Darf die Schulleitung in die Notengebung eingreifen?

  • Hallo liebe Lehrerkollegen,


    ich würde gerne wissen, ob die Schulleitung die Notengebung des Fachlehrers ändern darf, wenn diese damit nicht einverstanden ist.
    Beispiel: Schüler steht zwischen 3 und 4 (schriftlich) und der Fachlehrer entscheidet sich für die 4 (aufgrund der sonstigen Mitarbeit). Die Schulleitung verlangt jedoch eine 3 zu setzen, damit der Schüler den Ausgleich für die Versetzung hat.


    Vielen Dank und schöne Grüße
    SomeThingNice

  • Der Schulleiter hat da keine Befugnisse.


    Wollte mein Schulleiter an meiner vorherigen Schule auch mal von mir. Nachdem ich die Weisung schriftlich verlangt habe, war das schnell vom Tisch.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • ...Nachdem ich die Weisung schriftlich verlangt habe, war das schnell vom Tisch.

    ist das bei euch eigentlich wirklich so? Ich hab mal was schriftlich verlangt, seitdem herrscht Eiszeit und ich krieg auf anderem Wege die Breitseite.

  • In der VV zu § 21 APO-S I NRW heißt es unter Absatz 2: "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. [...] Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt."

  • Wie sehen du und deine Kollegen denn die Versetzung? Und gibt's vielleicht einen Vorschlag zur Güte- z.B. versetzt Klassenkonferenz aus pädagogischen Gründen auf Beschluss o.ä.?

  • Mich würde interessieren, ob der SL wirklich "verlangt" hat, dass man eine Drei gibt, oder ob er lediglich nachgefragt hat, ob man da noch etwas machen kann.
    Ansonsten wäre es natürlich begrüßenswert, wenn andere, erfahrenere Mitglieder der Zeugniskonferenz den SL darauf hinwiesen, dass er das so nicht machen kann.


    Durch meine jetzige Tätigkeit bin ich da vielleicht etwas zu dicht am Gesetz, aber das gilt halt auch für SL.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Richtig. Viele Vorgesetzte gehen so weit, wie man sie lässt - und das eben im vorauseilenden Gehorsam. Die Untertanenmentalität ist im Beamtentum gerade bei den Junglehrern in der Probezeit weitverbreitet. Da waren meiner Erfahrung nach selbst Referendare mitunter aufmüpfiger - wenngleich nicht gegenüber der Schulleitung...
    Als Schulleiter würde ich mir einen Ast lachen, wenn ich viele Probezeitler und viele A14-Aspiranten im Kollegium hätte - die würden ALLES für mich tun und jede Zusatzaufgabe übernehmen.


    Natürlich schadet dann auch eine Mehrheit der obengenannten Gruppe in einer Zeugniskonferenz nicht, wenn es um den Versuch des SL geht, in die Notengebung einzugreifen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In Bayern setzt die Lehrerkonferenz die Zeugnisnoten fest. Wenn der Lehrer bei 3,50 die 4 gibt (jaja, in Bayern erfolgt eine arithmetische Berechnung der Noten - mit einem gewissen "pädagogischen" Spielraum), der Schulleiter aber die 3 will, muss er das in der Lehrerkonferenz beantragen. Die kann dann den Fachlehrer tatsächlich überstimmen und die 3 vergeben ... für mich eigentlich im Normalfall ein "no go", aber ... vorauseilender Gehorsam, es findet sich fast immer eine Mehrheit, die es nicht wagt, gegen den Schulleiter zu stimmen.

  • Beispiel: Schüler steht zwischen 3 und 4 (schriftlich) und der Fachlehrer entscheidet sich für die 4 (aufgrund der sonstigen Mitarbeit). Die Schulleitung verlangt jedoch eine 3 zu setzen,

    Wie immer früge ich zunächst den, der mich entsprechend anweist, auf welcher Rechtsgrundlage er das tut. Damit erledigt sich so mancher Fall.


    Redundant kann man die Vorschriften lesen. An einem nordrhein-westfälischen Berufskolleg dürfte der SL das nicht, soweit ich die APO-BK verstanden habe. Keine Ahung, wie's am Gymnasium ist. Aber auch dort dürfte es eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie immer früge ich zunächst den, der mich entsprechend anweist, auf welcher Rechtsgrundlage er das tut. Damit erledigt sich so mancher Fall.
    Redundant kann man die Vorschriften lesen. An einem nordrhein-westfälischen Berufskolleg dürfte der SL das nicht, soweit ich die APO-BK verstanden habe. Keine Ahung, wie's am Gymnasium ist. Aber auch dort dürfte es eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geben.

    Ja, die ist in Beitrag Nr. 5 auch bereits angesprochen worden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn du eh vorhast zu buckeln, ist doch die Rechtslage uninteressant.

    Es ist so oder so ein Problem - ganz gleich wie sich SomeThingNice entscheidet. Aus der Nummer kommt man nur raus, wenn man sich der Konsequenzen beider Entscheidungsmöglichkeiten bewusst ist und dann entsprechend konsequent handelt. Möglicher Stress mit dem Schulleiter oder kein Rückgrat...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ist das bei euch eigentlich wirklich so? Ich hab mal was schriftlich verlangt, seitdem herrscht Eiszeit und ich krieg auf anderem Wege die Breitseite.

    Wäre trotzdem schön, wenn jemand meine Frage beantworten würde. Wer hat schonmal eine Anweisung schriftlich verlangt und dann war irgendwas schnell vom Tisch? Ohne persönliches Nachspiel oder Konsequenzen außerhalb des rechtlichen Rahmens?


    Klingt immer alles so cool, aber am Ende muss es jeder mit seinem Chef aushalten. Und ich bin weiß Gott kein Mensch ohne Rückgrat.

  • Wäre trotzdem schön, wenn jemand meine Frage beantworten würde. Wer hat schonmal eine Anweisung schriftlich verlangt und dann war irgendwas schnell vom Tisch? Ohne persönliches Nachspiel oder Konsequenzen außerhalb des rechtlichen Rahmens?
    Klingt immer alles so cool, aber am Ende muss es jeder mit seinem Chef aushalten. Und ich bin weiß Gott kein Mensch ohne Rückgrat.

    Ich glaube, dass manche so etwas eher durchziehen, liegt an zwei Dingen: an ihrer Einstellung, dass sie so ein Konflikt nicht so kratzt und es ihnen eher egal ist, wenn sie etwas rüder behandelt werden; Kollegiumsgrößen sind sehr unterschiedlich und man kann sich in größeren Kollegien einfach besser aus dem Weg gehen.

  • Es ist so oder so ein Problem - ganz gleich wie sich SomeThingNice entscheidet.

    Kommt ein wenig darauf an, wie ausgeprägt die (vermutete) Soziopathie des Schulleiters ist. In vielen Fällen, in denen die Kollegen buckeln, weil "Revision" oder "Lebenszeit", sehe ich nicht, dass das begründet ist. Letztendlich haben sie Angst, dass der SL ihnen das Leben schwer machen könnte. Ob er es tatsächlich tun wird, wissen sie gar nicht. Ich möchte gar nicht wissen, wessen Derivation sie das 'reinprojizieren. Bestenfalls sind es schlechte Erfahrungen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wer hat schonmal eine Anweisung schriftlich verlangt und dann war irgendwas schnell vom Tisch?

    Jein, in einem etwas anderen Fall. Es ging um unterrichtlichen Einsatz außerhalb (genauer zusätzlich zum) des Plan ("Workshops"), den ich nicht machen konnte, weil ich die erheblich kurzzeitige Mehrbelastung nicht zu tragen konnte. Das Gespräch mit dem Abteilungsleiter hatte dann das Ergebnis, dass er auch mich verzichten musste. Der Schulleiter merkte dann an, dass er mich mit zu zu 6 Stunden Mehrarbeit beglücken könne (genaue Formulierung ist ir entfallen, er bezog sicha ber auf die ADO). Ich habe dann vorgeschlagen, dass bitte schriftlich anzuweisen, dann schriebe sich die Remonstration einfacher.


    Danach habe ich davon nichts mehr gehört.


    Allerdings hat er das ja nur als Idee formuliert, keine Ahnung, ob er jemals tatsächlich vorhatte, mich formal zu shanghaien. Vielleicht war es aber auch gut, rechtzeitig die Flagge hochzuziehen.


    An die anderen Fälle erinnere ich mich nicht mehr im Detail.


    Mittlerweile laufen Gespräche z.B. so ab:


    Er: <blablabla Spitzenidee>
    Ich: "Muss ich das machen? Rechtgrundlage?"
    Er: "Keine."
    Ich: "Dann ohne mich."


    Oder


    Er: <echt gute Idee>
    Ich: "Okay, klingt gut, Rechtgrundlage?"
    Er: "Keine."
    Ich: "Bin dabei, Rest wird beim Bügeln."



    Ohne persönliches Nachspiel oder Konsequenzen außerhalb des rechtlichen Rahmens?

    Frag' das deien Kollegen. Was nützt es dir, wenn mein Schulleiter nicht nachtragend ist, deiner aber ein echter Idiot?

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