Teilzeit in Elternzeit

  • Hallo zusammen!


    Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
    Ich befinde mich gerade in Elternzeit unseres 1. Kindes, welches im Oktober zur Welt gekommen ist. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und werde also im Oktober wieder in den Schuldienst (Gy, NRW, verbeamtet) zurückkehren. Vor der Geburt habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nun habe ich dazu einige Fragen.


    - Vor der Geburt war geplant, dass ich mit halber Stelle zurückkehre. Das kann ich mir nun nicht mehr vorstellen aufgrund meiner Fächer und der Korrekturbelastung. Ich würde gerne ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen und in diesem Jahr Teilzeit arbeiten, um damit unterhälftig arbeiten zu können. Gibt es da eine Mindeststundenanzahl? Könnte ich zum Beispiel nur 6 Stunden arbeiten?


    - Mein Mann und ich wollen gerne zeitnah ein zweites Kind. Wir fragen uns, wie das Elterngeld für die Elternzeit des zweiten Kindes berechnet wird, wenn ich nun ein zweites Jahr Elternzeit für unser erstes Kind nehme und währenddessen in Teilzeit arbeite.


    Zur Info: Ich habe auf meinem Elternzeitantrag vermerkt, dass ich mir die restlichen 24 Monate übertragen lassen möchte.


    Danke schon mal im voraus!

  • Hallo,
    Aufgrund der Bindung kann dir das 2 Jahr jetzt direkt verweigert werden. Im 1. Antrag musst du dich auf 2 Jahre festlegen (bin gerade zu faul die Passage rauszusuchen, guck mal hier im Forum).
    Aber falls es bewilligt wird, kannst du theoretisch so wenig Stunden machen wie du magst.
    Für das Elterngeld beim 2. Kind wird auch deine TZ in EZ berücksichtigt. Das hat nichts mit deiner EZ zu tun.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Mein Mann und ich wollen gerne zeitnah ein zweites Kind. Wir fragen uns, wie das Elterngeld für die Elternzeit des zweiten Kindes berechnet wird, wenn ich nun ein zweites Jahr Elternzeit für unser erstes Kind nehme und währenddessen in Teilzeit arbeite.

    Genauso wie ohne weitere Elternzeit, nur Elterngeld verändert etwas.


    Aufgrund der Bindung kann dir das 2 Jahr jetzt direkt verweigert werden. Im 1. Antrag musst du dich auf 2 Jahre festlegen (bin gerade zu faul die Passage rauszusuchen, guck mal hier im Forum).

    Das ist der wichtige Punkt, du hast bis zum 2. Geburtstag keinen Anspruch auf Elternzeit, also kläre das rechtzeitig, ob man sie dir gewährt.

  • Danke für die Antworten, dann kläre ich das schnellstmöglich.
    Gibt es denn sonst andere Möglichkeiten, wie ich unterhälftig arbeiten könnte? Schade, dass man so etwas schon vor der Geburt hätte überlegen müssen. Vor der Geburt kann man sich ja gar nicht vorstellen, wie das Leben mit Kind ist und wie man sich infolgedessen sein berufliches Leben vorstellt.

  • Muss man tatsächlich vor der Geburt schon festlegen, wie lange die Elternzeit sein soll?
    :ohh:
    Kannst du dich sonst nicht beurlauben lassen nach §64 LBG (Urlaub aus familiären Gründen) und dann innerhalb der Beurlaubung unterhälftige Teilzeit arbeiten? Ich hatte das nach der Elternzeit so gemacht und erstmal mit nur 6 Stunden unterhälftiger Teilzeit gearbeitet.


    https://www.schulministerium.n…liaere-Gruende/index.html

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Erfahrung nach bist Du in der Elternzeit freier bzw. geschützter in der Wahl Deiner Stunden und vor allem ggf. Deiner Schule. Du darfst während der Elternzeit auch an einer anderen Schule arbeiten.
    Während des Urlaubs aus familienpolitischen Gründen kann Dir die Bezirksregierung die Schule bzw. Schulform vorgeben. Das mag in vielen Fällen kein Problem sein, weil man sowieso an der Stammschule bleiben möchte.

  • Die Schulleitung hat da offiziell kein Mitspracherecht, das entscheidet die Personalerin in der BezReg. (Inwieweit die Rücksprache hält weiß ich nicht.)

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  • Umso besser. Mit meiner Personalerin bei der Bez.reg. hatte ich in Bezug auf die Beantragung meiner Elternzeit schon sehr viel Kontakt.

  • Hallo!


    Ich habe noch mal eine Frage. Wie genau berechnet sich die Besoldung, wenn ich Teilzeit im 2. Jahr Elternzeit arbeite?


    Und auf welchen Zeitraum bezieht sich das Elterngeld für ein potenzielles zweites Kind, wenn ich im zweiten Elternjahr während der Teilzeitbeschäftigung wieder schwanger werden bzw. in die Elternzeit des zweiten Kindes gehen würde?

  • Teilzeit in Elternzeit wird genauso bezahlt wie Teilzeit außerhalb von Elternzeit, sprich in deinem Fall also 6 / 25,5 , falls du weiterhin 6 Stunden arbeiten möchtest.


    Ich fürchte, finanziell wird es dann schlecht für dich aussehen, denn maßgeblich zur Berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes.
    Ausgeklammert werden darf nur Bezug von Elterngeld (kommt nur in Frage, wenn du GANZ schnell schwanger wirst), oder schwangerschaftsbedingte Einbußen (wirst du nicht haben) oder Mutterschaftsgeld (sofern du verbeamtet bist, ist das bei dir auch nicht der Fall).


    Also wird dein Elterngeld dann auf Grundlage deines Einkommens mit 6 Stunden berechnet.


    Am günstigsten für dich wäre also, ab Oktober in Vollzeit wieder einzusteigen und möglichst eher gestern als heute schwanger zu werden ;) Dann hättest du das gleiche Elterngeld wie jetzt und hast aber zwischen Oktober und Beginn Mutterschutz nur noch einige wenige Wochen zu arbeiten.

  • OK, danke.
    Klar wäre es besser, mit voller Stundenzahl wieder einzusteigen, aber mit dann einjährigem Kind, voll berufstätigem Mann und meiner Fächerkombi völlig utopisch.
    Und jetzt direkt wieder schwanger werden, obwohl ich gerade vor 5 Monaten erst entbunden habe, steht völlig außer Frage.

  • Meinst du mich, Bolzbold? Das war nicht ganz ernst gemeint. Ich wollte ihr nur die Möglichkeiten aufzeigen.


    Ich selbst würde auch nur mit wenigen Stunden im Oktober einsteigen und dann ganz entspannt auf die nächste Schwangerschaft warten und einfach das niedrige Elterngeld in Kauf nehmen.

  • Klar wäre es besser, mit voller Stundenzahl wieder einzusteigen, aber mit dann einjährigem Kind, voll berufstätigem Mann und meiner Fächerkombi völlig utopisch.

    Dann reduziert dein Mann halt seine Stunden.


    Generell kann man sein Elterngeld auch pushen, in dem man möglichst frühzeitig auf Steuerklasse III geht.

  • Ich hab mit Steuerklasse 3 und 17 Stunden wieder volles EG bekommen, es muss also nicht VZ sein.
    Solange das ältere Kind unter 3 ist bekommt man für diese Monate auch 10% mehr.
    Aufgrund der SK 5 hat mein Mann dann natürlich weniger EG bekommen, war aber auch kürzer als ich in EZ.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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