Abistreich - Schulleitung ordnet Anwesenheitspflicht an

  • Ihr hättet Unterricht, dieser entfällt (aus was für einem Grund auch immer): - > Minusstunde


    Jetzt war euer SL so nett und hat euch eine dienstliche Aufgabe gegeben, anstatt Minusstunden an alle zu verteilen. Würde ich dankend annehmen und direkt mit dem Zuständigen sprechen, der + und - Stunden verwaltet, so dass dieser das auch so wahr nimmt. Weigert dieser sich, ganz klar: Heim gehen ^^
    Stellen sich beide stur: Schriftliche Dienstanweisung geben lassen und förmlich Beschwerde einlegen.

  • Deshalb wäre meine erste Frage immer, was er damit beabsichtigt, wofür das gut sein soll. Und die zweite die nach der Rechtsgrundlage.

    Falsche Reihenfolge.
    Erst die Frage nach der Rechtsgrundlage. Dann stellt sich nämlich heraus, dass der SL vielleicht beabsichtigt, die "merkwürdige" Rechtsgrundlage im Interesse aller umzusetzen. (Sonst gibt's evtl. Minusstunden oder noch Unangenehmeres.)


    (Du hast doch Recht, dass die Arbeit der Lehrkräfte nicht nur in der Schule stattfindet. Aber es gibt eben manchmal ganz merkwürdige Rechtsgrundlagen - schön wenn man 'ne kreative Schulleitung hat.
    Um beim jahreszeitlich unpassenden Beispiel zu bleiben: Bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee oder Eisglätte müssen alle LuL in die Schule. Ausnahme: Kollegen mit GdB - die dürfen zu Hause bleiben.)

  • Falsche Reihenfolge.

    Nein. Sollte der SL mal eine gute Idee haben, de mich überzeugt, müssen wir uns den Tag nicht mit Juristenfurzerei verderben. Ist es eine dumme Idee, dient die Frage nach der Rechtsgrundlage dazu, dass er merkt, dass er keine hat oder kennt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es faszinierend, dass ein Beamter oder Angestellter im ÖD in solchen Fällen immer nach der Rechtsgrundlage fragt und diese im Grundtenor zunächst einmal anzweifelt.
    Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten (und Ihr dann nach entsprechender Recherche ggf. erkennen müsstet, dass Ihr selbst daneben lagt?)


    Oder gilt hier dann der Wahlspruch "quod licet Iovi..."

  • Sollte der SL *mal* eine gute Idee haben, de mich überzeugt, müssen wir uns den Tag nicht mit Juristen*furzerei* verderben. Ist es eine dumme Idee, dient die Frage nach der Rechtsgrundlage dazu, dass er merkt, dass er keine hat *oder kennt*.

    Was mich traurig stimmt, ist, dass an deiner Schule anscheinend immer wieder (gefühlte?) Inkompetenz der anderen (Stichwort: Dunning-Kruger-Effekt) auf latent aggressive Wortwahl/ Abwehrhaltungen treffen.


    Ist hier jetzt nicht zielführend. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich dir die Rechtsgrundlagen für das, was ich oben schrieb (und du versuchtest, auseinanderzunehmen) liefern. Dazu müsste ich die Unterlagen aus einer Personalratsfortbildung wieder hervorholen und durchblättern. Bin aber gerade noch bei der Unterrichtsvorbereitung, habe also besseres zu tun als einen "Besserwisser-Dialog" fortzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Regelfall kann ich Schülern (oder auch Schulleitern und/oder Kollegen) die Rechtsgrundlage für mein Handeln recht klar benennen.

    Das freut mich für Dich. Ich hätte jedoch auf Dauer keine Lust, in einem solchen Klima des pauschalen Misstrauens zu arbeiten. Letztlich geht es um die Kompensation gefühlter Machtlosigkeit durch den Versuch einer moralischen Delegitimation geltenden Rechts, um so eine Legitimation für nonkonformes Handeln zu haben. Kurz: Weil der da oben so gemein ist und ich mich so klein und hilflos fühle, habe ich das Recht mich so (i.e. mit unlauteren Mitteln) zu wehren.

  • Inwiefern ist es "Delegitimation geltenden Rechts" bzw. handelt es sich um "unlautere Mittel", wenn ich nach der Rechtsgrundlage einer zweifelhaften Entscheidung frage?
    Eher müsste dein Satz lauten:
    Letztlich geht es um die Kompensation gefühlter Machtlosigkeit durch den Versuch, eine illegitime (und moralisch möglicherweise zweifelhafte) Entscheidung durch Hinterfragen abzuwehren.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sie illegitim ist, hast Du völlig Recht. Ich hatte eher den Eindruck, als würde in Unkenntnis der konkreten Rechtslage von dem einen oder anderen hier per se unterstellt, dass das Ganze unzulässig wäre.


    Ich empfehle für NRW die Lektüre der ADO - hier § 13 Abs. 3 und 4.


    https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p3

  • Ganz nebenbei: es ist nicht Aufgabe von Lehrern, die Rechtmäßigkeit von Anweisungen der Schulleitung zu überprüfen und der Schulleiter ist auch nicht verpflichtet, auf Wunsch zu jeder Entscheidung eine Rechtsgrundlage zu nennen. Wenn man der Meinung ist, eine Weisung ist rechtswidrig, kann man demonstrieren (Schnittform), der Schulleiter kann das aber zur Kenntnis nehmen und trotzdem bei seiner Weisung bleiben und der Betroffene hat dem zunächst mal Folge zu leisten. Dabei ist er nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit "zu belegen".
    Wen man meint, durch eine Weisung unrechtmäßig benachteiligt worden zu sein, bleibt einem der Klageweg (zB um sich unrechtmäßige Mehrarbeit vergüten zu lassen).

  • s ist nicht Aufgabe von Lehrern, die Rechtmäßigkeit von Anweisungen der Schulleitung zu überprüfen

    In den meisten Personalvertretungsgesetzen wird genau das als Aufgabe des PR definiert. Und der PR vertritt das Kollegium. Du hast also recht, der SL muss sich nicht vor dem einzelnen Kollegeb rechtfertigen, aber insg. kann er einer Rechtfertigung im Zweifelsfall nicht entgehen.

  • Ich sehe und kenne es wie Bolzbold. Ausfall bedeutet für den Lehrer nicht auch automatisch Ausfall, jedenfalls haben wir kein Anrecht darauf, auch wenn es bei uns fast immer so läuft.


    Die Frage oben kann man auch umdrehen. Wo steht geschrieben, dass wir bei Unterrichtsausfall nach Hause gehen dürfen? Unsere Arbeitszeiten ergeben sich aus unserem Arbeitsvertrag. Sie umfassen mehr als die Unterrichtsstunden. Steht irgendwo, dass wir nach Hause gehen dürfen, wenn wir keinen Unterricht haben, ich meine, wenn unsere Stunden ausfallen?


    Wie gesagt, an manchen Privatschulen gibt es eine Anwesenheitspflicht entsprechend deiner Arbeitszeitstunden, nicht entsprechend deiner Unterrichtsstunden. Wollen wir lieber keine schlafenden Hunde wecken!

  • Müsste man sich als Beamter jederzeit für alles rechtfertigen, würde das den alltäglichen Arbeitsablauf nicht unwesentlich hemmen.

    Ja, natürlich. Eine Variante davon ist "Dienst nach Vorschrift", wenn man eben alle Vorschriften auf den i-Punkt genau erfüllt - wodurch in der Realtität die Arbeit stillgelegt wird, weil wir uns ständig zwischen widersprüchlichen Vorschriften bewegen.
    Aber, ganz ehrlich Bolzbold, du machst gerade das, was du in anderen Diskussionen gerne anderen Leuten vorwirfst: Du argumentierst in Extremen, die niemanden weiterbringen. Keiner spricht davon, dass irgendwer sich "jederzeit und "für alles" rechtfertigen muss. Aber wenn ein Dienstvorgesetzter eine Weisung erteilt, die scheinbar keinen tieferen Sinn hat, dann darf man durchaus mal nach dem Grund und nach der rechtlichen Basis fragen. Noch sind wir Beamte oder Angestellte und nicht einfach willfährige Erfüllungsgehilfen.

  • Der Schulleiter möchte, dass du trotz ausgefallen Unterricht anwesend bist. Ist doch super. Gibt es keine Minusstunden. Ob man das nun gut findet oder nicht ist eine andere Sache. Aber letztlich ist das doch vollkommen in Ordnung. Da macht man doch keinen Stress raus.

  • Die Frage oben kann man auch umdrehen. Wo steht geschrieben, dass wir bei Unterrichtsausfall nach Hause gehen dürfen? Unsere Arbeitszeiten ergeben sich aus unserem Arbeitsvertrag. Sie umfassen mehr als die Unterrichtsstunden. Steht irgendwo, dass wir nach Hause gehen dürfen, wenn wir keinen Unterricht haben, ich meine, wenn unsere Stunden ausfallen?

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Steht irgendwo, dass die Lehrer in der Schule anwesend sein müssen, wenn sie keinen Unterricht haben? Wenn ja, wie lange? Und mit welcher Aufgabe?


    In diesem Zusammenhang auch immer wieder wichtig: Der Beamte arbeitet nicht, sondern übt ein Amt aus. Bezahlt wird der Beamte übrigens dafür, dass er nicht arbeitet, aber das steht auf einem anderen Blatt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @Xiam, was war denn nun der Grund fürs Heimschicken der Schüler? Und musstest du bis zum Ende deiner Stunden dasitzen?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich gibt es dazu eine Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für meine Präsenz an der Schule sind Pflichtstundenverordnung, die den Umfang meiner wöchentlichen zu haltenden Unterrichtsstunden definiert und die Dienstordnung, die die Art und Umfang der Tätigkeiten definiert, zu denen ich auch in Form von Präsenz verpflichtet werden kann. Däumchen drehen im Lehrerzimmer steht in keiner mir bekannten Dienstordnung. Abiturstreiche auch nicht. Präsenzpflichten außerhalb der dienstlich definierten Tätigkeiten gibt es nicht.

  • Natürlich gibt es dazu eine Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für meine Präsenz an der Schule sind Pflichtstundenverordnung, die den Umfang meiner wöchentlichen zu haltenden Unterrichtsstunden definiert und die Dienstordnung, die die Art und Umfang der Tätigkeiten definiert, zu denen ich auch in Form von Präsenz verpflichtet werden kann. Däumchen drehen im Lehrerzimmer steht in keiner mir bekannten Dienstordnung. Abiturstreiche auch nicht. Präsenzpflichten außerhalb der dienstlich definierten Tätigkeiten gibt es nicht.

    Stimmt! Genauso sind aber auch nur tatsächlich gehaltene Pflichtstunden anzurechnen, anders als im Arbeitsrecht. Weist der SL aber Anwesenheit und entsprechende Tätigkeiten als Ersatz an, müssen die Stunden doch angerechnet werden. Finde ich persönlich attraktiver als Minusstunden.

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