Obas und Verbeamtung NRW - Höchstalter?!?

  • Das Höchstalter für die Verbeamtung in NRW ist < 42. So weit, so klar.


    Habe viele Antworten im Forum und bei Google gefunden, allerdings ist auch einiges nicht ganz klar und die Gesetzeslage in Nrw hat sich ja wohl auch in 2015 geändert.


    Also konkret, bei mir wird das Höchstalter wohl aus verschiedenen Gründen überschritten aber:
    - Ich habe 2 Kinder (5 & 10 Jahre alt)
    - Habe 10 Monate Zivildienst gemacht.


    Könnte ich deswegen noch verbeamtet werden bis 42+ 2x3 J pro Kind = 48 + 10 Monate Zivi?


    Oder muss ich das (Kinderbetreuung) im Einzelfall nachweisen? Führt das nur in bestimmten Fällen zur individuellen Erhöhung des Höchstalters?


    Wäre über greifbare Antworten dankbar.

  • Meiner Kenntnis nach müssen Kindererziehungszeiten nachgewiesen werden, um anerkannt werden zu können und werden dann auch nur im nachgewiesenen Umfang, bis zu 3 Jahren pro Kind (maximal 6 Jahren bei 2 und mehr Kindern) anerkannt. Für alle BL habe ich diesen Überblick gefunden. Die Altersgrenze wurde 2015 meine ich in NRW angepasst, die gesetzliche Grundlage wo es steht dürfte sie wohl nicht entscheidend geändert haben:

    Also 42 + nachgewiesener Umfang der Kindererziehungszeiten (maximal 6 Jahre) + 10 Monate Zivildienst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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