Wie würdet ihr entscheiden?

  • Liebes Forum,


    ich habe eine Schülerin in Klasse 6, die es bei mir in Englisch am Gym leider so gar nicht packt und die ganz erhebliche elementare Lücken hat. Sie kann wirklich kaum einen geraden Satz bilden. Die Leistungen sind daher für mich klar mangelhaft und auch Tests und Arbeiten sind durchgehend mangelhaft. Eigentlich ist der Fall für mich daher klar. In Hamburg gilt: mit einer 5 im Hauptfach müssen SuS nach Klasse 6 vom Gymnasium, die Tragweite der Note ist also nicht unerheblich.


    Nun das Problem: Sie ist in anderen Fächen in Ordnung bis gut, das Problem ist ganz klar bei Englisch zu verorten. Ihre private Situation ist gleichzeitig auch so, dass der Schulwechsel für sie eine große persönliche Belastung darstellen würde, darauf möchte ich hier aus mehreren Gründen nicht weiter eingehen. Ich vertrete die Haltung, dass das Schulgesetz in Hamburg nun einmal so ist wie es ist und ein gymnasialer Standard sich daran bemisst, dass Kinder in allen Hauptfächern mindestens ausreichende Noten beim Übertritt in die Mittelstufe haben müssen. Davon abgesehen kann ich es fachlich überhaupt nicht vertreten, denn es fehlen zu viele Kenntnisse aus vorherigen Klassenstufen und das Problem würde sich einfach nur fortsetzen und m.E. sogar verschärfen. Kollegen haben jedoch an mich herangetragen, dass es aufgrund ihrer privaten Umstände und der Leistungen in anderen Fächern vielleicht eine pädagogische Note in Englisch geben könnte, wodurch sie die Versetzung schaffen könnte. Dazu muss ich sagen, dass ich von dieser Art von Notengebung gar nichts halte. Gleichzeitig beschäftigt mich das Thema auch sehr.


    Wie würdet ihr dazu stehen? Hattet ihr mal einen ähnlichen Fall, wie habt ihr euch entschieden und welche Konsequenzen ergaben sich?

  • Ich vertrete die Haltung, dass das Schulgesetz in Hamburg nun einmal so ist wie es ist und ein gymnasialer Standard sich daran bemisst, dass Kinder in allen Hauptfächern mindestens ausreichende Noten beim Übertritt in die Mittelstufe haben müssen. Davon abgesehen kann ich es fachlich überhaupt nicht vertreten, denn es fehlen zu viele Kenntnisse aus vorherigen Klassenstufen und das Problem würde sich einfach nur fortsetzen und m.E. sogar verschärfen.

    Kurz und gut: Du hast Recht.


    Edit: Den "pädagogischen Spielraum" verstehe ich im übrigen eher so, dass ich mich bei Schülern, die zwischen zwei Noten stehen, aufgrund der Motivation/Mitarbeit entscheide, obwohl rechnerisch eher die schlechtere rauskäme. Oder dass ich - bei meinen - für sicherheitsrelevante "Böcke" eine schlechtere Note gebe, obwohl es punktemäßig für die bessere reichen würde.
    Nach Deiner Beschreibung scheint's ja aber eine glasklare Note zu sein. Und für die privaten Umstände kann das Mädel zwar nix, das hilft ihr aber auch nicht, wenn sie dann völlig überfordert ist.



    Gruß,
    DpB

    Einmal editiert, zuletzt von DePaelzerBu ()

  • Kollegen haben jedoch an mich herangetragen, dass es aufgrund ihrer privaten Umstände und der Leistungen in anderen Fächern vielleicht eine pädagogische Note in Englisch geben könnte, wodurch sie die Versetzung schaffen könnte. Dazu muss ich sagen, dass ich von dieser Art von Notengebung gar nichts halte. Gleichzeitig beschäftigt mich das Thema auch sehr.
    Wie würdet ihr dazu stehen? Hattet ihr mal einen ähnlichen Fall, wie habt ihr euch entschieden und welche Konsequenzen ergaben sich?


    Hallo symmetra,


    ich dachte nach den ersten Sätzen sofort, dass das doch ein recht klarer Fall für eine "pädagogische Benotung" sein dürfte. Wenn es wirklich nur die Fremdsprache ist und sie sonst trotz diverser privater Sorgen in allen Fächern gut bis befriedigend unterwegs ist, wäre eine Herabstufung allein wegen dieser einen Note wohl ein Härtefall und ich wäre (ohne jetzt eure Schulgesetze zu kennen) nicht überrascht, wenn man dagegen von Schülerseite/Elternseite Widerspruch einlegen könnte. Gibt es da keine Härtefallregelungen bei euch?


    Ansonsten sind "pädagogische Noten" eben pädagogisch zu begründen. Das heißt, dass die zu erwartende Entwicklungsfähigkeit und die bisher sowie jüngst gezeigte Arbeitshaltung sowie temporäre private Probleme aus pädagogischer Sicht eine Rolle (neben den rein fachlichen Leistungen) spielen dürfen und sollen. Bei uns wird über solche Fälle zudem im Rahmen einer Klassenkonferenz entschieden. Hier gibt es diverse Möglichkeiten, beispielsweise kann dort eine Versetzung auf Probe entschieden werden.


    Wie sieht sich denn die besagte Schülerin und welche Maßnahmen wurden schon ergriffen (Nachhilfe etc.), um ihren fremdsprachlichen Defiziten Herr zu werden?


    der Buntflieger

  • In Hamburg gilt: mit einer 5 im Hauptfach müssen SuS nach Klasse 6 vom Gymnasium, die Tragweite der Note ist also nicht unerheblich.

    Und ich dachte immer, die Bayern spinnen ... aber eine (1) 5 im Hauptfach war hier noch nie ein Problem.


    Zu Deinem Fall: Ich möchte Dir und meinen Vorrednern aufs heftigste widersprechen. Du hast es nach eigener Aussage mit einer ansonsten guten Schülerin zu tun, die - warum auch immer - in EINEM Fach Probleme hat. Ich bin aus Bayern einiges gewohnt (und hier hat sich bereits vieles zum Besseren gewendet, kein Vergleich zu meiner eigenen Schulzeit!), aber das hier schockiert mich ein bisschen.

    Ihre private Situation ist gleichzeitig auch so, dass der Schulwechsel für sie eine große persönliche Belastung darstellen würde

    Hier mit dem Schulgesetz zu wedeln, ist ein bisschen sehr "soll sich eine inferiore Schulart mit dem Kind rumschlagen, aber doch bitte nicht wir am Gymnasium", oder? Naja, was gehen Dich auch die privaten Probleme Deines Beschulungsmaterials an. Da hättest Du ja viel zu tun.


    edit: Vielleicht tue ich Dir gerade Unrecht; immerhin schreibst Du, das Thema beschäftige Dich sehr.


    Ihre private Situation ist gleichzeitig auch so, dass der Schulwechsel für sie eine große persönliche Belastung darstellen würde, darauf möchte ich hier aus mehreren Gründen nicht weiter eingehen.

    Genau das wäre aber hier interessant, denn darauf würde ich an Deiner Stelle meine Entscheidung ganz wesentlich stützen. Vielleicht solltest Du Dir die ganz schlichte Frage stellen, ob Dein Fach (hier Englisch) es wert ist, Deiner Schülerin eine "große persönliche [aber vermeidbare] Belastung" zu bereiten ...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Wie kann man denn bei einer Sechstklässlerin so weit in die Zukunft extrapolieren dass man ihr Schicksal im Fach Englisch schon für besiegelt hält? In der 6. sind unsere Kinder noch Primarschüler und bis sie bei uns am Gym landen werden viele in der Mittelstufe noch mal umsortiert. Wegen EINER 5 im Zeugnis vom Gymnasium runter zu müssen halte ich für bekloppt.

  • Interessant, wie viele das bekloppt finden, wo doch sonst bereits wegen einer 3(!) in Mathe/ Deutsch bei Zehnjährigen in der Grundschule auf das Verweigern der Gymnasialempfehlung gepocht wird. Ungeachtet irgendwelcher sozialen Hintergründe. Im Gegenteil, da ist dann "Unordnung" noch zusätzlich ein Merkmal, dass es nur für Mittelschule reicht.


    @symmetra, wie wäre es, wenn sie die 5 bekommt und ihr aus pädagogischen Gründen die Versetzung in die 7 beantragt? Es wird ja keiner von Außen kommen und das Kind von der Schule zerren. Über die Versetzung entscheidet i.d.R. die Klassenkonferenz, hier würde ich den Schulleiter einbeziehen. Dich allein entscheiden zu lassen und dass du ggf. Noten fälschen sollst finde ich dir ggü. nicht fair.

  • Eine 5 heißt ja auch, "dass die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können". Die Frage ist daher, ob es mit den Kenntnissen der Schülerin wirklich noch eine 5 ist oder ob die erbrachten Leistungen derart weit weg vom Erwartungshorizont sind, dass man sie nur noch mit einer 6 bewerten kann. Wenn die Gesetzgebung ist wie sie ist und die Notengebung den schriftlichen Vorgaben entspricht, könntest du, symmetra, das Mädchen ansprechen und ihr unterbreiten, dass sie, wenn sie nach den Osterferien gut mitmacht, es leistungstechnisch noch auf eine 4 schaffen kann, wenn sie noch einmal intensiv den vorangegangenen Stoff wiederholt (vlt. mit sowas hier?). Sollte sie es schaffen, kommst du um die pädagogische Note herum und du kannst eine realistische 4 geben. Wenn nicht, dann hast du dein Bestes getan und die Schülerin probiert es erst einmal mit der Realschule. Danach kann sie, bei guten Noten auf der Realschule, immer noch die Sek II an einem Gymnasium nachholen (und wenn sie Französisch in der Realschule wählt, hat sie auch kein Problem bzgl. der geforderten 2. Fremdsprache).

  • Interessant, wie viele das bekloppt finden, wo doch sonst bereits wegen einer 3(!) in Mathe/ Deutsch bei Zehnjährigen in der Grundschule auf das Verweigern der Gymnasialempfehlung gepocht wird. Ungeachtet irgendwelcher sozialen Hintergründe. Im Gegenteil, da ist dann "Unordnung" noch zusätzlich ein Merkmal, dass es nur für Mittelschule reicht.

    Ä-hem, wer hat das hier bitte wann wo vertreten? Ich habe eigentlich nicht den Eindruck, dass hier übermäßig viele Verfechter eines knallharten Übertritts-NC vertreten sind. Und schon gar nicht unter denen, die sich in diesem Thread für die Schülerin ausgesprochen haben.


  • Ansonsten sind "pädagogische Noten" eben pädagogisch zu begründen. Das heißt, dass die zu erwartende Entwicklungsfähigkeit und die bisher sowie jüngst gezeigte Arbeitshaltung sowie temporäre private Probleme aus pädagogischer Sicht eine Rolle (neben den rein fachlichen Leistungen) spielen dürfen und sollen. Bei uns wird über solche Fälle zudem im Rahmen einer Klassenkonferenz entschieden. Hier gibt es diverse Möglichkeiten, beispielsweise kann dort eine Versetzung auf Probe entschieden werden.


    Wie sieht sich denn die besagte Schülerin und welche Maßnahmen wurden schon ergriffen (Nachhilfe etc.), um ihren fremdsprachlichen Defiziten Herr zu werden?


    der Buntflieger

    Es gibt in Hamburg keine ,,Versetzung auf Probe'', die SuS steigen hier _immer_ in die nächste Klassenstufe auf. Nur nach Klasse 6 und vor der Oberstufe entscheidet sich auf Basis der Noten, ob sie das Gymnasium weiter besuchen dürfen.


    Ich habe im ersten Halbjahr den Förderkurs geleitet und sie gebeten, da freiwillig mitzumachen, weil sich das Problem für mich sofort abgezeichnet hat. Sie hat den Kurs aber wieder nach zwei Mal teilnehmen.verlassen, ich glaube sie wollte lieber ihre Pause haben. Ich weiß, dass sie seit dem Halbjahr Nachhilfe nimmt und sich jetzt auch mehr im Unterricht bemüht, aber mir geht es in der Beurteilung auch um Konstanz und die sehe ich nicht, nur weil es kurz vor Schluss ein kleines Blitzlicht gibt.



    Hier mit dem Schulgesetz zu wedeln, ist ein bisschen sehr "soll sich eine inferiore Schulart mit dem Kind rumschlagen, aber doch bitte nicht wir am Gymnasium", oder? Naja, was gehen Dich auch die privaten Probleme Deines Beschulungsmaterials an. Da hättest Du ja viel zu tun.
    edit: Vielleicht tue ich Dir gerade Unrecht; immerhin schreibst Du, das Thema beschäftige Dich sehr.


    Genau das wäre aber hier interessant, denn darauf würde ich an Deiner Stelle meine Entscheidung ganz wesentlich stützen. Vielleicht solltest Du Dir die ganz schlichte Frage stellen, ob Dein Fach (hier Englisch) es wert ist, Deiner Schülerin eine "große persönliche [aber vermeidbare] Belastung" zu bereiten ...

    Also ein reines Gewedel mit dem Schulgesetz ist das ja nun wirklich nicht, denn die fachlichen Defizite sind schon enorm. Und es hat auch nichts damit zu tun, dass mich ihre Probleme nicht interessieren, wo hast du denn das herausgelesen? Mich auf Basis weniger Zeilen als desinteressiert an meinen Schülern darzustellen, finde ich wirklich lächerlich.


    Sie hat aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte Probleme Inhalte schnell aufzunehmen. Von den Problemen in Englisch einmal abgesehen kann ich es generell nicht ganz verstehen, warum sie mit dieser Einschränkung an einem Gymnasium angemeldet wurde; einer Schulform, bei der es genau darum geht. Sie wäre damit eigentlich auf einer Stadtteilschule (Gesamtschule, die alle Abschlüsse in 13 statt 12 Jahren anbietet), besser aufgehoben. Da die Inhalte immer komplexer werden, kann sich das Problem durch ihre Defizite auch noch auf andere Fächer ausdehnen - Klassenstufe wiederholen geht dann aber in HH nicht, sie wird einfach weiter versetzt.

  • Weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es viele sind, weil ich bei dem Thema immer wieder gerne platze ;)

  • Hier mit dem Schulgesetz zu wedeln, ist ein bisschen sehr "soll sich eine inferiore Schulart mit dem Kind rumschlagen, aber doch bitte nicht wir am Gymnasium", oder? Naja, was gehen Dich auch die privaten Probleme Deines Beschulungsmaterials an. Da hättest Du ja viel zu tun.

    Ist das nicht etwas hart geurteilt? Schließlich fragt Symmetra hier im Forum um Rat, eben weil sie/er nicht direkt mit dem Schulgesetz wedeln will, sondern abwägt, hin- und hergerissen ist, Kollegen mit evtl.mehr Erfahrung mit derartigen Fällen um ihre Einschätzung bittet bzw.darum deren Umgang mit vergleichbaren Fällen zuschildern. Für mich klingt dass nicht danach, als würde er/sie es sich leicht machen und direkt eine Entscheidung treffen wollen, die eine Abschulung nach sich ziehen könnte.



    symmetra:
    1. Ließe die Abschulung sich eurem Schulgesetz nach durch freiwilliges Wiederholen abwenden? (auch keine leichte Option für betroffenen Schüler, manchmal aber die besssere Alternative als eine direkte Abschulung, die Selbstentwertung und Beschämung zur Folge haben können)
    2. Das Schuljahr ist ja noch längst nicht zuende: Wäre die aktuelle Leistung mittels Nachhilfe noch im Schuljahresverlauf ausreichend ausbaubar deiner Einschätzung nach? 3. Hast du bereits mit den Eltern/der Schülerin selbst darüber gesprochen, wie sie lernt, was sie ggf.in der Fremdsprache ändern muss in ihrem Lernverhalten im Vergleich zu Deutsch oder Mathe? Sind die Eltern ausreichend involviert in den Lernprozess des Mädchens (HA-Kontrolle, Vokabeln abfragen,...) oder ließe sich alternativ durch eine Hausaufgabenbetreuung eine Betreuungslücke schließen, damit wichtige Lernschritte begleitet werden und Lücken geschlossen werden können? (--> ggf.Schulsozialarbeit einbeziehen)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe mal in die Hamburger Schullandschaft reingeschnuppert und folgende Passage scheint mir hier interessant zu sein:


    "Für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums, in die Sekundarstufe II oder in eine andere Schulform muss der Schüler die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der gewählten Schulstufe oder Schulform erfüllen. Diese Voraussetzungen prüft die Zeugniskonferenz. Ist nicht zu erwarten, dass der Schüler den Anforderungen des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs gewachsen ist, wechselt er in die Jahrgangsstufe 7 der Stadtteilschule." (https://www.studienkreis.de/in…fos/schulsysteme/hamburg/)



    Demnach muss die "Zeugniskonferenz" entscheiden, ob die "erfolgreiche Mitarbeit" gegeben ist. Liest sich alles recht konfus und verworren, was da in Hamburg gerade im Rahmen der neu entworfenen "Stadtteilschulen" ausprobiert wird. Es scheint eine Art Gemeinschaftsschule plus zu sein. Vielleicht will man in dieses neue Modell gezielt stärkere SuS aus den Gymnasien einspeisen, damit das Niveau nicht zu tief fliegt? Alles Spekulation natürlich.



    der Buntflieger

  • Ich weiß, dass sie seit dem Halbjahr Nachhilfe nimmt und sich jetzt auch mehr im Unterricht bemüht, aber mir geht es in der Beurteilung auch um Konstanz und die sehe ich nicht, nur weil es kurz vor Schluss ein kleines Blitzlicht gibt.

    Hallo symmetra,


    wie sieht das denn die Schülerin? Deinen Äußerungen entnehme ich, dass sie die Dringlichkeit des Problems im Fach Englisch letztlich realisiert hat und aktiv geworden ist. Man muss ja bedenken, dass ein Schulwechsel auch immer eine Destabilisierung bedeuten kann.


    In Hamburg scheint es gerade etwas drunter und drüber zu gehen, kann das sein? ;)


    der Buntflieger

  • Ist das nicht etwas hart geurteilt? Schließlich fragt Symmetra hier im Forum um Rat, eben weil sie/er nicht direkt mit dem Schulgesetz wedeln will, sondern abwägt, hin- und hergerissen ist, Kollegen mit evtl.mehr Erfahrung mit derartigen Fällen um ihre Einschätzung bittet bzw.darum deren Umgang mit vergleichbaren Fällen zuschildern. Für mich klingt dass nicht danach, als würde er/sie es sich leicht machen und direkt eine Entscheidung treffen wollen, die eine Abschulung nach sich ziehen könnte.

    Hm, ich weiß nicht:


    Eigentlich ist der Fall für mich daher klar. In Hamburg gilt: mit einer 5 im Hauptfach müssen SuS nach Klasse 6 vom Gymnasium

    Dazu muss ich sagen, dass ich von dieser Art von Notengebung [pädagogische Noten] gar nichts halte

    Ich vertrete die Haltung, dass das Schulgesetz in Hamburg nun einmal so ist wie es ist

    Ich fand das schon recht eindeutig. Umso besser, wenn ich mich getäuscht habe. Das hier klingt ja auch schon wieder ganz anders:

    Sie hat aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte Probleme Inhalte schnell aufzunehmen. Von den Problemen in Englisch einmal abgesehen kann ich es generell nicht ganz verstehen, warum sie mit dieser Einschränkung an einem Gymnasium angemeldet wurde; einer Schulform, bei der es genau darum geht. Sie wäre damit eigentlich auf einer Stadtteilschule (Gesamtschule, die alle Abschlüsse in 13 statt 12 Jahren anbietet), besser aufgehoben. Da die Inhalte immer komplexer werden, kann sich das Problem durch ihre Defizite auch noch auf andere Fächer ausdehnen - Klassenstufe wiederholen geht dann aber in HH nicht, sie wird einfach weiter versetzt.

    Es bleibt die Frage, warum ein Schulwechsel so ein großes Problem wäre. Sicher könnte man auch hier ansetzen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @symmetra, wie wäre es, wenn sie die 5 bekommt und ihr aus pädagogischen Gründen die Versetzung in die 7 beantragt? Es wird ja keiner von Außen kommen und das Kind von der Schule zerren. Über die Versetzung entscheidet i.d.R. die Klassenkonferenz, hier würde ich den Schulleiter einbeziehen. Dich allein entscheiden zu lassen und dass du ggf. Noten fälschen sollst finde ich dir ggü. nicht fair.

    Das ist leider in Hamburg nicht möglich, ansonsten wäre ich nämlich dafür. Ich werde aber auch die Abteilungsleitung einbeziehen, denn die kennt den Fall des Mädchens ganz genau. Danke für den Tipp, denn es stimmt, ich muss die Last nicht unbedingt alleine tragen.




    Demnach muss die "Zeugniskonferenz" entscheiden, ob die "erfolgreiche Mitarbeit" gegeben ist. Liest sich alles recht konfus und verworren, was da in Hamburg gerade im Rahmen der neu entworfenen "Stadtteilschulen" ausprobiert wird. Es scheint eine Art Gemeinschaftsschule plus zu sein. Vielleicht will man in dieses neue Modell gezielt stärkere SuS aus den Gymnasien einspeisen, damit das Niveau nicht zu tief fliegt? Alles Spekulation natürlich.

    In der Ausbildungsordnung ist das präzisiert:


    Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums
    (1) Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangs- stufe 7 des Gymnasiums ist zulässig, wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers

    • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens mit der Note „ausreichend (4)“ und
    • im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens mit der Note „ausreichend (4)“ und in nicht mehr als zwei Fächern mit einer schlechteren Note


    bewertet wurden.


    Es ist meiner Meinung nach total beknackt, aber es sind eben die Bedingungen, unter denen wir hier oben Entscheidungen fällen müssen. Und ja, die Deutung mit der Gesamtschule Plus ist schon richtig...allerdings gibt es die Schulform schon fast 10 Jahre ;)

  • Es bleibt die Frage, warum ein Schulwechsel so ein großes Problem wäre. Sicher könnte man auch hier ansetzen.


    Ich glaube, dass es da mehrere Gründe gibt:


    - Das Mädchen war eigentlich auf der Stadtteilschule, die Eltern haben sie jedoch nach Klasse 5 auf das Gymnasium umgemeldet. Die Eltern hatten den Wunsch, dass ihr Kind in ein stabileres soziales Netz integriert wird, weil sie an der alten Schule von Ausgrenzung betroffen war. (Es war für sie auch in der neuen Klasse am Gymnasium zwischendurch nicht einfach. Auch hier wurde sie phasenweise ausgegrenzt.)


    - Ein erneuter Schulwechsel bedeutet wohl wieder eine Destabilisierung eines ohnehin nicht stabilen Mädchens. Das tut mir natürlich selbst in der Seele weh.


    - Ich glaube, dass die Eltern aufgrund ihrer Erfahrungen Vorbehalte gegenüber der Stadtteilschule als Schulform hegen.


    Für mich liegt der Fehler eigentlich in dem ursprünglichen Wechsel nach Klasse 5: Warum konnte an der alten Schule nichts gegen die Situation unternommen werden? Und wer hat die Eltern beraten, denn schon damals muss Englisch ja ein riesiges Problem gewesen sein? Und warum melden die Eltern ihr Kind an einer leistungsorientierten Schulform an, um vor allem ,,soziale Sicherheit'' damit erzielen zu wollen?


    Ich finde die ganze Sache sehr verworren und sehr nervig jetzt auszubaden, vor allem aber finde ich es für meine Schülerin schrecklich. Wirklich, ich mag meinen Job, aber in diesen Momenten finde ich ihn schrecklich.

  • Was ist denn deine persönliche Einschätzung: Kann deine Schülerin mit viel Mühe nach den Osterferien noch auf eine 4 kommen und damit die Mindestanforderungen an Kenntnissen für Ende Klasse 6 auf Gymnasialniveau im Fach Englisch erfüllen? Wenn ja, dann muss das Mädchen noch einmal ranklotzen und fleißig Vokabeln und Grammatik zuhause lernen. Wenn sie absehbar dieses Ziel nicht erreicht, sehe ich die Zukunft im Englischunterricht sehr düster für sie, denn abgesehen von der Versetzung nach Klasse 6, es geht ja auch darum, ob sie in Zukunft den Stoff, der ja immer mehr dazukommt, durchdringen kann, wenn die Grundlagen aus Klasse 5 und 6 so schwach ausgeprägt sind. Dann kann sie nämlich auch diese 5 nicht lange halten. Ich denke da konkret an Lektürearbeit und Texteschreiben, was im Gymnasium definitiv langsam auf sie zukommen wird. Wie siehst du das? Und da wären wir wieder bei der Frage: Sind die vorhandenen Mängel in absehbarer Zeit behebbar oder nicht?
    Und eine gymnasialspezifische Frage: Traust du ihr zu, dass sie in Englisch die Leistungserwartungen noch erfüllen kann, wenn eine 2. Fremdsprache (auch wieder mit Vokabel- und Grammatikpauken, ob es jetzt Französisch, Spanisch oder Latein ist) hinzukommt, oder würde sie das endgültig durcheinanderbringen?

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