Burnout, ausgebrannt, Überforderung

  • Hallo,
    ich schreibe hier mal für meine Frau, um eventuell Hilfe zu bekommen. Falls das Thema hier falsch ist, bitte verschieben.
    Folgende Situation:
    meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Brandenburg. Wird in Kürze 64 und hat dann nach diesem Schuljahr noch 2 Schuljahre zu arbeiten.
    Sie ist Conrektorin und zusätzlich noch Klassenlehrerin. Die jetztige Klasse ist sehr problematisch, etliche verhaltensauffällige Schüler und besonders Eltern,
    die wegen jeder Kleinigkeit Ausprachen, Versammlungen usw. verlangen. Das Arbeitspensum meiner Frau ist seit einem Jahr so, dass sie jeden Tag bis nachts
    an Protokollen, Vertretungsplänen, Statistiken unsw. sitzt. Auch am Wochenende ist nur die Schule präsent. Gesundheitlich ist sie vollkommen am Ende.
    Ich habe sie jetzt soweit, dass sie bereit ist in eine Burnout Klinik zu gehen und sich einer Therapie zu unterziehen.
    Was kann man denn nach der Beendigung tun, um sich selber zu schützen. Kann man das Amt der Conrektorin aus gesundheitlichen Gründen sofort abgeben.
    Meist wird doch vom Schulamt angeboten, die Stundenzahl zu reduzeiren, was in einem solchen Fall ja nicht weiter hilft. Die Arbeit bleibt doch die Gleiche.
    Kann man mit entspechenden Attest der Klinik die Ämter abgeben und nur noch als "normaler" Lehrer arbeiten? Meine Frau denkt immer, das wird schon.
    Aber bei dieser emensen Belastung habe ich einfach Angst um sie.
    Vieleicht gibt es ja Betroffene, die so etwas schon selber hatten.
    Bin für jeden Rat dankbar.
    Ach ja, vor ca. 10 Jahren hatte meine Frau an ihrer damaligen Schule schon einmal so etwas, da ging es aber um Mobbing durch den Schulleiter. Damals hat uns weder das Schulamt, noch die Personalvertretung geholfen, sondern alles abgewiegelt.
    Sie hat sich dann an eine andere Schule (die jetzige) versetzen lassen und wir sind umgezogen. Aber da war sie halt noch 10 Jahre jünger und es gab auch nicht so eine massive Arbeitsbelastung.
    Vielen Dank im Voraus für Tipps und Ratschläge.

  • Gesundheitlich ist sie vollkommen am Ende.


    Krankenschein, fertig.


    Mit Anfang/Mitte 60 würde ich da nicht mehr lange fackeln, sondern einen Schlussstrich ziehen.


    Rest im Spoiler, da eher harte Kost...

  • Darf ich fragen ob deine Frau verbeamtet ist oder Angestellte und wie viele Dienstjahre sie schon hat?
    EIne unserer Abteilungsleiterinnen ist im Alter von 63 in Pension gegangen, weil sie die maximale Anzahl an Dienstjahren schon zusammen hatte.

  • Schließe mich den anderen an, käme für deine Frau ein frühere Pensionierung in Frage?


    Alternativ könnte es auch sein, dass deine Frau von ihrem Arbeitgeber als Dienstunfähig eingestuft wird. Wäre das auch eine Option?


    Wie steht denn deine Frau dazu? Möchte sie nach ihrer Therapie noch mal arbeiten?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich denke sie sollte vielleicht erst einmal die Therapie beginnen und schauen, wie es ihr dann geht. In der Klinik wird sie sich sicher erarbeiten, wie es danach weitergehen kann. Das hat aber alles seine Zeit, erst Mal muss sie raus und die Situation verarbeiten. Ein Schritt nach dem anderen.


    Ansonsten würde ich persönlich, wenn es an die Gesundheit geht, ebenfalls nicht lange fackeln und mich im Zweifel krankschreiben lassen. Oder in die Behörde versetzen lassen?

  • Darf ich fragen ob deine Frau verbeamtet ist oder Angestellte und wie viele Dienstjahre sie schon hat?
    EIne unserer Abteilungsleiterinnen ist im Alter von 63 in Pension gegangen, weil sie die maximale Anzahl an Dienstjahren schon zusammen hatte.

    Ja, sie ist verbeamtet. 24 Dienstjahre, vorher als DDR Lehrerin tätig. Das macht auch die ganze Berechnung bei vorzeitiger Pension so schwierig. DDR Rente, Pension und dann auch noch Rentenausgleich für geschiedenen Ehemann.
    Dann wollte ich das mal über einen Rentenberater abklären, machen die nicht, da Pension mit rein spielt. :(

  • Schließe mich den anderen an, käme für deine Frau ein frühere Pensionierung in Frage?


    Alternativ könnte es auch sein, dass deine Frau von ihrem Arbeitgeber als Dienstunfähig eingestuft wird. Wäre das auch eine Option?


    Wie steht denn deine Frau dazu? Möchte sie nach ihrer Therapie noch mal arbeiten?

    Sie möchte ja auch noch gern weiter arbeiten, aber eben nicht mehr als Konrektorin und Klassenlehrer, sondern nur als normaler Lehrer Vollzeit.
    Hatte das auch voriges Jahr mal vorsichtig angesprochen, Auskunft der Schulleiterin-- vollkommen unmöglich, es fehlen so schon Lehrer!

  • Die jetztige Klasse ist sehr problematisch, etliche verhaltensauffällige Schüler und besonders Eltern,
    die wegen jeder Kleinigkeit Ausprachen, Versammlungen usw. verlangen.

    Da kann ich nur dazu raten es genau so zu machen wie meine Schulleitung. Die Eltern werden zu den Terminen einbestellt zu denen es der Schulleitung paßt und nicht umgekehrt. Und ja, da ist es durchaus üblich, daß Eltern auch mal zu Aussprachen morgens um 11 Uhr einbestellt werden, auch wenn sie berufstätig sind. Der Aussprachebedarf wegen unwesentlicher Kleinigkeiten reduziert sich dann auf einen Schlag massiv. :teufel:
    Und dann werden die Aussprachen auch an einem Tag im 20-Minuten-Takt terminiert.


    Was meinst, wie sowas den Schreibtisch räumt. :pirat:

    Einmal editiert, zuletzt von plattyplus () aus folgendem Grund: Buchstabensalat sortiert

  • Weil keiner da ist, der es machen will. Ich sag ja auch immer, wenn du jetzt ins Krankenhaus musst, dann muss es auch jemand machen.
    Deshalb interessiert mich ja die konkrete Vorgehensweise um den Konrektor und Klassenlehrer abzugeben.

  • Dann wollte ich das mal über einen Rentenberater abklären, machen die nicht, da Pension mit rein spielt. :(

    Einen RA suchen, der sich mit Abeitsrecht auskennt.

  • Weil keiner da ist, der es machen will. Ich sag ja auch immer, wenn du jetzt ins Krankenhaus musst, dann muss es auch jemand machen.
    Deshalb interessiert mich ja die konkrete Vorgehensweise um den Konrektor und Klassenlehrer abzugeben.

    Klassenleitung ist Teil unseres Jobprofils.
    Deine Frau soll zum Arzt und sich erst einmal krankschreiben lassen.
    Odee ist ein Infarkt so kurz vor der Pension besser?


  • Klassenleitung ist Teil unseres Jobprofils.

    Das ist zwar formal richtig aber hier muss der Nutzen (Klassenleitung) mit den Kosten (Gesundheit) abgewogen werden. Unsere älteren KuK (60+) werden i.d.R. nicht mehr zum Dienst in der Klassenleitung herangezogen.

  • Alle älteren Kollegen nicht mehr als Klassenleitung einzusetzen wäre bei uns unmöglich. Selbst fast alle Teilzeitkräfte haben eine Klassenleitung. Aber ich es offen ansprechen, vielleicht gibt es ja eine Lösung und wenn es nur so ist, dass eine TZ Kraft, die unterhälftig arbeitet sich die Leitung mit ihr teilt.
    Vom Posten der Schulleitung oder auch Konrektor kann man sich zurückstufen lassen. Allerdings hast das dann natürlich Auswirkungen auf die Pension.
    Ich würde für mich gut abwägen was sinnvoll ist und vermutlich erstmal mich krank schreiben lassen und schauen wie es mir nach der Therapie geht. Wenn deine Frau länger krank geschrieben wird, muss die Schulleitung sich für die Klasse ja sowieso was überlegen. Dann je nach Dauer der Krankschreibung Wiedereingliederung. Da wird das Arbeitspensum dann ja auch langsam wieder hoch gefahren.

  • Eine Rückernennung erfolgt üblicherweise auf formlosen Antrag ans Schulamt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Sich rückstufen lassen ist mit 64 aber doch echt Quatsch. Das würde doch bedeuten, dass man dann auch weniger Pension bekommt, da sich diese nach der Gehaltsstufe in den letzten beiden Dienstjahren richtet. Ich würde mich in dieser Situation dauerhaft krankschreiben lassen.

  • Naja da kommt es auch drauf an, wie die Besoldung denn tatsächlich aussieht. Hier in Hessen gibt es glaube ich je nach Größe der Schule nur Zulagen für den Konrektor und die sind nicht pensionsrelevant. Wäre also zu prüfen, wie viel das ausmacht

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