Wechsel vom Angestellten zum Beamten... Wie wird eingestuft?

  • Moin Leute,


    nachdem ich 2008 nach dem Referendariat (Gym, Niedersachsen) aufgrund eines zu hohen BMI (30,4>30) nicht als verbeamtete, sondern als angestellte Lehrkraft eingestellt wurde, stelle ich mir zur Zeit die Frage, ob sich eine Verbeamtung für mich jetzt überhaupt noch lohnt....


    Dazu stellt sich mir u.a. die Frage, in welcher Stufe ich einsteigen würde als Beamter... Die Besoldungsstelle wollte/konnte mir dazu keine Information geben, also möchte ich mich gerne selber schlau machen und wäre für ein paar Kommentare dankbar...


    Ich habe bislang herausgefunden, dass als anrechnungsfähige Dienstjahre wohl angerechnet werden: Wehrdienstzeit (10 Monate), Referendariat (2 Jahre) und meine Zeit, die ich bislang als angestellte Lehrkraft ausgeübt habe (10 Jahre + 5 Monate).
    Bedeutet das dann also, dass ich so besoldet werde, als wenn ich 13 Jahre und 3 Monate bereits gearbeitet hätte? Oder werden auch noch 3 Jahre Studium angerechnet, so dass ich auf 16 Jahre + 5 Monate kommen würde?


    Die Stufenaufstiege richten sich (in Nds.) ja nach dem Dienstalter - ist dieses gleichbedeutend mit den anrechnungsfähigen Dienstjahren?
    Stimmt es, dass ich mit 13 Jahren und 3 Monaten in Stufe 8 einsteigen würde und dann nach weiteren 9 Monaten in Stufe 9 aufsteigen würde, oder würde ich lediglich in Stufe 8 einsteigen, müsste dann aber 3 Jahre dort verweilen, um in Stufe 9 aufzusteigen?


    Stufe 4: 2 Jahre
    Stufe 5: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 5 nach insgesamt 2 Jahren)
    Stufe 6: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 6 nach insgesamt 5 Jahren)
    Stufe 7: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 7 nach insgesamt 8 Jahren)
    Stufe 8: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 8 nach insgesamt 11 Jahren)
    Stufe 9: 4 Jahre (Aufstieg in Stufe 9 nach insgesamt 14 Jahren)
    Stufe 10: 4 Jahre (Aufstieg in Stufe 10 nach insgesamt 18 Jahren)


    Falls ihr mir den ein oder anderen Tipp geben könntet, wäre ich doch schon sehr dankbar :) Meinetwegen auch die Stellen, wo ich's nachlesen kann. :)


    Lieben Gruß,
    Andy.

  • Danke für die Info...


    Ich bin heute allerdings aus einem anderen Grund aus allen Wolken gefallen...


    Ich sollte heute meine Verbeamtungsunterlagen unterschreiben. Nach kurzer Prüfung sah ich, dass ich "nur" als A13 verbeamtet werden sollte. Ein Anruf beim Sachbearbeiter ergab, dass er da wohl nicht genau genug hingeschaut habe, er wolle sich noch einmal schlau machen, wie es nun weitergeht, da ich bereits vor 5 Jahren mich auf eine "A14"-Stelle beworben habe, sie auch nach dem Bewerbungsverfahren als Angestellter bekommen habe.


    Da es damals noch nicht die Möglichkeit gab, mich als Angestellter von TVL13 auf TVL14 einzugruppieren, erhielt ich den Tarif "TVL13 mit Zulage" (Zulage für die Ausübung der A14-Tätigkeit).
    Das könnte nun bedeuten, dass ich wirklich nur A13 erhalte, die A14-Stelle zurückgegeben und neu ausgeschrieben werden müsse... Da könnte ich mich dann natürlich erneut drauf bewerben...


    Das hört sich doch nach einem Witz an, oder?

  • Aber es kann doch wohl hoffentlich nicht sein, dass ich meine A14-Stelle zurückgeben muss, diese neu ausgeschrieben werden muss, und dann muss ich mich erneut drauf bewerben...


    Und wie funktioniert das dann mit der Einstufung?


    Zunächst 1 Jahr A13 Stufe 8,
    dann A14 Stufe 8?

  • Hier würde ich auf jeden Fall zu fachanwaltlicher Beratung ggf. Unterstützung raten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Aber es kann doch wohl hoffentlich nicht sein, dass ich meine A14-Stelle zurückgeben muss, diese neu ausgeschrieben werden muss, und dann muss ich mich erneut drauf bewerben...


    Und wie funktioniert das dann mit der Einstufung?


    Zunächst 1 Jahr A13 Stufe 8,
    dann A14 Stufe 8?


    Du bist Inhaber dieser "Planstelle", daher wird sie nicht zurückgegeben, es findet lediglich ein Statuswechsel statt.
    Und ja, A13 / 8 auf A14 / 8.

  • Ich habe gestern übrigens Antwort von der LSchB bekommen...


    Es wäre so, dass ich als A13 eingestellt würde, eine verkürze Probezeit von 1 Jahr meistern müsste, um meine Verbeamtung auf Lebenszeit zu erhalten, und anschließend tatsächlich noch 1 Jahr Wartezeit hätte bis ich auf A14 befördert werden würde...


    Fazit: 2 Jahre A13, dann A14...


    Damit kann ich auf jeden Fall leben - trotzdem vielleicht noch die Frage: Gibt's vielleicht irgendeine Zulage oder Ähnliches, was ich noch ins Spiel bringen kann, damit ich dem Land die nächsten 2 Jahre nicht den Mehrwert meiner A14-Tätigkeit "schenken muss" ?

  • Maximal kannst du nach Entlastungsstunden fragen.
    Ich mache aktuell den Stundenplan und bewerbe mich auf eine A14 deswegen. Wenn ich die bekomme werden mir die 2 Anrechnungsstunden dafür gestrichen. Beziehungsweise eine Stunde, das könnte ich raushandeln, solange ich in TZ bei unter 20 Stunden bin.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke yestoerty für die Info... Entlastungsstunden kriege ich schon 3h für die Erstellung des Stundenplans...
    Meine A14-Stelle ist allerdings als Fachobmann Mathematik-Stelle ausgeschrieben... Und dafür will ich nicht noch extra nach ner weiteren Entlastungsstunde fragen...

  • Juhuu - es hat mit der Verbeamtung zum 17.05.2019 bei mir geklappt - die Urkunde ist da :)


    Trotzdem bin ich richtig enttäuscht... Die private Krankenversicherung nimmt mich anscheinend nicht auf (bin zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert, da ich als Angestellter über der JAE-Grenze lag).


    Somit muss ich in Niedersachsen alle Kosten zur GKV selbst tragen (ca. 830€ monatlich) ohne Arbeitgeber-Zuschuss.


    Somit verdiene ich nun als Beamter ca. 400€ weniger als als Angestellter - ich könnte ausrasten...


    Bringt mir der Beihilfe-Anspruch jetzt eigentlich noch irgendwas?

  • Die Öffnungsaktion gilt bei mir anscheinend nicht, da ich im Referendariat bereits eine PKV hatte, dann hatte ich eine ANwartschaft abgeschlossen. Mit der hätte ich dann aber wieder in die PKV wechseln müssen als ich über der JAE-Grenze verdient hatte (vor ein paar Jahren). Da ich in der GKV geblieben bin, gilt die Öffnungsaktion nicht mehr für mich... (hätte ich das damals bloß schon gewusst...)

  • Werde nächste Woche nach anderen Versicherungen suchen... Das Bremer Modell ist mir auch sofort eingefallen, aber leider gibt's das ja zur Zeit noch nicht in Nds...


    Aber wenn ich tatsächlich 400€ netto weniger in den nächsten Jahren bis zur Rente/Pension habe, dann ist's echt ne Überlegung, ob nicht das Angestellten-Verhältnis doch besser wäre....


    Und ich dachte schon, dass die Verbeamtung Grund zur Freude sei... *grr* ;-)


    Als Angestellter wurde ich ja schon nach TVL-E13 mit Zulage (A14) bezahlt. :-)

  • Ich kann dir zum Thema PKV nur raten, zu einem unabhängigen(!) Honorarberater zu gehen. Diese nehmen für die Beratung ein Honorar, beraten aber dafür unabhängig, was in diesem Zusammenhang enorm wichtig ist, gerade, wenn du schon etwas älter bist (Stichwort Altersrückstellungen)


    Bei mir war es so, dass ich durch die Unfähigkeit meines "Beraters" fast mein Anrecht auf die Öffnungsaktion auf Lebenszeit verwirkt hätte. Das Ganze hatte dann die Folge, dass ein unerfreulicher Briefwechsel mit den Vorständen zweier Versicherungsunternhemen begann, Beschwerden beim Dachverband der PKV und beim Ombudsmann erstellt wurden etc, da mir auch die 400€ netto weniger jeden Monat drohten (was ich übrigens nicht hingenommen hätte, einen alternativen Job in der Industrie hatte ich mir für den Notfall schon besorgt).


    Wie durch ein Wunder ging es aber dann aber auf einmal doch...


    Was ich damit sagen will: Die PKV verpasst dir mittlerweile für jeden Pickel einen Risikozuschlag. Laut Aussage meines Beraters ist sogar das Tragen einer Knirscherschiene mittlerweile ein Hinweis auf psychische Probleme.


    Das sind wirklich sinnvoll investierte 200€, glaub mir!

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