Schleswig Holstein: nur im 2. HJ angefallene Fehltage ins Zeugnis?

  • Habe mich sehr gewundert, als mir mitgeteilt wurde, dass ich in den Zeugnissen für die Erstklässler nur die Fehltage vom 2. HJ eintragen soll. Grund: Die Fehltage aus dem 1. HJ wurden schon im Leistungszwischenbericht zum Halbjahr vermerkt - dabei ist der LZB ja nicht einmal ein richtiges 'Zeugnis'. Ich bin davon ausgegangen, dass das Sommerzeugnis als vollständiger Bericht über das gesamte Schuljahr zu verstehen ist und deswegen alle versäumten Tage einzutragen sind. Wie wird das bei euch gehandhabt, gibt's dazu irgendwas Schriftliches?

  • Wie macht ihr das denn mit den Noten. In manchen Bundesländer werden beide Noten zusammen gezogen, da würde ich normalerweise annehmen, dass auch die Fehlstunden zusammen gezogen werden. IN anderen Bundesländern muss die Halbjahresnote nur berücksichtigt werden, da würde ich sagen, dass die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr nicht mit eingerechnet werden. :hitze: Oder?

  • Naja, aber in der Landesverordnung zu den zusätzlichen Bemerkungen im Zeugnis steht "Unterrichtsversäumnisse im Schuljahr". Das finde ich eindeutig, das Sommerzeugnis ist ja ein Ganzjahreszeugnis.
    http://www.gesetze-rechtsprech…=S&toc.poskey=#focuspoint
    Dein Chef liegt falsch, würde ich sagen.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • In Berlin ist es auch so. Es zählen nur die Fehltage pro Halbjahr. Bei den Noten ist es auch so. Aber bei den Noten nur in der Grundschule (Grundschulverordnung). Ich hatte mich seinerzeit auch darüber gewundert, ich kannte es auch anders bzgl. Fehltagen und Noten.


    Es gibt sogar ein Gerichtsurteil, dass die Schuljahresendnote aus den Noten des ganzen Schuljahres gebildet werden muss, aber wo kein Kläger, da kein Recht. Keine Ahnung, warum das bei uns nicht gilt?


    Vielleicht soll damit die Zahl der (unentschuldigten) Fehltage, also auch das Schulschwänzen, kaschiert werden?

  • Gerne.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Aber ist es nicht eine ziemliche "Verzerrung", wenn in einigen Bundesländern am Ende eines Schuljahres die Fehltage des ganzen Schuljahres auf dem Zeugnis stehen und in anderen nur die des zweiten Halbjahres? (Stehen die dann auch in der Statistik besser dar?)


    Oder wenn in einigen Bundesländern, in Berlin sogar je nach Klassenstufe, am Ende eines Schuljahres alle Noten des Schuljahres in die Berechnung einbezogen werden, in anderen nur die des zweiten Halbjahres, in noch anderen ein Mittel aus den Zeugnisnoten des ersten und des zweiten Halbjahres gebildet wird o.ä.?


    Wer denkt sich sowas aus und warum? Ich fühle mich an die (immer wieder neu geschönte) Arbeitslosenstatistik erinnert.

  • Du hast vollkommen Recht, dass es eine Art von "Verzerrung" ist. Was meinst du, als ich mal für eine Zeit in einem anderen Bundesland unterricht habe, wie komisch ich geguckt habe, dass ich beim 2. Halbjahr die Halbjahresnote zu 50 % mit einbeziehen musste. War ich halt nicht gewohnt. Das ist leider das Verrückte bei "Bildung ist Ländersache"....

  • In Berlin ist es sogar so verrückt, dass in Klasse 3-6 fürs Schuljahresendzeugnis nur die Noten des 2. Halbjahres berücksichtigt werden dürfen; ab Klasse 7 dann aber die des ganzen Schuljahres.


    In Klasse 1-2 gibt es keine Noten, aber diese furchtbaren Indikatorenzeugnisse mit gefühlt 500-1000 Kreuzchen.


    Wer denkt sich sowas aus? :O

Werbung