Entlastungsstunden Elterngeld

  • Erstmal vielen Dank für die Unterstützung. In unserer Berufsschule stehen die Auszubildendenzahlen nicht zu Beginn des Schuljahrs fest, damit auch nicht der exakte Stundenplan des Lehrers. Erst Mitte Oktober melden wir die Klassen final, da immer noch Betriebe einstellen könnten. Wir geben trotzdem bis zur 3. Woche (spätestens nächsten Freitag) eine Datei ab, die jedes Jahr vom „Untis-Betreuer“ für das kommende Schuljahr angepasst wird.(abhängig von Feiertagen……)

    Da schreibt jeder Lehrer alle seine Stundenpläne hinein, je nachdem wie er in Untis vorverplant ist. Wir haben wegen Blockunterricht verschiedene Wochen. Wir müssen in 24-Stunden-Vollzeit rund 900Stunden halten (38Schulwochen mal 24).


    Man merkt also spätestens nach dem Ausfüllen dieser individuellen Excel-Datei, ob man mehr oder weniger als 24 Stunden verplant ist. Jede Stunde (+ oder -) zählt und wird „auf ewig“ mitgenommen - Vertretungsstunden der letzten Jahre dienen als Plus.

    Meine Datei zeigt jetzt rund 100 Minusstunden an, weil ich im Schnitt nur 20,33 Stunden je Woche habe.

    Es führen also 38 Wochen zu 100 Minusstunden, und ich bin 1/3 des Schuljahres Night nicht mal im Dienst.


    Außerdem: Meine bisherig aufgebauten Stunden liefen in dieser Excel-Datei wohl auch einfach so runter… die Datei berücksichtigt nicht, ob ich im Dienst bin.

  • Es führen also 38 Wochen zu 100 Minusstunden, und ich bin 1/3 des Schuljahres Night nicht mal im Dienst.

    Und da liegt der Fehler, bei dir dürfen dann ja nur 26*24 Stunden gerechnet werden. Du brauchst also "nur" ca. 624 Stunden. Dir fehlen also insgesamt ca. 96 Stunden. Aber ich denke, dass eben der Stundenplanbauer da nicht dran gedacht hat, dass du ja zwischendurch gar nicht da bist und deshalb in der restlichen Zeit trotzdem die 24 Stunden brauchst.


    Aber das ihr die Minusstunden auf ewig mitnehmt, ist soviel ich weiß nicht erlaubt, wende dich da unbedingt an den Personalrat und weise den Stundenplanbauer auch noch einmal darauf hin.


    Übrigens muss er aber irgendwas berücksichtigt oder geändert haben, denn bei normaler Berechnung wären das deutlich mehr als "nur" 100 Minusstunden.

  • Ich sehe das wie Susannea. Die Wochen die du nicht da bist gelten entweder als voll gearbeitet und müssen so gerechnet werden, oder du ziehst sie halt von den Gesamtwochen ab und musst dann in Summe weniger arbeiten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Fangen wir von hinten an: ...

    Bist du echt so fit in bayrischem Dienstrecht? Ich bin's nicht.


    Elternzeit zählt für dein Stundenkonto so, als hättest du in dieser Zeit gemäß deinem Stundenumfang gearbeitet. +-0. D.h. wenn du vor der Elternzeit zwei Stunden zu viel/zu wenig hattest, bekommst du die in der Zeit nicht mehr angerechnet.


    Von deinem (ggf. auch anteiligen) Deputat kann abgewichen werden. Details regelt das Dienstrecht deines Bundeslandes. Hier heißt das Ding Dienstordnung. Es gibt Abweichungen, die du hinzunehmen hast. Größere Abweichungen gehen nur mit deiner Zustimmung. Hier ist geleistete Mehrarbeit möglichst im kommenden Schuljahr auszugleichen. Das ist aber sicher auch wieder abhängig vom Bundesland.


    Mehr- bzw. Minderarbeit bezogen auf das Deputat kann auch unterjährig berechnet werden. Hierzu wird entweder mit den realen Schulwochen gerechnet oder einfach mit 20 pro Halbjahr. D.h. eine Mehrarbeit von 1 Unterrichtsstunde in x Schulwochen entspricht einer Mehrarbeit von x/40 Unterrichtsstunden im Schuljahr. Das sollte auch so ähnlich bundesweit gelten.


    Du verbrauchst von deinen drei "Haben"-Stunden also (40-(Schulwochen in Elternzeit))/40*(24-20,33). Ob das in dem Umfang erlaubt ist, entnimmst du bitte deiner Dienstordnung.

  • Bist du echt so fit in bayrischem Dienstrecht? Ich bin's nicht.

    Brauche ich nicht, denn das Ist im Bundeselternzeit- und Eltergeldgesetz geregelt, was bundesweit gilt, in der Regel auch für Beamte (da gibt es nur wenige Ausnahmen, ob die zulässig sind ist die andere Frage) ;)


    Das mit der Mehr- und Minderarbeit ist auch bundesweit gleich, wie du richtig sagst und nein, das darf eben nicht über den Monat gehen in der Regel.

  • Elternzeit zählt für dein Stundenkonto so, als hättest du in dieser Zeit gemäß deinem Stundenumfang gearbeitet. +-0. D.h. wenn du vor der Elternzeit zwei Stunden zu viel/zu wenig hattest, bekommst du die in der Zeit nicht mehr angerechnet.

    Nein, darf es nicht, weil es ein ruhender Vertrag ist, somit darf diese Zeit einfach gar nicht in der Berechnung auftauchen, weil man ja in der Zeit auch Teilzeit arbeiten könnte, das muss aber dann einzeln berechnet werden. Daher kann nicht wie voll gearbeitet gerechnet werden.

  • Abweichungen von den Soll-Deputatsstunden für Lehrkräfte sind im jeweiligen Landesrecht festgelegt und mitnichten bundesweit gleich. So z.B. für Hessen in §17 Abs. 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte.

    Nein, darf es nicht, weil es ein ruhender Vertrag ist, somit darf diese Zeit einfach gar nicht in der Berechnung auftauchen, weil man ja in der Zeit auch Teilzeit arbeiten könnte, das muss aber dann einzeln berechnet werden. Daher kann nicht wie voll gearbeitet gerechnet werden.

    Das bedeutet +-0. Und diese Zeiträume müssen ja für eine unterjährige Berechnung in der Berechnung auftauchen. Und das tun sie mit "0" für keine Abweichung von der geschuldeten Pflichtstundenzahl, egal ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.

  • Abweichungen von den Soll-Deputatsstunden für Lehrkräfte sind im jeweiligen Landesrecht festgelegt und mitnichten bundesweit gleich. So z.B. für Hessen in §17 Abs. 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte.

    DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.


    Und das tun sie mit "0" für keine Abweichung von der geschuldeten Pflichtstundenzahl, egal ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.

    Ein deutlicher Unterschied zu dem, was du vorher gesagt hast, sie werden berücksichtigt als ob man voll arbeitet.
    Denn genau, die tauchen mit 0 auf.

  • Vielen Dank für die rege Teilnahme.

    In der bayrischen Lehrerdienstordnung habe ich nichts gefunden. Da wird dieses Thema meiner Kenntnis nach nicht ansatzweise angerissen…


    Ich warte jetzt noch die Antwort meines Lehrerverbands ab und frage im Anschluss den Personalrat, ehe ich dann meine Datei am Ende der Woche abgebe und dort nochmal genau nachhake, wie er die Elternzeit jetzt berücksichtigen wird.


    Bisher weiß ich nur von ihm, dass ich die Datei so ausfüllen soll, als ginge ich nicht in Elternzeit.


    Ich wollte mich hier einfach mal informieren und das hat gut geklappt - Dankeschön.

  • DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.


    Ein deutlicher Unterschied zu dem, was du vorher gesagt hast, sie werden berücksichtigt als ob man voll arbeitet.
    Denn genau, die tauchen mit 0 auf.

    Wenn du einmal genau lesen würdest, sollte dir auffallen, dass ich niemals etwas anderes behauptet habe.


    Es ist mir auch vollkommen schleierhaft, wie du auf das schmale Brett kommst, dass die Abweichungen von der Sollstundenzahl irgendetwas mit der Elternzeit zu tun hat. Der Dienstherr setzt ihn mit 20,33 statt 24 Stunden ein. Die Frage ob das statthaft ist, ist Landesrecht.


    In meinem Bundesland wäre das z.B. erlaubt. 3 Überstunden, die schnellstmöglich abgebaut werden müssen und dann noch ein Minus von 0,66 Stunden. Die unterjährige Berechnung (Excel Tabelle) ist erlaubt. Beim "ewigen" Weiterführen habe ich so meine Zweifel, weil "hier" zumindest ein zeitnaher Ausgleich vorgeschrieben ist.


    Der Zeitraum der Elternzeit ist rechtlich eindeutig und eigentlich schon geklärt ==> +-0.


    AnwaltderSchueler Die Beratung durch den Verband ist mit Sicherheit der richtige Weg. Ich befürchte, dass die 20,33 statt 24 gerade noch ok sind. In der Sek I kann man häufig noch aushandeln, dass man für fehlende Stunden "Vertretungsreserve" ist. Wird bei euch an der Berufsschule denn vertreten?

  • Wenn du einmal genau lesen würdest, sollte dir auffallen, dass ich niemals etwas anderes behauptet habe.

    Willst du eigentlich stänkern?


    Natürlich hast du etwas anderes behauptet, denn meine Aussage war ja nach deiner Antwort falsch :autsch:



    Es ist mir auch vollkommen schleierhaft, wie du auf das schmale Brett kommst, dass die Abweichungen von der Sollstundenzahl irgendetwas mit der Elternzeit zu tun hat. Der Dienstherr setzt ihn mit 20,33 statt 24 Stunden ein. Die Frage ob das statthaft ist, ist Landesrecht.

    Darum ging es gar nicht, sondern du hast gefragt, ob ich meine mich mit bayrischen Dienstrecht auszukennen und bis auf die Frage nach der Stundenzahl (wo ich an den Personalrat verwiesen habe, aber darauf aufmerksam gemacht habe, dass das bundesweit eigentlich doch ziemlich einheitlich sein sollte, denn es gibt dazu ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, wobei ich vergaß, dass das sicher wieder nicht in Bayern gilt, so wie die meisten Urteile :pfeifen:) brauche ich das dafür nicht, weil es Elternzeit ist und die läuft übers Bundesgesetz und ist anders als eine Reduzierung außerhalb der Elternzeit, die übers Landesrecht läuft.

    Aber gut, wenn schon die Personalstellen diesen feinen Unterschied nicht verstehen, wie kann ich das von dir erwarten.

  • Willst du eigentlich stänkern?

    Das frag ich mich bei bei dir auch.


    AnwaltderSchueler hat mehrere Fragen in den Raum geworfen. Die erste war, ob er die Abweichung von der Sollstundenzahl so hinzunehmen hat. Die zweite war wie das unterjährig verrechnet wird (konkretisiert durch die Exceltabelle in Post 2) und die dritte wie die Elternzeit berücksichtigt wird. Die ersten zwei Fragen haben nichts mit dem Themenkreis Elternzeit zu tun und sind bundeslandspezifisch.


    Themenkreis Elternzeit:

    Elternzeit zählt für dein Stundenkonto so, als hättest du in dieser Zeit gemäß deinem Stundenumfang gearbeitet. +-0. D.h. wenn du vor der Elternzeit zwei Stunden zu viel/zu wenig hattest, bekommst du die in der Zeit nicht mehr angerechnet.

    Nein, darf es nicht, weil es ein ruhender Vertrag ist, somit darf diese Zeit einfach gar nicht in der Berechnung auftauchen, weil man ja in der Zeit auch Teilzeit arbeiten könnte, das muss aber dann einzeln berechnet werden. Daher kann nicht wie voll gearbeitet gerechnet werden.

    Das bedeutet +-0. Und diese Zeiträume müssen ja für eine unterjährige Berechnung in der Berechnung auftauchen. Und das tun sie mit "0" für keine Abweichung von der geschuldeten Pflichtstundenzahl, egal ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.

    Themenkreis Abweichung von der Pflichtstundenzahl:


    DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.

    Die Abweichungen haben nichts mit der Elternzeit zu tun und kommen auch bei allen anderen Lehrkräften regelmäßig vor. Die Pflichtstundenzahl ist ja oft gar nicht einfach genau zu treffen.


    Die rechtliche Situation in Hessen, die so mit meinem Verband und zwei Gesamtpersonalräten abgestimmt ist, habe ich hier aufgeführt. Vom Prinzip her, wird das im Nachbarland ähnlich sein. Für Details muss man eben ins Landesrecht schauen.

  • Meine rund 3 „Jahres-Überstunden“ resultieren größtenteils aus Vertretungsstunden der letzten 3 Schuljahre.


    Ich frage auch nochmal meine anderen Kolleginnen und Kollegen, die in Elternzeit waren und im Endeffekt hat keiner immer genau das Soll-Deputat. Die müssen es ja eigentlich wissen, wie es gehandhabt wird.


    Kurios, aber (noch) nicht bewiesen: Der eine Kollege kam angeblich aus Elternzeit und hatte/hätte 7 Stunden je Woche mehr als das Soll - die hat er gesammelt ohne im Dienst zu sein - und das Ganze nicht nur für eine Woche.

  • Die Elternzeit ist rechtlich eindeutig. Du machst weder + noch - Stunden. Das ist Gesetz.


    Widersprich im Zweifel schriftlich der Stundenberechnung und rechne es selbst korrekt vor (s.o.). Die Minusstunden sammelst du nur anteilig für den Zeitraum, in dem du im Dienst bist. Einfacher Dreisatz.

  • Ich frage auch nochmal meine anderen Kolleginnen und Kollegen, die in Elternzeit waren und im Endeffekt hat keiner immer genau das Soll-Deputat. Die müssen es ja eigentlich wissen, wie es gehandhabt wird.

    Wie gesagt, würde ich mich nicht darauf verlassen, sondern wirklich nachfragen, denn nicht alles was getan wird, auch nicht in Hessen, ist rechtens.
    Wir haben gerade noch einmal den Hinweis vom Personalrat mit dem Verweis auf das Bundesarbeitsgerichtsurteil bekommen, dass bis auf wenige Ausnahmen (und die könnten es natürlich mit dem Blockunterricht sein) nicht über die Monatsgrenzen hinaus gehen darf (mit dem Minus). Wohl aber die Plusstunden nachträglich verrechnet werden dürfen.

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