"Zusatzaufgaben" von der Schulleitung bekommen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Beamtin auf Probe in NRW seit ca. einem Jahr. Die Schulleitung hat mir -neben anderen Zusatzaufgaben- zusätzliche Lehrproben (insgesamt ca. 10 zusätzliche Unterrichtsbesuche) angeordnet und ich muss einen ausführlichen Entwurf wie für das 2. Staatsexamen vor jeder Lehrprobe abgeben. Da ich als Berufsanfänger sowieso überlastet bin, mache ich mir Sorgen, dass ich einige Aufgaben zeitlich nicht schaffen könnte. Deswegen würde ich gern Folgendes wissen:


    - Was passiert, wenn ich keine Entwürfe abgebe?
    - Könnte ich eine Abmahnung bekommen?
    - Könnte ich vor Ende der Probezeit entlassen werden?

  • Aus welchem Grund hat dein SL 10 zusätzliche Unterrichtsbesuche angeordnet? Vll. möchte er dich besser kennen lernen. Wenn du 10 UB (mehr) machen musst, hat er sicherlich mehr Gelegenheit dich gerecht zu beurteilen, als wenn er nur 4 Unterrichtsbesuche z.B. sieht.
    Unterrichtsentwürfe muss ich immer abgeben, auch wenn man sie auf Beförderungsstellen bewirbt, muss man solche Unterrichtsentwürfe abgeben. Wie ausführlich sie sein sollen, kann jeder SL entscheiden. Sinnvoll wäre es sicher, wenn er Alle gleich behandelt. Liegt das vor?


    Wenn du diese nicht abgibst, läufst du Gefahr eine schlechtere Note zu bekommn.

  • Wie hat die Schulleitung das denn begründet? Das mutet zunächst völlig unverhältnismäßig an.


    Andererseits habe ich selten ein Posting gelesen, mit dem ein Neuling SO mit der Tür ins Haus fällt.


    Lies Dich doch erst einmal in die Thematik ein.
    https://www.gew-nrw.de/meldung…nstliche-beurteilung.html
    https://www.phv-nw.de/system/f…n_19-7-17_bass_format.pdf
    https://www.lehrernrw.de/press…cht/junge-lehrer-nrw.html


    Das sollte die eine oder andere Frage beantworten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Da du in der Probezeit bist, muss die SL eine Bewährungsfeststellung machen, sprich: einen Bericht dazu schreiben.
    Dafür gibt es Vorgaben, zu denen auch Besuche samt (Kurz-)Entwürfen gehören.
    Vermutlich gibt es ähnliche Vorgaben auch für NRW.



    Letztlich erfolgt die Bewährungsfeststellung aber nicht allein auf Grundlage des Unterrichts, sondern auch aller anderen in Schule anfallenden Tätigkeiten.


    Zur Halbzeit und am Ende gibt es ein Gespräch,
    in Nds. läuft es so, dass dieses von der SL geführt wird,
    wenn es schwierig wird, kommt der Dezernent hinzu.
    Man kann den Personalrat hinzu bitten,
    es gibt ein Protokoll.


    Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich beim Personalrat der Schule oder des Bezirkes informieren, ob der gesetzte Rahmen üblich ist.


    Wenn du sie nicht abgibst, könnte am Ende die Bewährung nicht festgestellt werden.
    Dann gibt es eine Verlängerung ... mit weiteren Aufträgen und UB .
    Am Ende kann die Entlassung stehen, ja.

  • 10 zusätzliche Unterrichsbesuche mit allem Pipapo wären in RLP völlig unverhältnismäßig für die Beurteilung auf Lebenszeit. Da würde ich auf offiziellen Wegen (PR, Schulaufsicht) nachfragen und auch die regulären Unterrichtsbesuche nicht mehr ohne öPR absolvieren wollen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wenn die SL so einen Bohei bei jedem neueingestellten Lehrer macht, frage ich mich, woher sie die Zeit für die eigentliche SL-Arbeit findet. Oder bleibt die liegen?


    Wenn das ein Ausnahmefall ist, wäre natürlich ein Begründungskontext wichtig.


    "Zusatzaufgaben", d.h. all die Arbeiten, die an einer Schule stattfinden und nicht direkt Unterricht sind, kann die SL im Rahmen der Vorsschriften anordnen. Als Lehrer ist man verpflichtet diesen Weisungen Folge zu leisten.


    Wenn die Sl am Ende der Probezeit die fehlende Eignung bescheinigt, dann ist das Berufsverhältnis beendet. Wie sie das begründet, liegt in ihrem durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften definierten Ermessensspielraum. Eine gute SL weiß, wie so etwas geht. Das ist aber eine dramatische Sache, die dann am Ende wohl auf den Instanzenweg der Verwaltungsgerichte gehen wird.


  • Die Schulleitung hat mir -neben anderen Zusatzaufgaben- zusätzliche Lehrproben (insgesamt ca. 10 zusätzliche Unterrichtsbesuche) angeordnet und ich muss einen ausführlichen Entwurf wie für das 2. Staatsexamen vor jeder Lehrprobe abgeben.


    Für mich klingt das so, als wöllte die SL Dich nicht bestehen lassen und am liebsten zum Aufgeben bringen.
    Erst überfordern mit dieser Schikane, die dann später Grundlage für die Beurteilung wird.



    BGB § 226 Schikaneverbot
    "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."


    Bin kein Jurist, aber wie Flipper79 schon angemerkt hat: diese Maßnahme müsste die SL erst mal begründen, wenn sie keine Spezis im RP hat.
    Aber was soll man jemand, der als Referendar oder in der Probezeit ziemlich vogelfrei ausgeliefert ist, schon raten?


    Was mich wundert ist, dass der TE nichts über das Verhältnis zur SL erwähnt. Wenn man auf dem Kieker ist, bekommt man das ja normalerweise mit. Hier wirkt es so, als käme diese Anordnung aus heiterem Himmel und als ob nichts wäre.

  • 4 Besuche (2 pro Fach) sind nach den neuen Beurteilungsrichtlinien in NRW normal.
    Wenn du bereits 12 Monate im Dienst bist, müßtest du die erste Beurteilung bereits bekommen haben und deine SL müßte in jedem Fach einmal im Unterricht gewesen sein.


    Wenn die Zwischenbeurteilung nicht gut gewesen sein sollte, dann wäre es durchaus nicht ungewöhnlich, wenn die SL zur Qualitätssicherung öfter vorbei kommt und auch detailierte Entwürfe anfordert.
    Die SL ist in dem Fall sogar explizit verpflichtet, dir Hilfe anzubieten.
    Wenn jedoch alles in Ordnung war, dann würde ich mich an deiner Stelle vom Personalrat beraten lassen.

  • Wenn die Zwischenbeurteilung nicht gut gewesen sein sollte, dann wäre es durchaus nicht ungewöhnlich, wenn die SL zur Qualitätssicherung öfter vorbei kommt und auch detailierte Entwürfe anfordert.
    Die SL ist in dem Fall sogar explizit verpflichtet, dir Hilfe anzubieten.

    ... und muss dokumentieren, auf welche Weise sie dir Hilfe gegeben hat,
    sodass es im Nachhinein gerichtsfest ist.
    Dazu könne auch weitere UB gehören oder andere Aufgabenstellungen, mit denen die Fähigkeiten in den außerunterrichtlichen Anforderungsbereichen überprüft werden können oder die als Hilfe für diese Bereiche anzusehen sind.


    Es ist also recht einfach, weitere UB zu begründen.


    Dennoch erscheinen 10 weitere UB unverhältnismäßig viel.
    Auch ich würde dir raten, den PR hinzuzuziehen und dich dort zu erkundigen.

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