Versetzungsbescheid negativ, welche Konsequenzen hat eine Ablehnung des Serviceangebots?

  • Hallo an Alle!


    Nach wochenlangem Warten habe ich heute die langersehnte Nachricht der Bez. Reg. Münster bezüglich meiner Versetzung aus der Elternzeit heraus in der Post gehabt. Leider wird der Antrag nicht statt gegeben. Als Serviceangebot des Lehrerversetzungsbüros wird mir die Schule angeboten, an der ich zuvor auch schon gearbeitet habe. Nach Erhalt des Schreibens habe ich nun eine einwöchige Frist das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Allerdings steht nirgendwo, welche Konsequenzen eine Absage des Angebots zur Folge hätte. Direkt vor Beginn der Osterferien male ich mir meine Chancen Montag telefonisch jemanden Zuständigen zu erreichen, als eher gering aus. Ich habe der Zuständigen vom Lehrerversetzungsbüro bereits eine Mail geschickt mir der Bitte um Transparenz, bevor ich eine Entscheidung fälle. Aber vielleicht kennt hier im Forum ja Jemand schon mögliche Konsequenzen?


    Zum Hintergrund: meine jetzige Dienststelle liegt leider noch innerhalb des 35km Radius, allerdings schaffen mein Mann und ich es nach den Sommerferien nicht nun zwei Kinder morgens in unterschiedliche Betreuungen abzugeben und jeweils pünktlich unseren Dienst anzutreten, da mein Fahrtweg aufgrund des grandiosen Verkehrs mitten im Ruhrgebiet nicht unter 50 Minuten liegt und meine erste Unterrichtsstunde bereits um 7.45 Uhr beginnt.

  • Zum Hintergrund: meine jetzige Dienststelle liegt leider noch innerhalb des 35km Radius, allerdings schaffen mein Mann und ich es nach den Sommerferien nicht nun zwei Kinder morgens in unterschiedliche Betreuungen abzugeben und jeweils pünktlich unseren Dienst anzutreten, da mein Fahrtweg aufgrund des grandiosen Verkehrs mitten im Ruhrgebiet nicht unter 50 Minuten liegt und meine erste Unterrichtsstunde bereits um 7.45 Uhr beginnt.

    Hier müsste die Schule dann dafür sorgen, dass du nicht zur 1. Stunde anfängst im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


    Hast du das bei der Schule mal versucht?


    Zu deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

  • Wurde mir vonseiten der Schulleitung angeboten, allerdings nur bei max. 16 Stunden und kann mir aufgrund der derzeitigen hohen Fluktuationsrate im Kollegium nicht garantiert werden. Seitdem ich an der Schule bin (2015) hat kein Stundenplan länger als drei Monate Gültigkeit gehabt...

  • Das Problem ist, dass Du rechtlich keinen Anspruch auf Einsatz zu bestimmten Zeiten hast - Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin oder her. Moralisch ist das ja selbstredend eine andere Sache.
    Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen.


    Warst Du vorher an einer anderen Schule oder würdest Du quasi an die alte Schule zurückkehren? Normalerweise musst Du den Dienst bei Beendigung der Elternzeit ja wieder antreten. Falls Du zwei oder drei Jahre Elternzeit genommen haben solltest und jetzt noch in der Elternzeit bist und das Angebot ablehnst, würdest Du ohne Bezüge eben in der Elternzeit bleiben.


    Irgendwie ist mir anhand Deiner Schilderungen nicht ganz klar, welchen Status Du hättest, wenn Du ablehnen würdest. Wer die Elternzeit beendet und den Dienst wiederaufnimmt, muss ihn wiederaufnehmen. Dann gäbe es auch keine "Ablehnung" des Angebots.


    Kannst Du die Konstellationen mal ausführlicher darlegen?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das ist genau das was mich bei diesem Serviceangebot irritiert. Die angebotene Schule ist diejenige, an der ich vor Beginn meiner Elternzeit auch gearbeitet habe. Wenn ich das Angebot ablehnen sollte und ich dann an meine alte Schule zurück komme, ist es ein und dieselbe Schule.

  • Ich habe übrigens 13 Monate Elternzeit beantragt, die nach den Sommerferien abgelaufen sind.

  • Hier müsste die Schule dann dafür sorgen, dass du nicht zur 1. Stunde anfängst im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Muss sie nicht - wie ich schon mehrfach hier im Forum gesagt habe: Diese pauschale Aussage "Ja, dann musst du halt die 1. Stunde frei bekommen!!!11111" ist Quatsch. Außerdem ist das mal eben leicht gesagt, sobald man dann irgendwie 20 oder 30 Kollegen hat, die solche Wünsche äußern, stößt auch der Stundenplaner irgendwann ganz stark an seine Grenzen. Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.


    Wie bei jedem anderen Job muss man das dann irgendwie organisieren, Babysitter, Großeltern usw. oder halt eben Stunden deutlich reduzieren.

  • Muss sie nicht - wie ich schon mehrfach hier im Forum gesagt habe: Diese pauschale Aussage "Ja, dann musst du halt die 1. Stunde frei bekommen!!!11111" ist Quatsch. Außerdem ist das mal eben leicht gesagt, sobald man dann irgendwie 20 oder 30 Kollegen hat, die solche Wünsche äußern, stößt auch der Stundenplaner irgendwann ganz stark an seine Grenzen. Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.
    Wie bei jedem anderen Job muss man das dann irgendwie organisieren, Babysitter, Großeltern usw. oder halt eben Stunden deutlich reduzieren.

    Muss sie in Berlin doch nach dem Frauenförderplan und sonst soll sie sogar bei anderen Sachen auch freigestellt werden:
    5.1

    Zitat

    4. Bei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und
    pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen
    Veranstaltungen freigestellt werden.


    Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen

    Also nein, in Berlin ist dies definitiv nicht dein Privatvergnügen nach dem Frauenförderplan. Und etwas anderes als das es eben bei uns so ist und sie das mit der SL besprechen soll, habe ich nicht gesagt.

  • Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.

    Wie gesagt, in Berlin existiert auf Grundlage des LGG ein Frauenförderplan, der vor allen Beschlüssen der Schule geht.
    Und wir hatten gerade die Situation, dass eben eine Kollegin morgens zur 1. Stunde anfangen sollte und dafür jeden Tag einen Babysitter organisieren musste. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Frauenförderplan, wie die Frauenvertretung gesagt hat und wird nun abgestellt.


    Edit: Ein typisches Beispiel ist dafür, dass das in Berlin sehr viel strenger zu Gunsten der Vereinbarkeit genommen wird ist z.B: der Absatz 5.3 2.


    Zitat

    2. Bei einer Teilzeittätigkeit für Lehrkräfte in der Elternzeit ergeben sich
    schulartenbezogen unterschiedliche Stundenverpflichtungen. Es muss möglich
    gemacht werden, die bestehende Unterrichtsverpflichtung bei Lehrkräften, die
    in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, auf wenige Wochentage zu legen.


    Sprich hier ist es nicht ein es sollte ein freier Tag ermöglicht werden, sondern es müssen sogar mehrere möglich gemacht werden bei entsprechender Stundenzahl.

  • Nur aus Interesse: Kommt der "Frauenförderplan" analog zur Anwendung bei alleinerziehenden Vätern mit Betreuungszeitproblemen? (Ist eine ehrliche Frage, nicht als polemisches Gedöns gemeint.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nur aus Interesse: Kommt der "Frauenförderplan" analog zur Anwendung bei alleinerziehenden Vätern mit Betreuungszeitproblemen? (Ist eine ehrliche Frage, nicht als polemisches Gedöns gemeint.)

    Ja, die Frage haben wir auch gestellt und da hieß es ja. Warum er "Frauenförderplan" und warum es "Frauenvertretung" heißt und nicht gleichstellungsbeauftragte z.B. weiß auch keiner.


    Und natürlich nicht nur bei alleinerziehenden Vätern, sondern bei allen, wenn sie darauf hinweisen.

  • Danke für die Antwort Susannea und schön zu lesen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für jemanden, der in Berlin arbeitet, ja. Aber für die TE ist das wenig hilfreich, wenn es in NRW keine gleichlautenden Vorgaben gibt, die entsprechend konsequent umgesetzt werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Für jemanden, der in Berlin arbeitet, ja. Aber für die TE ist das wenig hilfreich, wenn es in NRW keine gleichlautenden Vorgaben gibt, die entsprechend konsequent umgesetzt werden.

    Ob und wie die aber umgesetzt wird, muss man erfragen und genau darum ging es. Und darauf habe ich hingewiesen, also ist dies schon hilfreich, wenig hilfreich finde ich dann solche Antworten wie deine, dass dies so nicht stimmt! (Obwohl es eben durchaus stimmt!)

  • Ich bleibe dabei, dass die Schilderung der Berliner Vorgehensweise für die TE wenig hilfreich ist. Das LGG NRW sowie die Frauenförderpläne der Bezirksregierungen sehen zwar Teilzeitkonzepte an Schulen vor, das Ganze hat jedoch noch nicht den Weg in konkrete Vorgaben ("muss"-Vorgaben) in der ADO gefunden.


    Mir ist für NRW keine Bestimmung bekannt, nach der eine Teilzeitkraft konkrete Einsatzzeiten vorgeben kann oder nach der sich der Einsatz nach den Betreuungszeiten der KiTas richtet. Das ist auch, wie Karl-Dieter anschaulich dargelegt hat, nur schwer umsetzbar. Das ist auch weniger eine Frage von Meinungen oder Rechthaberei.
    Da meine Frau von ungünstigen Einsatzzeiten unmittelbar negativ betroffen ist, Susannea, hätten sie und ich ein nicht unerhebliches Eigeninteresse daran, dass es in NRW ähnliche Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt wie in Berlin. Ich habe mir bereits vor fast acht Jahren im Zuge der Geburt meines zweiten Kindes die Finger wund gesucht nach einschlägigen Vorgaben bezüglich des Einsatzes /der Einsatzzeiten von Teilzeitkräften. Gerade an Ganztagsschulen, hat man da ganz schlechte Karten, was beispielsweise das Vermeiden von Einsätzen am Nachmittag bis über die Betreuungszeiten hinaus angeht. Bevor ich zur Schulbehörde gewechselt bin, konnte ich das zum Teil abfangen, jetzt mit 41 Stunden im Büro plus Pendelei geht das nicht mehr.


    Ich halte es hier mit Luther. Ich widerrufe gerne meine Thesen, wenn ich durch geltendes Recht eines Besseren belehrt werden kann - und dann reden wir nicht von "soll" sondern von "muss"-Vorschriften. Und wir reden auch nicht von Stundenplanern und Schulleitungen, die bestimmte Dinge möglich machen, weil sie es wollen - oder eben nicht möglich machen, weil sie es nicht wollen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Muss sie in Berlin doch nach dem Frauenförderplan und sonst soll sie sogar bei anderen Sachen auch freigestellt werden:

    Sorry, ja. Ich habe das falsch verstanden, wo du gesagt hast


    "Hier muss die Schule" - ich dachte du meinst mit "hier" die konkrete Situation, du meintest aber Berlin.

  • An dieser Stelle möchte ich, nur mal zum merken, ein Zitat einfügen, dass vor der diesjährigen Tarifrunde gesagt wurde:


    Zitat

    Der Verhandlungsführer der Länder, Matthias Kollatz, verweist dahingegen auf die Notwendigkeit der Bundesländer zur Sparsamkeit. Ab 2020 gelte die Schuldenbremse in den Ländern. Ein "Bezahlwettlauf mit dem Privatsektor" könne der öffentliche Dienst nicht gewinnen. Vielmehr müßten die Länder mit "qualitativen Merkmalen" wie Teilzeitarbeit, "Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern", bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei Homeoffice-Angeboten überzeugen.

    Ich warte übrigens auch immer noch auf meinen Homeoffice-Arbeitsplatz, den ich gerne hätte. Meine Schüler kann ich ja per E-Mail über die Inhalte informieren.

  • Also "weiche Faktoren" statt leistungsgerechte, kompetitive Bezahlung im Lehramt. Mich wundert es nicht, dass mittlerweile 2/3 der Neueinstellungen bei uns Frauen sind. Ich würde mittlerweile niemanden mehr raten, auf Lehramt zu studieren, Männern schon gar nicht...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Aha, warum genau Männern weniger als Frauen Mikael?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil die meisten Männer lieber mehr Geld bekommen wollen als einen Haufen "qualitative Merkmale"... das Lehramt entwickelt sich zum Frauenberuf, das ist Fakt. Nicht jeder Mann hat Lust eine "geschützte Minderheit" zu sein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

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