Lehrerarbeitszeit - jetzt wird es vielleicht spannend

  • Das, was man an Überstunden bzw. an mehr Deputatsstunden unterrichtet, muss eigentlich immer im kommenden Halbjahr bzw. Schuljahr ausgeglichen werden. Wenn sich daraus eine Dauerschleife an Mehrarbeit entwickelt, ist dadurch natürlich nichts gewonnen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nee, so läuft das bei uns eben nicht und so läuft es auch sonst nicht im Leben. Wenn keine Beratungszeit wahrgenommen wird, werden die Stunden nicht aufgeschrieben. Es sei denn, es handelt sich um ein Zeitgefäss, in dem man pauschal anwesend ist, dann kann man es aber auch anderweitig nutzen.

    Doch, genau so läuft es im Leben, denn genau so ist es in Deutschland vorgeschrieben, nennt sich Annahmeverzug des AG und geht zu Lasten des AG.

  • Habe ich doch selber bei mir beim Hausbau erlebt. Da mußte der Kranfahrer 1,5 Tage warten, weil die Vorarbeiten noch nicht so weit waren. Der Kran stand aber schon voll aufgebaut auf der Baustelle.

    Das ist mal wieder Beispiel Bla mit Beispiel Blubb verglichen.


    Wir haben zwei Kollegen, die für die Lernberatung extra entlohnt werden, die rechnen ihren Aufwand nach Stunden ab, die sie effektiv auch beraten haben. Einfach irgendwelche Zeitschienen in denen jemand vorbeikommen könnte wenn er wollte, haben wir aus genau diesem Grund überhaupt nicht, weil es halt für die Tonne ist. So arbeitet lediglich unsere Schulpsychologin und an der Stelle macht es auch Sinn, dass SuS die Gelegenheit haben spontan und ohne Anmeldung zu ihr zu gehen.



    Es wird für die Lehrer mit Sicherheit irgendeine Ausnahmekonstruktion kommen.

    Es muss überhaupt erstmal ein nationales Gesetz geben, denn im Moment ist es nur ein Beschluss des EuGH der noch gar nichts regelt. Im schweizerischen Arbeitsgesetz ist die Arbeitszeiterfassung wie gesagt schon lange verankert und natürlich gibt es komplette Ausnahmen (ein Severin Schwan schreibt dann halt keine Stunden mehr auf) und es gibt Sonderregelungen. Wir fallen unter die sogenannte "vereinfachte Arbeitszeiterfassung", d. h. wir schreiben den Teil der Arbeit, der für alle gleich ist (Unterricht sowie Vor- und Nachbereitung desselbigen) pauschal auf und rechnen den Rest, also Arbeit in irgendwelchen Steuergruppen etc. individuell ab. Ich hatte im ersten Jahr hier an der Schule sowas wie 20 Minusstunden weil ich noch in keiner AG aktiv war. Das wird bei Berufseinsteigern toleriert, weil man davon ausgeht, dass die mit der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts noch mehr zu tun haben. Natürlich ist das keine exakte Abrechnung, die würde aber auch keiner wollen und sie wäre auch nicht zielführend. Im Grossen und Ganzen geht das System schon auf, wenn man ein strenges Schuljahr hat, tauchen auf dem Berufsauftragsformular auch tatsächlich die zugehörigen Überstunden auf. Die darf ich dann mitnehmen ins nächste Schuljahr und ne Runde chillen.



    Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Kollege zwar bereit ist Mehrarbeit zu leisten aber nicht gegen Geld sondern nur gegen Ansparen der Stunden auf einem Überstundenkonto? Kann die SL einen verdonnern das Geld zu nehmen?

    Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns gesetzlich geregelt ist: Ich darf maximal 4 Überstunden in der Buchhaltung haben, für alles was darüber hinaus geht, muss ich mit einem Zusatzarbeitsvertrag auf 100 % Pensum aufstocken. Wenn die Anzahl meiner Lektionen über die 100 % + 4 Überstunden ginge, wäre das gesetzlich nicht drin, ich darf also nicht mehr arbeiten.


    Ach ... @FrauZipp Wie macht ihr das in Zürich?

  • @Wollsocken80


    Bei uns ist das so ähnlich. Wir haben eine Pensenvereinbarung. Darin sind die Stunden aufgeführt. Unterricht (Vor-und Nachbereitung), Klassenlehrerfunktion sind pauschal aufgeführt. Dann gibt es noch übriges Tätigkeiten, darunter fallen Schulkonferenzen, QE Gruppen, besondere Anlässe, Weiterbildung (kann sein, dass ich jetzt was vergessen habe). Dafür sind dann schon Stunden eingetragen. Es gibt einen Flexteil, darunter fallen alle möglichen Aufgaben, die nicht in die oben genannten Gruppen gehören. Wir müssen nur für diesen Flexteil unsere Stunden aufschreiben.


    Stunden für Unterricht/Klassenlehrerfunktion sind fix, je nach Lektionen, die man pro Woche arbeitet. 24 Wochenlektionen machen bei mir 1428 Jahresstunden aus (da ist dann Vor-und Nachbereitung mit drin). Dazu kommen 100 Std für die Funktion als Klassenlehrerin.
    Die Stunden für Sitzungen usw. sind zum Teil verhandelbar mit der Schulleitung.


    so läuft es zumindest in der Volksschule, wie es auf höheren Stufen aussieht, weiss ich nicht.

  • Wir haben zwei Kollegen, die für die Lernberatung extra entlohnt werden, die rechnen ihren Aufwand nach Stunden ab, die sie effektiv auch beraten haben. Einfach irgendwelche Zeitschienen in denen jemand vorbeikommen könnte wenn er wollte, haben wir aus genau diesem Grund überhaupt nicht, weil es halt für die Tonne ist.

    Man merkt, daß Du in der Schweiz sitzt. Gegenfrage: Was passiert bei einem Arzttermin, wenn ein Patient nicht erscheint und vorher nicht absagt?
    Bei uns hat der Arzt dann das Recht eine Rechnung für die sinnlos eingeplante Arbeitszeit zu stellen. Er hätte schließlich sonst andere Patienten behandeln können.
    --> https://www.iww.de/aaa/archiv/…lhonorar-verlangen-f35320


    Warum soll ich dann also nicht die Arbeitszeit aufschreiben, wenn es einen festen Termin gab und die Schüler/Eltern ohne Absage einfach nicht aufgetaucht sind?

  • Warum soll ich dann also nicht die Arbeitszeit aufschreiben, wenn es einen festen Termin gab und die Schüler/Eltern ohne Absage einfach nicht aufgetaucht sind?

    Du schreibst im Moment überhaupt keine Arbeitszeit auf. Bevor das passiert, muss es gesetzlich geregelt werden *wie* es passiert und das ist bei uns bereits geschehen.

  • Das Urteil betrifft ja die EU Staaten, insofern wird dies an den Schweizer Arbeitszeiten nicht viel ändern. Eine Pauschalisierung von Arbeitszeiten darf es aber eben nach diesem Urteil zukünftig nicht mehr geben. Das Urteil richtet sich gegen Flatrate Arbeitszeiten, wie sie auch im Lehrerbereich zunehmend Usus geworden sind. Vielmehr ist sicherzustellen, dass der tatsächliche Zeitaufwand korrekt erfasst wird. Wie einige hier schon schreiben besteht in der Tat die Gefahr, dass für Beamte wieder eine Ausnahmeregelung gilt. Da wir aber immer mehr Tarifbeschäftigte haben, wird man hier mit diesen Ausnahmen Probleme kriegen. So ist die Unzulässigkeit einer Verzichtserklärung bei Klassenfahrten auch über die Angestellten erkämpft worden. Ähnliches erhoffe ich mir jetzt in Bezug auf die Arbeitszeit.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das Urteil betrifft ja die EU Staaten, insofern wird dies an den Schweizer Arbeitszeiten nicht viel ändern.

    Das sowieso nicht. Ich schreib ja nur, dass es das bei uns längst gibt und somit auch ein Vorbild vorhanden ist nach dem man entsprechende Gesetzesentwürfe ausarbeiten könnte. Mich wundert ja auch die ablehnende Haltung, die man aus den Beiträgen hier und auch in diversen Kommentarspalten bei den entsprechenden Artikeln in den Medien so herausliest.

  • Die ablehnende Haltung wundert mich auch. Wir Realschullehrer in NRW haben eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen Aufsichten, Verwaltungsarbeiten für Klassenleitungen, eine steigende Zahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Elternsprechtag. Gleichzeitig wird den Schulen die Inklusion aufs Auge gedrückt, ohne dass es hierzu ausreichende personelle und materielle Ressourcen gibt. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben müssen also AOSF - Verfahren abgewickelt, Förderpläne ohne die sonderpädagogische Expertise geschrieben werden. Es gibt zusätzliche Gesprächsrunden mit den Sozialpädagogen, zusätzliche Besprechungstermine wegen der Förderkinder. Die Zahl von Disziplinarkonferenzen ist ebenfalls signifikant gestiegen. Die Klassengrößen erreichen die 32 er Grenze und das alles bei nach wie vor 28 h Unterrichtsverpflichtung. Eine konkrete Zeiterfassung wäre aus meiner Sicht zielführend.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich fände das auch nicht schlecht. Gerade für Korrekturfachlehrer und Teilzeitler wäre das positiv.


    Aber wie macht man das dann als Lehrer? Das kann doch keiner kontrollieren wie lange ich z.B. zu Hause am Schreibtisch korrigiert bzw. vorbereitet habe? Da kann ja ganz schön gemogelt werden.


    Das mit dem abgesagten Termin sehe ich auch als Arbeitszeit.


    Eine Verkäuferin, die dumm rumsteht, weil gerade kein Kunde da ist, wird ja auch bezahlt. Ein Physiotherapeut, der von 8-17 Uhr angestellt ist und bei dem ein Patient absagt, wird ja auch bezahlt, eine Sekretärin, die gerade nichts zu schreiben, abzuheften oder telefonieren hat auch etc. etc. etc.

  • Eine Verkäuferin, die dumm rumsteht, weil gerade kein Kunde da ist, wird ja auch bezahlt.

    In der Regel steht sie nicht "dumm rum" sondern beschäftigt sich z. B. mit Regale auffüllen. Wenn meine SuS selbständig arbeiten, sitze ich auch nicht "dumm rum" sondern korrigiere nebenher oder schaue was ich für den nächsten Tag vorbereiten kann. Fürs "dumm rumsitzen" werde ich definitiv nicht bezahlt.



    Aber wie macht man das dann als Lehrer? Das kann doch keiner kontrollieren wie lange ich z.B. zu Hause am Schreibtisch korrigiert bzw. vorbereitet habe?

    Stimmt, deswegen erfassen wir ja nur Pauschalen. Für die Mehrheit kommt das ganz gut hin. Wer schneller mit der Arbeit fertig ist, hat mehr Freizeit, ja das ist so. Warum sollte das ein Problem sein? Ob so ein Zeiterfassungssytem gut funktioniert hängt dann sehr stark von der Führungskompetenz der Schulleitung ab, mit der schauen wir das Berufsauftragsformular ja einmal pro Jahr zusammen an. Die sehen, wer viele Überstunden macht und sehen auch, wer eher chillt. Bei uns werden durchaus mal Leute zwangsverpflichtet, die sich gar zu sehr verstecken. Aber grundsätzlich gibt es in jedem Betrieb und so natürlich auch im Staatsdienst eine gewisse Bandbreite an ... ich nenne es jetzt mal "Arbeitsmoral", das muss man in einem gewissen Rahmen aushalten können.

  • @Wollsocken80
    Die Verkäuferin, die dann Regale einräumt, ist vermutlich nicht das beste Beispiel. Ich hatte vorher auch die Nachtschwester genannt, die nichts wirklich arbeiten kann, wenn die Station friedlich und ohne Behandlungsbedarf schläft. Sie hat ihre Dienste für diese Zeit bereitgestellt und sie wurden nicht benötigt. Das hat sie nicht zu verantworten.


    Ich bin nicht gegen ein Erfassungssystem. Man sollte aber gewisse Dinge beachten wie eben so etwas oben genanntes. Wie ich unseren Dienstherren kenne, versucht man sich das netteste für sich auszusuchen.


    Das Schweizer Erfassungssystem finde ich etwas seltsam, wenn man für das Kerngeschäft eine Pauschale verteilt. Geht es in dem Urteil nicht gerade darum, von so einer Pauschale wegzukommen?

  • ...ich fände das ganz schrecklich. ich mag nicht ständig aufschreiben und erfassen und dokumentieren. es reicht schon, dass ich kilometer von beratungsgesprächen und dergleichen dokumentieren muss. das ist ein aufwand, der mich nur nervt und ganz furchtbare routine ist. einer der großen vorteile am lehrerberuf ist doch gerade, dass man sein eigener herr ist und eben nicht nach der uhr eines anderen tanzen muss, von den tatsächlichen präsenzstunden im unterricht oder bei vertretung und manchen dienstterminen mal abgesehen. diese freiheit macht für mich (und viele meiner kuk) mit die große attraktivität des berufs aus.

  • Das Schweizer Erfassungssystem finde ich etwas seltsam, wenn man für das Kerngeschäft eine Pauschale verteilt. Geht es in dem Urteil nicht gerade darum, von so einer Pauschale wegzukommen?

    Gerade das Kerngeschäft lässt sich aber nun mal gut als Pauschale erfassen. Es ist eben egal ob sich in Deutsch einer nen Wolf korrigiert oder ich Materialschlacht im Praktikum veranstalte, der Zeitbedarf ist im Wesentlichen der gleiche. Allein Mathe verursacht in der Vor- und Nachbearbeitung mit entsprechender Routine zunehmend weniger Arbeit. So what, fürs Mathestudium wär ich zu blöd gewesen, sei's den Kollegen doch vergönnt. Die grossen Unterschiede in der Arbeitsbelastung einzelner Kollegen treten an anderer Stelle auf. Es gibt die, die sich viel engagieren und die, die keine Lust haben auf Konventsvorstand oder ich weiss doch nicht was. Keine Lust ist bei uns halt keine Option. Wie bereits erwähnt, wer bei uns kein Amt übernimmt, der macht sicher Minusstunden. Zum Berufsauftrag gehört mehr als Unterricht, das ist bei uns im Personalrecht ganz klar so festgeschrieben.


    Ich find's schon witzig jetzt hier zu lesen, wie mühsam doch plötzlich Arbeitszeiterfassung erscheint und sonst wird so gerne so viel über zu viel unbezahlte Mehrbelastung geschimpft. Arbeitszeiterfassung, selbst wenn sie wie bei uns vereinfacht mit Pauschalen geschieht, macht Mehrarbeit eben transparent. Ich habe keinen grossen Aufwand mit meinem Berufsauftragsformular. Ich weiss aber ziemlich genau, welche Stunden ich da im laufenden Schuljahr schon gesammelt habe und habe unterdessen auch bei der Schulleitung schon reklamiert, dass es allmählich ein bisschen viel wird.

  • es reicht schon, dass ich kilometer von beratungsgesprächen und dergleichen dokumentieren muss. das ist ein aufwand, der mich nur nervt und ganz furchtbare routine ist

    Warum regst Du dich auf? Wenn du die Arbeitszeit mühevoll manuell erfassen mußt, dann ist das eben so. Die Zeit, die für die Erfassung der Arbeitszeit drauf geht, ist natürlich ebenfalls Arbeitszeit.


    Ich würde gerne mal Mäuschen spielen, wenn wir wirklich mal die komplette Arbeitszeit erfassen und wenn dann in der Grundschule z.B. die Frage aufkommt: "Bekommt die 3. Klasse noch eine Stunde mehr Mathe in den Stundenplan oder wird der Kollege (m/w/d) damit beauftragt das Schulfest zu planen und durchzuführen? Beides geht nicht."
    Oder: "Sind die wöchentlichen Konferenzen wirklich so wichtig, daß dafür eine Stunde Deutsch in allen Klassen gestrichen wird?"


    Was werden dann wirklich mal interessante Entscheidungen, die die Schulleitung fällen muß. :pirat:

  • Warum regst Du dich auf? Wenn du die Arbeitszeit mühevoll manuell erfassen mußt, dann ist das eben so. Die Zeit, die für die Erfassung der Arbeitszeit drauf geht, ist natürlich ebenfalls Arbeitszeit.

    Ich habe das schon mal vor Jahren gemacht. Auf jede viertel Stunde genau. Als ich es am Ende der Woche zusammengezählt hatte, habe ich fast nur noch geheult. Übrigens, ich habe auch jedes Gespräch mit Kollegen nach Unterrichtsschluss und jedes Aufräumen meines häuslichen Arbeitszimmer dazugezählt. Da waren jede Woche 50 Zeitstunden. Aber ich muss auch ehrlich sein, dass es sich mit den Ferien ausgeglichen hat.

  • Ich komme da auf durchschnittlich 43,47 Stunden (gerechnet mit 12 Wochen Ferien, verglichen mit den 6 Wochen echtem Urlaub, die uns zustehen). Das ist schon recht stattlich, denn soweit ich weiß (leider finde ich keine Quelle) gab es mal Vorschriften, dass Lehrer im Schnitt 42 Wochenstunden arbeiten sollten. Und hast Du dann tatsächlich keinen einzigen Ferientag gearbeitet?


    EDIT: sorry, zitieren am Handy ist eine Katastrophe. Das Zitat stammt von @marie74, nicht von platty.

  • Gerade das Kerngeschäft lässt sich aber nun mal gut als Pauschale erfassen. Es ist eben egal ob sich in Deutsch einer nen Wolf korrigiert oder ich Materialschlacht im Praktikum veranstalte, der Zeitbedarf ist im Wesentlichen der gleiche. Allein Mathe verursacht in der Vor- und Nachbearbeitung mit entsprechender Routine zunehmend weniger Arbeit. So what, fürs Mathestudium wär ich zu blöd gewesen, sei's den Kollegen doch vergönnt. Die grossen Unterschiede in der Arbeitsbelastung einzelner Kollegen treten an anderer Stelle auf. Es gibt die, die sich viel engagieren und die, die keine Lust haben auf Konventsvorstand oder ich weiss doch nicht was. Keine Lust ist bei uns halt keine Option. Wie bereits erwähnt, wer bei uns kein Amt übernimmt, der macht sicher Minusstunden. Zum Berufsauftrag gehört mehr als Unterricht, das ist bei uns im Personalrecht ganz klar so festgeschrieben.
    Ich find's schon witzig jetzt hier zu lesen, wie mühsam doch plötzlich Arbeitszeiterfassung erscheint und sonst wird so gerne so viel über zu viel unbezahlte Mehrbelastung geschimpft. Arbeitszeiterfassung, selbst wenn sie wie bei uns vereinfacht mit Pauschalen geschieht, macht Mehrarbeit eben transparent. Ich habe keinen grossen Aufwand mit meinem Berufsauftragsformular. Ich weiss aber ziemlich genau, welche Stunden ich da im laufenden Schuljahr schon gesammelt habe und habe unterdessen auch bei der Schulleitung schon reklamiert, dass es allmählich ein bisschen viel wird.

    Ich kann verstehen, dass du für deine Schulform so denkst. Denke ich an meine, wo man für viele Fächer fachfremd in vielen Jahrgängen herangezogen werden kann und es noch etliche andere mögliche Einsatzbereiche dazu gibt (KL, Audiologie, Hörtraining, Beratung etc.) sieht es schon etwas anders aus. Das fällt meines Erachtens dann nicht ganz so gleichmäßig aus.
    Bei den Zusatzaufgaben gebe ich dir Recht.


    Auf mein Beispiel bist du jetzt nicht wirklich eingegangen. Es ist eben meine Befürchtung, dass man die Beratungstätigkeit (bei mir 14 Zeitstunden im Durchschnitt pro Woche) nicht realistisch abrechnen kann. Im Gegensatz zu Unterricht kann ich da wenig kontrollieren, da ich hauptsächlich von externen Leuten abhängig bin. Es gibt Phasen in einem Schuljahr, wo einfach echt wenig los ist bzw. Termine aus diversen Gründen ausfallen. Man steckt da nicht drin und am Ende würde man mich dafür bestrafen, obwohl ich da kaum einen Einfluss drauf habe. Ich habe hier immer etwas an Arbeit rumliegen, was ich mal tun kann, wenn ein Termin spontan platzt. Für eine längere Strecke reicht das aber nicht aus. Mal so eben über 30 Stunden Arbeit irgendwo rumschlummern haben, wäre schon ziemlich viel unerledigter Kram.

  • Bisher interessiert das Problem: "Abends Technikerschule und am nächsten Morgen 1. Stunde" niemanden so wirklich, weil in der Arbeitszeitrichtlinie für Landesbeamte Lehrer ja ausdrücklich vom Arbeitsschutz ausgenommen sind.

    Es gibt ein Bundesarbeitszeitgesetz und ich gehe davon aus, das nach wie vor gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht". Inwiefern Bundesländer da etwas anderes machen können ist mir da nicht wirklich klar.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • ...platttypus, stell die vor, unterschiedliche Leute finden Unterschiedliches belastend. Ich finde neben Korreagieren vor allem bürokratische Verwaltungstätigkeiten sehr belastend. Insofern fände ich diese mögliche Regelung zum Kotzen. Milde ausgedrückt. Sowas macht mich platt und müde, langweilt mich aber gleichzeitig endlos im Sinne von Widerwillen pur dabei, und vor allem will ich es nicht tun, muss aber. Das trifft sonst auf keinen Teil meines Jobs zu, und das ist (korrigieren) bzw. wäre (Zeiterfassung) sehr belastend für mich sowie für manch anderen, der hirnlose Tätigkeiten, für die man aber aufmerksam und voll konzentriert sein muss, ebenfalls nicht schätzt. Du darfst das gern anders sehen, ich erlebe es eben so.

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