Wie läuft bei euch der Übertritt nach der GS ab?

  • Da ich gerade einen Artikel über das bayerische "Grundschulabitur" gelesen habe (--> bis 2,33 ins Gym, bis 2,66 in die Realschule, der Rest...) und dort gesagt wurde, dass in andren BL "nach Empfehlung der Lehrer" entschieden werde, wollte ich wissen, wie verbindlich diese "Empfehlung" ist bzw wie bei euch im Rest der Republik der Übertritt geregelt ist. Man kriegt ja hier in BY gar ncihts mit ;)
    Merci!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • In Niedersachsen gibt es eine unverbindliche Empfehlung und die Eltern enscheiden dann auf welche Schulform sie ihr Kind schicken.


    Bei uns in der Stadt gibt es eigentlich fast nur noch Gesamtschulen und Gymnasien, daher schicken die meisten Eltern ihre Kinder auf das Gymnasium und in den Gesamtschulen werden fast nur noch Förder-, Haupt- und ein paar Realschüler unterrichtet.
    Auf den Gymnasien sind dann viele Schüler total überfordert, aber wechseln können sie später auch kaum noch, weil die Gesamtschulen voll sind. Es zeigt sich, dass ein zweigliedriges Schulsystem aus Gymnasien und Gesamtschulen Murks ist. Eigentlich hat es bei uns ganz gut funktioniert als es noch Haupt- und Realschulen gab und an den Gymnasien G8, während die Gesamtschulen G9 hatten. Da waren die Gesamtschulen eine echte Alternative für Kinder, bei denen nach der 4. Klasse noch nicht so ganz klar war, ob sie das Gaymnasium schaffen.

  • In Hamburg geben wir eine Empfehlung aus und die Eltern entscheiden. Die Kinder, die dann auf dem Gymnasium nicht mitkommen werden rigoros nach der 6. Klasse auf die Stadtteilschule umgeschult.
    So zumindest meine Beobachtung und die Rückmeldung ehemaliger SuS.

  • Nachtrag zu NRW: Am Ende der Erprobungsstufe (also am Ende der Klasse 6) wird in der Klassenkonferenz über jeden Schüler beraten. Dann werden ggf. neue Empfehlungen ausgesprochen.
    D.h. bei uns an der Realschule kann es:


    * eine Empfehlung zum Gymnasium geben. Dieser müssen die Eltern aber nicht folgen.
    * eine Empfehlung zur Hauptschule bzw. Sekundarschule geben (wenn eine Wiederholung laut Klassenkonferenz nicht sinnvoll ist).
    Dieser Empfehlung müssen die Eltern dann folgen. Da es an unserem Standort noch eine gut funktionierende Hauptschule gibt, gehen die Kinder da hin.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Nachtrag zu NDS:
    Das System bleibt zwischen den Schulformen sehr durchlässig in den Schuljahren ab 5 / bis nach 10.
    Jeder, der einen "vernünftigen" Durchschnitt hat, darf von der Förderschule zur Hauptschule zur Realschule zum Gymnasium wechseln (auch direkt von z.B. HS zu Gy). Jeder, der 2x hintereinander / in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgängen sitzen bleibt, muss "seine" Schulform verlassen.


    Seitdem die Empfehlungen weggefallen sind (vor wenigen Jahren gab's einen Brief mit der unverbindlichen Benennung einer Schulform, jetzt sind's nur noch Beratungsgespräche, an denen Eltern nicht teilnehmen müssen), ist die Anzahl derer angestiegen, die sich "verwählt" haben (in beiden Richtungen, wir nehmen mehr SuS von RS auf, geben mehr SuS ab). [Interessante Beobachtung am Rande: Eltern scheinen ihrem männlichen Nachwuchs mehr zuzutrauen. In den Klassen haben wir seit Wegfall der Empfehlungsbriefe einen teils deutlichen Jungenüberhang.]


    Für die SuS, die nur "knapp" an den Anforderungen des Gymnasiums vorbei gehen & evtl. als "Spätzünder" noch problemlos das Abitur hinbekommen werden, ist so eine IGS schon eine passende "Anlaufstelle". Aber die Schullandschaft in Städten wie G, wie von Seepferdchen erwähnt, ist tatsächlich nicht sinnvoll.

  • In Schleswig-Holstein gab es bis im letzten Jahr verbindliche Beratungsgespräche, in denen die Lehrkräfte keine expliziten Empfehlungen aussprechen durften. Die Eltern haben aufgrund dieser Gespräche ihre Kinder auf eine Schule; bei uns gibt es nur Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie ein paar vereinzelte Förderzentren.


    Jetzt gibt es wieder Empfehlungen durch die Primarlehrer, aber die sind auch nicht zwingend bindend. Daher kommt es öfter mal auch Fehlwahlen


    Durchlässig ist das System nach Klasse 6 und 10, man kann wiederholen, wenn es dazu kommt, dass man nicht erfolgreich in der kommenden Klassenstufe mitarbeiten kann.

  • In BaWü gibt es seit dem Schuljahr 2012/2013 keine verbindlichen GS-Empfehlungen mehr. Seit dem Schuljahr 2018/19 muss die noch immer nicht-verbindliche GS-Empfehlung jetzt zumindest der Sekundarschule bei der Anmeldung vorgelegt werden, damit diese weiß, welche Schülerschaft mit welchem Förderbedarf zu ihnen kommt. Nach der Orientierungsstufe darf man getrost davon ausgehen, dass SuS mit Werkrealschulempfehlung nicht mehr am Gymnasium zu finden sind, da diese konsequent abschulen wenn die Noten nicht ausreichend sind. Alle anderen Schularten schulen nicht mehr ab, beraten aber Eltern zu möglichen Niveauwechseln der Kinder oder auch ggf.einem sinnvoll erscheinenden freiwilligen Schulwechsel, der in Einzelfällen angezeigt sein kann. Die sogenannte "multilaterale Versetzungordnung" regelt dabei detailliert bei welchen Noten ein Niveauwechsel in die eine oder andere Richtung möglich oder nötig ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nachtrag zu Nds:


    Ganz früher gab es mal Empfehlungen, die verbindlich waren. Die gibt es aber schon sehr, sehr lange nicht mehr. Der Übertritt war damals nach Klasse 6, da es hier noch eine Orientierungsstufe gab.


    Als diese aufgelöst wurde, kam damit der Übergang an die Grundschulen. Es gab Briefe, die mit den Zeugnissen verteilt wurden, in denen die Empfehlung genannt werden musste, die aber auch damals schon unverbindlich war. Die Empfehlung selbst wurde in einer Zeugniskonferenz für jeden Schüler entsprechend des Notenbildes, des AV, des SV abgestimmt. Klare Notengrenzen gab es dabei nicht.


    Beratende Gespräche gab es schon immer, zumeist wurde zum Elternsprechtag im Herbst/ Februar der 4. Klasse darüber geredet. Zwischenzeitlich galten die Zeugnisse Ende Klasse 4, die 6 Wochen vor den Sommerferien verteilt wurden, nun werden die Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 an den weiterführenden Schulen zur Anmeldung vorgelegt.


    Inzwischen gibt es die Briefe nicht mehr, dafür müssen nun 2 Eltern-Schüler-Lehrer-Gespräche geführt und protokolliert (vorgefertigter, doppelseitiger DinA4-Bogen) werden.


    Meine Erfahrung ist, dass die Eltern auf das Gespräch setzen und sich durchaus anhören, was die Grundschullehrkräfte sagen.
    Es gab schon immer Eltern, die unbedingt eine andere Schule auswählen wollten, aber an unserer Schule sind zu 95% die Entscheidungen passend zu den Empfehlungen der Lehrkräfte.
    Es gibt Kinder, da sagt man, es könnte am Gymnasium klappen, und die Eltern probieren es - mal geht es gut, mal nicht.
    Es gibt Kinder, da denkt man als Lehrkraft, mit den Begabungen kann das Kind locker das Gymnasium schaffen, aber die Eltern trauen sich oder ihrem Kind das nicht zu und wählen eine andere Schulform nach der 4. Klasse. Da es nun endlich auch wieder mehr Gesamtschulen gibt, die auch einen gymnasialen Zweig anbieten können, haben die Kinder dort die Möglichkeit oder wie schon früher nach Klasse 10 die Möglichkeit eines gymnasialen Angebotes an der Berufsschule.
    Und manchmal gibt es auch Kinder, die gegen die Empfehlung auf das Gymnasium geschickt werden.


    Je nach Region/ Stadt haben die Eltern unterschiedliche weiterführende Schulen zur Auswahl die unterschiedliche Schwerpunkte bilden.
    Das hat sicher auch Einfluss auf die Entscheidung und ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich.
    Hier gibt es eine Übersicht:
    https://www.bpb.de/gesellschaf…-werden-dort-unterrichtet


    Entsprechend unterschiedlich sind die Ausrichtung, Erwartung oder der Ruf einzelner Schulformen, von der speziellen Schule selbst einmal abgesehen.


    Vermutlich hat die Schulwahl aber immer auch etwas mit anderem zu tun:
    - Status,
    - etwas haben wollen, weil alle das haben/ so machen,
    - etwas haben wollen, das nur bestimmten vorbehalten ist
    - Ängste vor Benachteiligung
    - Ängste vor Überforderung
    - Erreichbarkeit der Schule
    - Entscheidung der Freunde


    Tatsächlich erbringen in den anderen Bundesländern die SuS auch ohne 22 verpflichtende Klassenarbeiten Leistungen, die sie zum Besuch des Gymnasiums befähigen und an denen man durchaus das Leistungsvermögen der SuS einschätzen kann.


    Meiner Erfahrung nach pendelt es sich ein, wenn bekannt wird, dass SuS, die schon in der Grundschule keine guten Noten hatten, am Gymnasium nicht bestehen können und abgehen. Manche machen dies schon nach wenigen Monaten. Solche Entscheidungen sind dann bei Geschwister- oder Nachbarkindern bekannt und werden für das nächste Kind mit berücksichtigt.


    Dazu muss ich allerdings sagen, dass wir in unserem Einzugsgebiet so gut wie keine Akademikerkinder haben. Da sind bei vielen die Erwartungen nicht so hoch.

  • Noch ein Nachtrag zu NDS...
    Nach Klasse 10 stehen allen Schülern mit dem erweiterten Sek I Abschluss (also einem guten Realschulabschluss (Durchschnitt 2,4(?)) alle Gymnasien offen. Das können berufliche Gymnasien sein, Gesamtschulen, genausogut aber auch allgemeinbildende Gymnasien.
    In der Vergangenheit (G8) mussten SuS, die von der Realschule kamen, die 10. Klasse am Gymnasium gefühlt "wiederholen" (die 10. Klasse war nämlich die Einführungsphase zur Oberstufe, nach 12 kam das Abi). Jetzt ist die 11. Klasse die EF, eine gefühlte Wiederholung, von der Realschule (oder Hauptschule) kommend, ist nicht mehr vorhanden. An den beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen war G8 nie angekommen. Das war "psychologisch" einfacher, dort in die 11. Klasse einzusteigen und nach drei Jahren Oberstufe das Abitur in der 13. Klasse zu machen. Im Vergleich dazu waren drei Jahre am allgemeinbildenden Gymnasium und Abitur in der 12. Klasse unattraktiver...


    Zur obigen Liste (Gründe der Schulwahl) möchte ich noch das hinzufügen, was ein Vater im Bekanntenkreis mal sagte:
    - eigene Erfahrungen
    ("Ich selber habe die Realschule besucht, aus mir ist auch was geworden" - und meldete seine Tochter trotz anderslautender klarer Empfehlung nicht am Gymnasium an)

  • Hessen:
    Lehrer führen Beratungsgespräche, die Klassenkonferenz entscheidet. Steht dies im Widerspruch zum Elternwunsch, werden die Eltern erneut beraten. Es zählt das Gesamtbild der Hauptfächer, sowie Arbeits- und Sozialverhalten. Notengrenzen gibt es nicht.
    Bei der Anmeldung zählt ausschließlich der Elternwunsch.

  • Sachsen:
    hier gab's bis vor etwa 2 Jahren die Regelung, dass man in Ma/De/Su auf 2,0 kommen musste. Also ab 2/2/3 gabs bindende Oberschulempfehlung.


    Das wurde etwas gelockert, die Empfehlung gibt's immernoch, auf Elternwunsch kann man das Kind m.W. trotzdem fürs Gymnasium "bewerben", die Schule macht einen Aufnahmetest und entscheidet dann. Ob der Test Ausschlusskriterium sein kann, weiß ich aber nicht. Also ob alle Gymnasien ablehnen dürfen, müsste man noch mal nachlesen.


    Ende Klasse 6 wird an der Oberschule entschieden, ob Haupt- oder Realschulbildungsgang. In Ma/En/Ph/De dürfen nicht mehr als 2 4en sein, sonst Hauptschule. Da wird dann nach diesen Fächern getrennt beschult, Sport und dergleichen bleibt im Klassenverband.

  • Nachdem es hier im Thread ja um Übergangsregelungen geht: Gibt es eigentlich noch BL, in denen es eine Schönschriftnote in Klasse 4 gibt und falls ja, hat diese einen Einfluss auf die Empfehlung?


    (Gab es in meiner GS-Zeit samt des freundlichen Hinweises der sympathischen Lehrkraft, dass sie mir mit einer vier in Schönschrift keinesfalls eine Gymnasialempfehlung- damals noch verpflichtend zu befolgen- ausstellen würde. Als Linkshänder keine ganz einfache Hürde..)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Noch ein Nachtrag zu NRW:


    wie @Ruhe es beschreibt, geht es auch bei uns am Gymnasium. Die völlig ungeeigneten kommen einfach nicht in die 7. Es wäre wünschenswert, dieser Typ Schüler ginge direkt an eine Real-, Haupt- oder wasauchimmerschule, denn die, die dann fliegen, sind zu sehr großem Teil ein bestimmter Schülertypus (bzw ein bestimmter zugehöriger Elterntypus, die einfach nicht wahrhaben wollen, eben ein "minder begabtes" und oftmals falsch bzw nicht sozialisiertes/erzogenes Kind zu haben). Denn Klassen 5 und 6 können dadurch oft sehr chaotisch sein (habe ich aus berichten von KuK, ich habe keine 5te oder 6te regulär)
    Können die verbliebenen Hauptschulen auch an die Förderschule "duchreichen"? Ich wünsche es ihnen... aber das könnten ggf halbe Jahrgänge sein...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Gab es in meiner GS-Zeit samt des freundlichen Hinweises der sympathischen Lehrkraft, dass sie mir mit einer vier in Schönschrift keinesfalls eine Gymnasialempfehlung- damals noch verpflichtend zu befolgen- ausstellen würde. Als Linkshänder keine ganz einfache Hürde.

    Kenn ich...
    alle Mädchen der Klasse: Note 1 in Schönschrift
    alle Jungs der Klasse: Note 2 in Schönschrift
    ich: Note 3


    Sei gegrüßt, Mitleidender

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Gibt es eigentlich noch BL, in denen es eine Schönschriftnote in Klasse 4 gibt und falls ja, hat diese einen Einfluss auf die Empfehlung?

    Bei uns geht der Bereich "Schrift und Form" mit in die Deutschnote - seit Jahren.


    Die dargestellten Schrift-Noten mit Unterschieden für Jungen und Mädchen bzw. Links- und Rechtshändern kann ich nicht teilen.
    Es gibt unter allen welche mit ausgesprochen schöner Handschrift und andere mit Sauklaue.


    ... aber das wäre wohl mal ein anderes Forum.

  • Können die verbliebenen Hauptschulen auch an die Förderschule "duchreichen"?

    Das wird vom Bundesland abhängen.
    Niedersachsen hatte die FöS-Lernen so gut wie eingestampft, da gab es eine Wahl, eine GroKo und doch noch eine Verlängerung.


    Nun gibt es wieder FöS-Lernen-Klassen ab dem 5. SJ und die SuS, die zuvor gemeinsam auf der Grundschule beschult wurden, können ab Klasse 5 wählen, ob sie an eine Regelschule oder eine Förderschule wechseln wollen.


    Allerdings mussten die Schulträger das beantragen, sodass es je nach Standort verschiedene Vorgehensweisen gibt. Was in A-Dorf geht, existiert in B-Stadt nicht.


    Ob es sinnvoll ist, die SuS "durchzureichen", ist dann auch ein anderes Thema.


    Der Förderbedarf wurde vermutlich in den ersten 4 SJ festgestellt, wobei dies zunehmend schwieriger wird.
    Eine Schulempfehlung zum Besuch der FöS hat es in den letzten Jahren nicht gegeben, da diese ja keine 5. Klassen führten.
    Im letzten Sommer war noch nicht klar, an welchen Standorten Förderschulklassen Lernen eingerichtet wreden,
    in diesem Sommer ist das anders, da könnte man es in Erwägung ziehen.

  • (Gab es in meiner GS-Zeit samt des freundlichen Hinweises der sympathischen Lehrkraft, dass sie mir mit einer vier in Schönschrift keinesfalls eine Gymnasialempfehlung- damals noch verpflichtend zu befolgen- ausstellen würde.

    hm, super, bei einer mir bekannten Grundschule wird das indirekt gemacht: Sachunterrichtsaufgaben bekommen etwa ein Drittel der Verrechnungspunkte für "Gestaltung", schön schreiben und kleben und was der guten Frau noch wichtig ist.


    Und meiner Oma wurde mit dem Stock auf die Finger geschlagen, damit sie schöner schrieb... Manche Dinge muss man nicht wieder haben.

  • Wir sind total OT, aber schöne Erinnerungen habe ich auch: Banknachbar durfte nicht auf die Russischschule (DDR-Projekt, Russisch ab Kl. 3, war was für leistungsstärkere Schüler), weil er in Schrift und Betragen eine 3 hatte.
    Nach Abschluss einer vielversprechenden Schönschreiberinnenkarriere begann ich in der 4. Klasse eine eigene, saubere, schöne Handschrift zu entwickeln, ist bis heute nicht abgeschlossen - das mit dem Smiley funktioniert gerade irgendwie nicht ). Mein Mathelehrer ab der 5. gab mir daraufhin eine 3 für die Heftführung, weil ich nicht gleichmäßig und sauber schrieb und die Merksätze nicht mit Lineal sauber eingerahmt hatte. Ich fand, ein flotter Strich per Hand reicht. Ich wollte schnell schreiben, schnell fertig werden und mich wieder den Matheaufgaben widmen.
    Im Sachunterricht habe ich eine 3 vom Vertretungslehrer bekommen, weil wir ein Thermometer zeichnen sollten. Habe ich gemacht, völlig korrekt. Er hatte aber stillschweigend erwartet, dass wir das Thermometerbild sauber mit dem Lineal konstruieren. Der hatte halt keinen Sinn für das Wesentliche. Habe ihn dann gehasst für den Rest des Schuljahres (war leider Dauervertretung).


    On Topic:
    Bei uns wird die Handschrift verbal auf dem Zeugnis beurteilt. Zum Glück gibt es dafür keine genauen Vorschriften und ein bis zwei Sätze reichen. Ich mache das ungern und würde ungern eine Handschriftnote geben.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

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