Haftungsfragen zur Handybox, ausgelagert

  • Vorgeschobener Hinweis der Moderation: Ich habe die rechtlichen Fragen aus diesem Thread in einen eigenen Thread verschoben, weil sie nicht Teil der Frage waren und daher einen eigenen Thread verdienen. Jotto.


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    Ist die "Handybox" eine offizielle Maßnahme der Schule? Oder hast du dir das privat ausgedacht? Im zweiten Fall wärest du dann haftbar, falls jemand auf die Idee kommt, sich ein anderes Handy am Ende der Stunde aus der Box zu holen ("Tausche Billig-Phone gegen das neueste Samsung..."). Das kannst du unmöglich immer im Blick haben!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Dann schaff dir doch die Handybox an und und sammle deine eigenen Erfahrungen. Es gibt gute Gründe, die Dinger nicht anzuschaffen. Aber jeder, wie er will.


    Ergänzung: Natürlich haftet zuerst der Dienstherr, aber der kann Regress nehmen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit ist z.B., wenn man etwas ignoriert, was dem durchschnttlichen Bürger klar sein sollte. Es geht hier um Alltagslogik und den durchschnittlichen Bürger. Die Logik des durchschnittlichen Lehrers kann sich natürlich davon unterscheiden, wird dir im Zweifel aber nicht viel nützen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Im zweiten Fall wärest du dann haftbar, falls jemand auf die Idee kommt, sich ein anderes Handy am Ende der Stunde aus der Box zu holen

    Interessante Vermutung. Du hast sicher ein paar passende Urteile zur Hand?


    Ich bin auch kein Jurist, aber ich halte es durchaus für möglich, dass man klarstellen kann, dass jeder sein handy auf eigenes Risiko da 'reinlegen kann.


    Die optimale Lösung wären wohl einzeln abschließbare Fächer, wie so Wertfächer in Sportstätten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Da hatten wir doch gerade den Thread mit der "Garantenstellung", in dem einschlägige Urteile zitiert wurden. Die "Garantenstellung" übernimmt auch jemand, der für andere Sachen in Verwahrung nimmt. Sogar wenn das Gegenüber die Sachen "freiwillig" in Verwahrung gibt. Und bei einer "Zwangsmaßnahme" ("Du tust jetzt dein Handy hier rein!") gilt das erst Recht.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Die "Garantenstellung" übernimmt auch jemand, der für andere Sachen in Verwahrung nimmt.

    Ebend. Wenn da eine Kiste steht, in die man etwas hereinlegt, nimmt niemand etwas in Verwahrung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ebend. Wenn da eine Kiste steht, in die man etwas hereinlegt, nimmt niemand etwas in Verwahrung.

    Die These ist steil. Wenn ich die Schüler anweise, ihre Handys in die Kiste zu legen, werde ich mich kaum darauf zurückziehen können, diese nicht in Verwahrung genommen zu haben. Anders mag das sein, wenn sie selbst entscheiden dürfen, diese bei sich zu behalten oder dort abzulegen.

  • Die These ist steil.

    Nein.



    Wenn ich die Schüler anweise, ihre Handys in die Kiste zu legen, werde ich mich kaum darauf zurückziehen können, diese nicht in Verwahrung genommen zu haben.

    Das ist in anderer Fall. In den würde ich mich nichr begeben wollen.


    Anders mag das sein, wenn sie selbst entscheiden dürfen, diese bei sich zu behalten oder dort abzulegen.

    Ebend.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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