Zweitschrift für verlorenes Zeugnis

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    Hallo, heute habe ich gleich noch eine 2. Frage. Ich habe da mit meinem Schulleiter unterschiedliche Rechtsauffassungen und möchte gerne recht haben ;)


    Also, wenn ein ehemaliger Schüler sein Zeugnis verloren hat, bin ich der Meinung, dass Zeugnis muss neu ausgestellt werden und mit dem Vermerk Zweitschrift oder Abschrift vermerkt werden. Die ursprüngliche Urkunde verliert dadurch die Gültigkeit.


    Mein Chef meint, wir müssen die Kopie aus dem Archiv holen, nochmal kopieren und dann eben mit dem Zweitschrift-Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift versehen.


    Wer hat recht und wo kann ich das für Hessen nachlesen? Das Verwaltungsverfahrensgesetz hilft mir da leider nicht weiter.


    Danke schön mal!!!

  • In BaWü ist das über einen Erlass geregelt (vgl.: https://www.service-bw.de/leis…beantragen-569-leistung-0 ). Eventuell wirst du in dem Bereich auch für Hessen fündig (habe auf die Schnelle für Hessen nichts finden können).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: +e

    • Offizieller Beitrag

    Warum?

    Weil es keine zwei Urkunden über den gleichen Sachverhalt geben darf. Das wusste ich, habe es auch eben auch noch auf einer Rechtsanwaltsseite gefunden.

  • Welchen Unterschied macht es denn, ob ihr die Zweitschrift aus eine Kopie erstellt oder neu druckt?


    Wenn es nicht explizit geregelt ist, kann es ja keinen verbindlichen Weg geben, eine Zweitschrift zu erstellen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wenn´s dir hilft Trantor, schreib ich mal eben einen SL im Familienkreis an, wie das für BaWü rechtssauber geregelt wird, also Zweitschrift/Abschrift-Vermerk auf Neuausstellung oder Kopie und Zweitschriftstempel + Dienstsiegel/Beglaubigung/Unterschrift. Wäre zumindest ein Hinweis zur Handhabung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Was ist dann z.B. mit Geburts- oder Eheschließungsurkunden, die meist direkt mehrfach ausgefertigt werden?

    Ich müsste mal gucken, aber meines Wissens hast Du da auch nur ein Original und dann x Abschriften. Ich bin nicht sicher, es könnte da sogar so sein, dass das original im Standesamt verbleibt.


    Ansonsten habe ich zum Thema zumindest was für Bremen gefunden, demnach wären beide Vorgehensweisen möglich: https://www.bildung.bremen.de/….php/13/info_126-2011.pdf


    Leider gibt es so schöne Erklärungen für andere Bundestländer nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn´s dir hilft Trantor, schreib ich mal eben einen SL im Familienkreis an, wie das für BaWü rechtssauber geregelt wird, also Zweitschrift/Abschrift-Vermerk auf Neuausstellung oder Kopie und Zweitschriftstempel + Dienstsiegel/Beglaubigung/Unterschrift. Wäre zumindest ein Hinweis zur Handhabung.

    Danke! Mir geht es eben darum, dass ich unseren armen Sekretärinnen ersparen will, dass die ewig im Archiv suchen, wenn doch ein Neuausdruck mit der LUSD gerade 3 Minuten dauert.

  • Dann schreibt doch mit Hinweis auf den Umgang, den du für Bremen gefunden hast einfach die für euch zuständige Schulrechtsabteilung an (oder ruft an und bittet darum die mündliche Antwort noch schriftlich zu bestätigen als Absicherung für euch). Sollte sich doch auf dem Weg schnell klären lassen, ob die Bremer Vorgehensweise auch für Hessen zulässig ist.


    (Habe das "Danke" jetzt nicht als Ja, danke", sondern als "Nein, danke" interpretiert angesichts des Dokuments, dass du bereits für Bremen gefunden hast. Passt hoffentlich.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Habe das "Danke" jetzt nicht als Ja, danke", sondern als "Nein, danke" interpretiert angesichts des Dokuments, dass du bereits für Bremen gefunden hast. Passt hoffentlich.)

    Danke bezieht sich darauf, dass du dir überhaupt die zeit nimmst, dich mit meinem Problem zu beschäftigen :)

  • Kein Thema, dafür hat man doch Kollegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich weiß leider nicht, wo man das nachschlagen könnte, aber für mich tun sich gerade noch weitere Fragen auf:

    ...Die ursprüngliche Urkunde verliert dadurch die Gültigkeit...

    ...wie will man das überprüfen, wo das Dokument doch verschwunden ist?


    Und je nach Bewerbung braucht man doch eine notariell beglaubigte Kopie, kann man die von einer Kopie anfertigen lassen?

  • Bei uns in BaWü können Gynmasien, da sie eigene Behörden sind, beglaubigte Kopien anfertigen. Habe ich für alle meine Bewerbungen inklusive Ref so gehandhabt: Ab zum SL meines Vertrauens (Familienmitglied) mit meinen Kopien, der haut mir Dienstsiegel, Datum, Unterschrift drauf und die beglaubigte Kopie ist fertig. Geht nicht bei allen Dokumenten (Geburtsurkunden muss man sich meines Wissens beim Standesamt besorgen), aber für alle Arten von Zeugnissen auf jeden Fall problemlos. Könnte aber je nach BL anders geregelt sein. Hier bei uns betrifft das ja auch nur die Gymnasien.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Und je nach Bewerbung braucht man doch eine notariell beglaubigte Kopie, kann man die von einer Kopie anfertigen lassen?

    Nein, deswegen ersetzt die Zweischrift ja das Original. Von der kann man dann wieder beglaubigte Kopien machen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in BaWü können Gynmasien, da sie eigene Behörden sind, beglaubigte Kopien anfertigen.

    Eine beglaubigte Kopie ist aber eben kein Original, während die Zweitschrift wie ein original zu behandeln ist.

  • Leider ohne rechtssichere Fundstelle, aber bei uns gibt es ebenfalls nur eine Kopie bei Verlust des Originals. In unseren Akten wird deshalb auch tatsächlich nur eine Kopie aufbewahrt.


    Ich vermute mal, dass genau das:

    Die ursprüngliche Urkunde verliert dadurch die Gültigkeit.

    der Grund ist. Neue Originale stellen wir ausschließlich aus, wenn auf Grund eines Fehlers (oder wie es gelegentlich vorkommt bei Prüfungswiederholern wegen verbesserter Noten) etwas geändert werden muss. Dann muss aber zuerst das alte zurückgegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss aber zuerst das alte zurückgegeben werden.

    Oder es muss erklärt werden, dass es nicht mehr auffindbar oder zerstört ist. Ich habe da für irgendein Bundesland sogar den Vordruck für eine entsprechende Eidesstattliche Erklärung gefunden.

  • Mir geht es eben darum, dass ich unseren armen Sekretärinnen ersparen will, dass die ewig im Archiv suchen, wenn doch ein Neuausdruck mit der LUSD gerade 3 Minuten dauert.

    Das ist allerdings ein Grund. Ich dachte eben, es ginge ums Rechthaben um des Rechthabens willens. Sorry.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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