Richtig krankmelden

  • Mal ein paar generelle Fragen: Man muss doch erst ab dem 3. Tag zum Arzt, richtig? Was wäre, wenn man sich z.B. Dienstag krankmeldet, Donnerstag zum Arzt geht, der einen Do/Fr krank schreibt oder ähnlich. Geht das? Oder muss man um rückwirkende Krankschreibung bitten? Macht das ggf. finanziell einen Unterschied?


    Wie muss außerdem der Schein beim Arbeitgeber eingehen. Muss ich fiebrig oder lädiert in die Dienststelle wanken? Darf (oder will) man Krankenscheine einscannen und mailen?


    Danke :)

  • Ich hatte das neulich. War ab Montag krank (angerufen, für Mo und Di krankgemeldet). War dann Dienstag beim Arzt und wurde die Woche krankgeschrieben - rückwirkend ab Montag. Hab dann am Mittwoch meine Krankmeldung im Sekretariat abgegeben und dabei gefragt, wie ich es hätte machen sollen, falls ich bettlägerig wäre. Mir wurde gesagt, dann anrufen, die Krankmeldung ankündigen und per Post schicken, eine Mail mit Scan wäre nett, reicht bei uns aber nicht.

  • Ich dachte immer, man kann nicht rückwirkend krankgeschrieben werden.

    Das ist eine Urban Legend, das kann man sehr wohl.


    Hatte genau den Fall, Montag Dienstag zuhause geblieben, Mittwoch dann zum Arzt, der hat mich für den Rest der Woche inklusive rückwirkend Mo und Di krank geschrieben.

  • Ist so prinzipiell aber auch nicht richtig. Wir können uns drei Tage krank melden. Ab dem 4ten Tag benötigen wir die Krankschreibung vom Arzt. Somit würde es reichen erst am Donnerstag zum Arzt zu gehen.

  • Ist so prinzipiell aber auch nicht richtig. Wir können uns drei Tage krank melden. Ab dem 4ten Tag benötigen wir die Krankschreibung vom Arzt. Somit würde es reichen erst am Donnerstag zum Arzt zu gehen.

    Das stimmt, ich war einen Tag "zu früh", es war aber für mich absehbar, dass ich in der Woche nicht mehr fit werde.

  • Das ist eine Urban Legend, das kann man sehr wohl.
    Hatte genau den Fall, Montag Dienstag zuhause geblieben, Mittwoch dann zum Arzt, der hat mich für den Rest der Woche inklusive rückwirkend Mo und Di krank geschrieben.

    Keine Urban legend. Rückwirkend krankschreiben darf man eigentlich nicht, woher will dein Arzt wissen, ob du am Montag tatsächlich krank gewesen bist?

  • Keine Urban legend. Rückwirkend krankschreiben darf man eigentlich nicht, woher will dein Arzt wissen, ob du am Montag tatsächlich krank gewesen bist?

    Z.B. wenn man Montag anruft und die Sprechstundenhilfe sagt, kommse morgen, hier isses voll?


    Wie auch immer, hat es denn irgendwelche negativen Konsequenzen, wenn man sich nicht rückwirkend krankschreiben lässt (1/2 Tage krank ist ohne Schein)?

    • Offizieller Beitrag

    Mal ein paar generelle Fragen: Man muss doch erst ab dem 3. Tag zum Arzt, richtig? Was wäre, wenn man sich z.B. Dienstag krankmeldet, Donnerstag zum Arzt geht, der einen Do/Fr krank schreibt oder ähnlich. Geht das? Oder muss man um rückwirkende Krankschreibung bitten? Macht das ggf. finanziell einen Unterschied?


    Wie muss außerdem der Schein beim Arbeitgeber eingehen. Muss ich fiebrig oder lädiert in die Dienststelle wanken? Darf (oder will) man Krankenscheine einscannen und mailen?


    Danke :)

    3 Kalendertage ohne Arzt. Freitag zum Arzt würde reichen. Rückwirkende Krankschreibung macht nicht jeder Arzt. Ich habe das schon gemacht und hatte keinen finanziellen Unterschied und habe noch nie von finanziellen Unterschieden gehört.


    Schein beim AG: Wird vermutlich unterschiedlich gehandhabt. Meine bisherigen Schulen hielten das locker: Bring ihn mit, wenn du wiederkommst. Die einzige Ausnahme war, als ich vor den Ferien krank war, da sollte ich einen Scan schicken, damit die Sekretärin mich gesund meldet. Mir wurde gesagt, dass die Mühlen der Personalstelle langsam arbeiten und dass es passieren kann, dass die denken, ich wäre immer noch krank und könnte vielleicht die 6 Wochen überschreiten, dann würde das Krankengeld angeleiert und bis das dann wieder ausgeleiert wäre, weil man merkt, dass ich ja doch schon eine Weile wieder arbeite, wäre dann die nächste Gehaltszahlung schon fällig und könne erst im Folgemonat nachgeholt werden. Nein, das muss man nicht verstehen bei einer Woche Krankheit und zwei Wochen Ferien.

  • Nach dem dritten Tag ist richtig. Ich hab bin auch schon mal erst am 2. Tag zum Arzt gegangen, war aber kein Problem. Ich habe bislang immer den Schein dann abgegeben, wenn ich wieder in der Schule war. Meist ist man doch nur eine Woche Krank. Da tut sich nicht sehr viel, wenn man Dienstag Krank wird. Bis die Meldung mit der Post da ist, bin ich auch schon wieder fast am Start. Bislang hat sich da auch noch keine Schule beschwert.

  • Unser Schulgesetz sagt: Krankschreibung ab dem 4. Tag und ab dem Tag muss dann auch die Krankmeldung gelten.


    Was bei uns gerade Unfrieden stiftet:
    Unsere Schulbehörde behauptet dass angefangene Tage (also man geht z.B. nach der 4. Stunde krank) als komplett krank gelten. Während geltende Gesetze da was anderes sagen. Hat da jemand Infos zu?


    Natürlich geht rückwirkend krankschreiben: in Ausnahmefällen


    https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/

  • Ich bin nicht sicher ob die auch für uns Beamte so gelten und hoffte, dass jemand genaueres weiß.


    https://www.hoffmannliebs.de/b…itstag-entgeltfortzahlung


    "
    Das Urteil des LAG Köln entspricht der Rechtsprechung des BAG, die allerdings bis zum heutigen Tag – trotz des in der Praxis häufig vorkommenden Falls einer Erkrankung im Verlaufe eines Arbeitstages – nur sehr selten zitiert worden ist bzw. werden musste, weshalb die Erkenntnis aus der Entscheidung einen gewissen Seltenheitswert hat. Schon in seinem Urteil aus dem Jahr 1971 hat der 1. Senat ausgeführt: „Es wäre jedenfalls durchweg außerordentlich schwierig und unrationell, die am Tage des Eintritts der Erkrankung versäumten Arbeitsstunden eines in festem Gehalt stehenden Angestellten zu errechnen und sie dann von seinem Gehalt abzusetzen; ein solches Vorgehen müsste unvernünftig erscheinen. Die betriebliche Praxis geht deshalb dahin, für diese geringfügige Arbeitszeit trotz der nicht erbrachten Arbeit Gehalt zu zahlen.“.
    Arbeitgeber müssen daher beachten, dass bei einer Erkrankung im Verlauf eines Arbeitstages für diesen Tag noch die „normale“ Vergütung des jeweiligen Arbeitnehmers zu zahlen ist, auch wenn er anschließend ein diesen Tag umfassendes Attest eines Arztes vorlegt. Der angebrochene Arbeitstag werde bei der Berechnung des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes nicht mit eingerechnet, so das BAG bereits 1971 und nun im Jahr 2018 die Kölner Richter.
    Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig."

  • Zitat

    Übrigens

    Zitat

    : Erfolgt eine rückwirkende Krankschreibung im Urlaub, dürfen dem betroffenen Arbeitnehmer die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen.


    https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/


    Als Lehrer ist man halt wie immer in der Arsch gekniffen. Weihnachtsferien krank gewesen und zack, nichts mit "zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen."



    Generell finde ich eine Sache extrem problematisch beim Lehrerberuf:


    Lasse ich eine Klausur schreiben und werde krank, kann ich die nicht korrigieren und sie liegt da. Das gilt für so viele andere Dinge (Tests, Elterngespräche, zu bewertende Hausaufgaben, Plakate, usw.) auch. Lediglich der Unterricht an sich muss nicht nachgeholt werden.


    Das bedeutet im Lehrerberuf, dass Krankheit in vielen Fällen dazu führt, dass nach Genesung Arbeit aus der Zeit des Krankseins (denn da hätte ich korrigiert usw.) nachgeholt werden muss.

  • Das ist so wahr! Wir hatten schon Tage vor Zeugnissen, da saßen 3 kranke Lehrer am Rechner. Wer da aufkommt, wenn einer zusammenklappt will ich mal wissen :sauer:

  • Keine Urban legend. Rückwirkend krankschreiben darf man eigentlich nicht, woher will dein Arzt wissen, ob du am Montag tatsächlich krank gewesen bist?

    Ich wurde bisher von meinem Arzt auch nur dann rückwirkend krankgeschrieben, wenn ich aus dem Krankenhaus kam und anschließend noch zuhause das Krankenlager pflegen sollte. Am Tag der Entlassung habe ich den Arzt angerufen und der sagte: "Wartezimmer ist voll, kommen sie übermorgen." Da war das für ihn dann klar, daß er das auch rückwirkend macht. Aber für "normale Erkrankungen" schreibt der nicht rückwirkend krank.


    Hab von ihm sogar schon aus dem Nebenzimmer gehört, er war etwas lauter, daß er einem Patienten ausreichende Gesundheit für die Arbeitsfähigkeit attestiert hat. :teufel:
    Was ist eigentlich, wenn einer meiner Schüler jetzt zu dem Arzt geht von wegen "Attest für die Klassenarbeit", er ist während der Klassenarbeit in der Praxis und der Arzt sagt: "Sie sind gesund." ;)

  • Hab von ihm sogar schon aus dem Nebenzimmer gehört, er war etwas lauter, daß er einem Patienten ausreichende Gesundheit für die Arbeitsfähigkeit attestiert hat. :teufel:
    Was ist eigentlich, wenn einer meiner Schüler jetzt zu dem Arzt geht von wegen "Attest für die Klassenarbeit", er ist während der Klassenarbeit in der Praxis und der Arzt sagt: "Sie sind gesund." ;)

    Was ist eigentlich, wenn ein Arzt das zu dir sagt?

  • Als Lehrer ist man halt wie immer in der Arsch gekniffen. Weihnachtsferien krank gewesen und zack, nichts mit "zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen."

    Naja,
    mein Kollege zu Referendarszeiten hat es geschafft. Er war die kompletten Oster- und Sommerferien krankgeschrieben. Da es in dem Kalenderjahr dann gar nicht mehr genug Schulferientage gab, an denen er die 30 Tage Urlaubsanspruch hätte abfeiern können, durfte er dann 8 Tage, die nicht mehr in den Schulferien unterzubringen waren, während der Schulzeit nehmen.



    Was ist eigentlich, wenn ein Arzt das zu dir sagt?

    Keine Ahnung. Bisher war ich noch nie mit Lapalien beim Arzt. Aber ist natürlich eine berechtigte Frage. Was ist, wenn der Arzt sagt "sie sind gesund!" ??? Rückwirkend zur Arbeit antreten kann man ja nicht.

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