Abistreich - Schulleitung ordnet Anwesenheitspflicht an

  • An einer Hamburger Stadtteilschule ist heute (mehr oder weniger überraschend) Abistreich. Die Schulleitung entlässt daraufhin alle Schüler und schickt diese nach hause, es findet also kein Unterricht statt.


    Ein paar Kollegen, deren Unterricht nun ausfällt und die als Sek I Lehrkräfte mit den Abiturienten auch nichts zu tun haben, wollen nun ihre Sachen schnappen, nach hause gehen und dort im heimischen Arbeitszimmer arbeiten.


    Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte. Jetzt sitzen einige Kollegen im Lehrerzimmer und drehen Däumchen und ärgern sich.


    Kann die Schulleitung diese Anwesenheitspflicht überhaupt anordnen? Auf welcher Rechtsgrundlage?
    Könnte sie auch die Teilnahme am Abistreich anordnen?

  • Wenn es bei uns hitzefrei gibt, haben die Lehrer auch trotzdem Anwesenheitspflicht bis zu ihren jeweiligen regulären Unterrichtsende.
    Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass deine Schulleitung rechtlich korrekt handelt.

  • Ehrlich gesagt, ich fand es als Schülerin superätzend, wenn sich die überwiegende Mehrzahl der Lehrer beim Abistreich aus dem Staub gemacht hat. Ganz ehrlich, es sind ein paar Stunden, die man ansonsten sowieso arbeiten müsste. Kann man sich nicht einen Kaffee holen und entspannt zugucken und Präsenz zeigen?

  • Mein Arbeitsmaterial, sprich meine Schüler, sind weg. Das heißt ich bereite statt des Unterrichts Dinge vor... Das mache ich in der Regel auch sonst Zuhause, warum also nicht am Abistreich? Finde ich sehr komisch... Ich hätte ja unterrichtet, konnte aber nicht.

  • Die Schulleitung entlässt daraufhin alle Schüler und schickt diese nach hause, es findet also kein Unterricht statt.

    Ein Abistreich, bei dem die Schüler und Schülerinnen nach Hause geschickt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann gibt es keinen Sinn für Anwesenheit. Anordnen darf man Anwesenheit als Schulleitung (in Bayern) grundsätzlich - sollte das nur tun, wenn es einen Grund dafür gibt, weil sich die Lehrerschaft sonst zu recht beschweren wird.


    Bei uns ist das eher so, dass der Unterricht ausfällt, die Schüler und Schülerinnen nicht nach Hause gehen dürfen (obwohl sie es wollen, und viele das auch heimlich tun), und die ansonsten unterrichtenden Lehrkräfte da bleiben, um quasi Aufsicht zu führen. Aus dem Lehrerzimmer heraus oder nicht; wie das rechtlich mit der Aufsicht da aussieht, will ich gar nicht wissen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Mich interessiert ebenfalls mehr die Frage, warum die Schüler heimgeschickt werden.
    Der Abistreich durch die nun Ex-Schüler soll doch die aktuellen Schüler in irgendeiner Form unterhalten.


    In jedem Fall besteht da zwischen Schulleitung und Kollegium Redebedarf, ungeachtet der rechtlichen Seite.

  • Was war das denn für ein Abistreich? Ich habe da schon rechtliche Bedenken, dass man den Unterricht für alle Schüler ausfallen lassen konnte!

  • Abistreiche fand ich schon als Schüler uninteressant. Auch als Lehrer kann ich diesem Unsinn nichts abgewinnen.


    Deine Kollegen sollen sich einen gemütlichen im LZ machen. Kaffee und WLAN, da geht das schnell vorbei :victory:

  • Wenn es bei uns hitzefrei gibt, haben die Lehrer auch trotzdem Anwesenheitspflicht bis zu ihren jeweiligen regulären Unterrichtsende.

    Wozu soll das dienen? Zeit absitzen ist doch Stuss. Wenn in der Schule etwas zu erledigen ist, macht man es odrt. Was zu hause besser geht, macht man besser da.

    Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte.

    Auch hier fragt man sich, wozu?


    Wenn ihr rechtlich Klarheit haben wollte, geht ihr nach Hause und kuckt, was passiert.


    Beispiel: Wir haben einmal jährlich einen Beratungstag. An dem soll man beraten, Unterricht findet nicht statt. Der zeitlich Umfang ist das sehr unterschiedlich. Die SL möchte, dass wir uns mindestens im Umfang von 4 Stunden in der Schule aufhalten, wir sollen einen Zeitraum benennen. Wenn ich weniger als 4 Stunden Beratungsermine abgemacht haben, gebe ich nur diese Zeiten an. Wenn die Termine 'rum sind, gehe ich. Gemeckert hat noch keiner, so dringend kann es nicht sein, dass ich im Lehrerzimmer die Polster durchsitze.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ehrlich gesagt, ich fand es als Schülerin superätzend, wenn sich die überwiegende Mehrzahl der Lehrer beim Abistreich aus dem Staub gemacht hat.

    Das ist nicht so wirklich ein rechtlicher Aspekt, aber sei's drum: Richtig Stimmung kommt natürlich nur auf, wenn man die Lehrer zur Anwesenheit verpflichtet. Nee, is klaa. Wenn man die Lehrer einbeziehen will, muss man halt was Witziges machen. Oder man will eh ur den Unterricht sprengen, dann ist's egal, wo die Lehrer sind.


    So oder so, geht das Anarchistische am Abi-Streich wohl verloren, wenn der SL etwas anordnet. Was sich aber so gar nixcht verstehe: die Schüler werden nach Hause geschickt, die Kollegen müssen bleiben. Was für 'ne Art von Streich ist das? Und ist daran witzig?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich glaube auch, dass die Schulleitung dieses Recht hat.

    Und ich glaube, dass drei Pfung Knochen, 'ne gute Brüher ergeben. Kann aber jemand eine Rechtsgrundlagen benennen? Danach wurde gefragt.


    Ich hätte übrigens meinen Schulleiter nach der Rechtsgrundlage gefragt, wenn er mit der Anordnung, um die Ecke gekommen wäre. Der wird sie ja wohl kennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW kannst du bei ausgefallenen Stunden zu anderweitigen Tätigkeiten angewiesen werden. Unterrichtsausfall bedeutet nicht, dass man als Lehrer frei hat.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wie wohl so oft, fällt ein SL derartige Entscheidungen aus dem Bauch, spontan, weil er es jetzt für richtig hält. Ob es rechtlich haltbar ist, interessiert dabei erstmal nicht. Erst wenn Kollegen unangenehm werden, wird der SL zukünftig solche Anordnungen überdenken, bevor er sie raushaut. Die Frage ist ja immer, will man Streit oder lohnt es sich nicht. Kommen derartige Entscheidungen öfter vor, sollten Kollegen unangenehm werden.
    Rechtslage kenne ich auch nicht, aber wie soll denn die Konsequenz aussehen? Anwesenheitskontrolle? Abmahnung, wenn jemand geht oder nicht da ist oder wenn einem Kollegen plötzlich schlecht wird oder....? Also nicht kontrollierbar bzw praktikabel. Der SL sollte das wissen und Abstand von derartigem Unsinn nehmen.

  • Bei Unterrichtsausfall aufgrund widriger Witterungsverhältnisse (z.B. Schneechaos, Eisglätte, Wärme) haben Schüler einen entsprechenden Ausfall (bei Hitzefrei nicht mal alle Jahrgangsstufen).
    Für "Arbeitnehmer" (z.B. Lehrkräfte) gibt es solche "Arbeitsausfälle" nicht. Die sind verpflichtet, in der Schule anwesend zu sein und ihre Arbeitskraft anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Aufräumen der Sammlung, Fachdienstbesprechung etc.).


    In etwa analog zu sehen ist es, wenn Schüler aus anderem Grund nicht anwesend sind (z.B. Klassenfahrt). Da entfällt der Unterricht, Kollege X hat 6 Stunden weniger Unterricht - die Arbeitskraft wird für Vertretungsunterricht eingesetzt oder bei entsprechender Ansammlung an "Minusstunden" wird nächstes Schuljahr eine Lerngruppe zusätzlich daraus.


    Jetzt stelle man sich das für alle Lehrkräfte einer Schule vor: Die nicht sonderlich motivierten 500 SuS verlassen das Schulgelände (ein wenig unverständlich, dass angeblich die Schulleitung die alle nach Hause geschickt haben soll, aber nun gut - mit den SuS ist nach so einem Streich vielleicht sowieso nichts mehr anzufangen). Bei 50 Kollegen entfällt der Unterricht für die letzten zwei Unterrichtsstunden. Macht für die Schule als System 100 Minusstunden, die die Lehrkräfte der Schule "schulden". Das sind 100 Vertretungsstunden, die erst mal wieder eingearbeitet werden müssen etc. Das freut das Land.
    Wie gut, dass der Unterricht nicht nur einfach so entfallen ist, sondern dienstlich bedingt (weil ihr noch pädagogische Dienstbesprechungen durchführen musstet). Ich würde sagen: Dankt eurer Schulleitung, dass die für sowas einen Blick hat.

  • Für "Arbeitnehmer" (z.B. Lehrkräfte) gibt es solche "Arbeitsausfälle" nicht. Die sind verpflichtet, in der Schule anwesend zu sein und ihre Arbeitskraft anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Aufräumen der Sammlung, Fachdienstbesprechung etc.).

    Womöglich kann er seine Arbeitskraft aber außerhalb des Schulgebäudes noch besser einsetzen. Z.b. im heimischen Arbeitszimmer, das in aller Regel besser ausgestattet ist, als die nicht vorhandenen Arbeitsplätze in der Schule. Oder man verlegt eine schon lange fällige Besprechung mit Kollegen zu einem mehrfach verschobenen Theman einfach mal in die angenehme Atmosphäre eines Eiscafes.


    Die Idee, die Arbeit eines Lehrers fände nur in der Schule statt, widerspricht der gängigen Praxis. Angesichts der Weigerung des Dienstherren/Arbeitgebers, uns vernünftige Arbeitsplätze in der cShule einzurichten, ist sie einfach nur absurd. Es stellt sich gar nicht die Frage nach der Rechtslage, sondern nur die, ob ein Schulleiter, der so einen Driss anordnet, überhaupt weiß, was im Job Sache ist.


    Deshalb wäre meine erste Frage immer, was er damit beabsichtigt, wofür das gut sein soll. Und die zweite die nach der Rechtsgrundlage.



    Macht für die Schule als System 100 Minusstunden, die die Lehrkräfte der Schule "schulden".

    Nein. Die Arbeitskraft der Lehrer steht nach wie vor zur Verfügung. Sie können nichts dafür, wenn der SL den Unterricht absagt. Der SL hat den Anspruch an die Lehrer verwirkt.



    Wie gut, dass der Unterricht nicht nur einfach so entfallen ist, sondern dienstlich bedingt (weil ihr noch pädagogische Dienstbesprechungen durchführen musstet).

    Das ist ja offensichtlich gelogen, wenn der SL die Schüler wegschickt und dann die Kollegen die Zeit absitzen lässt.


    Wenn der SL möchte die, dass die so entstandenen Zeit sinnvol genutzt wird, dann sollen er die Kolllegen etwas sinnvolles machen lassem. Und wenn es nur zwei Stunden Chillen ist, auf das man am nächsten Tag etwas erholter zum Dienst erscheint. In einem system, in dem sich die Lehrer große Teile ihrer Arbeitszeit selbst einteilen und außerhalb des Schulgebäudes leisten, macht eine solche Zeitabsitztpflicht einfach keinen Sinn.


    Dankt eurer Schulleitung, dass die für sowas einen Blick hat.

    Das tue ich dann auf meine Weise. Wenn der SL mir eindringlich erklärt, dass es wichtiger ist, wo ich meine Dienstzeit verbringe als wie, danke ich es ihm, indem ich ihn nicht mit einem hohen Wirkungsgrad meiner Tätigkeit erschrecke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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