)


    ...wobei letzteres wegen der vielen lateinisch/griechischen Fachbegriffe vielleicht sogar möglich wäre.

  • Eine Lateinklausur "Mein schönstes Ferienerlebnis"? Alle Achtung. Die deutsche Rechtschreibung würde ich übrigens nochmal vertiefen, die kann man nicht auch noch auf dem Klo ergoogeln in der kurzen Zeit.


    Falls du von Englisch redest und in der 7. Klasse bist: ich würde mir die neuen Vokabeln jedenfalls gut einprägen. Wenn der Lehrer nachfragt, sollten die schon in deinem Wortschatz vorkommen.

  • Weißt du das genau oder ist das deine Meinung? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen, vor allem für den Schulbereich?


    Ich habe schon mal einen Test neu schreiben lassen, weil der mir bei diesem Schüler "zu gut" ausfiel. Er hatte ihn aber auch unter Aufsicht geschrieben, doch diese Aufsicht hatte, anders als vereinbart, auch inhaltlich geholfen. Naja, ok, das wusste ich aber schon, als ich neu schreiben ließ. Ich sagte einfach, das erste Mal war "Generalprobe" und nun solle der Schüler zeigen, was er alleine kann.

    Meine Einschätzung beruht auf diesen beiden Informationen:


    http://www.rechtslexikon.net/d…eweis/anscheinsbeweis.htm
    https://www.cornelsen.de/magaz…recht-unterrichtsmaterial



    Um es gesichert sagen zu können habe ich eben "meinen" Schulrechtler angeschrieben mit einer Aussage für BaWü wo das schulrechtlich zu finden wäre. Wenn ich eine Antwort habe melde ich mich gerne nochmal.




    Was den von dir geschilderten Fall anbelangt: Da wusstest du ja gesichert, dass die Aufsicht inhaltlich geholfen hat, hattest also härtere Fakten an der Hand, als ein eines Bauchgefühl.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zurück zur Ausgangsfrage: "Was kann ich tun?"


    Antwort: "Erwachsen werden."
    Und auf dem Weg dahin nicht mehr schummeln. Dann musst Du Dich auch nicht in irgendwelchen Foren blamieren...

  • Meine Einschätzung beruht auf diesen beiden Informationen:
    http://www.rechtslexikon.net/d…eweis/anscheinsbeweis.htm
    https://www.cornelsen.de/magaz…recht-unterrichtsmaterial


    Um es gesichert sagen zu können habe ich eben "meinen" Schulrechtler angeschrieben mit einer Aussage für BaWü wo das schulrechtlich zu finden wäre. Wenn ich eine Antwort habe melde ich mich gerne nochmal.


    Was den von dir geschilderten Fall anbelangt: Da wusstest du ja gesichert, dass die Aufsicht inhaltlich geholfen hat, hattest also härtere Fakten an der Hand, als ein eines Bauchgefühl.


    Ja, danke, das würde mich interessieren.


    In meinem Falle handelt es sich sicherlich sowieso nicht um einen Anscheinsbeweis ( = Beweis des ersten Anscheins), weil ich ja Klarheit hatte, also kein "Anschein". Anschein verstehe ich schon so als ein "sieht aus als ob/wenn". Ich verstehe es so, dass dann nicht mehr ich nachweisen muss, dass jemand eine Leistung nicht eigenständig erbracht hat, sondern die Gegenseite muss beweisen, dass sie die Leistung eigenständig erbracht hat bzw. dazu in der Lage ist (Beweislastumkehr).


    Es wäre wirklich mal interessant zu wissen, wie weit mein Bauchgefühl + "Indizien" da als Begründung reichen dürfen. Hier gab es ja zwei "Indizien" (benutzte unbekannte Wörter + war während der Klausur auf Toilette), wobei sich die Zweifel ja anscheinend auch dadurch ergeben, dass der Person eine "so gute Leistung" nicht zugetraut wurde und man heutzutage mit der heimlichen Nutzung der neuen Medien in unbeobachteten Momenten rechnen muss. Aber ob das bereits reicht?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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  • Zum konkreten Thema mit der Klausur habe ich nichts beizutragen, aber beim Reizwort „Beweislastumkehr“ stellen sich mir die Nackenhaare auf. Selbst wenn das rechtlich möglich wäre, würde ich ein solches Vorgehen niemals anwenden. Schon die Idee verstösst fundamental gegen mein Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis. Ich sehe das so: Ich bin als Lehrer der Profi und Leistungsbewertung ist ein Teil meines Jobs. Wenn ich also als Fachmann nicht beweisen kann, dass eine Leistung nicht eigenständig erbracht wurde, dann gilt für mich in dubio pro reo. Alles andere empfinde ich als Willkür.

  • Die Schüler sollten auf Latein Texte über ihre Ferien schreiben?!


    Sollte das stimmen und in deinem Bundesland sollen wirklich selbst von den SuS Texte verfasst worden sein, dann wäre eine Variante, den Schüler, wie oben beschrieben, den Text noch einmal schreiben zu lassen.
    Einen ähnlichen Fall hatte ich in Spanisch mal. Da konnte er das nicht nochmal reproduzieren, also gab's mit 0 Punkten die Quittung.

  • @Kippelfritze: Habe die Frage eben mal abgeklärt: Den Anscheinsbeweis "prime facies" (vgl. Link oben in Post 11) gibt es schulrechtlich. Dieser steht allerdings lediglich in den schulrechtlichen Kommentaren (Loseblattsammlung von Wörz, von Alberti, Falkenbach) und nicht direkt im Schulrecht das Landes Baden-Württemberg. Auch in der einschlägigen Rechtssprechung lässt dieser sich finden. Schulrechtlich lässt sich dieser anwenden für Leistungen, die nur durch Täuschung erklärbar sind, z.B. längere wörtliche Teile aus einer Musterlösung. Der Schüler muss dann zeigen, dass er das wirklich auswendig aufsagen kann, gelingt das nicht wenigstens annähernd, wäre ein ungenügend bzw. 0 Punkte rechtfertigbar. Einzelne Worte die bislang nicht im Fachunterricht eingeführt worden sind zu verwenden erfüllen das nach Aussage meines Schulrechtlers nicht, insofern passt da meine Einschätzung des oben geschilderten Sachverhalts.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke, CDL !


    ... Schulrechtlich lässt sich dieser anwenden für Leistungen, die nur durch Täuschung erklärbar sind, z.B. längere wörtliche Teile aus einer Musterlösung. Der Schüler muss dann zeigen, dass er das wirklich auswendig aufsagen kann, gelingt das nicht wenigstens annähernd, wäre ein ungenügend bzw. 0 Punkte rechtfertigbar. Einzelne Worte die bislang nicht im Fachunterricht eingeführt worden sind zu verwenden erfüllen das nach Aussage meines Schulrechtlers nicht, insofern passt da meine Einschätzung des oben geschilderten Sachverhalts.


    Schau mal, hier liest sich das nicht so streng ("ganze Textpassagen"):


    Spickzettel und andere Täuschungsversuche:
    Auch im schulischen Bereich spielen Sickzettel und andere Täuschungsversuche eine erhebliche Rolle:
    Abzugrenzen ist zunächst die straflose Vorbereitung zu einem Täuschungsversuch von dem sanktionswürdigen Versuch:
    ... Zu beachten istdaß die Beweislast für die Täuschung bei den Lehrern liegt:

    • Gegebenenfalls kommen den Lehrern aber auch die Grundsätze des „Anscheinsbeweises“ zugutewenn einzelne Tatsachen bei verständiger Würdigung den Anschein erweckendaß der Prüfling getäuscht hat.
    • Der Schüler kann dies aber mit dem Vortrag eines atypischen Geschehensablaufes entkräften.

    http://rechtsanwalt.schulrecht…l-taeuschungsversuch.html


    Noch allgemeiner liest es sich hier:


    ...
    Wenn ein Prüfling im Rahmen der Prüfung objektiv eine Regel des Prüfungsverfahrens verletzt, z. B. Klebezettel an Büchern mit Bemerkungen beschriftet, obwohl z. B. Überschriften oder Ziffern erlaubt sind, spricht in der Tat der erste Anschein für das Vorliegen eines Täuschungsvorsatzes. Diesen kann der Prüfling aber entkräften, ... Kann so der Anscheinsbeweis erschüttert werden, dann obliegt es der Prüfungsbehörde, den Vollbeweis für die Täuschungsabsicht zu erbringen. ...


    https://www.anwalt.de/rechtsti…er-doch-nicht_062661.html


    Und hier:


    ... Jedoch wird auch das bloße Mitführen eines Handys im Prüfungsraum ganz überwiegend als Täuschungsversuch gewertet. Hier trifft allerdings dem Aufsicht führenden Lehrer die Beweislast für die konkrete Täuschungshandlung. Er kann sich dabei jedoch auf die Grundsätze des sogenannten "Anscheinsbeweises" berufen. Hierbei kehrt sich dann die Beweislast um. Der Schüler kann versuchen nachzuweisen, dass er keine Täuschungshandlung begangen hat. ...


    https://www.morgenpost.de/fami…n-der-Pruefung-haben.html


    Ich finde ganz gut, dass wir diese Möglichkeit der Beweislastumkehr haben, weil es sonst manchmal wirklich sehr schwer wäre, etwas nachzuweisen, was aber offensichtlich ist. Wichtig, aber sicherlich nur im Einzelfall zu klären, ist eben diese Offensichtlichkeit. Nur in diesem Falle kehrt sich ja die Beweislast um, in allen anderen Fällen, also im Normalfalle, ist der Lehrer in der Pflicht, den Täuschungsversuch zu beweisen.


    Ich hatte mal einen Vater, der mir nach dem Vorwurf des Abguckens ggüb. seinem Sohn sagte, ich wüsste doch gar nicht, ob sein Sohn wirklich abgeguckt habe, vielleicht habe er einfach nur so "gedankenversunken" nach links geschaut, wo zufällig der Mitschüler mit seinem Testblatt saß.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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  • Ups, lest mal, ein ähnlicher Fall und auch das Argument vom Anscheinsbeweis:


    Frage 2: Smarte Täuschung
    Vor der Latein-Klausur gibt ein Schüler sein (altes) Handy ab, schreibt die Klausur und gibt sie schon 20 Minuten vor dem Abgabetermin ab. Bei der Korrektur fallen erstaunlich gute sprachliche Formulierungen auf, die sich aber bei einem Blick ins Internet klären: Nahezu die komplette Übersetzung stammt aus dem ersten Google-Eintrag, die der Schüler offensichtlich über ein anderes Smartphone aus dem Internet abgeschrieben hat. Bei der späteren Besprechung kann der Schüler die ersten Sätze, trotz einiger Hilfen, nicht übersetzen. Darf man die Klausur wegen Täuschungsversuchs mit 00 Punkten bewerten?


    Na, da haben wir doch gleich die konkrete Umsetzung des Problems aus der vorigen Frage. Nun die Antwort: Ja, Sie dürfen den Google-Eintrag als Täuschungsversuch bewerten, und zwar über den Anscheinsbeweis. Er besagt (stark verkürzt): Man darf Dinge unterstellen, die der normalen Lebenserfahrung entsprechen. Und wenn die Übereinstimmungen so frappierend sind, wie von Ihnen geschildert, dann darf man eine Täuschung unterstellen. Ausgesprochen clever von Ihnen war es, vom Schüler kurz darauf noch einmal eine Übersetzung zu fordern. Die braucht aufgrund des zeitlichen Abstands und der möglichen Aufregung des Schülers nicht perfekt zu sein, aber wenn sie ausgesprochen schwach ist, so ist dies ein weiterer Beleg für die Täuschung.


    https://www.cornelsen.de/magaz…recht-unterrichtsmaterial

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Jup, das war der Text, den ich in Post 11 verlinkt hatte. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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