Gültigkeitsdauer von KMS

  • In Bayern gibt es regelmäßig Dienstanweisungen in Form von KMS, Kultusministerielles Schreiben oder so. Der Oberstufenkoordinator meiner Schule, sonst an sich ein zuverlässiger Kopf, will gehört haben, dass diese KMS automatisch nach 3 oder 4 Jahren ungültig werden. Weiß da wer etwas Genaueres?


    Hintergrund: Es gibt kein ordentliches Archiv aller dieser KMS. Die Realschullehrer-Ebene in Bayern sammelt und veröffentlicht diese großzügig, in der Gymnasialstruktur gibt es leider nichts Vergleichbares. Und so ist man oft darauf angewiesen, zuverlässig irgendein altes KMS auf Festplatte zu haben, um eine Entscheidung zu legitimieren. Zuverlässig gesammelt werden allerdings KMBek, Bekanntmachungen des Kultusministeriums, und die sind gültig bis auf Weiteres. - Ich kann's mir ja nicht vorstellen mit der regelmäßigen Ablaufzeit vom KMS, tät mich aber freuen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ich habe gerade interessehalber mal nachgeschaut. Bei uns in Niedersachsen werden diese Dinge im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht, welches monatlich erscheint. In Bayern scheint es ein ähnliches Instrument zu geben, das "Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl.)". Dieses (und alle älteren Versionen) sind abrufbar unter


    https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/?journal=4 (Amtsblätter ab 2009)
    https://www.km.bayern.de/publikationen.html#amtsblattarchiv (Amtsblätter 2002-2009).



    Da sind dann zwar nicht nur die KMS enthalten, sondern auch weiter Veränderungen und Mitteilungen, aber grds. sollten da alle Veränderungen im Schulrecht auftauchen.

  • Mir wäre es auch neu, dass KMS - zumal automatisch! - ihre Gültigkeit verlieren sollen (bin ja mit einem halben Bein auch noch in Bayern engagiert). Aus dem Seminar (lang ists her) kann ich mich auch noch an jahrzehntealte KMS erinnern, die dennoch gültig und den Schülern am Schuljahresbeginn kundzutun waren ("Gefahren des Eisenbahnbetriebs", hach!).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Aus dem Seminar (lang ists her)

    Eben aus dem Seminar (lang ists her) habe ich eine vage Erinnerung an die Unterscheidung, wie @Herr Rau sie hier andeutet:
    KMS haben begrenzte Gültigkeitsdauer (aber wie lange?); KMBeks gelten unbegrenzt bzw. bis sie per neuem KMBek angepasst oder widerrufen werden.
    Wüsste aber nicht, wo man das nachlesen kann.
    Aus anderen BLs kenne ich die Unterscheidung zwischen Erlass und Verfügung. Dabei lag der Unterschied aber auf der Hierarchieebene, auf der die entsprechende Anweisung verfasst wurde, nicht in der Gültigkeitsdauer.


    Das hier habe ich noch aus Dillingen gefunden, da steht aber auch nichts über die Gültigkeitsdauer:
    https://alp.dillingen.de/filea…mpendium/definitionen.pdf



    Zitat von Dillingen

    KMS (Kultusministerielles Schreiben)
    erläutert oder ergänzt als Weisung Regelungen oder Verordnungen des Kultusministeriums



    KMBek (Kultusministerielle Bekanntmachung)
    veröffentlicht im Amtsblatt, Regelungen und Bestimmungen zum Dienstbetrieb (z.B. Sportveranstaltungen, Wanderungen, Aufsichtspflicht...)


    Vielleicht trügt mich meine Erinnerung also doch? In jedem Fall komisch, dass man kaum an offizielle Erläuterungen rankommt.


    EDIT: Überschneidung mit Nele

  • Ich habe davon auch noch nie etwas gehört, soweit ich weiß sind die KMS so lange gültig bis es neue Regelungen gibt (s. Oberstufe Gymnasium BY ab Jahrgang 2018/20 bzw. Abi 2020) mit dem neuen Teilnotensystem bei Fremdsprachen. Damit ist das alte KMS mit den Anlagen zur Bewertung von Abituraufgaben natürlich hinfällig. Unsere Fachbetreuung bezieht sich bei bestimmten Vorgaben definitiv auch auf ältere KMS als 4-5 Jahre, wenn es keine Neuerungen in der jeweiligen Hinsicht gab.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine generelle Regelung gibt. Letztlich ist ja z.B. auch die Mitteilung über eine genehmigte Teilzeit ein KMS, ebenso wie meine Ernennung um Schulleiter. Wenn die nach 3-4 Jahren ihre Wirkung verlieren würde - naja, ich weiß ja jetzt nicht. Auch wenn es Tage gibt, an denen mich das freuen würde.
    Aber ich kann gern die Schulaufsicht mal fragen.

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