Veröffentlichung schulinterner Mail Adressen!

  • Moin,


    unsere Schule hat ohne Rücksprache die schulinternen E-Mail Adressen auf der Hompage veröffentlicht.
    Ist dies rechtens? Ich habe vor einiger Zeit eine Datenschutzerklärung unterschrieben, in dieser habe ich ausdrücklich der Veröffentlichung nicht zugestimmt.
    Grundsätzlich kann ich ja jegliche Nennung meines Namens auf der Homepage verbieten. Über das Vorgehen unserer Schule ohne Rücksprache die Adressen zu veröffentlichen bin ich gerade echt geschockt.

  • In RLP ist die Nennung des Namens und der Funktionsbezeichnung, auch auf der Homepage, grundsätzlich erlaubt. Im Falle der Schulleitung sogar mit Bild und (dienstl.) Kontaktadresse.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Schulische Emailadressen die zur dienstlichen Kommunikation, unter anderem mit Eltern, eingerichtet worden sind, darf die Schule auch weitergeben. Du musst diese nicht auf deine private Adresse weiterleiten lassen, es genügt, dass du 1 bis 2 mal pro Woche nachsiehst.
    Auch der Name darf auf der Homepage veröffentlicht werden, lediglich Fotos sind nur mit Zustimmung erlaubt (bei normalen Lehrern, wer bestimmte Funktionen übernommen hat, muss sich ggf. auch gefallen lassen, dass sein Bild auch ohne Zustimmung veröffentlicht wird).


    Ob es klug ist, die Emailadressen offen auf der allgemeinen Webseite zu posten, steht auf einem anderen Blatt. Umverschlüsselt auf allgemein zugänglichen Seiten wiedergegebene Emailadressen werden relativ schnell von Bots eingesammelt und dann mit Spam zugebombt, dann sind sie irgendwann nicht mehr zu gebrauchen und dem einzelnen Lehrer ist auch kein Vorwurf zu machen, wenn er die eine echte Elternmail unter 30 Werbemails übersieht.

  • Moin,


    ist denn die Veröffentlichung dieser erlaubt?Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Soweit ich jetzt gelesen habe, ist dies nur bei öffentlichen Behörden erlaubt.
    Habe auch mal den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben.

  • Moin,


    ist denn die Veröffentlichung dieser erlaubt?Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Soweit ich jetzt gelesen habe, ist dies nur bei öffentlichen Behörden erlaubt.
    Habe auch mal den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben.

    Es handelt sich aber ja um die dienstliche Email-Adresse, die für deine Tätigkeit extra eingerichtet wurde. Warum sollte diese nicht weitergegeben werden dürfen?
    Scheinbar hast du eine falsche Vorstellung davon, wofür diese Adresse dient. Weiter oben bezeichnest du sie nämlich als „schulinterne Email-Adresse“. Das ist natürlich Unsinn. Die Adresse soll ja gerade auch für die Kommunikation mit Eltern, Schülern, Einrichtungen, welche mit der Schule zusammenarbeiten etc. ,also nach außen, genutzt werden. Etwas ganz anderes wäre es, wenn es sichum deine private Email-Adresse handeln würde. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

  • Ich habe keine falsche Vorstellung.
    Es geht explizit darum, dass nun eine Adresse mit meinem Namen veröffentlicht wurde, über die ich für jeden erreichbar bin.
    Ich kann rechtlich nicht verpflichtet werden auf Emails die an diese Adresse geschrieben werden zu antworten, aber veröffentlicht werden darf sie ohne meine Zustimmung?
    Nochmal, die Weitergabe selbiger ist nicht das Problem, sondern nur die Veröffentlichung. Diese Adresse kann nun jeder einsehen.
    Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz, darf sie bei Lehren nicht veröffentlicht werden, da wir keine nach außen gerichtete Funktion haben.
    Anders ist es bei der erweiterten Schulleitung und dem Schulleiter. Werde mich nun an den Datenschutzbeauftragten unserer Schuler wenden und ihm dies mitteilen.

  • Du kannst schon verpflichtet werden auf Emails deiner Dienstadresse in angemessener Zeit zu antworten. Sehr einfach geht das zum Beispiel über Konferenzbeschluss. Ob dein Name im Emailkürzel auftaucht ist ohne Belang, weil der Name sowieso veröffentlicht werden kann. Was anderes wäre zum Beispiel das sehr konstruierte HerrReinerwohnhaftLindenstraße112aBurghausen@holzgesamtschule.de. Veröffentlichung ist nur eine bestimmte Form der Weitergabe (ohne Aufforderung an unbekannt).

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Moin,


    das witzige an der Geschichte ist, dass alle Lehrer Mailadressen zu sehen sind, nur die vom Schulleiter nicht.
    Hat dieser gesonderte Rechte? Sieht schon ein wenig komisch aus, dass er sich selber nicht an die Weisung hält.

  • Also in Sachsen darf man Namen nur veröffentlichen, wenn Einwilligung vorhanden. Auch der Name zählt zu persönlichen Daten.


    Für Niedersachsen finde ich nur, dass die Homepage ein Impressum braucht und der Name vom Schulleiter dort auftauchen muss.


    Und: „Art. 77 DSGVO normiert ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen„
    Insofern ist Gesetz, was der Datenschutzbeauftragte sagt, dein Name muss von der Homepage gelöscht werden.


    (Evtl. kannst du ja eine anonymisierte Adresse kriegen?)

  • Ich stehe gerade in Kontakt mit dem Landesbeauftragten des Landes Niedersachsen für Datenschutz.
    Bin mal gespannt, was der mir noch so schreibt. Soweit ich bis jetzt bin, darf der Name nicht veröffentlicht werden.
    Eine Kontaktmöglichkeit muss es geben, aber die gab und gibt es ja weiterhin über das Sekretariat. Was auch eine gewisse Distanz schafft.
    Soll jetzt noch was schriftliches bekommen. Bin mal gespannt, und werde gegebenenfalls bei unserem Datenschutzbeauftragten der Schule auflaufen.


    Will das ja auch nicht auf die Spitze treiben, aber mir geht es einfach ums Prinzip.
    Jahrelang stehen die Adressen nicht auf der Homepage, und auf einmal ohne Mitteilung werden sie veröffentlicht.

  • Wie gesagt, in RLP wäre die Veröffentlichung des Namens auch ohne Einwilligung statthaft (Quelle, Seite 6). Soll nicht so gehandhabt werden, dafür kaufen kann man sich aber nix.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • In Bayern nicht erlaubt, aber das hilft für Niedersachsen wenig.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Moin,


    Name ist erlaubt, Mailadresse nicht.
    Der Datenschutzbeauftragte der Schule hat es mir gerade bestätigt.
    Er hat es auch dem Schulleiter mitgeteilt. Hoffe, dass sie nun schnellstmöglich entfernt wird.
    Und nochmal, mir geht es nicht um die schulinterne Kommunikation. Durch Veröffentlichung der Adresse, ist sie nicht mehr schulintern.
    Ich bin ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für jeden auch privat erreichbar. Da reicht es nicht zu sagen, dass die Adresse ja den Schulnamen enthält.

  • Mailadresse nicht.

    Hat er eine Quelle/Rechtsgrundlage genannt? Finde ich spannend.



    Ich bin ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für jeden auch privat erreichbar.

    Inwiefern? Nicht die Schule betreffende E-Mails an die Dienstadresse kann man löschen und ignorieren. Inwiefern bist du dadurch "erreichbar"?


    Aber so unterschiedlich können die Einchätzungen sein. In einem anderen Thread habe ich überhaut kein Verständnis für Whats-App-Kommunukation mit Schülern und Eltern, während ich hier sagen muss, dass ich eine dienstliche Mail-Adresse und die erreichbarkeit vermöge dieser durchaus praktisch finde.

  • Wenn der Name erlaubt ist, ist die Schulmail m.E. auch erlaubt. Wenn der Datenschutzbeauftragte dir das


    ...
    Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz, darf sie bei Lehren nicht veröffentlicht werden, da wir keine nach außen gerichtete Funktion haben.

    nicht schriftlich gibt, hast du vermutlich Pech gehabt.


    Bzw. wenn es dir wichtig ist, musst dich rumstreiten, da der Name zu den personenbezogenen Daten gehört hast du vielleicht Chancen.

  • Nochmal, es geht mir nicht um die schulinterne Kommunikation.
    Es geht mir um die Veröffentlichung der Mail Adresse, die dadurch nicht mehr schulintern ist.
    Nicht schulische Nachrichten zu löschen, macht sie nicht weniger öffentlich und für jeden einsehbar.
    Ich werde morgen persönlich mit dem Schulleiter sprechen, und wenn dieser nichts auf unseren Datenschutzbeauftragten gibt, bräuchten wir keinen.
    Die schulinterne Kommunikationsmöglichkeit bleibt ja bestehen, daran ändert das löschen der Adresse auf der Homepage ja nichts. Die Adresse gibt es ja weiterhin.
    Des Weiteren ist es ja wohl ein gravierender Unterschied, ob mein Name auf der Homepage steht, oder eine Mail Adresse über die mich jeder anschreiben kann.

  • Inwiefern? Nicht die Schule betreffende E-Mails an die Dienstadresse kann man löschen und ignorieren. Inwiefern bist du dadurch "erreichbar"

    Der Teufel steckt im Detail. Die Emailadresse ist für sich genommen wahrscheinlich kein Problem. Das Problem sind Nicht-kollegen, die einen direkt kontaktieren können wenn sie frei verfügbar wird. Offizielle Termine / LEGs laufen bei uns über das Seki und wir werden immer wieder darauf hingewiesen, "Tür und Angelgespräche" mit Eltern kalt abzublocken, weil sie nicht nachweisbar sind. Da wäre so eine Kontaktmöglichkeit kontraproduktiv und ja, man kann Kontaktversuche von Eltern darüber auch ignorieren, einfacher ist es jedoch, einfach nicht bekanntzugeben.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Des Weiteren ist es ja wohl ein gravierender Unterschied, ob mein Name auf der Homepage steht, oder eine Mail Adresse über die mich jeder anschreiben kann.

    Da sehe ich nun absolut keinen Unterschied.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Das Problem sind Nicht-kollegen, die einen direkt kontaktieren können wenn sie frei verfügbar wird.

    Ja, die Erreichbarkeit darüber dürfte die Intension beim Veröffentlichen sein.



    "Tür und Angelgespräche" mit Eltern kalt abzublocken, weil sie nicht nachweisbar sind.

    Ich bin durchaus in der Lage ein Gespräch entsprechend zu dokumentieren.



    Da wäre so eine Kontaktmöglichkeit kontraproduktiv und ja, man kann Kontaktversuche von Eltern darüber auch ignorieren, einfacher ist es jedoch, einfach nicht bekanntzugeben.

    Wenn man prinzipiell nicht über E-Mail kontaktiert werden soll, macht die Veröffentlichunng der E-Mail-Adressen natürlich keinen Sinn. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Schulleitung, die die E-Mail-Adressen veröffentlicht, einen anweist, E-Mails an diese nicht zu lesen.


    Wenn bei uns das Büro die Termine vergäbe, würden die nichts mehr anderes machen.



    Nicht schulische Nachrichten zu löschen, macht sie nicht weniger öffentlich und für jeden einsehbar.

    Vielleicht sehe ich das Problem nicht, meinst du es liegen die Spammer schon auf der Lauer, um dir dein dienstliches Mail-Postfach zuzumüllen? Welches Problem genau ergibt eine dienstliche (aber nicht mehr nur schulinterne) E-Mail-Adresse zu haben?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Fakt ist, die Schule darf eine schulinterne Adresse anordnen. Diese gilt aber nur für die interne Kommunikation.
    Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen. Wäre ja auch ein Unding.
    Dann bräuchte es auch keinen Datenschutz und der Arbeitgeber dürfte mit meinem Namen machen was er will.

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