Zeugnis schreiben, obwohl nicht mehr angestellt?

  • Ich sollte im Mutterschutz Zeugnisse schreiben. Dazu kam, dass die Geburt zu früh war, mein Kind (monatelang) und ich (etwa eine Woche)auf der Intensivstation lagen. Als ich entlassen wurde, lag da schon das Schreiben meines Schulleiters, dass ich die Zeugnisse jetzt aber schreiben sollte und alles Gute zur Geburt. Ich habe die Zeugnisse natürlich nicht geschrieben.Meine Notizen zu den Schülern hat eine Kollegin bei mir abgeholt.


    Gib deine Aufzeichnungen zu den Kindern weiter und gut ist es.

  • Du meinst, die mit Leib und Seele agierenden Grundschullehrerinnen werden genau deshalb nicht ernst genommen?

    Genau. Wer seine Arbeitskraft verkauft, hat die Chance, professionell zu handeln. Wer aber "Leib und Seele" in die Waagschale wirft, hat sich vollständig verkauft. Der handelt dann zu recht wie ein Leibeigener. Nein, von denen erwartte man dann nicht mehr viel.


    Ich habe selten ein Frage gelesen, die die Antwort so prominent mitliefert.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Der gleiche Fall wäre wohl, wenn ein entlassener Angestellter in der Industrie unbezahlt in die Firma zurückkommen soll, um noch einmal schnell die wichtige Produktionsstraße zum Laufen zu bringen, die er jahrelang betreut hat. Die halbe Republik würde aufheulen bei dieser "Ausbeutung".


    Aber bei Lehrern scheint das zu gehen. Da sollen einige nach der Entlassung umsonst arbeiten, den Kindern zuliebe, denn "die können ja nichs dafür"...


    Solange es Lehrkräfte gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich auch nichts ändern.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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  • ...Otasune ganz allein damit stehen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig. Die beiden sollten das zusammen erledigen und sich gegenseitig helfen.

    Ich wundere mich auch über die einhellige Meinung und stimme lamaison zu. Auf der einen Seite: klar, im Juli noch mal in die Schule dackeln, um Zeugnisformulare auszudrucken, würde ich sicher auch nicht. Aber da es hier um Worturteile geht, sehe ich nicht, dass die ausschließlich im Juli zu schreiben wären, da wäre auch eine aktuelle Zuarbeit von den Fächern möglich, die der/die TE erteilt hat.


    Wer sich allerdings in dieser Angelegenheit wo über wen beschwert kann dir m.E. ziemlich egal sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass daraus später ein Problem erwachsen könnte.

  • In meiner Schule wurden wir auch mal zu dritt dazu verdonnert, die Zeugnisberichte einer erkrankten Kollegin zu schreiben. Das ist ….zum K., wenn du neben deinen eigenen Berichten noch welche über dir wenig bekannte SuS erfinden musst. Gehört aber wohl in unserem Fall zum Dienstgeschäft.

    So schaut's aus. Und der TE ist auch nicht krank, sondern ab einem bestimmten Termin nicht mehr anwesend. Wie gesagt, Notizen zu jedem Kind finde ich angemessen, Formulare ausfüllen müssen halt die machen, die dann noch im Dienst sind.

  • Ich wundere mich auch über die einhellige Meinung

    Vermutlich hat die Einschätzung etwas mit der persönlichen Situation und dem eigenen System zu tun.
    Es geht nicht um Noten, die irgendjemand in ein Formular eintragen kann, sondern um ein ERSTES Textzeugnis, dass 2-4 Seiten umfassen wird. Daran sitzen die Grundschullehrkräfte ungefähr zu dieser Zeit (... ich wollte schon vor Wochen... aber...)


    Vermutlich sind Grundschullehrkräfte an kleinen Systemen viel eher geneigt, solche Aufgaben auch zusätzlich zu übernehmen.
    Sicherlich ist dies mit ein Grund dafür, dass das Schulsystem überhaupt noch läuft und dass die Arbeitsbedingungen sich weiter und weiter verschlechtern, weil Außenstehenden nicht deutlich wird, wie knapp alles seit Langem ist.
    Und es stimmt, dass gerne "den Kindern zuliebe" zu vieles trotz der Not übernommen und fortgeführt wird.
    "Den Kindern zuliebe" wird dann gerne etwas erledigt oder eingefordert, nie aber die Arbeitsbedingungen verbessert, Entlastungen gewährt, das Schulgebäude saniert ...


    Es mag zur Professionalität gehören, sich abzugrenzen und Aufgaben abzulehnen. Dem stimme ich zu und sehe es in diesem Fall recht eindeutig: die Angestellte muss die Zeugnisse selbst nicht schreiben, schon gar nicht im Juli.


    Es ist aber keine Professionalität, das eigene Unvermögen oder den Unwillen als solche zu verkaufen und diese Bewertung auf alle anderen Lehrkräfte zu übertragen und zu meinen, von anderen könne man nicht viel erwarten. Das Gegenteil trifft es wohl eher: man erwartet sehr viel von KollegInnen an kleinen Schulen, gerade weil diese - das hatten wir neulich schon in einem anderen Forum - gar nicht die Möglichkeit haben, immer andere vorzuschieben, und weil sie genau wissen, welche andere Kollegin die Aufgabe dann zusätzlich zu vielen anderen übernehmen muss. Da gehört es zur Kollegialität, gemeinsam eine Lösung zu finden, ja, unter Berücksichtigung von Grenzen und Arbeitsschutz.
    Unprofessionell ist da allein die Haltung des Dienstherren, der die immense Belastung nicht sehen will.

  • Ich verstehe eure Einwände und finde es auch nicht richtig, die Leute kurz vor Schuljahresende zu entlassen und dann auch noch arbeiten zu lassen.


    Aber wer bitte soll die Zeugnisse schreiben?

    Derjenige, der dafür bezahlt wird. Wenn das Land der Meinung ist, dass das jemand anderes als die Klassenlehrkraft des laufenden Jahres ist, dann werden das wohl doofe Zeugnisse, aber das ist nicht das Problem der gekündigten Lehrkraft.

  • Aber wer bitte soll die Zeugnisse schreiben?

    Das laß Problem das Arbeitgebers sein. er muß das Problem lösen und wenn der Druck auf Arbeitgeberseite groß genug ist, dann stellt er die Kollegen demnächst fest ein und kündigt ihnen eben nicht 2 Monate vor Schuljahresende.



    Da gehört es zur Kollegialität, gemeinsam eine Lösung zu finden, ja, unter Berücksichtigung von Grenzen und Arbeitsschutz.
    Unprofessionell ist da allein die Haltung des Dienstherren, der die immense Belastung nicht sehen will.

    Du sprichst von Kollialität und wir sprechen von Loyalität. Und ja, wenn der Dienstherr mir die Loyalität aufkündigt, weil er mir im wahrsten Sinne des Wortes kündigt, erlischt neben der Loyalität auch die Kollegialität. In der freien Wirtschaft würde man in einer solchen Situation zu einem Konkurrenz-Unternehmen wechseln, sein Interna-Wissen mitnehmen und dem ersten Arbeitgeber aber mal so richtig Konkurrenz machen. Auf das er auch bemerkt, was er von so einer Kündigung hat. Ich habe ja bei meiner Verschwiegenheitserklärung nur unterschrieben, daß ich Firmeninterna nicht weitergebe. Ich habe aber nicht unterschrieben, daß ich das Wissen selber nutze und entsprechend handele.


    Wie sieht es eigentlich aus mit einem Elternbrief durch die noch Klassenleitung, in dem steht, daß man sich leider verabschieden muß, weil zum 31.5. gekündigt wurde? Ich meine so eine ganz sachliche Wasserstandsmitteilung, warum die Kinder jetzt eine neue Klassenlehrerin bekommen.


    Könnte sein, daß die dann zur Presse rennen und der SChulverwaltung politisch den Marsch blasen. :teufel:

  • Ich würde trotzdem gerne wissen, ob sie nur über ihre Fächer oder auch über die ihrer Kollegin berichten soll. So hört es sich ja an.


    Der SL hat ja anscheinend gar nichts über Zeugnisse gesagt, sondern die in seinen Augen nicht stattgefundene Übergabe beklagt. Warum redest du nicht mit ihm, bzw. er mit dir?

  • Ein Blick ins Gesetz erspart manchen Streit:


    Allgemeine Dienstordnung NRW: z. B. § 9 (1): "Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern". § 10 (1): "Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme ... am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften." § 18 (4): "Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sorgt dafür, dass die die Klasse betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß erstellt und geführt werden..., und für die Fertigung von Gutachten zu Übergangsverfahren und erledigt die damit zusammenhängenden Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Klassen- und Versetzungskonferenzen."
    D. h.:
    1. Die TE übergibt - im eigenen Interesse offensichtlich möglichst dokumentiert - ausführliche Unterlagen zum Leistungsstand der SuS an die neue Klassenleitung.
    2. Die TE kümmert sich nach dem 31.05. nicht weiter um die Zeugnisse; zumal, da sie als Nicht-mehr-Angestellte gemäß § 120 SchulG NRW in Verbindung mit VO-DV I § 4 (6) nicht mehr auf die in der Schule gespeicherten Daten der SuS zugreifen darf.

  • Ich sollte auch mal aus Loyalität und Kollegialität unbezahlte Mehrarbeit machen. Musste ich aber leider aus Solidarität mit den Kollegen, die dafür nicht oder allenfalls befristet eingestellt werden, ablehnen.


    Die TE ist Studentin, befristet eingestellt, ihre Arbeitskraft ist vermutlich sehr günstig, sie hat dennoch direkt eine (halbe) Klassenleitung, dazu noch in Jg.1., übernehmen müssen. Dann wird sie kurz vor Schuljahresende an die Luft gesetzt, und zwar in der vorletzten Arbeitswoche, wobei in der letzten Woche ein Feiertag und ggf. ein Brückentag anstehen. Ich würde mein Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen mal ganz, ganz sachlich sehen. Handschriftliche, stichwortartige Notizen zu meinen eigenen Fächern und Schülern (soweit zu diesem Zeitpunkt schon machbar) und die Notenlisten weitergeben, fertsch.


    Wollen wir hoffen (und das wäre meine Vermutung), dass der SL sich tatsächlich beschwert hat, nicht über die TE, sondern über den unmöglichen Umgang mit ihr.

  • Noch ein weiterer rechtlich motivierter Gedanke dazu: die TE ist nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit der Behörde. Ein Zeugnis ist eine behördliche Bescheinigung, die ggf. anfechtbar ist und einem detaillierten Datenschutz unterliegt.


    Ich habe sehr große Zweifel daran, dass es überhaupt verwaltungsrechtlich zulässig ist, dass eine behördenfremde Person so ein Zeugnis schreibt.

  • - Bin ich verpflichtet Zeugnisse zu schreiben, wenn ich gar nicht nehr angestellt bin?


    - Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass ich ein Vermerk in meiner Akte wegen ihrer Aktion habe?


    - Wie würdet ihr in dem Fall reagieren?

    1) Zeugnisse musst / darfst / sollst Du nicht schreiben, wenn Du nicht mehr angestellt bist.


    2) Nein. Die Kollegin ist rechtlich (und offensichtlich auch sonst so ;-)) wohl nicht ganz auf der Höhe.


    3) Dem Schulleiter sagen, dass Du Dich nächste Woche mit den "Übergabeunterlagen" beschäftigen wirst und Du hierzu ca. fünf Stunden einplanen kannst. Frag ihn dann, wie Du die Prioritäten setzen sollst (Zu jedem Schüler ein paar Stichworte schreiben oder nur zu den "auffälligen"? Bestimmte Teilbereiche ausführlicher beschreiben und dafür andere weglassen? etc.).

  • Nun erfuhr ich heute, dass sie meinem Chef gesagt hat, dass ich mich weigern würde meiner Pflicht der Übergabe nachzukommen, was schlichtweg erlogen ist. Er hat laut eigener Aussage in der Email das Schulamt daraufhin angerufen.

    Zum Ausgangspost zurück. So habe ich es verstanden:


    1) Die Kollegin hat dir gegenüber falsch behauptet, du müsstest die Zeugnisse schreiben. Dazu bist du nicht verpflichtet, wie mehrfach geschrieben wurde.


    2) Die Frechheit oder - im Sinne des Angeklagten interpretiert - das Missverständnis ist: Die Kollegin behauptet stattdessen, du hättest die Übergabe verweigert.


    3) Der Schulleiter leitet ohne Rücksprache mit dir die falsche Information ans Schulamt weiter. Das ist unprofessionell.


    Wichtig finde ich, dass du dem Schulleiter und dem Schulamt gegenüber klarstellst, dass hier "Missverständnisse" im Spiel waren. Selbstverständlich machst du eine Übergabe (wie es andere schon geschildert haben). Ich würde die Missverständnisse ausräumen.


    Du hast keinen Fehler gemacht. Stelle aber das Missverständnis auch dem Schulamt gegenüber richtig.

  • Eine Aussprache mit dem SL ist unausweichlich. Die Kollegin darf auch gar nicht das Zeugnisschreiben anordnen. Vllt. fühlt sie sich schlichtweg auch nicht in der Lage dazu, weil die ja die Übergabe als mangelhaft ansieht. Wie sie auch dem SL gemeldet hat.


    Ich weiß, ich bin hier die Buhfrau der Nation. Aber wenn man mal auf den Zeugnissen von anderen sitzen geblieben ist, sieht man auch die andere Seite.


    Grundschulen sind oft viel kleiner als die großen anonymen Berufskollegs. Oft funktionieren Dinge nur, weil alle zusammenhalten und nicht, weil jeder Dienst nach Vorschrift macht und geht. Das mögen andere als Naivität ansehen und das mag ihnen auch das Halbverdaute hochtreiben. Spätestens, wenn ihr eure Kleinen zu uns schickt, soll alles perfekt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von lamaison ()

  • Eine Aussprache mit dem SL ist unausweichlich. Die Kollegin darf auch gar nicht das Zeugnisschreiben anordnen. Vllt. fühlt sie sich schlichtweg auch nicht in der Lage dazu, weil die ja die Übergabe als mangelhaft ansieht. Wie sie auch dem SL gemeldet hat.


    Ich weiß, ich bin hier die Buhfrau der Nation. Aber wenn man mal auf den Zeugnissen von anderen sitzen geblieben ist, sieht man auch die andere Seite.


    Grundschulen sind oft viel kleiner als die großen anonymen Berufskollegs. Oft funktionieren Dinge nur, weil alle zusammenhalten und nicht, weil jeder Dienst nach Vorschrift macht und geht. Das mögen andere als Naivität ansehen und das mag ihnen auch das Halbverdaute hochtreiben. Spätestens, wenn ihr eure Kleinen zu uns schickt, soll alles perfekt sein.

    Aber letztendlich muss es für die TE egal sein, ob die Schule noch funktioniert oder nicht, denn sie ist kein Teil mehr davon.

  • die Frage ist nicht ernst gemeint :autsch:

    warum soll die Frage nicht ernst sein? Für die übernehmende Kollegin ist sie sehr ernst. Ich wüsste auch keinen Passus, der besagt, dass Zeugnisseschreiben eine Tätigkeit ist, die erst und nur am 5. Juli, Montag vor den Ferien zu passieren hat. Die Leistugsentwicklung wird nunmal im ganzen Jahr erhoben und dokumentiert.


    Ein Bein ausreißen muss man sich aber nicht, vor allem wenn sich die Kollegin scheiße verhält, was wir aber nicht mal wissen.


    Ob man das beim Amt klarstellen muss, halte ich für fraglich, glaube kaum, dass es den Aufwand lohnt. Wenn alles dokumentiert wurde, sollen die doch bei Interesse nachfragen... Aber wenns beruhigt, schreibt man halt ne Stellungnahme.

  • Kleine Anmerkung zum "5.Juli"von Krabappel: Meine Kolleginnen haben darum gebeten, dass sie zum 1. Mai die vorbereiten Zeugnissticks bekommen, weil sie tw. Im Mai schon anfangen, Zeugnisse vorzubereiten.


    Für mich persönlich wäre das auch nichts - mir reichte immer das Power-Wochenende kurz vor der Zeugniskonferenz. ABer ungewöhnlich ist diese Einstellung wohl nicht.


    Kl.gr.Frosch

  • Oft funktionieren Dinge nur, weil alle zusammenhalten und nicht, weil jeder Dienst nach Vorschrift macht und geht. Das mögen andere als Naivität ansehen und das mag ihnen auch das Halbverdaute hochtreiben. Spätestens, wenn ihr eure Kleinen zu uns schickt, soll alles perfekt sein.

    Da die Schulleitung aber den Zusammenhalt im wahrsten Sine des Wortes aufgekündigt hat, ist die Fragestellerin an nichts mehr gebunden. Zusammenhalt gibt es da keinen mehr, denn würde es den geben, wäre der Vertrag nicht gekündigt sondern in eine Festanstellung umgewandelt worden.


    Und nein, wenn meine Kinder in die Grundschule kommen, muß nicht alles perfekt sein. Es sollte nur bitte ganz gradlinig kommuniziert werden. Entsprechend würde ich mir wünschen, daß die "noch Klassenlehrerin" einen Elternbrief verfaßt, in dem sie mitteilt, daß sie zum 31. Mai aufhört, weil ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und sich jetzt Kollegin Y um die Klasse kümmert. Vielleicht noch mit etwas Prosa drumherum, aber der Kern würde mir reichen.


    Und ja, selbstverständlich würde ich als Papa revoltieren. Allerdings nicht in der Schule sondern per Lokalpresse bei Schulamt, Stadtverwaltung und Bürgermeister.

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