Benotungspflicht??

  • Hallo,
    am 24.05. diesen Jahres wurde mir an meinem BK ein Kurs für den Sportunterricht "aufgedrückt", den ich genau drei Doppelstunden unterrichtet habe (statt der in diesem Jahr möglichen dreizehn Doppelstunden). Ich würde mich gerne weigern, diesen Kurs für das Sommerzeugnis zu bewerten. Darf ich das, oder kann ich trotz der geringen Stundenanzahl dazu gezwungen werden, Noten zu machen?
    Viele Grüße,
    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Gab es jemanden, der zu den ersten 20 Stunden noch etwas sagen kann? Bzw. Dir bei der Übergabe hätte sagen können müssen? Du hast doch sicherlich Unterlagen von deinem Vorgänger übernommen?
    Dann kannst Du die Noten mit heranziehen.


    Falls das nicht der Fall ist... wirst du wohl nach bestem Wissen und Gewissen aus den 6 Stunden eine Note bilden müssen. Das solltest du aber bei der Zeugniskonferenz entsprechend anmerken.


    Kl.gr.Frosch

  • Ok, danke erst einmal. Die Schüler hatten mangels Personal in den ersten Stunden nur Entfall, es gab keinen Vorgänger...

    • Offizieller Beitrag

    Okay, ich war jetzt erst einmal davon ausgegangen, dass der Kurs mehr oder weniger ordnungsgemäß gelaufen ist. (Das las sich für mich so.)


    Gab es im letzten Halbjahr Noten, auf die du zugreifen kannst? Oder war das Fach nur ein Halbjahres-Fach.


    Ich werfe mal einen Blick in die Bass-App, ob da noch irgendwas handfestes dazu steht.


    Kl.gr.Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Falls Sport zu den belegungspflichtigen Fächern gemäß APO-BK oder den dazugehörenden Anlagen sein sollte, MÜSSEN Noten vergeben werden, weil die Kurse sonst als nicht belegt gelten.
    Auch wenn sie notenmäßig je nach Bildungsgang nicht in die Abschlussprüfung miteingebracht werden müssen, so müssen sie doch belegt (und benotet) sein.
    Um das genau zu wissen, müsste man den konkreten Bildungsgang kennen.


    Formal gesehen wirst Du übrigens nicht gezwungen sondern hast im Rahmen Deiner Dienstpflichten eine Benotung vorzunehmen.

  • Darf ich das, oder kann ich trotz der geringen Stundenanzahl dazu gezwungen werden, Noten zu machen?

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe kannst Du ab der 4. Unterrichtsstunde dazu gezwungen werden Noten zu machen. Ich hatte auch mal so einen Fall. Da habe ich eine Doppelstunde Unterricht gemacht, in der Folgewoche in den ersten 35 Minuten der Doppelstunde eine Klassenarbeit schreiben lassen, da die ja länger als 30 Minuten dauern soll, diese vor den Augen der Schüler korrigiert und im zweiten Teil der Doppelstunde zurückgegeben.
    Das Fach wurde vorher in dem Jahr gar nicht unterrichtet und um der APO-BK Genüge zu tun, mußte eine Note her.


    Inhaltlich war das zwar total gaga, aber wenn der Gesetzgeber das so will... :autsch:

  • < 25 % , ab der 4. Unterrichtsstunde... usw.


    Ich meine es gibt da keine klare Regelung. Der Lehrer hat Noten zu machen und fertig. Wie viel Stunden gehalten wurden sind, oder ob ein Schüler nur drei Minuten anwesend war im Schuljahr (wenn die Fehlzeiten entschuldigt sind) sind unerheblich.


    Bei Halbjahres- und Jahreszeugnissen lassen Schulleitungen gerne auch mal "wegen Fehlzeiten keine Notenbildung möglich" in die Bemerkungen schreiben, wenn's keinen stört, aber bei Abschlusszeugnissen geht das nicht.



    Inhaltlich war das zwar total gaga, aber wenn der Gesetzgeber das so will... :autsch:

    Das liegt daran, dass der erste Zweck der Schule eine Sortierung der Schüler ist. (Ob, was oder wie viel gelernt wurde ist nachrangig bzw. beinahe schon - pointiert gesagt - ein Mittel zum Zweck)

  • In einem privaten BK für kaufmännische Assistenten (BW/IT), falls Du das mit "Anlage" meintest ;)

    Gibt es für deine Schulart und dein Bundesland keine konkreten Bewertungsgrundsätze? Vielleicht mussten die zu Schuljahresbeginn irgendwo festgelegt werden oder stehen janz konkret in einer VwV.

  • Ich kenne aus Berlin die Regelung, dass man 6 Wochen ununterbrochen am Unterricht teilgenommen haben muss, um eine Zeugnisnote zu bekommen (Grundschulverordnung).


    Ansonsten dann wohl "o.B.", ach ja, oder wir nahmen die Note vom vorherigen Zeugnis, wenn es am Unterrichtsausfall lag.

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