Aufsichten

  • Aber wenn ich hier von euch lese, weiß ich wieder meine schule zu schätzen, wo jeder KuK maximal eine Pausenaufsicht pro Woche hat a 15 Minuten.

    Wow, ich bin gerade umgekippt. Ich komme pro Woche auf 154 Minuten Pausenaufsicht. Davon 2x so, dass ich zwischen zwei Doppelstunden-Blöcken weder Pause habe noch essen kann.


    Einmal pro Woche 15 Minuten... ein Schlaraffenland. Ich bin total neidisch auf dich!

  • Wow, ich bin gerade umgekippt. Ich komme pro Woche auf 154 Minuten Pausenaufsicht. Davon 2x so, dass ich zwischen zwei Doppelstunden-Blöcken weder Pause habe noch essen kann.
    Einmal pro Woche 15 Minuten... ein Schlaraffenland. Ich bin total neidisch auf dich!

    Das beste daran ist noch, dass man noch nicht mal jedes schuljahr Aufsicht machen muss, da abgewechselt wird zwischen den kuk. Das ist einer der großen Vorteile an BBS, da die Kollegien oft riesig sind mit teilweise über 100 Kuk. Ich war mal vertretungsweise an einer sehr kleinen schule und wäre bald wahnsinnig geworden, weil ich da fast jeden tag eine aufsicht hatte. Frühaufsicht oder ne Viertelstunde nach Feierabend lasse ich mir ja noch gerne gefallen, aber zwischen zwei Doppelstunden zugunsten der aufsicht auf sie eigene pause verzichten, finde ich schon ziemlich ätzend.

  • Wow, ich bin gerade umgekippt. Ich komme pro Woche auf 154 Minuten Pausenaufsicht. Davon 2x so, dass ich zwischen zwei Doppelstunden-Blöcken weder Pause habe noch essen kann.

    Das scheint mir aber das Ergebnis schlechter Planung zu sein. Gibt es wirklich keinen Kollegen, mit dem Du die Aufsichten so tauschen könntest, dass keiner von Euch beiden so blöd Aufsicht hat?


    Du gibst außerdem als Schulform "Gymnasium" an. Warum hast Du so viel Pausenaufsicht? Wenn ich von einem wirklich kleinen Gymnasium mit ca. 30 Lehrkräften ausgehe, komme ich auf 4.620 Minuten Pausenaufsicht pro Woche, wenn jeder 154 Minuten absolviert. Das sind 77 Stunden Aufsicht pro Woche oder 15,4 Stunden am Tag. Mit anderen Worten: Jeweils drei Kollegen könnten jeden Tag über fünf Stunden Aufsicht führen. Bei - äußerst großzügig gerechnet - einer Zeitstunde Aufsicht, die pro Tag maximal notwendig ist, könnten jeweils 14 Kollegen gleichzeitig Aufsicht führen. Und das gilt wie gesagt für ein äußerst kleines Gymnasium. Seltsam.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ist die Zahl mit 154 min evtl so erschreckend hoch, weil du dort z.B. Mittagsaufsichten (die schon alleine 1 Stunde hat) drin sind und Aufsichten während Freiarbeitsstunden der Schüler? Ich bin an keiner Ganztagsschule, aber ich habe von Gesamtschulen gehört, dass die dort auch auf so hohe Aufsichtszeiten kommen. Bei genaueren Nachfragen hatten die dann aber solche Stunden mit Faktor 0,5 auf das normale Deputat angerechnet bekommen.

  • Das scheint mir aber das Ergebnis schlechter Planung zu sein. Gibt es wirklich keinen Kollegen, mit dem Du die Aufsichten so tauschen könntest, dass keiner von Euch beiden so blöd Aufsicht hat?
    Du gibst außerdem als Schulform "Gymnasium" an. Warum hast Du so viel Pausenaufsicht? Wenn ich von einem wirklich kleinen Gymnasium mit ca. 30 Lehrkräften ausgehe, komme ich auf 4.620 Minuten Pausenaufsicht pro Woche, wenn jeder 154 Minuten absolviert. Das sind 77 Stunden Aufsicht pro Woche oder 15,4 Stunden am Tag. Mit anderen Worten: Jeweils drei Kollegen könnten jeden Tag über fünf Stunden Aufsicht führen. Bei - äußerst großzügig gerechnet - einer Zeitstunde Aufsicht, die pro Tag maximal notwendig ist, könnten jeweils 14 Kollegen gleichzeitig Aufsicht führen. Und das gilt wie gesagt für ein äußerst kleines Gymnasium. Seltsam.

    Am Gymnasium kann ich es nicht beurteilen. Aber ich arbeite bspw. an einer Grundschule. Die Kinder haben täglich sechs Unterrichtsstunden, die wir in Blöcken aus jeweils zwei Stunden erteilen. Nach jedem Block gibt es eine Hofpause. Bei Vollzeit habe ich eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden, was zur Folge hat, dass ich zweimal pro Woche Aufsicht habe, die natürlich zwischen zwei Unterrichtsblöcken liegt. Es geht halt gar nicht anders.

  • Bei Vollzeit habe ich eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden, was zur Folge hat, dass ich zweimal pro Woche Aufsicht habe, die natürlich zwischen zwei Unterrichtsblöcken liegt. Es geht halt gar nicht anders.

    Geht mir ähnlich.
    Gibt es zusätzliche Aufsichten für Fußball oder unterschiedliche Schulhöfe, ist man doppelt so oft an der Reihe.


    Erheblich gesteigert wird die Aufsichtszeit aber dadurch, dass man täglich vorab 15 min in der Klasse den Offenen Anfang und mittendrin die 10 min Frühstück in der eigenen oder in einer Klasse betreuen muss, weil darüber die 5 ZEIT-Std. verlässliche Betreuungszeit geschaffen wird, die die Halbtagsschule gewährleisten muss, bei 5 UNTERRICHTS-Std. am Tag.

  • Es ist schwierig, darauf zu antworten, da alle angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind ...
    ... und andernorts die genannte Mehrarbeit ohne Entlastung erfolgt und damit auch keine Auswirkungen auf die Pausenzeiten hat.


    Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden.

    Es mag ja Fortbildungen für Lehrkräfte geben, aber diese finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Warum sollten diese für die Verteilung von Aufsichten herangezogen werden?
    Hat man keine Anrechnungs- oder Entlastungsstunden zur Verfügung, die man im Kollegium verteilen könnte, beschränken sich die vielen Möglichkeiten auf ein Minimum: Teilzeit oder Vollzeit.
    Sammlungen, Fachleitungen, Konzeptarbeit uvm. sind zusätzliche Aufgaben, die im Kollegium verteilt werden - möglichst gerecht mit ähnlichen Diskussionen wie bei der Vergabe von Pausen: Wer Vollzeit arbeitet bekommt mehr Aufgaben als eine Teilzeitkraft.
    Das muss ich nicht gut finden, aber ich käme nicht darauf, die Verteilung der Pausenaufsichten an den zusätzlichen Aufgaben zu orientieren.
    Meiner Meinung nach bleibt die Vollzeit-Lehrkraft eine solche, wenn sie eine zusätzliche Aufgabe erledigen muss, selbst wenn sie dafür eine Entlastungsstunde erhält.
    Und ja, auch da wird es Ausnahmen geben, SL z.B. An vielen Schulen stellen sie selbst keine Aufsicht und führen keine Klasse, an anderen Schulen wird es ohne dem kaum gehen.


    Schwierig wird es dann, wenn die zusätzlichen Aufgabe nicht innerhalb der Schule erfolgt, wie z.B. bei SeminarleiterInnen. Sie sind gar nicht vor Ort, weshalb es schwieriger wird, sie für Pausen einzuplanen.

    Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer?


    Ich habe nicht geschrieben, dass es diese nicht gibt. NRWspezifisch ist aber die Höhe der Entlastungen, in anderen Bundesländern werden sie anders bemessen, wodurch es gar nicht zu dieser Höhe von Entlastungsstunden kommen kann.

    Schwerbehinderte bekommen eine Entlastung, stimmt. Sie unterrichten weniger. Das würde ich werten wie eine Teilzeitkraft.
    Sind sie Teilzeitkraft oder erhalten sie auch Altersermäßigung, summiert sich das in Nds. nicht automatisch, sondern wird gegengerechnet.

    AE gibt es, aber es ist dann eben nur 1 Stunde, das ist nicht viel.
    AE für Schwerbehinderte (2 Std.) und die Entlastung für Schwerbehinderung wird nicht automatisch summiert, sondern von beidem nur noch einen Anteil gewährt. Auf diese Weise behält man eine Menge Stunden, die zu erteilen sind.
    Altersteilzeit ist, wie der Name schon sagt, eine Form von Teilzeit.

  • a) z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt. Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?
    b) Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde, wärhend andere Klassen regular unterricht haben. An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben und zu der Zeit hat aber kein Schüler mehr "regulären Unterricht". Ich möchte jetzt nicht über die Musik-AGs nachdenken, die vielleicht x% zur regularen Zeit haben, aber y% am Samstag/Sonntag für Auftritte benutzen, ...
    c) nein, du hast nicht geschrieben, dass es sie nicht gibt, aber dass "ALLE [meine] angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind". Und das bezeifel ich mal eben extrem. Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.

  • z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt.

    Ich weiß nicht einmal, was Z-Kurse sein sollen. Vermutlich Kurse, bei denen man die Qualifikation für ein weiteres Fach erlangt. Dazu braucht es nicht an jeder Schule einen Kurs, sehr häufig wird das Fach mit übernommen und die Einarbeitung in Eigenleistung erbracht.
    Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?

    Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?

    Bei einigen speziellen Fächern gibt es auch in unserem Land derartige Fortbildung. Und ja, sie laufen über 2-3 Jahre, wobei man mehrfach für eine halbe oder ganze Woche zur Fortbildung fährt und damit gar nicht vor Ort ist. In diesen Wochen muss die Aufsicht vertreten werden, der Unterricht auch.

    Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde,

    Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?
    Wenn ich mich zu einer ganztägigen Fortbildung anmelde, bin ich nicht in der Schule und kann die Aufsicht nicht wahrnehmen.
    Manchmal wird sie vertreten, manchmal wird sie getauscht, sodass ich an einem anderen Tag eine Aufsicht übernehmen muss.

    An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben

    In welcher Weise nimmt das Anteil an der Regelung, wie viele Aufsichten man führen muss? Eine AG-Stunde ist eine Unterrichtsstunde, oder nicht?

    Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.

    Die NRW-Fraktion ist in vielen Foren stark vertreten, schreibt über BASS, OBAS über Moderatoren über ihre Vorgaben und ihr System.
    In anderen Bundesländern läuft es eben anders, an anderen Schulformen oft auch.
    Altersteilzeit ist in manchen Bundesländern stark zusammengestrichen worden, bei 1 Std. ab 55 fällt dies bei sonst 28 Std. kaum ins Gewicht.
    Entlastungsstunden gibt es vielleicht an allen Schulformen, wenn diese aber aus 1-2 Stunden insgesamt für das Kollegium bestehen, sind diese schnell verteilt und sind auch für eine Pausenregelung kaum entscheidend.
    Vielleicht ist einem nicht immer bewusst, dass man Bedingungen hat, die an anderen Orten und in anderen Bundesländern ganz anders aussehen.


    Gerade bei der Diskussion um Pausenzeiten ist entscheidend, wie groß das Kollegium überhaupt ist. Teilt man sich die Aufsichten mit 5 oder 10 oder 100 KollegInnen?
    Die andere Frage ist, wie viele Aufsichten man stellen muss (mehrere Schulhöfe) und welche Zeiten abgedeckt sein müssen: vor und nach dem Unterricht, 2 große Pausen am Vormittag, Mittagsbetreuung oder auch Aufsichten am Nachmittag...
    Letztlich muss man dann mit der Anzahl der Personen irgendwie die notwendigen Zeiten abdecken.


    Natürlich gibt es besondere Wünsche und es ist schön, wenn man Teilzeitkolleginnen entgegen kommen kann.
    Dies ist aber immer von der eigentlichen Situation abhängig.
    Habe ich 6 Kolleginnen, von denen 2 schwerbehindert sind, kann (oder muss) ich letzteren die Aufsichten erlassen, dann müssen die 4 anderen die Woche alleine stemmen.


    Die Varianten, die im großen System möglich sind und deshalb Fragen und Diskussionen nach sich ziehen, sind in kleinen Systemen nicht existent, weil jeder weiß, dass ein Ausfall den nächsten Kollegen über Gebühr belastet und die Optionen insgesamt spärlich sind, dennoch der Laden laufen muss.
    Das betrifft übrigens nicht nur Pausenaufsichten, sondern alle anderen Aufgaben auch. Hat der Standort 6 KollegInnen, teilen diese sich Klassenleitungen, aber auch alle Fachleitungen, Konzepte, Beauftragten-Posten, die nicht weniger werden, nur weil das System kleiner ist. Da muss dann jeder diverse Sachen übernehmen ... und eben auch weit mehr Aufsichten.

  • Palim:
    Den zweiten Teil deiner Antwort finde ich gut. Sehe ich genau so.


    Beim ersten Teil hast du nicht verstanden was ich "will/meine".


    Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?

    An dieser Stelle missversteht du mich. Ich habe nicht von den teilnehmenden Lehrern gesprochen. Da gehe ich voll mit dir. Ich spreche von den Lehrern, die den Unterricht halten. Also den Moderatoren. Und dort würde ich auch mit dir gehen und mich deiner Meinung anschließen. Aber wenn man es bei denen macht, dann müsste man das auch logischerweise bei vielen anderen Dingen so sehen... Z.B. Fachleitern. Und da haben ja weiter oben viele angemerkt, dass die aber an einer anderen Schule arbeiten und daher entlastet werden müssten. Und dann handelt man sich schnell Wiedersprüche ein. Was so schön logisch anfang, endet in einem Widerspruch. Das meine ich mit Graubereich.


    Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?

    Um beides. Mich stört es einfach, dass man dort plötzlich Unterschiede "erfindet".
    Beim AG Leiter sagt man: Das ist doch Unterricht! Dafür wird dir doch keine Pausenaufsicht ermäßigt.
    Beim Moderator einer Fortbildung sagt man dann aber plötzlich: Ach so, na das ist ja kein "Unterricht". Du hast ja keine Schüler, sondern Lehrer. Dann musst du an der Schule natrülich weniger Aufsichten machen.
    Beide Teile einzeln betrachtet sind (evtl) logisch. Zusammen enden sie (meiner Meinung nach) aber im Widerspruch.

  • Aber wenn man es bei denen macht, dann müsste man das auch logischerweise bei vielen anderen Dingen so sehen... Z.B. Fachleitern. Und da haben ja weiter oben viele angemerkt, dass die aber an einer anderen Schule arbeiten und daher entlastet werden müssten. Und dann handelt man sich schnell Wiedersprüche ein. Was so schön logisch anfang, endet in einem Widerspruch. Das meine ich mit Graubereich.

    Ich verstehe unter „Fachleiter“ offenbar etwas anderes, 16 BL und ständige Umbenennung der eigentlich gleichen Dinge machen den Austausch über Ländergrenzen hinweg nicht einfacher.
    Aber im Grunde sind wir uns einig.


    Es gibt im Bereich Schule Aufgaben, die anderweitig Entlastungen erfahren.
    Besondere Berücksichtigung für den Aufsichtsplan kann es nur geben, wenn viele KollegInnen zu Verfügung stehen und man die stets unzähligen Aufgaben auf viele Schultern verteilen kann. Davon berichten hier ja auch einzelne, die offenbar Jahre ohne Aufsichten verbringen.


    Wenn man am kleinen System jede Zusatzaufgabe mit eine Aufsicht weniger verbinden würde, wären die Kinder auf dem Schulhof, zum Frühstück, vor und nach dem Unterricht unbeaufsichtigt.


    Eine Entlastung von Aufsichten und von vielen anderen Aufgaben wünschen sich vermutlich viele von uns, mit unterschiedlichen Prioritäten.


    Vermutlich fände man die Aufsicht selbst weniger belastend, wenn drumherum weniger Aufgaben und Anforderungen wären. Da hätte ich gerne neben dem Unterricht mehr Zeit, um mit den Vertretungskräften den Unterricht zu koordinieren und durchzugehen, mit ständig wechselndem Personal Absprachen zu treffen, mit der Förderschulkollegin einen Austausch zu haben etc.
    Mir fallen weitere Aufgaben ein, die sinnvoll und zwingend in der Pausenzeit sind, die aber für die Aufsichtseinteilung selten angegeben werden.


    Vielleicht versteht der Arbeitgeber irgendwann, dass Lehrkräfte in der ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit Sinnvolleres zu tun haben und dass man dies nur bekommen kann, wenn man entsprechende Entlastungen schafft, indem zusätzliches Personal andere Aufgaben übernimmt.

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