Chefarztrechnung obwohl Chefarzt nie gesehen

  • Meine Frage: Neulich war ich stationär im Krankenhaus. Da das ungeplant war und keine Zweibettzimmer frei waren (so bin ich versichert), habe ich ein Dreibettzimmer akzeptiert unter der Prämisse, dass ich auch keine Rechnung für ein Zweibettzimmer bekomme. Hat auch funktioniert. Nachdem auch kein Chefarzt anwesend war und ich die Chefarztbehandlung von der Beihilfestelle auch nicht bezahlt bekomme, weil ich das nicht zusätzlich versichert habe, habe ich auch gleich bei der Aufnahme auf Chefarztbehandlung verzichtet. Habe ich schriftlich und wurde mir von den Stationsärzten auch geraten.


    So, jetzt habe ich heute eine Chefarztrechnung mit teilweise 3.5fachem Satz erhalten, von der ich jetzt schon weiß, dass die Beihilfe keinen Cent übernimmt. Sehe ich sowieso nicht ein, weil ich keinem Chefarzt begegnet bin. Wie gehe ich am besten vor, dass ich nicht auf Kosten sitzen bleibe. Ich bekomme 70 % Beihilfe, die 30% meiner Privatversicherung dürften kein Problem sein.

  • Ich würde das Krankenhaus schriftlich darüber informieren mit der schriftlichen Ablehnung der Chefarztbehandlung und mit Einwurf/Einschreiben und Fristsetzung. Wenn das nicht klappt, auf zum Anwalt.


    Wichtig ist in deinem Anschreiben auch ganz klar und deutlich zu formulieren das du mit diesem 3,5 fachen Satz nicht einverstanden bist, da keine Chefarztbehandlung erfolgte.

  • Mein Vater hatte so etwas auch einmal. Die Rechnung beanstanden und wenn sie einem blöd kommen, kann man sich an entsprechende Stellen wie die Ärztekammer wenden.

  • Meines Wissens ist es leider tatsächlich so, dass eine Chefarztrechnung ausgestellt werden darf, auch wenn man den Chefarzt nie gesehen hat, sofern selbiger regelmäßige Besprechungen mit dem ihm unterstellten Oberarzt abgehalten hat. In Deinem Fall ist es ja aber so, dass Du vorab kundgetan hast, dass Du komplett auf die Chefarzthandlung verzichtest. Somit ist für mich klar, dass dem Krankenhaus ein Fehler unterlaufen ist, auf den Du dringend schriftlich hinweisen solltest, mit der Bitte um Ausstellung der korrigierten Rechnung. Vorher überweist Du natürlich nichts!


    PS: Ich muss auch ständig mit Ärzten (bzw. deren Sekretärinnen), mit meiner Versicherung und der Beihilfestelle telefonieren und mailen, weil irgendwas nicht stimmt. Echt nervig, dass man denen ständig auf die Finger gucken und oft dem Geld hinterherrennen muss...

  • Kokosnuss: Ja, ich kenne das mit dem Hinterherrennen. Am meisten ärgert mich, dass der Arzt, der den Ultraschall gemacht hat, den 3,5 fachen Satz bekommen soll. Der war völlig unkompetent, musste noch einen anderen Arzt dazu holen, auch bei den anderen Patienten. Die Frau vor mir und wir anderen auch warteten 40 min, bis der 2. Arzt bei ihr war. Bei mir konnte er nicht mal meine inneren Organe finden, obwohl die alle da waren, sonst wäre es mir wohl noch schlechter ergangen, er wartete 20 min bis jemand kam. Ich auch. Die anderen nach mit auch. Jetzt steht da: "Erhöhter Zeitaufwand bei der Darstellung multipler Organe." Lach.

  • "erschwerte Bedingungen" ist auch immer eine tolle Begründung für den 3,5fachen Satz. Nächstes Mal möchte ich die wirklich mal begründet haben.

  • Jetzt steht da: "Erhöhter Zeitaufwand bei der Darstellung multipler Organe." Lach.

    Schön für die Ärzte, falls Unfähigkeit zu erhöhtem Zeitaufwand und damit mehr Einkommen führt.


    Nette Anekdote, die man Schülern erzählen könnte, wenn sie mal wieder fragen, was man studieren sollte. Augen auf bei der Berufswahl!


    Gruß !

  • Da das ungeplant war und keine Zweibettzimmer frei waren (so bin ich versichert), habe ich ein Dreibettzimmer akzeptiert unter der Prämisse, dass ich auch keine Rechnung für ein Zweibettzimmer bekomme

    Nachdem auch kein Chefarzt anwesend war und ich die Chefarztbehandlung von der Beihilfestelle auch nicht bezahlt bekomme, weil ich das nicht zusätzlich versichert habe

    von der ich jetzt schon weiß, dass die Beihilfe keinen Cent übernimmt.


    Man muss hier unterscheiden. Mehrbettzimmer und die sog. Wahlarztleistung ist ein Unterschied.


    Ich weiß nicht, wie die Beihilfe in BW läuft, aber in NRW wird die sog. wahlärztliche Behandlung und ein 2-Bett-Zimmer (anteilig) auch bezahlt, auch wenn man das nicht entsprechend versichert hat. Eigentlich ist das doch völlig unabhängig.


    Ein Chefarzt muss hier auch nicht anwesend sein, es kann auch ein Oberarzt sein, ist es häufig auch, wenn der eigentliche Chefarzt verhindert ist. Bei der wahlärztlichen Vereinbarung bekommt man idR eine Liste mit den vertretungsberechtigten Oberärzten ausgehändigt.


    Grundsätzlich solltest du eine wahlärztliche Vereinbarung unterschrieben haben - hast du das nicht, auch als Privatpatient, würde ich der Rechnung widersprechen bzw. nicht zahlen. Bzw erst einmal anrufen und nachfragen. Hier direkt Brief mit Einschreiben und Rückschein ist in der Regel Quatsch, häufig reicht ein Anruf bei der rechnungsstellenden Stelle.


    Bei meiner Frau war das auch, die Rechnung für den KH-Aufenthalt (Geburt) ging zum Teil direkt an die PKV, der Rest für die Beihilfe an uns. Wir hatten dann auf einmal was zusätzlich von der KV ausgezahlt bekommen, für den Verzicht auf ein 1-Bett-Zimmer. Das stand allerdings auf unserer Rechnung drauf, waren im Endeffekt einfach die Rechnungen vertauscht. Ein Anruf, einen Tag später war eine Stornorechnung und korrigierte Rechnung bei uns und bei der PKV.

  • Schön für die Ärzte, falls Unfähigkeit zu erhöhtem Zeitaufwand und damit mehr Einkommen führt.
    Nette Anekdote, die man Schülern erzählen könnte, wenn sie mal wieder fragen, was man studieren sollte. Augen auf bei der Berufswahl!

    Wieso soll das eine Anekdote sein? Das ist in der Wirtschaft doch überall so.


    Beispiele:

    • Der Handwerker wird nach Stunden abgerechnet. Braucht er länger, wird es auch teurer. Er hat also gar keinen Anreiz schneller fertig zu werden sondern eher genau im Gegenteil. Ich habe bisher jedenfalls nur einen Handwerker hier gehabt, den Heizungsbauer, der nicht nach Stunden abgerechnet hat sondern nach Anzahl der Heizkörper. Brauchte der länger, war es sein Problem.
    • Im KFZ-Bereich machen die Hersteller zwar Zeitvorgaben wie lange ein Service dauern darf bzw. wie viele Arbeitseinheiten (meist zu 6 Minuten) dem Kunden für eine gewisse Arbeit in Rechnung gestellt werden dürfen. Aber niemand guckt bei den Fahrzeugkonstruktionen wirklich darauf, ob sie wartungsfreundlich sind. Bestes Beispiel sind die Scheinwerfer. Da gibt es einen Ingenieur beim Scheinwerferhersteller, der die Glühbirne in den Scheinwerfer hinein konstruiert. Beim PKW-Hersteller gibt es dann einen weiteren Ingenieur, der den Scheinwerfer ins Auto bringt. Aber niemand kontrolliert, ob man im eingebauten Zustand noch die Birne gewechselt bekommt. Stattdessen muß man dann häufig den kompletten Stoßfänger vorne abbauen und die dafür fest veranschlagte Arbeitszeit steigt nahezu exponentiell an. Kleiner Tipp: Bei einem VW Käfer konnte man die Glühbirnen noch von vorne wechseln.
  • Der Handwerker wird nach Stunden abgerechnet. Braucht er länger, wird es auch teurer. Er hat also gar keinen Anreiz schneller fertig zu werden sondern eher genau im Gegenteil.

    Das ist prinzipiell zwar richtig, aber du vergisst hier massig andere Einflußfaktoren: Der Handwerker steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, außerdem ist er auch auf eine gewisse Kundenzufriedenheit angewiesen, sonst hat er relativ zügig keine Kunden mehr.

  • Man muss hier unterscheiden. Mehrbettzimmer und die sog. Wahlarztleistung ist ein Unterschied.


    Ich weiß nicht, wie die Beihilfe in BW läuft, aber in NRW wird die sog. wahlärztliche Behandlung und ein 2-Bett-Zimmer (anteilig) auch bezahlt, auch wenn man das nicht entsprechend versichert hat. Eigentlich ist das doch völlig unabhängig.

    Wahlleistungen im Krankenhaus sind in BW nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich ein Beihilfebeitrag von 22 Euro gezahlt wird.

  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind in BW nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich ein Beihilfebeitrag von 22 Euro gezahlt wird.

    Ja, das ist so. Da ich das nicht mache, zahlt die Beihilfe keinen Chefarzt und kein Zweibettzimmer. Einbettzimmer gar nicht.


    Was mich zusätzlich ärgert: Sie haben mich auch noch zur Abklärung zum Frauenarzt geschickt. In diesem kleinen Krankenhaus gibt es da aber nur den Chefarzt. Andere FÄ haben da Belegbetten, sind aber für stationäre Patienten irgendwie nicht zuständig. Mir ging es echt schlecht und die Ärzte haben gestritten, ob sie jetzt eine Not-OP machen oder nicht...in dem Moment war mir das bei dem Frauenarzt egal. Die Rechnung ist auch im Verhältnis minimal. Steht natürlich auch Chefarzt drauf, da gibt es aber keinen anderen (kleines Krankenhaus). Die Beihilfe übernimmt 0€. Nicht mal den einfachen Satz.....da muss ich auch irgendetwas unternehmen.
    Es handelt sich hier um 60 € oder so, aber es ärgert mich trotzdem.

  • Huhu!


    Ich fürchte, was Kokosnuss gesagt hat (dass man den Chefarzt nie gesehen hat und es einem trotzdem in Rechnung gestellt werden kann) stimmt, das habe ich auch schonmal gehört. Aber wo man das nachlesen kann, weiß ich leider nicht.


    Allerdings: Bei mir war es auch schonmal so, dass ich "aus Versehen" einen Wisch unterschrieben habe (Komplikationen in der Schwangerschaft und ich war nur panisch und habe die bunten Zettel, die sie mir vor die Nase hielten, einfach unterschrieben) und eine Chefarzt-Rechnung (zum Glück nur ein Blutbild) nicht bezahlt wurde. Ab da habe ich immer drauf geachtet, was ich unterschreibe und gleich im KH gesagt (sofern ich noch konnte): Ich habe keinen Chefarzt-Tarif! Oft wird einfach davon ausgegangen, dass man als PKV-Versicherte(r) Chefarztbehandlung sowieso mit im Tarif hat; bei mir wurde das ein andermal mal in Rechnung gestellt und ich habe angerufen und gesagt: Ich habe den Tarif nicht und ich habe nichts unterschrieben. Daraufhin wurde die Rechnung zurückgenommen! Es handelte sich sogar um eine OP (Kaiserschnitt).


    Also, ich bin daher davon ausgegangen, dass man das sowieso nochmal irgendwo unterschreiben muss bei der Aufnahme im KH und wenn man es eben nicht unterschreibt, auch die Rechnung nicht so gestellt werden darf. Berichtigt mich, wenn dem nicht so ist, dann weiß ich das für die Zukunft (werde ja auch nicht jünger...).

  • Danke euch. Ich werde mich dann erst mal ans Telefon hängen. Habe ja den Wisch unterschrieben. Dass es auf der Gyn nur den Chefarzt gibt, kann ich ja auch nichts dafür.


    Das Problem ist: Man ist ja nicht ständig im KH. Die Private zahlt bei mir immer alles, da bin ich "besser" versichert. Als ich in BY gearbeitet habe, hat sich die Beihilfe auch nicht so geziert.

  • Warum du? Informiere die PKV/Beihilfe.


    Btw. du zahlst die 22 € im Monat nicht? Warum?
    Nicht dass du das jemals ändern kannst, aber mich interessieren die Argumente derjenigen die das abgelehnt haben

  • Es stimmt, dass Chefarztbehandlung nicht heißt ,dass einen der Chefarzt behandeln muss. Wenn man aber vorher klar sagt, dass man diese nicht möchte, darf sie auch nicht berechnet werden.

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