Burnout, ausgebrannt, Überforderung

  • Sich rückstufen lassen ist mit 64 aber doch echt Quatsch. Das würde doch bedeuten, dass man dann auch weniger Pension bekommt, da sich diese nach der Gehaltsstufe in den letzten beiden Dienstjahren richtet. Ich würde mich in dieser Situation dauerhaft krankschreiben lassen.

    Vor allem müßte man mal ausrechnen wie viel Pension man verliert, wenn man ein Jahr eher geht. Das müßten ja eigentlich 1,79% sein. Wenn man sich jetzt zurückstufen läßt, bekommt man ein geringeres Grundgehalt, von dem dann zwar etwas mehr Prozente gezahlt werden, aber im Endeffekt hat man dann als Pensionär weniger in der Tasche, als wenn man einfach ein Jahr vorzeitig, dann eben mit Abschlag, um die Pensionierung bitten würde.


    @jorena:
    Also laßt es Euch konkret durchrechnen. So wie ich das überschlägig sehe, bekommt deine Frau, wenn sie jetzt als Konrektorin ein oder zwei Jahre eher um Pensionierung bittet, am Ende monatlich mehr, als wenn sie sich zurückstufen läßt und ein oder zwei Jahre weitermacht. Ist sie jetzt in Besoldungsstufe a13?

  • Über Klassenleitung entscheidet m.W. der Schulleiter, kann sie also selbst wem anders aufhalsen, schmackhaft machen.


    Vertretungspläne könnte sie auch abgeben. Dann macht das halt ein anderer, der gerne strategisch arbeitet und bekommt Abminderungsstunden dafür. Delegieren heißt die Devise und wenn sie Kolleg*innen mit Führungsambitionen hat, freuen die sich über Verantwortungsübertragung.

  • Ich finde, Stundenreduzierung bringt immer was. Du kommst später, gehst früher, du hast weniger Vorbereitungen und Nachbereitungen, weniger Aufsichten, weniger Vertretungen, weniger Korrekturen, weniger Elterngespräche, ggf. weniger schwierige Schüler, also weniger Stress diesbezüglich. Wenn du ausreichend reduzierst, hast du vielleicht sogar einen Tag frei. (Machen bei uns mehrere so.)


    Stundenreduzierung kann eine erste wirksame Hilfe sein!

  • Stundenreduzierung bringt an der Grundschule nicht unbedingt so viel Entlastung, insbesondere wenn man eine schwierige Klasse als Klassenleitung hat. Dann bringt es einem nur was, wenn jemand zweites FÄHIGES die Reststunden und dabei mind ein Hauptfach abdeckt und die Klassenleitung mit übernimmt. Wenn das nicht gegeben ist und die Kinder dann nur Fachunterricht bei zig anderen Lehrern haben, hat man fast mehr Arbeit als wenn man die Reststunden selbst gibt. Da spreche ich aus leidvoller Erfahrung.
    Zudem würde sich das definitiv negativ auf die Pension auswirken.

  • Vor allem müßte man mal ausrechnen wie viel Pension man verliert, wenn man ein Jahr eher geht. Das müßten ja eigentlich 1,79% sein. Wenn man sich jetzt zurückstufen läßt, bekommt man ein geringeres Grundgehalt, von dem dann zwar etwas mehr Prozente gezahlt werden, aber im Endeffekt hat man dann als Pensionär weniger in der Tasche, als wenn man einfach ein Jahr vorzeitig, dann eben mit Abschlag, um die Pensionierung bitten würde.
    @jorena:
    Also laßt es Euch konkret durchrechnen. So wie ich das überschlägig sehe, bekommt deine Frau, wenn sie jetzt als Konrektorin ein oder zwei Jahre eher um Pensionierung bittet, am Ende monatlich mehr, als wenn sie sich zurückstufen läßt und ein oder zwei Jahre weitermacht. Ist sie jetzt in Besoldungsstufe a13?

    Ja das ist halt das Problem, da hier ja DDR Rente und Pension zusammentreffen. Sie ist jetzt in der A14 und der Stufe 12.

  • @ Mara, also bei uns gibt es fünf Klassenlehrer, die soweit reduziert haben, dass sie einen Tag weniger Unterricht haben. Die sagen, es bringt was. Eine davon hatte früher schon mal einen Nervenzusammenbruch gehabt.


    Klar, jede Art von Teilzeit wirkt sich auf die Rente/Pension aus. Das weiß man, wenn man das macht, denke ich. Aber ich sage mir, ich lebe nicht nur für die Rente. Schlimmstenfalls komme ich gar nicht dahin. :-(

  • Sie ist jetzt in der A14 und der Stufe 12.


    Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:


    • Deine Frau läßt sich jetzt von der Aufgabe den Konrektorin entbinden und bekommt dann a12 statt a14 für weitere 3 Jahre bis zur Pensionierung mit 67. Dann hat sie am Ende 27 Dienstjahre zusammen und damit einen Pensionsanspruch von 48,43%, wenn sie die 27 Jahre Vollzeit geabeitet hat. Diese Pension bezieht sich auf das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Und das ist der Haken. Bei a12 in der letzten Erfahrungsstufe sind das 48,43% * 4586,68€ = 2221,39€ monatlich brutto aus der Pension.
    • Deine Frau reduziert jetzt im Extrem auf nur eine Stunde / Woche. Geht sowas überhaupt? Behält aber ihren Posten. Dann hat sie, wenn sie bisher vollzeit gearbeitet hat, 24 Dienstjahre zusammen, also einen Pensionsanspruch von 24 * 1,79375% = 43,05%. Diese 43% beziehen sich jetzt aber auf das durchschnittliche a14 Einkommen und nicht auf das a12 Einkommen. Also 43,05% * 5631,12€ = 2424,20€ brutto monatlich Pensionsanspruch.

    Und genau da ist der Haken bei der Zurückstufung. Es wird die Pension immer vom theoretischen Durchschnittseinkommen einer Vollzeitstelle der letzten 3 Jahren (in Brandenburg 2 Jahre?) gerechnet. Darum macht es nie Sinn sich in den Besoldungsstufen zurückstufen zu lassen. Eher macht es Sinn unbezahlten Urlaub zur Überbrückung bis zum Pensionseintrittsalter zu beantragen oder so extrem zu reduzieren, wie es nur irgendwie geht.


    Bei Rentnern wird das durchschnittliche Lebenseinkommen der Person genommen, da ist der Effekt nicht so extrem wie bei Beamten. Daher muß es auc hdas Ziel sein irgendwie a14 über die Linie (zur Pensionierung) zu retten, auch wenn dann mit extremster Teilzeit.

  • A14 als Konrektorin an einer Grundschule in NRW? Sicher? Meines Erachtens nach gibt es A14 nur für die Schulleitungen und bis vor kurzem gab es A14 sogar nur für die Schulleitung an großen Grundschulen.
    Reduzieren auf weniger als 14 Stunden ist schwierig durchzukommen.

  • A14 als Konrektorin an einer Grundschule in NRW? Sicher? Meines Erachtens nach gibt es A14 nur für die Schulleitungen und bis vor kurzem gab es A14 sogar nur für die Schulleitung an großen Grundschulen.
    Reduzieren auf weniger als 14 Stunden ist schwierig durchzukommen.

    Die Frau des TE ist in Brandenburg.


    @TE ich vermute wir können hier alle nur spekulieren, was sich finanziell eher lohnen würde, da müsst ihr euch einen Spezialisten suchen.


    Auch sollte sich deine Frau in der Therapie auf jeden Fall überlegen, ob und wie sie danach weitermachen möchte. Ich kenne einige Kollegen, die gemeint haben, sie müssten auf jeden Fall noch ein/zwei Jahre durchhalten und dann kurz vor oder nach der Pensionierung große gesundheitliche Probleme (psychisch und physisch) bekommen haben. Da wäre es für die Lebensqualität auf jeden Fall besser gewesen, wenn sie früher aufgehört hätten.
    Manchmal ist es besser auf etwas Geld zu verzichten und dafür noch ein paar tolle Jahre genießen zu können.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ohne es jetzt genau nachzuprüfen: Nach meiner Kenntnis ist es vermutlich so, wie @plattyplus sagt. Rückstufung so kurz vor der Pension wäre sehr unklug, dauerhafte Krankschreibung, unbezahlter Urlaub, Reduzierung auf eine so geringe Stundenzahl, dass keine Klassenleitung möglich ist, wären Alternativen.


    Das ist m.E. ein Fehler im Beamtenrecht. Wenn man eine Zeit lang auf höherer Stufe gearbeitet hat, sollte das immer berücksichtigt werden, nicht nur, wenn es am Schluss so war. Es wäre auch insgesamt besser, wenn Funktionsstellen auf Zeit wären.

  • Ok, sehe ich jetzt auch so, Rückstufung wäre unklug. Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen. Jetzt weiß ich nur nicht, ob man irgendein Recht hat, den Klassenleiter abzulehnen (Antrag) und als Konrektor das eine Jahr noch zu arbeiten. Dienstherr? Amtsarzt?

  • Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:

    Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:


    • Deine Frau reduziert jetzt im Extrem auf nur eine Stunde / Woche. Geht sowas überhaupt? Behält aber ihren Posten. Dann hat sie, wenn sie bisher vollzeit gearbeitet hat, 24 Dienstjahre zusammen, also einen Pensionsanspruch von 24 * 1,79375% = 43,05%. Diese 43% beziehen sich jetzt aber auf das durchschnittliche a14 Einkommen und nicht auf das a12 Einkommen. Also 43,05% * 5631,12€ = 2424,20€ brutto monatlich Pensionsanspruch.

    Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???

  • Also ob sie die Klassenleitung loswird hängt ja hauptsächlich davon ab, wie die Personalsituation der Schule aussieht. Gibt es also jemanden der bislang keine KL hat? Dann hätte man vielleicht die Chance das so loszuwerden.
    Ansonsten weiß ich aus Hessen, dass aus gesundheitlichen Gründen viele Änderungen die vorher unmöglich schienen, durchgeführt werden.
    Daher würde ich es erstmal mit Krankschreibung und Therapie durchziehen um danach mit ärztlicher Unterstützung die nötigen Arbeitserleichterungen durchzusetzen.
    Parallel würde ich aber tatsächlich das Thema Rente/Pension in Angriff nehmen, mich also beraten lassen ob sich ein früheres Ausscheiden eben doch lohnt. (Wobei hier evtl eine Rolle spielt, wie groß der Einschnitt ist bei vorzeitigem Rentenbezug)
    Viel Kraft wünsche ich deiner Frau auf jeden Fall

  • Zitat von jorena

    Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???

    Nicht so ganz.
    Wie gesagt, ich spreche jetzt für das Bundesland NRW und nicht für Brandenburg.


    Bei uns sieht es so aus, daß man maximal 71,75% Pension bekommen kann. Dies steht einem nach 40 Dienstjahren vollzeit zu. Man erwirbt jedes Jahr, das man vollzeit arbeitet, also 71,75%/40=1,79% Pensionsanspruch.
    Dieser Anspruch bezieht sich auf das durchschnittliche Brutto-Vollzeitgehalt der letzten 3 Dienstjahre vor der Pensionierung.


    Arbeitet jemand jetzt 50% Teilzeit, erwirbt er in jedem Jahr der Teilzeitbeschäftigung nicht 1,79% Pensionsanspruch sondern nur die Hälfte, also 0,895%. Nach 40 Jahren mit 50% Teilzeitarbeit hat er also keinen Pensionsanspruch von 71,75% sondern nur von 35,875%. Diese 35,875% beziehen sich aber wieder auf das durchschnittliche vollzeit Bruttogehalt der letzten 3 Dienstjahre.


    Ergebnis davon: Würde deine Frau nach 24 Jahren aufhören oder auf extreme Teilzeit gehen, so daß keine weiteren Pensionsansprüche hinzukommen, hätte sie sich nach 24 Dienstjahren einen Anspruch von 43% von einem a14 Erfahrungsstufe 12 Gehalt erarbeitet, wenn sie in den letzten 3 Jahren schon a14 und Erfahrungsstufe 12 hatte.
    Würde sie sich auf a12 zurückstufen lassen, um die Konrektoren-Funktion loszuwerden und noch 3 Jahre so arbeiten, würde sie sich zwar weitere Pensionsansprüche erarbeiten und so nach insg. 27 Dienstjahren auf ca. 48,5% kommen, aber das sind dann 48,5% von einem a12 Gehalt und nicht von einem a14 Gehalt.


    Mal eine ganz andere Idee, wenn die Klassenleitung das Problem ist: Wie viele Anrechnungsstunden bekommt deine Frau für die Schulleitertätigkeit? Wie viele Stunden bekommt sie aufgrund ihres Alters ermäßigt? Da würde es nämlich evtl. Sinn machen die a14 Stelle zu behalten und soweit zu reduzieren, daß sie dann nur noch Konrektoren ist und nicht mehr unterrichtet.
    Mein Schulleiter macht es ähnlich. Der müßte eigentlich bei einer Vollzeitstelle noch 3 Stunden wöchentlich unterrichten. Er hat entsprechend teilzeitmäßig verkürzt, so daß er nur noch die Schule leitet und gar nicht mehr unterrichtet.


    Wäre das evtl. auch eine Lösung? Ich lese ja aus Deinen Antworten, daß die Aufgabe der Klassenleitung eher das Problem ist als die Aufgabe der Schulleitung.

  • Also meine Frau hat für die Konrektorentätigkeit 3 Anrechnungsstunden und auf Grund ihres Alters 1 Anrechnungstunde. Gar nicht mehr zu unterrichten gibt es meines Wissens in Brandenburg überhaupt nicht. Selbst die Rektorin der Schule unterrichtet 14 Stunden. Wäre das so möglich, dann müsste die Schule stundenmäßig ja 2 Lehrer zusätzlich bekommen. Die bekommen nicht mal Ersatz, wenn 3 oder 4 Kräfte ausfallen.

  • Also ich kenne die Besonderheiten von Brandenburg nicht, die Anrechnungsstunden werden aber m.E. von der Schulleitung verteilt. Und, ich schrieb's oben schon, wieso verteilt die SL die Klassenleitertätigkeit nicht auf andere Kollegen? Ich kenne keinen SL, der Klassenlehrer ist. 3 Ermäßigungsstunden sind ein Witz, wenn deine Frau in der Reha Kraft gesammelt hat, sollte sie sich für mein Empfinden gegen den Schulleiter durchsetzen, dessen Stellvertreterin sie ist. Man muss nicht immer "hier" schreien, wenn Arbeit ansteht.


    Bei uns wollen übrigens die meisten KuK Klassenleitung haben, damit sie ihre Tür zumachen können und nicht in lauter Randstunden von Klasse zu Klasse hüpfen müssen. So klein kann ein Kollegium doch nicht sein, dass es nicht genug Lehrer für die vorhandenen Klassen gibt, oder hab ich da ein falsches Bild?

  • Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen.

    Frag bitte vorher nach, ob in Brandenburg die letzten 2 Jahre oder die letzten 3 Jahre für die Pension zählen. In NRW sind es die letzten 3 Jahre, aber das regelt jedes Bundesland für sich. Könnte auch gut sein, daß es in Brandenburg nur 2 Jahre sind.


    Wenn wir über eine Pensionierung zum Sommer 2020 sprechen, dann würde ich jetzt einfach mal abwarten. Jetzt erst einmal die Therapie, die sich über Monate hinziehen kann und dann die Wiedereingliederung, die sich auch zumeist über Monate hinzieht und in der man zuerst mit 6 Wochenstunden anfängt, zumindest ist es in NRW so.


    Was ich damit sagen will: Das zieht sich wahrscheinlich eh bis Ostern 2020 hin, von daher reden wir gar nicht mehr über eine so lange Zeit, selbst wenn sie als Konrektorin weitermacht, nämlich nur noch von Ostern 2020 bis Sommerferien 2020.
    Eine Klassenleitung wird sie in der Zeit wahrscheinlich eh nicht mehr bekommen, weil man es den Knirpsen nicht zumuten will alle 3 Monate einen neuen Klassenlehrer zu bekommen.

  • Entlastungsstunden können ja nur verteilt werden, wenn sie gewährt werden. Das steht in der Arbeitszeitverordnung und beläuft sich in meinem BL bei Schulen, die gerade die Größe für eine Konrektorin haben, auf 4 Std.
    Die Schulen an sich erhalten Entlastungsstunden nach Anzahl der SuS, die an den kleineren Grundschulen weit weniger sind. Da verteilt die SL insgesamt 1-2 Stunden. Mehr gibt es nicht.


    In Brandenburg gibt es 12 Std. für die SL und weitere 6 für Grundschulen pauschal, die dann verteilt werden können, die Lehrerkonferenz beschließt die Grundsätze der Verteilung, die SL entscheidet danach.


    Bei Klassenleitungen kommt es auf die Anzahl der KollegInnen in der Schule an. Bedeutet die Abgabe, dass dafür eine andere Lehrkraft doppelte Klassenführung leisten muss, ist es persönlich belastender und innerhalb der Schule schwieriger, eine andere Lehrkraft zu wählen. Unter diesen Umständen haben in meiner Region die SL der Grundschulen in der Regel selbst eine Klasse. Das finden wir nicht alle gut, aber es anders zu lösen, ist wirklich nur über die doppelte Klassenleitung möglich. Werden KollegInnen langfristig krank, muss man diese ohnehin übernehmen.

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