Lehrerarbeitszeit - jetzt wird es vielleicht spannend

  • Doch. Weil Du für Deine Haupttätigkeit - und das ist auf dem Papier immer noch das Unterrichten - durchaus einen Arbeitsplatz in der Schule hast. Oder unterrichtest Du im Arbeitszimmer?

    Das erzähle ich mal meinem Vermieter:
    "Weil ich nur einen Teil meiner Gesamtarbeitszeit in diesem Raum verbringe und mir das Finanzamt aus diesen Gründen nur Teile der Mietkosten anrechnet, bezahle ich dieses Zimmer nur zu x%. Da dies auch von meinem Stundenplan abhängt, halte ich Sie fortan zu Änderungen an meinem Stundenplan auf dem Laufenden."
    Die Regelung ist eh eine Frechheit. Sei bloß kein Lehrer in Frankfurt, München, Hamburg, Köln etc.

  • Das erzähle ich mal meinem Vermieter:"Weil ich nur einen Teil meiner Gesamtarbeitszeit in diesem Raum verbringe und mir das Finanzamt aus diesen Gründen nur Teile der Mietkosten anrechnet, bezahle ich dieses Zimmer nur zu x%. Da dies auch von meinem Stundenplan abhängt, halte ich Sie fortan zu Änderungen an meinem Stundenplan auf dem Laufenden."
    Die Regelung ist eh eine Frechheit. Sei bloß kein Lehrer in Frankfurt, München, Hamburg, Köln etc.

    Wenn Du Deinem Vermieter dann gestattest, Dein Arbeitszimmer zu nutzen, wenn Du es gerade nicht brauchst, und Dein Vermieter damit einverstanden ist, sehe ich in einer solchen zusatzvereinbarung zum Mietvertrag kein Problem.


    Im übrigen wird das jetzt langsam albern. Die Gesetze sind, wie sie sind. Die Möglichkeiten, auf eine Änderung derselben hinzuwirken, muss ich hoffentlich keinem Akademiker erläutern. Dein Vermieter kann jedenfalls nichts dafür.

  • Wenn man allerdings ein Arbeitszimmer anmietet, so sind die entstehenden Kosten, auch bei Lehrern, zu 100,% absetzbar. Also immer drauf achten, dass der Nachbarauch Lehrer ist und Arbeitszimmer gegenseitig anmieten

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn man allerdings ein Arbeitszimmer anmietet, so sind die entstehenden Kosten, auch bei Lehrern, zu 100,% absetzbar. Also immer drauf achten, dass der Nachbarauch Lehrer ist und Arbeitszimmer gegenseitig anmieten

    Einer der schönsten, beklopptesten Vorschläge überhaupt. :lach: Werd ich mal meinem Vater "vorschlagen", dass wir uns gegenseitig die AZ abmieten, der kullert sich vermutlich vor Lachen. :rofl:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL bekloppt so unter menschlichen Gesichtspunkten, ja!!!! Unter steuerrechtlichen leider nein, das ist Deutschland.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn Du Deinem Vermieter dann gestattest, Dein Arbeitszimmer zu nutzen, wenn Du es gerade nicht brauchst, und Dein Vermieter damit einverstanden ist, sehe ich in einer solchen zusatzvereinbarung zum Mietvertrag kein Problem.
    Im übrigen wird das jetzt langsam albern. Die Gesetze sind, wie sie sind. Die Möglichkeiten, auf eine Änderung derselben hinzuwirken, muss ich hoffentlich keinem Akademiker erläutern. Dein Vermieter kann jedenfalls nichts dafür.

    Ich kritisiere ja nicht dich, sondern die Regelungen, die gerne zu unserem Nachteil ausgelegt/praktiziert werden. Unteilbare Aufgaben muss man als Teilzeitler selbstverständlich machen, weil unteilbar. Mein Arbeitszimmer ist anscheinend teilbar, obwohl es nur "vorhanden" oder "nicht vorhanden" sein kann.
    Natürlich kann mein Vermieter nichts dafür; es sollte einfach nur die Absurdität der Regelung verdeutlichen. ;)



    Ich sollte wirklich mal dokumentieren, was ich an Zeit verplempere für irgendwelchen ausgelagerten und unnötigen Verwaltungsschmonz. Ganz aktuell: da soll ich "irgendwo" dokumentieren, dass ich einen Kühlpad aus dem Kühlschrank im Lehrerzimmer für 15 Minuten rausgegeben habe. Ein Schüler wurde von einem meiner Schützlinge ziemlich heftig gezwickt, weswegen er sich die rote Stelle kühlte, und ich soll dazu einen Unfallbericht schreiben. Formular gibt es im Sekretariat nicht in Papierform oder immerhin Kopiervorlage. Mein Lieblingssatz "Steht im iserv." fiel dann seitens der Sekretärin, während ich nur noch entgegnete, dass es bei dem ganzen digitalen Chaos ähnlich hilfreich wäre, als ob man mir sagen würde, ich könnte das Formular in Südamerika finden. Sie fing netterweise (ich schätze sie wirklich sehr) an im iserv zu suchen und fand es selbst nicht … ich sitze das erst einmal aus! :P

  • Wenn man allerdings ein Arbeitszimmer anmietet, so sind die entstehenden Kosten, auch bei Lehrern, zu 100,% absetzbar. Also immer drauf achten, dass der Nachbarauch Lehrer ist und Arbeitszimmer gegenseitig anmieten

    Wenn das Arbeitszimmer bei uns nur zu 50% angerechnet würde, könnte ich ja meine Arbeit auf den Balkon verlagern. Die Fläche wird auch nur zu 50% auf die Wohnfläche angerechnet. Vielleicht weht es mir dann dort die ein oder andere Arbeit weg, was zusätzlich noch meine Arbeitszeit reduziert. :lach:

  • Ich sollte wirklich mal dokumentieren, was ich an Zeit verplempere für irgendwelchen ausgelagerten und unnötigen Verwaltungsschmonz. Ganz aktuell: da soll ich "irgendwo" dokumentieren, dass ich einen Kühlpad aus dem Kühlschrank im Lehrerzimmer für 15 Minuten rausgegeben habe. Ein Schüler wurde von einem meiner Schützlinge ziemlich heftig gezwickt, weswegen er sich die rote Stelle kühlte, und ich soll dazu einen Unfallbericht schreiben.

    Hilfe das empfände ich als nervig. Soviel Bürokratie für ein Kühpad. Es gibt Tage, da geb ich das Kühpäd ständig raus oder die Kinder holen es für sich gegenseitig bzw. ich schick ein Kind es holen. Dokumenteieren tun wir das nicht....wäre auch ziemlich aufwendig. ich schau abends nur immer, dass alle wieder im Kühlschrank liegen.

  • Nun - ich habe auch keinen "Arbeitsplatz" in der Schule. Ich habe ein paar Quadratmeter, die ich mir mit einer Horde Schüler bzw. Lehrer teile. Dort kann ich vortragen, beobachten, unterstützen. Zudem erklärt das nicht die Begrenzung auf 1250 €.

    Ich mag nicht in das allgemeine Arbeitszeit-Jammern einstimmen, weil meine wohl tatsächlich ok sind (gut, ich hab auch ein schnell-Korrekturfach, das sich zudem noch sehr einfach vorbereitet, und keinen Konferenzwütigen SL), aber den Teil mit dem Arbeitszimmer kann ich auch nicht nachvollziehen. Wir haben ausdrücklich KEINE Arbeitszimmer in der Schule. Ich nehme an, wenn unser Vorbereitungszimmer als solches deklariert würde, müsste man sich an Arbeitsstättenverordnungen halten. Damit MUSS ich die Vorbereitung zu Hause machen, zumindest offiziell - auch wenn ich inoffiziell auf meinen 4m² Vorbereitungsplatz arbeiten kann, wenn ich den Tisch von grad abwesenden Nebenmann mitnutzen kann.


    Das "Es ist nur ein Teil der Arbeit"-Argument und die daraus resultierende begrenzte Absetzbarkeit könn ich trotzdem noch irgendwie nachvollziehen. Mein Verständnis endet aber an dem Punkt, an dem es dann ausdrücklich verboten ist, es noch für etwas anderes zu nutzen. Dann greift diese Argumentation m.E. nicht mehr. Ich bin durch die schlechten räumlichen Bedingungen gezwungen, daheim zu arbeiten, muss das Zimmer dann komplett dafür freihalten, darf es aber nur anteilig/begrenzt absetzen... nee, versteh ich wirklich nicht.

  • Preisfrage: In Vorbereitung des Themas Shakespeare habe ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer an dem von mir privat angeschafften PC an neueren Verfilmungen im Internet gesucht. Dazu habe ich mir privat eine DVD Box mit 3 Verfilmungen angeschaut. Und jetzt habe ich vor 3x2h diese Verfilmungen auf meinem privat angeschafften DVD Player anzuschauen. (Eventuell werde ich dabei auch Popcorn essen)


    Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?


    P.S. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mir aus privaten Interessen eine DVD-Box mit 3 Shakespeare-Theaterstücken-Verfilmungen angeschafft hätte: 0% !!

  • Preisfrage: In Vorbereitung des Themas Shakespeare habe ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer an dem von mir privat angeschafften PC an neueren Verfilmungen im Internet gesucht. Dazu habe ich mir privat eine DVD Box mit 3 Verfilmungen angeschaut. Und jetzt habe ich vor 3x2h diese Verfilmungen auf meinem privat angeschafften DVD Player anzuschauen. (Eventuell werde ich dabei auch Popcorn essen)


    Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?


    P.S. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mir aus privaten Interessen eine DVD-Box mit 3 Shakespeare-Theaterstücken-Verfilmungen angeschafft hätte: 0% !!

    Weil im Zusammenhang mit der Arbeitszeit gerne der Begriff der Mehrarbeit herangezogen wird, die bei Beamten aber voraussetzt, dass sie explizit auf Weisung des Dienstherren erfolgt und in zwingenden Fällen ohnehin ohne Anspruch auf entsprechende Vergütung zu erbringen ist:


    Ja, das ist meines Erachtens Arbeitszeit und Nein, das ist meines Erachtens keine angeordnete Mehrarbeit. Anders ausgedrückt: wenn du es in deine zur Verfügung stehende durchschnittliche Wochenarbeitszeit noch unterbringen kannst, DVDs zu schauen, dann steht dem nichts im Wege. Solltest du diese damit aber bereits überschreiten, müsstest du eigenverantwortlich entscheiden, dass diese Tätigkeit (oder andere) im Moment nicht sinnvoll zu leisten ist und andere Tätigkeiten priorisiert werden müssen. Und genau diese Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Einteilung der Arbeitszeit und Priorisierung von Tätigkeiten darf man von uns in unseren Besoldungsgruppen durchaus erwarten.

  • Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?

    Ja, selbstverständlich ist das Arbeitszeit.


    (Wo steht eigentlich geschrieben, dass Arbeit aufhört Arbeit zu sein, wenn sie Spaß macht oder interessant ist?)


    P.S. Welche Verfilmungen hast du gekauft?

  • Zu 353
    Du hast vollkommen Recht. In letzter Konsequenz bedeutet dies aber, dass die derartigen Rahmenbedingungen nur noch Brot und Butter Stunden zulassen, wenn man gleichzeitig die vorgegebene Arbeitszeit einhalten muss. Hier sind wir dann wieder beim Ausgangspunkt dieses Threads, nämlich der exakten Erfassung der Arbeitszeit. Da der Dienstherr nicht bereit ist dokumentierte Mehrarbeit zu dulden, müsste jeder seinen Aufwand in der Unterrichtsvorbereitung deutlich reduzieren. Und erst jetzt entstünde genug Unmut um auch die Politik zu bewegen, entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Ist traurig aber so funktioniert unsere Gesellschaft nun Mal. Solange wir jedoch das System der systematischen Selbstausbeutung beibehalten wird sich nichts ändern. Insoweit sehe ich in dem Urteil des europäischen Gerichshofes zumindest eine Chance und hoffe darauf, dass es auch konsequent in nationales Recht überführt wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • das ist meines Erachtens keine angeordnete Mehrarbeit

    Sehe ich auch so. Das ist ganz normale eigenverantwortliche fachliche Fortbildung bzw. unterrichtsvorbereitende Recherchetätigkeit.


    Übrigens heißt Materialsichtung und -recherche nicht, dass man das Material dann auch tatsächlich im Unterricht verwendet. Ich habe schon von Finanzämtern gehört, die da genaue Angaben wollten, um drei Kröten fünfzig an Literateraturanwendungen anzuerkennen.

  • Echt?
    Bei mir haben die auch alle halbwegs relevanten DVDs, Romane und Kinderbücher auf Englisch ohne nachzufragen bezahlt. Egal ob ich die im Unterricht/ für die Erzieherausbildung benutzt habe oder dann doch nach dem Lesen/ Gucken als nicht für den Unterricht relevant erachtet habe.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • @yestoerty Der Nachweis wurde mal bei einem Kollegen angefragt. Bei meiner Frau und mir hat das Finanzamt einmal gemoppert, weil der Sachbearbeiter die Literatur irgendwie als "zu unschulisch" empfand. Wir haben dann mit Copy und Paste aus einschlägigen Lehrplänen und Vorschriften zitiert und das war dann auch kein Problem mehr.

  • Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?

    Du hättest das in der Schule anschauen müssen. Damit auch dokumentiert ist, dass du dazu den Arbeitsplatz nutzt, müsstest du von 16 Uhr bis 23 Uhr den Hausmeister als Zeugen für die Arbeitszeitdokumentation dazu verpflichten, drei Versionen von "Ein Sommernachtstrum" zu schauen. Das hätte zudem der Volksbildung gedient.
    Das nächste Mal den Arbeitszeit-Quittungszettel ncht vergessen.
    BTW: Wo gibt's den zum Download?

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Stimmt. Alleine schon die Vorstellung, Arbeitszeit zu dokumentieren, ist ja so albern, da kann man sich nur drüber lustig machen.


    Ist ja auch eine gute Sache. Dann kann der Dienstherr weiter so tun, als gäbe es so eine Arbeit gar nicht und muss sich weiterhin nicht damit zurückhalten, sich neue Aufgaben auszudenken, weil die passen ja problemlos in die Lehrerarbeitszeit rein.


    Und der Lehrer kann sich weiterhin über das gemeine Arbeitnehmervolk erhaben dünken, weil seine Arbeit ja so wichtig und komplex ist, dass man die überhaupt nicht zählen kann. Denn der Lehrer arbeitet ja nicht, er hat eine Berufung.


    Ist doch fein, alle Seiten sind zufrieden und glücklich.


    Bis auf die armen Profis natürlich, die sich einbilden, dass sie für Geld arbeiten und deswegen auch gerne festgehalten sehen möchten, wo sie wieviel und in welchem Umfang tätig sind. Damit Unrechtmäßigkeiten nämlich dokumentiert und ggf. vor Gericht beklagt werden können.


    Aber die brennen ja auch nicht, wenn sie in leuchtende Kinderaugen blicken. Überhaupt, Profis. Nur ein durch und durch unprofessioneller Lehrer ist ein guter Lehrer und hat Visionen!

Werbung