Darf die Schulleitung in die Notengebung eingreifen?

  • Hallo liebe Lehrerkollegen,


    ich würde gerne wissen, ob die Schulleitung die Notengebung des Fachlehrers ändern darf, wenn diese damit nicht einverstanden ist.
    Beispiel: Schüler steht zwischen 3 und 4 (schriftlich) und der Fachlehrer entscheidet sich für die 4 (aufgrund der sonstigen Mitarbeit). Die Schulleitung verlangt jedoch eine 3 zu setzen, damit der Schüler den Ausgleich für die Versetzung hat.


    Vielen Dank und schöne Grüße
    SomeThingNice


    Ja, bei Günther Hoegg (Schulrecht) gibt es so ein Fallbeispiel, wo ein Lehrer eine Note ändern musste aufgrund einer Anweisung einer Schulleitung - ich glaube, es war eine Klassenarbeit.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • ich würde als Schulleiter auch nach so einer Entscheidung davon ausgehen wollen, dass der Lehrer vernünftig und gewissenhaft seine Arbeit macht.

    Das ist verständlich und nachvollziehbar.

    Ich würde aber mal behaupten, dass die meisten von uns intrinsisch motiviert sind, ihre Arbeit vernünftig und gewissenhaft zu erledigen. Wenn dann viele dazu übergehen, Dödelklausuren zu stellen, um die Doppelkorrektur zu vermeiden, da ist das kein Zeichen von Bequemlichkeit, sondern Ausdruck der starken Überlastung. Man ist einfach an den Grenzen, zumindest an den Gymnasien vor allem durch die Korrekturen.

    Jede Korrektur, die dazu kommt, ist eine enorme Belastung. Wenn Kollegen lange ausfallen und die Stunden aufgefangen werden müssen, interessieren mich die dazu kommenden Unterrichtsstunden wenig, aber die Frage, wer die Arbeiten korrigiert, ist die, um die sich wirklich alles dreht.


    Ich könnte mir vorstellen - weiß es als Außenstehender natürlich aber nicht - dass bei Grundschullehrern das vielleicht anders ist, da hier die große Belastung nicht in den Korrekturen liegt, sondern in anderen Bereichen. Ich meine damit, dass eine Grundschullehrkraft vielleicht eher weniger ein Problem hat, immer mal wieder einen Stapel Hefte mehr zu korrigieren, aber dafür die Belastung umso drückender verspürt, wenn zusätzliche pädagogische Aufgaben und zusätzliche Aufgaben im Bereich der Elternarbeit dazukommen, wo sie vielleicht ohnehin schon weit über der Belastungsgrenze liegen.

    • Offizieller Beitrag

    WillG, ich schrieb ja, dass diese Form der Belastung in einer Grundschule nicht in dem Maße vorhanden ist. Kontrolliert wird zwar auch genug, aber keine so massive Klassenarbeit.


    Bzgl. des Nicht-Genehmigen von Klassenarbeiten. Wenn mich nicht alles täuscht war das auch kein Automatismus. Solange der Lehrer nachweisen kann, dass die Schüler gut vorbereitet waren und die Arbeit nicht zu schwer war, wurde die Arbeit nicht einfach wiederholt. ("Nachweisen" hört sich dramatisch an, mir fällt nur kein anderen Begriff ein: nachweisen im Sinne von "hier steht im Klassenbuch, was ich gemacht habe".)


    Demnach wäre die Schlussfolgerung: wenn die Arbeit genehmigt wird, selbst wenn der Schnitt zu schlecht war, dann ist alles richtig gelaufen. Wenn die Arbeit nicht genehmigt wird, muss irgendwas im Vorfeld oder bei der Aufgabenstellung falsch gelaufen sein. Eine Arbeit wird nicht wiederholt, weil die Schüler zu faul zum Lernen waren. Die Konsequenz daraus ist aber nicht, jetzt Döddelarbeiten zu schreiben.


    kl. gr. frosch


    *Anmerkung: ich gehe allerdings gerade von einem idealen und fairen Chef aus. Nicht von einem Arschloch. Der würde die Arbeit vielleicht auch nochmal schreiben lassen, weil die Schüler zu faul zum Lernen waren und der Kollege dem Chef nicht passt.

  • Ja, bei Günther Hoegg (Schulrecht) gibt es so ein Fallbeispiel, wo ein Lehrer eine Note ändern musste aufgrund einer Anweisung einer Schulleitung - ich glaube, es war eine Klassenarbeit.

    Das täte mich sehr wundern. Ich habe eben auf die Schnelle auch nichts im Hoegg gefunden. In Bayern Gymnasium ist das auch nicht so - die *ganze* Arbeit, also die aller Schüler und Schülerinnen, darf unter Umständen kassiert (nicht: geändert) werden. Aber natürlich kann die Schulleitung Druck machen oder sich über Regelungen hinwegsetzen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • @Frosch

    Ja, ich glaube, die Schwierigkeit ist, dass wir so ein wenig im luftleeren Raum diskutieren, weil hier verschiedene Bundesländer die rechtlichen Vorgehensweisen und mehrere User die Auslegung ihrer Schulleitung vorgestellt haben.


    Also, wenn der Schulleiter bei einem entsprechenden Schnitt entscheiden kann, ob wiederholt wird, und er gute Gründe benennen kann, die auch noch in meiner Verantwortung liegen, würde das wohl nicht dazu führen, dass ich Dödelarbeiten stelle.

    Wenn aber ein Schulleiter ständig Arbeiten kassiert, bei denen sich die Schüler einfach nicht vorbereitet haben oder so, oder wenn der Schulleiter vielleicht gar keine Wahl hat, sondern das Schulrecht das so einfach nach Zahlen vorgibt, wie es auch jemand hier beschrieben hat, dann würde ich wohl schon deutlich meine Ansprüche senken.

  • Für Bayern (aus der LDO, §27):


    "(4) 1Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der schriftlichen Aufgaben über das ganze Schuljahr sowie für die Angemessenheit der Aufgabenstellung und der Benotung durch die Lehrkräfte. 2Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter die Änderung einer Note für erforderlich, ohne ein Einverständnis mit der Lehrkraft hierüber erzielen zu können, so entscheidet die Lehrerkonferenz. 3Stellt sie bzw. er nach Rücksprache mit der Lehrkraft und gegebenenfalls mit der Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer bzw. der Fachschaftsleiterin oder dem Fachschaftsleiter der Schule fest, dass die Anforderungen in einer Schulaufgabe, Kurzarbeit, Probearbeit oder Stegreifaufgabe für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war, so kann sie bzw. er die Aufgabe für ungültig erklären und die Anfertigung einer neuen anordnen."

  • Also auch in Bayern kann er keine Note setzen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Das täte mich sehr wundern. Ich habe eben auf die Schnelle auch nichts im Hoegg gefunden. In Bayern Gymnasium ist das auch nicht so - die *ganze* Arbeit, also die aller Schüler und Schülerinnen, darf unter Umständen kassiert (nicht: geändert) werden. Aber natürlich kann die Schulleitung Druck machen oder sich über Regelungen hinwegsetzen.

    Es gibt zwei Bücher von Hoegg - das eine ist das Schulrechtsbuch, das andere basiert auf Urteilen zum Schulrecht. In einem der beiden Bücher ist der Fall aufgeführt, da kann ich mich auch noch dran erinnern .
    Hier ging es meiner Erinnerung nach um eine Lehrkraft, die offensichtlich fachliche oder benotungstechnische Fehler gemacht hat. In solchen Fällen ist ein so genanntes "Selbsteintrittsrecht" der Schulleitung augenscheinlich gerechtfertigt.
    Wäre ich Schulleiter, würde ich nicht nur wegen der Vorgabe in der ADO das Ganze der Fachaufsicht vorlegen. Wenn die in meinem Sinne dann entscheidet, bekommt das Ganze einen ganz anderen Impetus und die Lehrkraft weiß dann, was Sache ist. Dann ist es eben nicht nur der doofe Schulleiter, der sich mal wieder einmischt...

  • wer aber sich z.B. für ein Studium Englisch & Französisch entscheidet, was erwartet derjenige denn?

    Ach, das Argument wird durch ständige Wiederholung in verschiedenen Kontexten - nicht unbedingt durch dich, ich meine das allgemein - auch nicht überzeugender.

    Erstens hatte ich als Abituriernt überhaupt keine Vorstellung davon, was es bedeutet, eine Klassenarbeit oder eine Klausur zu korrigieren. Weder vom Arbeitsaufwand her noch davon, wie schrecklich öde diese Arbeit ist. Woher auch, man macht das ja erst im Ref. Von daher ist das Argument also schon sehr albern.


    Aber darum geht es auch gar nicht. Ich will auch gar nicht wegen meiner Korrekturbelastung jammern. Ich hab mir die Fächer ausgesucht, jetzt muss ich halt damit umgehen. Und genau das tue ich, indem ich Handlungsweisen und Maßnahmen finde, um trotz der Korrekturbelastung mit meiner Arbeitszeit hinzukommen. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Ach, das Argument wird durch ständige Wiederholung in verschiedenen Kontexten - nicht unbedingt durch dich, ich meine das allgemein - auch nicht überzeugender.

    Auch schön der originelle Zusatz: "Intelligenz zeigt sich bei der Fächerwahl...!" *zwinkerzwonker*


    :schlaf:

    • Offizieller Beitrag

    ... zumal das Argument auf uns alle (auch mit Sport/Erdkunde) umgedreht werden kann. Warum jammern die Lehrer*innen denn über (beliebige problematische Situation in unserem Alltag einsetzen)? Sie sind ja freiwillig Lehrer*innen geworden?
    - Lärm in der Sporthalle

    - zu volle Klassen

    - Differenzierung

    - Inklusion

    - keine Ferien außerhalb der Schulferien

    - Teilzeitprobleme

    usw...

    • Offizieller Beitrag

    Ja, wir sind freiwillig (sic!) LehrerInnen geworden.
    Wenn wir das Ganze jetzt mal konsequent weiterdächten und unserem grundlosen Jammern Taten folgen ließen, würde sehr bald eine riesige Personallücke klaffen, die man nicht mehr schließen könnte. Da ja angeblich jeder Nichtlehrende ein besserer Lehrender wäre als wir Lehrenden, es aber dann schnell heißt "nee, also das mit 30 Kindern pro Klasse ist mir dann doch zu viel", zeigt sich schnell die Absurdität der Argumentation.

    (Und wenn ich dann bei solchen Kommentaren einfließen lasse, dass ich meinen gegenwärtigen 41-Stunden-Bürojob auf einer Pobacke absitze, stutzen die Leute und wundern sich. Passt halt nicht ins Weltbild...)

  • Es dürfte sich doch niemand mehr über seinen Beruf (oder eher nervige, anstrengende Aufgaben, Tage...) beschweren, wir haben uns alle unseren Beruf selbst ausgesucht. Dann darf die Krankenschwester sich nicht mehr über die Schichtdienste beklagen, der Kassieren nicht mehr über unfreundliche Kunden... Dadurch würden sich die Arbeitsbedingungen aber für Alle niemals verbessern können.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Auch schön der originelle Zusatz: "Intelligenz zeigt sich bei der Fächerwahl...!" *zwinkerzwonker*


    :schlaf:

    Meine Antwort: Wenn es zu mehr nicht gereicht hat.

    In meinem Kollegium stöhnen aber tatsächlich nur diejenigen, die gar keine Korrekturen haben.

  • ist das bei euch eigentlich wirklich so? Ich hab mal was schriftlich verlangt, seitdem herrscht Eiszeit und ich krieg auf anderem Wege die Breitseite.

    Dann ab zum Personalrat. Schulleiter müssen auch mal lernen, dass sie keine Monarchen sind. Habe das bereits hinter mir, zum Glück ist der @!§)% inzwischen in Pension.


    Wenn du kein dickes Fell hast, lass es. Wenn du eins hast, nicht zu stressanfällig und intelligent bist, hau ihm rechtlich alles um die Ohren. Diese Ära muss endlich enden. Habe mehrere Schulleiter jüngerer Generationen kennengelernt, die inzwischen wissen, was Teamarbeit bedeutet und sowas nicht mehr bringen... wenigstens ein Lichtblick für die Zukunft.

  • Mach dir Notizen zu jedem einzelnen Vorfall mit dem SL, ggf. auch zu sonderbaren Bemerkungen von ihm in Konferenzen. Notizen in Form von Aktenvermerken, also am besten mit Datum und Uhrzeit. Das machst du drei Monate. Dann hast du IHN in der Hand.

    Wie lange ist er schon SL bei euch? In NRW sind die auf Bewährung. Gerade in solchen Fällen kommen solche Aktenvermerke gar nicht gut. Ich weiß, wovon ich rede. Halt die Ohren steif!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

Werbung