Unterricht nachholen wegen bzw. trotz Prüfungsaufsicht

  • Eine Lehrkraft wird zur Prüfungsaufsicht eingeteilt. Laut Stundenplan hätte sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht.
    Die SL verlegt diesen Unterricht wg. der Prüfungsaufsicht an einen anderen Tag, dass die Lehrkraft den durch die Prüfungsaufsicht entfallenden Unterricht nachholen muss.


    Ist das rechtens (in B.-W.)?

  • Ich habe leider keine brauchbare Antwort, wollte aber gerne zum Ausdrucken bringen, dass es das Forum doch immer wieder schafft mich mit immer absurderen Ideen von Schulleitern anderer Schulen zu verblüffen.
    Vielleicht das, was immer mal wieder empfohlen wird: erstmal darum bitten, die Anweisung schriftlich zu bekommen, dann ans Schulamt damit.

  • Was kannst du denn bitte dafür, wenn du zur Prüfungsaufsicht eingetragen wirst?! In so einem Fall geben wir den Schülern immer Aufgaben, die sie zu lösen haben. Ergo ist dann auch kein Unterricht ausgefallen.

    • Offizieller Beitrag

    http://www.schulaemter-bw.de/s…(MAU).pdf?attachment=true


    Siehe vor allem den Passus "Umgang mit ausgefallenen Unterrichtsstunden".


    Wenn ich das Papier richtig lese, dann handelt es sich um Mehrarbeit, deren Anordnung rechtens war, die aber entsprechend zu vergüten ist.

  • Du könntest natürlich auch die Prüfungsaufsicht dankend ablehnen. Offenbar unterliegt die Schulleitung ja dem Eindruck, dass sie dir damit einen Gefallen tut.

    Ist Prüfungsaufsicht denn kein Gefallen? Man hat keine Vorbereitungs-/Nachbereitungszeit und Stress auch nicht, oder stelle ich mir was Falsches darunter vor?

  • Im Regelfall werden die Prüfungsaufsichten so gelegt, dass kein Unterricht ausfällt, also in Freistunden. Damit sind sie eine Mehrbelastung.
    Wenn dafür Unterricht ausfällt, ist das natürlich angenehm. Die Aufsichten in die Unterrichtszeit der Lehrkraft zu legen und dann darum zu bitten, die Stunden nachzuholen, ist einfach nur absurd.

    • Offizieller Beitrag

    Ist Prüfungsaufsicht denn kein Gefallen? Man hat keine Vorbereitungs-/Nachbereitungszeit und Stress auch nicht, oder stelle ich mir was Falsches darunter vor?

    De facto hast Du Recht, de jure jedoch glücklicherweise nicht.
    Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen der Wertigkeit einer Stunde. Prüfungsaufsicht, Vertretung, regulärer Unterricht - das sind alles Unterrichtsstunden unabhängig von ihrem zusätzlichen zeitlichen Aufwand.


    Statt Unterricht Prüfungsaufsicht zu machen mag in der Tat wie eine Entlastung wirken, aber ab dem Moment, wo die Stunde nachgeholt werden soll, ist das ja definitiv nicht mehr der Fall.

  • Im Regelfall werden die Prüfungsaufsichten so gelegt, dass kein Unterricht ausfällt, also in Freistunden. Damit sind sie eine Mehrbelastung.


    Das heißt, wenn die Prüfungsaufsicht 14 Uhr wäre, würde man sie zusätzlich leisten? Warum dann nicht um 10 Uhr? Ich will dem TE keine Mehrarbeit aufbürden, ich sehe nur nicht direkt die rechtliche Begründung nach der gefragt wurde. Entweder diese Aufsicht zählt als volle Stunde oder eben nicht. Nichts desto trotz würde ich auch erst mal auf stur schalten :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    De facto hast Du Recht, de jure jedoch glücklicherweise nicht.Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen der Wertigkeit einer Stunde. Prüfungsaufsicht, Vertretung, regulärer Unterricht - das sind alles Unterrichtsstunden unabhängig von ihrem zusätzlichen zeitlichen Aufwand.


    Statt Unterricht Prüfungsaufsicht zu machen mag in der Tat wie eine Entlastung wirken, aber ab dem Moment, wo die Stunde nachgeholt werden soll, ist das ja definitiv nicht mehr der Fall.

    Bei uns (NRW) an der Schule (und ich dachte ehrlich gesagt, es für ganz NRW gelesen zu haben) gilt:
    - Aufsichten sind keine Mehrarbeit (außer es ist eine "Statt-Stunde", dann entsteht zumindest keine Minus-Stunde). Wenn ich allerdings 2 Stunden früher kommen muss, weil mein Kurs nunmal früher schreibt, als ich ihn hätte (passiert einmal im Jahr bei den Klausuren unter Abiturbedingungen oder Abitur...), dann ist es halt meine Dienstpflicht.


    - bei uns an der Schule (ich halte es für illegal und stehe deswegen im "Clinch" mit unserem Lehrerrat, der nichts dagegen tun will, weil sie es okay finden) werden allerdings Stunden unterschiedlich gewertet: "Lernzeiten" werden nur hälftig angerechnet, die Vertretung einer solchen Lernzeit also auch nur zur Hälfte. Die Vertretung einer ganz normalen Unterrichtsstunde natürlich voll.

  • ...Aufsichten sind keine Mehrarbeit (außer es ist eine "Statt-Stunde", dann entsteht zumindest keine Minus-Stunde). Wenn ich allerdings 2 Stunden früher kommen muss, ..., dann ist es halt meine Dienstpflicht.

    Das wäre die Frage, Bolzbold sagt, der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen der Art der Stunden. Pausenaufsichten kommen aber auch oben drauf, da interessiert es keinen, ob die eventuell sogar anstrengender sind als Unterricht.

  • Pausenaufsicht, die Aufsicht bei Schulfesten etc. ist etwas anderes als die Aufsicht in Prüfungsstunden, da Prüfungen Bestandteil des Unterrichts sind. Daher sind Prüfungsaufsichten mehrarbeitsfähig (sollten es zumindest sein, in Bawü kenne ich mich nicht aus).


    https://www.gew-thueringen.de/…nterricht-und-mehrarbeit/


    Vor einigen Jahren waren Aufsichtsstunden angeblich keine Vertretungsstunden, was an einigen Standorten dazu führte, dass die Teilzeitkräfte einen seeehr löchrigen Stundenplan hatten und jede Menge Aufsichtsstunden. Neeiin, keine Vertretungsstunden = kein Ausgleich für Mehrarbeit. Tja, Dienstpflicht, schulterzuck. Das geht jetzt nicht mehr.



    Eine Lehrkraft wird zur Prüfungsaufsicht eingeteilt. Laut Stundenplan hätte sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht.
    Die SL verlegt diesen Unterricht wg. der Prüfungsaufsicht an einen anderen Tag, dass die Lehrkraft den durch die Prüfungsaufsicht entfallenden Unterricht nachholen muss.


    Ist das rechtens (in B.-W.)?

    Vermutlich also ja, wenn es a) aus dienstlichen Gründen zwingend erforderlich war und b) schriftlich (per Vertretungsplan) angeordnet wurde. Die zusätzliche Stunde ist aber wohl als Mehrarbeit anzurechnen.

  • Das heißt, wenn die Prüfungsaufsicht 14 Uhr wäre, würde man sie zusätzlich leisten? Warum dann nicht um 10 Uhr?

    Tja, gute Frage. Abgesehen von Bolzbolds schulrechtlicher Begründung fühlt es sich einfach absurd an.
    Stell dir vor, du wirst in eine Klasse als Vetretung gesteckt, während du eigentlich Unterricht hättest. Deine Klasse wäre aber im Haus, also würde deine Stunde sonst nicht ausfallen. Und dann wirst du aufgefordert, die ausgefallene Stunde nachzuholen. Jetzt kann man natürlich sagen, dass du halt unterm Strich für die Vertretung eine Stunde mehr machen musstest, wie das halt mit Vertretungsstunden so ist. Trotzdem ist es einfach komisch...

    • Offizieller Beitrag

    Anekdote am Rande: In NRW (Bildungsbundesland Nummer 1) sind schriftliche Prüfungen (Klassenarbeiten und Klausuren) im Nachmittagsbereich verboten, auch in der Oberstufe. Damit stellt sich nicht die Frage und Prüfungen sind während der normalen Unterrichtsstunden logischerweise am besten aufgehoben. (Wo es halt passt)


    Edit:

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