Rund 50 Bewerbungen und es tut sich nichts

  • Hallo,
    wie kann es sein, dass ich mittlerweile rund 50 Bewerbungen geschrieben habe, alle Schulformen in NRW und es tut sich nichts?


    Habe das 1. Staatsexamen Sek 1 und 2, das zweite Staatsexamen wurde vom Land NRW als "endgültig nicht bestanden" eingestuft. Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.


    Bin auch bisher an 2 verschiedenen Schulen als Lehrer eingestellt worden. Seit April tut sich aber nichts. Vor allem Grundschulen mit dessen Schulämtern versuchen mich aus dem Auswahlverfahren auszuschließen, was sie aber rechtlich nicht dürfen (musste vor dem Arbeitsgericht schon klagen und gewonnen) . Da die GEW und dessen Rechtsabteilungen aber sehr langsam arbeiten (fast untätig ) schaffen es die Schulämter mit angeblichen anderen Gründen mich auszuschließen (derzeit beliebt: "Es musste neu ausgeschrieben werden, da Vorgaben nicht beachtet worden sind" "Das Auswahlverfahren muss neu gemacht werden").

  • Ich würde sagen, es ist eher andersherum. Du hast nicht bestanden, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet. Und mit nur dem 1. Stex und ner laufenden Klage gegen den potentiellen Arbeitgeber sieht es halt irgendwie schlecht aus :/

  • Bevor man mich vorverurteilt: Ich besitze eine Schwerbehinderung, welche damals im Ref. niemand Rücksicht genommen hat.


  • Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.

    Das Land muss gar nichts. Du bewirbst dich und es wird entschieden, welche Bewerber man nimmt. Rechtsanspruch auf eine Stelle gibt es nicht.

  • Habe das 1. Staatsexamen Sek 1 und 2, das zweite Staatsexamen wurde vom Land NRW als "endgültig nicht bestanden" eingestuft. Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.

    Hier liegt doch ein massiver Logikfehler vor. Lassen wir mal außen vor, dass je nach anzuwendendem Prüfungsrecht Rechtsmittel teils wirklich keine aufschiebende Wirkung haben und gehen wir mal davon aus, dass Rechtsmittel in diesem Fall aufschiebende Wirkung entfalten. Dann richtet sich diese aufschiebende Wirkung aber nur gegen den Bescheid "endgültig nicht bestanden". Daraus kann noch lange nicht abgeleitet werden, bestanden zu haben. Vielmehr dürfte die Prüfung als (noch) nicht absolviert anzusehen sein. So oder so liegt also kein 2. Staatsexamen vor. Wunderst du dich dann wirklich über schlechtere Einstellungschancen?

  • Bevor man mich vorverurteilt: Ich besitze eine Schwerbehinderung, welche damals im Ref. niemand Rücksicht genommen hat.

    Schwerbehindertenrecht ist kein Automatismus, sondern es muss artikuliert und dargelegt werden, welche realen Einschränkungen es gibt, um Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts welche die Ausbildungsordnung vorsieht überhaupt erst nutzen zu können. Bei einer Vollzeitausbildung sind die realen Entlastungsmöglichkeiten als Schwerbehinderter äußerst gering. In BaWü ist das exakt eine Entlastungsstunde während der Ausbildungszeit, eine Integrationsvereinbarung mit der SL (wo es ganz praktisch um Dinge geht, wie die Frage, ob Aufsichten geleistet werden können, Klassenfahrten möglich sind, Sonderaustattungen beantragt werden müssen etc.) und ggf.weitere Absprachen mit dem ausbildenden Seminar (mit der Option der Individualisierung der Ausbildung, was das dann genau bedeutet hängt eben wiederum von den tatsächlichen Beinträchtigungen der Person ab- schließlich geht es lediglich um Nachteilsausgleich, nicht um Vorteilsnahme).


    Hast du derartige Absprachen mit Seminar und SL getroffen? Hast du mithilfe der Schwerbehindertenvetretung dafür Sorge getragen, dass Unerlässliches beachtet wird? Gab es entscheidende Unterstützungen die dir verweigert wurden? Hast du nach dem 1.Nichtbestehen mithilfe von Schwerbehindertenvertretung/Anwalt Abhilfe zu schaffen versucht, damit es nicht zu einem endgültigen Nichtbestehen kommen muss?


    Die Eigenverantwortung nimmt dir auch ein GdB nicht ab. Ebensowenig, wie dieser ein Grund wäre für ein endgültiges Nichtbestehen, eh sei denn, es wurden am Ende eben tatsächlich massiv deine Rechte beschnitten und ein beantragter, angemessener Nachteilsausgleich verweigert. Wenn das so gewesen ist, verstehe ich deinen Einwand und teile deine Empörung.


    Lag es am Ende tatsächlich daran, dass du auch in der Wiederholungsprüfung gescheitert bist?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: +f

  • CDL: „endgültig nicht bestanden“ = beide Male durchgerasselt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.

    Warum soll das Land das müssen? Selbst wenn Du ein 2. Staatsexamen in Händen halten würdest, müssen sie gar nichts. Du bewirbst Dich, sie können sich frei unter den Bewerbern aussuchen, wen sie haben wollen, Punkt!


    Selbst mit 2. StaEx in der Hand habe ich NRW wesentlich mehr als 50 Bewerbungen schreiben dürfen, bis ich irgendwo untergekommen bin.


    Und ich kann mir schon vorstellen, wie die Schulämter ticken. Wenn die auf der einen Seite lesen "Fach Sport" und auf der anderen Seite "Schwerbehinderung", könnten die sich fragen, ob du abseits des 2. StaEx überhaupt in der Lage bist den Unterricht zu halten? Geht ja auch darum, ob man beim Schwimmunterricht wirklich die Kleinen rausholen kann und so. Da interessiert die Behinderung dann nicht. Die Leistung muß einfach gebracht werden. Ich denke da gerade an so Dinge wie dem DLRG REttungsschwimmabzeichens und sowas.

  • Rechtsanspruch auf eine Stelle gibt es nicht.

    Das ist richtig, selbst mit bestandenem Examen hat man da keinen Rechtsanspruch

  • CDL: „endgültig nicht bestanden“ = beide Male durchgerasselt.

    Ist mir klar. ;) Deshalb schrieb ich am Ende ja auch:

    Lag es am Ende tatsächlich daran, dass du auch in der Wiederholungsprüfung gescheitert bist?

    Aber ein "engültiges Nichtbestehen" setzt ja voraus, dass man nach dem Erstanlauf, auch im Wiederholungsversuch gescheitert ist. Dazwischen liegt also etwas Zeit, um ggf.besser für sich sorgen zu können, wenn tatsächlich relevanter Nachteilsausgleich nicht gewährt worden war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @CDL:
    Selbst wenn er bestanden hätte, hat er trotzdem kein Anrecht auf eine Stelle. Das Gerichtsverfahren hat insoweit mit der Einstellung nichts zutun.


    Auch beim größten Lehrermangel gibt es keine Einstellungsgarantie. Etwas Anderes wäre es, wäre ben232 kein Referendar sondern Quereinsteiger nach OBAS. Da könnte er jetzt auf Fortbestand des Angestelltenverhältnisses im Zusammenhang mit der Geschichte mit dem 2. StaEX klagen, denn da wäre er ja von Anfang an schon angestellt gewesen.

  • Zudem ich mich frage: wie hat der TE es überhaupt in den Schuldienst geschafft?


    Eine Voraussetzung dafür, dass man als (Vertretungs-)Lehrer arbeiten darf, ist, dass man ein Staatsexamen nicht endgültig nicht bestanden hat.
    Hoffentlich hat der TE keine argliste Täuschung begangen!

  • @CDL:
    Selbst wenn er bestanden hätte, hat er trotzdem kein Anrecht auf eine Stelle. Das Gerichtsverfahren hat insoweit mit der Einstellung nichts zutun.


    Auch beim größten Lehrermangel gibt es keine Einstellungsgarantie. Etwas Anderes wäre es, wäre ben232 kein Referendar sondern Quereinsteiger nach OBAS. Da könnte er jetzt auf Fortbestand des Angestelltenverhältnisses im Zusammenhang mit der Geschichte mit dem 2. StaEX klagen, denn da wäre er ja von Anfang an schon angestellt gewesen.

    Auch das ist mir klar. Mein ursprünglicher Kommentar bezog sich auf die Aussage des TEs, dass seine Schwerbehinderung nicht berücksichtig worden sei als Quasi-Erklärung für das Nichtbestehen.


    Mit einem endgültig nicht bestandenen Staatsexamen dennoch als Vertretungslehrkraft arbeiten zu dürfen halte ich im Übrigen auch für erstaulich @calmac , der TE schreibt aber im Eingangspost, dass infolge der laufenden Klage das Land ihn dennoch beschäftigen könne. OK, er schreibt, das Land "müsse" ihn einstellen, was natürlich Quatsch ist, aber zumindest ist es wohl dadurch scheinbar möglich Vertretungsstellen zu erlangen. Möglicherweise, weil er bis zur abschließenden Klärung wie von Seph vermutet nicht als Abschließend-Nichterfüller behandelt wird, sondern als Noch-Nicht-Erfüller-mit-gerichtsfestem-Status-1.Staatsexamen.



    EDIT: Drücke ich mich derart missverständlich aus, dass mir gleich zweimal im selben Thread Dinge erklärt werden, die ich meines Erachtens weder geschrieben, noch nicht verstanden hätte?!? Falls ja tut mir das leid- ich hoffe kein Anfall akuter Schwurbelitis :sterne: -, ansonsten: Bitte gerne bewusst lesen, worauf ich mich beziehe. :)

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  • Klage geht ja in der Regel gegen Formfehler. Es wird ja auch geschrieben, dass es keinen Nachteilsausgleich gab.


    Ich frage mich, da ich bisher auch keine Fälle kenne, wie sieht so ein Nachteilsausgleich aus, so dass das Scheitern daran festzumachen ist?


    Ansonsten kann ich das durchaus verstehen, dass die Schulämter einen nicht wollen. Wer zweimal durch das Staatsexamen rasselt, hat in der Regel nachgewiesen, dass er nicht geeignet ist für den Lehrberuf. Zumindest würde ich es so auch als Schule / Schulamt deuten. Warum sollte man also gerade dich einstellen?

  • Lieber ben232,
    du hast ein problematisches Referendariat hinter dir und sicher eine Menge Pech gehabt, die 2. Examensprüfung hast du auch im zweiten Anlauf nicht bestanden und deine Zwangsneurose macht dir zu schaffen. Welche Nachteilsausgleiche hättest du dir denn gewünscht?
    Jetzt ist das eine ganz gemeine Situation und ich wünsche dir von Herzen, dass du auf die Beine kommst. Aber bitte lass dich nicht nur rechtlich von der GEW beraten, sondern auch psychologisch, damit du Hilfe bekommst, deine Gedanken zu ordnen.

  • Problematisches Ref steht zwar nicht im Ausgangsbeitrag, ist aber naheliegend, dass es so war oder zumindest empfunden wurde angesichts des Ergebnisses. Wie aber genau kommst du auf eine Zwangsneurose? Ich finde der reine Umstand, dass der TE unbedingt seinen Weg in den Schuldienst finden möchte und dafür kämpft reicht für eine derart weitreichende medizinische Diagnose keineswegs aus. Ob es besonders zielführend oder gesund ist, sich auf den Beruf als Lehrer zu versteifen, wenn man seit 3 Jahren bereits in der Warteschleife des Klagewegs hängt mit wenig Aussicht auf Erfolg und einem "engültig nicht bestandenen 2.StEx"- sicher nicht.


    Eine Umorientierung bei weiter laufender Klage wäre ganz bestimmt kein leichter Schritt, aber auch ein Weg, sein Leben weiterzuführen und nicht in dieser Warteschleife gefühlt verharren zu müssen. Ich verstehe aber durchaus, dass es schwer fallen kann, seinen beruflichen Lebenstraum aufzugeben. Insofern ist der Hinweis von @roteAmeise auf psychologische Hilfe auf jeden Fall wichtig, damit du dein Leben nicht nur auf das Wunschergebnis der laufenden Klage hin ausrichtest, das am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen dritten Prüfungsanlauf ermöglichen wird @ben232 (denn im Regelfall wird sich das sauber anhand des gezeigten Unterrichts begründen lassen, den ein Richter nicht gesehen hat, weshalb er diesen auch nicht im Nachhinein anders beurteilen kann). Offensichtlich rennen die Schulämter dir auch nicht die Tür ein mit Vertretungsstellen, also versuch für dich rauszufinden, was dich noch erfüllen kann. Wenn dann mal deine Klage entschieden ist und du tatsächlich noch eine Nachprüfung gewährt bekommst hängt nicht gefühlt alles davon ab, diese dann auch endlich zu bestehen sondern du hast eine echte Wahl und Alternative.

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    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Wer zweimal durch das Staatsexamen rasselt, hat in der Regel nachgewiesen, dass er nicht geeignet ist für den Lehrberuf. Zumindest würde ich es so auch als Schule / Schulamt deuten. Warum sollte man also gerade dich einstellen?

    Man sollte nicht noch Salz in die Wunde streuen, aber... normalerweise gibt es schon schwerwiegende Gründe, dass man die Person selbst beim zweiten Mal nicht zumindest mit 4.0 irgendwie durchwinkt. Da muss wirklich massiv viel schief gelaufen sein.

  • CDL: Das hatte Ben232 einmal in einem alten Thread geschildert.


    kl. gr. frosch

    Hab mich gerade mal durch die anderen Beiträge des TE gelesen, danke für den Hinweis Herr Frogis.


    Mea culpa @roteAmeise .

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