Bitte um Erfahrungen: Anerkennung des Masters in einem anderen Bundesland, insb. Bayern und Baden-Württemberg

  • Hallo Forum,


    ich "muss" S-H nach Beendigung des Masters Lehramt an Sekundarschulen wahrscheinlich aus beruflichen Gründen meines Partners verlassen.
    Infrage kommende "Zielbundesländer" sind dabei NRW, HE, TH, SL, RP, BW, BY - wobei davon Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gerade recht aktuell sind.


    Nun meine Frage:
    Kann jemand von Euch von Erfahrungen/Ergebnissen des Anerkennungsverfahrens des (Lehramt-)Masters aus S-H in einem der o.g. Bundesländern (insb. Bayern/Baden-Württemberg) berichten?


    Ich weiß, dass das Saarland und Rheinland-Pfalz (Lehramt-)Master aus anderen Bundesländern grundsätzlich anerkennen, und dass das Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westphalen angeblich eher eine Formalie ist und so "durchgewunken" wird.Dafür spricht auch der Beschluss der KMK "Auf dieser Grundlage haben sich die Länder am 7. März 2013 mit dem Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventinnen und -absolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Gleiches gilt für Absolventen des Vorbereitungsdienstes: Auch hier soll in allen Ländern gleichermaßen der Berufszugang für den dem Abschluss entsprechenden Lehramtstypen ermöglicht werden."


    Bayern hat als Freistaat allerdings eine Sonderrolle, sodass es gut sein kann, dass man ggf. bestimmte Dinge nachstudieren oder einen Eignungstest machen muss.... --> Ist einem von euch das mal passiert und kann auch davon berichten?


    Ich bzw. wir machen uns Gedanken darüber, weil wir einen Ort finden wollen/"müssen" an dem er arbeiten und ich mein Referendariat machen kann.


    Bevor ihr fragt:
    Kontakt zu den entsprechenden Ministerien werde ich natürlich noch suchen bzw. habe ich auch schon gesucht. Den Antrag auf Anerkennung kann ich leider noch nicht stellen, weil mir noch die Masterarbeit fehlt...


    Lg Cris

  • Gibt es denn überhaupt schon Absolventen mit Lehramtsmaster bislang? Solange gibt es die zumindest in BaWü ja noch nicht, dass es damit- anders als mit anderen Masterabschlüssen- größere Erfahrungen geben könnte..


    Vergleich doch einfach mal deine Prüfungsordnung mit den einschlägigen Prfüungsordnungen für euch interessanter BL. Dann siehst du direkt, wo es ggf.relevante Unterschiede geben konnte und kannst Antworten der BL entsprechend besser einordnen. Ich könnte mir vorstellen, dass vor allem unterschiedlich lange Praxiszeiten relevant sind oder aber wenn komplette Ausbildungsfächer gefehlt haben bzw. es erhebliche Unterschiede in der fachlichen Tiefe geben sollte die bis zum Abschluss nachgewiesen werden musste.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mhm. Also "bei uns" in S-H gibt es schon lange (mind. 9 Jahre) ein Lehramtsstudium im BA + MA - System. Wobei sich die BA- und MA-Studiengänge in dieser Zeit schon verändert haben bzw. auch neue eingeführt wurden und andere ausgelaufen sind.


    Das was ich finden konnte, habe ich -primär in Bezug auf Bayern- schon verglichen. Man kann unterschiede ausmachen. Es sind zum Teil aber auch "willkürliche" oder eben sehr individuelle Entscheidungen bezüglich der Einordnung/Anerkennung eines bestimmten Aspekts (bspw. Gewichtung von Credits in einem bestimmten Bereich, da sie in den beiden BL anders aufgeschlüsselt sind). Ein Punkt, der es mir nicht gerade einfacher macht. Vor allem konnte mir noch niemand 100% genau sagen was alles verglichen wird. Nur die Anzahl der Credits, oder auch die fachlichen Inhalte? Oder reicht es, wenn der Studiengang akkreditiert ist?


    Laut o.g. KMK-Beschluss müsste die Anerkennung (bis auf in Bayern) eine reine Formalie sein... denke ich. Sicher bin ich mir aber nicht.
    Dachte andere haben vielleicht schon Erfahrungen damit gemacht und können bisschen was erzählen. (Auch wenn es natürlich nicht 1:1 zu mir/meinem Abschluss passen wird. Es macht aber ggf. ein besseres Gefühl, oder wirft Aspekte auf an die wir bisher noch nicht gedacht haben.)

  • Passt nicht ganz, hilft vielleicht auch irgendwie:
    Ich hab vor wenigen Jahren von BW nach SH gewechselt (war gerade noch 2. Staatsex. und nicht Master) und es gab keine Probleme. Ich musste lediglich nachweisen, dass meine Studieninhalte auf die Anforderungen des anderen Bundeslands passten.


    Seit dem Beschluss von 2013 ist der Wechsel insb. vor Beginn des Referendariats wohl recht unproblematisch, nur Bayern nimmt sich für Gymnasiallehrer eine Sonderrolle aus.

  • "Bayern ist fortan ein Freistaat" - wenn die Sozis dereinst gewusst hätten, was sie anrichten... allerdings ist Freistaat nichts anderes als das deutsche Wort für Republik, und eine Sonderstellung hat dadurch weder Bayern, Sachsen noch Thüringen. KMK-Beschlüsse werden dort grundsätzlich durchaus anerkannt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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