Widerspruch gegen Zeugnisnote in der Q1

  • Hallo zusammen,


    Ich bin noch relativ jung im Beruf und es gibt bekanntlich immer ein erstes Mal. Ich habe eben noch eine E-Mail bekommen, dass eine Schülerin Widerspruch gegen die von mir gegebene Zeugnisnote einlegen wird. Es handelt sich um eine Schülerin der Q1 und ihre Note ist eine 4-.
    Jetzt ist es so, dass die Schülerin im Ersten Quartal eine 5+ als SoMi-Note hatte (da hat sie auch damals nichts zu gesagt, also keine Einwände oder sonstiges). Sie hat einige unentschuldigte Fehlzeiten (Attestpflicht bei der Schülerin) und ebenfalls viele entschuldigte Fehlzeiten. Wenn sie da ist, dann ist dies meist nur körperlich, ihre Beiträge sind sehr selten und lediglich von oberflächlicher Natur. (AFB I, maaaximal II). Im Zweiten Quartal habe ich der Schülerin eine 4- gegeben (oben genannte Gründe weiterhin gültig). Es ist sehr viel Unterricht durch Feiertage und Abitur ausgefallen, in den Stunden die stattgefunden haben war sie selten da, weiterhin teils unentschuldigte Fehlzeiten.
    Leider konnte ich den Unterricht nur bis vor 2 Wochen mit den Schülern der Q1 machen (Vertretungskraft, Beleihungsgrundlage ist teilweise weggefallen, also noch weniger Unterricht) und sie schrieb mir einen Tag vor der letzten Stunde (war bekannt) eine Mail, welche Fehlzeiten noch zu entschuldigen sind und ob sie noch etwas machen könnte, um nicht mehr im Defizit zu stehen. An diesem Tag hatten wir Nachprüfungen für das Abitur, ich habe vergessen ihr zu antworten, wollte aber eh lieber am nächsten Tag mit ihr sprechen. Sie war dann nicht da, erfuhr also an diesem Tag ihre SoMi-Note nicht und ich sagte einer Freundin von ihr, dass noch ein Attest fehlt, ob sie sie daran erinnern kann (hat diese auch gemacht, das Attest wurde nachgereicht und von mir akzeptiert). Eine andere Stunde lag so weit zurück, dass sie diese nicht mehr entschuldigen konnte. Die Schülerin hat sich ihre SoMi-Note nicht nachträglich bei mir abgeholt, sprach mich heute im Flur an, dass sie ihre Note nicht verstehe. Ich habe ihr dann erklärt, dass aufgrund der 5+ im ersten Quartal selbst bei einer 4 im Zweiten Quartal ein Defizit zustande gekommen wäre, ich ihre Leistungen aber auch nicht mehr ausreichend bewertet habe. Auch dass ich sie ja in der letzten Stunde nicht mehr gesehen habe und wir entsprechend nicht darüber sprechen konnten. Sie kam dann mit "ja an dem Tag ist mein Opa gestorben" (Es sei dahingestellt, ob das stimmt, aber sie ist auch im Nachhinein nicht mehr zu mir gekommen, ich war ja noch in der Schule, nur nicht mehr in ihrem Kurs). Heute kam dann eine Mail von ihrem Vater, dass ich auf ihre Mail nicht reagiert hätte (Aber die Fragen darin wurden ja geklärt) und ich sei heute nicht an den Argumenten seiner Tochter interessiert gewesen (die von ihr nicht vorgebracht wurden, sie fragte lediglich nach und hörte sich meine - das muss ich zugeben- kurze Antwort dazu an).
    Ich habe mich schon eingelesen, ich werde eine Stellungnahme verfassen müssen und so weiter. Ich frage mich nur die ganze Zeit, ob ich "selbst Schuld" bin, weil ich ihr auf diese E-Mail nicht geantwortet habe. Andererseits ärgert es mich so sehr, dass die Schülerin auch in den letzten 3 Wochen keine Anstalten gemacht hat, sich über ihren Leistungsstand zu informieren um entsprechend VOR den Zeugniskonferenzen das Gespräch mit mir zu suchen. (Was nichts geändert hätte, wie gesagt selbst bei einer glatten vier im Zweiten Quartal wäre es ein Defizit geblieben) und ich finde es tatsächlich fast schon frech, einen halben Tag vor der letzten Stunde zu fragen, ob man die Note noch "schnell" aufbessern kann.
    Ich bin dennoch etwas nervös. da ich das ganze natürlich noch nie gemacht habe und mich jetzt hinterfrage. Wie viel Aufwand ist denn so eine Stellungnahme? Antworte ich dem Vater auf seine Mail, in welcher er den Widerspruch ankündigt?

  • Antworte ich dem Vater auf seine Mail, in welcher er den Widerspruch ankündigt?

    Nein. Besprich dich erst mit deinem Schulleiter/Oberstufenkoordinator.


    Widerspruch kann der Vater eh nur gegen einen Verwaltungsakt (Versetzung und so..) einlegen, sonst ist nur eine Beschwerde möglich.
    Trotzdem kann es sein, dass du die Note begründen mußt. Da schreibst du dann detailliert auf, wie die zustande kam.


    Bezüglich der Mailanfrage würde ich mir keine Sorgen machen. Sie hätte ja die Möglichkeit gehabt, sich in der nächsten Stunde beraten zu lassen. Da war sie nicht da. Du bist nicht verpflichtet das per Mail zu machen.
    Inhaltlich ist ja eh fraglich, wie innerhalb einer Stunde ein ganzjährig erworbenes Leistungsdefizit ausgeglichen werden soll...
    Da sie bereits im ersten Quartal eine 5+ hatte, kam das ja auch nicht unerwartet.


    Du kannst mal bei Tresselt gucken, er hat etwas zum Ablauf bei Widersprüchen/Beschwerden geschrieben. Vielleicht hilft dir das. Da ist auch aufgeführt, was du in die Stellungnahme schreiben mußt.

  • Antworte ich dem Vater auf seine Mail, in welcher er den Widerspruch ankündigt?

    Ich würde ihm anbieten, ihm die Note in einem Gespräch in der Schule zu erklären (falls die Tochter noch minderjährig ist). Ich vermute mal, darauf wird er verzichten, genau wie auf den Widerspruch. Eine erboste Mail ist schnell rausgehauen. Falls er wirklich Widerspruch einlegt und das auch kann, legst du einfach deine Einzelnoten und Einschätzungen offen, kein Problem. Selbst in dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass dem Widerspruch stattgegeben würde, änderst du halt die Note, auch kein Problem.


    Alles heiße Luft, keine Aufregung nötig.

  • Im persönlichen Gespräch kann man gerne Dinge ausführlich erklären und darf auch Rücksicht auf zwischenmenschliche Töne nehmen. Wenn es um schriftliche Dinge geht, insbesondere wenn hier ein Widerspruch gegen was auch immer im Raume steht gilt: wer viel schreibt liefert viel Angriffsfläche.
    Also: wenn man denn muss (und nur dann) schlüssig, vollständig und juristisch korrekt begründen wie die Note zu Stande gekommen ist, Nebenkriegsschauplätze ignorieren und sich nicht darauf einlassen, über jeden Pups per Email zu diskutieren.

  • Ich würde noch mal zusammenzählen wie viele Stunden versäumt wurden und prüfen ob man da hätte eine mündliche Prüfung zum Feststellen der Leistung hätte anbieten können/ müssen.
    Ansonsten klar sagen, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 6 bewertet werden. Und auf die 1. Quartalsnote verweisen.


    Aber ansonsten auch Gespräch anbieten, aber solange kein Widerspruch vorliegt würde ich nichts schriftlich belegen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • ich frage mich die ganze Zeit sowieso sie noch mit einer 4- bewertet wird. Eigentlich kann sich die Schülerin mit der Note noch glücklich schätzen. Fehlt häufig unentschuldigt, nimmt kaum an Unterricht teil....Quartalsnote war auch schon eine 5+, so wie du es beschreibst keine Verbesserung.....

  • sie schrieb mir einen Tag vor der letzten Stunde (war bekannt) eine Mail, [...] und ob sie noch etwas machen könnte

    Du hast ihr also nicht per Mail geantwortet, weil du davon ausgingst, ihr das am nächsten Tag mündlich mitteilen zu können.
    Sie hätte ja darauf hoffen können, dass du die Mail tatsächlich gelesen hast und sie spontan hättest zu den letzten Stundeninhalten prüfen können. Wenn ich als SuS sowas wünsche, komme ich doch auf jeden Fall zum Unterricht - und davon gehe ich als Lehrkraft aus, dann muss ich nicht per Mail antworten. (Wäre ja noch schöner, wenn hier Schüler oder Eltern Kommunikationswege vorschrieben.)


    Dass du auf die Mail nicht innerhalb weniger Stunden geantwortet hast, kann ich gut nachvollziehen. Mir ist es schon mehrfach passiert, dass ich auf kurzfristige Mails ausführlich geantwortet habe. Die Fragenden begegneten mir dann kurz darauf / am nächsten Tag & hatten meine Antwortmail noch nicht gelesen. Also stellen sie ihre Frage noch mal und lassen sich von mir noch einmal ausführlich Antwort geben. Mit Arbeitszeit kann man deutlich effektiver umgehen.
    Nachdem sie nicht in der letzten Stunde war, hat sich die Antwort sowieso erübrigt: In welcher nicht vorhanden Stunde wollte die Schülerin denn noch ihre Note verbessern?


    Sie wollte laut Mail an dich noch was machen an ihrer Note? In der letzten Stunde? Das ist natürlich ein Angebot, dass du dann allen Schülern machen musst. Das war aber nicht möglich (hättest du ihr und dem Kurs persönlich auch erklärt, aber sie war ja nicht da, also erübrigte sich die Kursansprache).
    Es gibt ja vielleicht auch jemanden, der mit seiner 2+ unzufrieden ist und nur knapp an der 1- vorbei ist (und so ein NC in beliebten Fächern kann hart sein). Du hättest also mit identischer Vorlaufzeit allen anderen Schülern im Kurs ebenfalls diese Chance einräumen müssen. Und dann ggf. in 90 Minuten Kurszeit 20 Referate gehört (qualitiv hochwertige wohlgemerkt, denn da waren ja 24 Stunden Vorbereitungszeit) oder Prüfungsgespräche o.ä. geführt (die du sorgfältig vorbereitet hättest, schließlich geht's hier um viel). Wären pro Schüler maximal 4,5 Minuten gewesen - das hätte aber nicht ausgereicht, um ein Semesterergebnis in irgendeiner Weise zu verändern.



    Lass dich nicht verrückt machen. Gib der Schulleitung Bescheid, damit sie von dir als erstes von der Sache hören. Falls der Vater sich da meldet (vielleicht auch nur telefonisch), ist deine SL bereits vorbereitet und weiß, wie sie reagieren kann. Wenn das Wissen nicht da ist, muss man als SL ja erst mal ein wenig vorsichter formulieren ("Werde ich mir ansehen / mit dem Kollegen sprechen / die Sachlage klären / wir melden uns dann bei Ihnen wieder / ..."). Da wittert manch ein Elternteil Möglichkeiten, die hinterher dann doch nicht da sind. Umso verbitterteter folgen dann weitere "Nachfragen". Wenn die SL Bescheid weiß, kann sie einen Teil der "Arbeit" gleich an die Eltern zurückgeben (z.B. gleich zum Gespräch bitten, um schriftliche Erläuterung bitten, ...) und auch im Erstgespräch deutlicher Erstaunen / Unglauben formulieren / Hintergrundwissen mit einfließen lassen, das sonst evtl. nicht da gewesen wäre ("Ihre Tochter hat doch eine Attestpflicht - das kommt nicht von ungefähr.")

  • Genau!! Wir werden sogar ausdrücklich davor gewarnt, Noten per Mail zu "besprechen". Würde ich grundsätzlich ablehnen. Du hast da sicher nichts "falsch gemacht".


    Und - was hätte es geändert, wenn sie es eher gewusst hätte in dem Gespräch, das dann wegen ihres Fehlens nicht zustande kam? An ihren Leistungen des Semesters sicherlich nicht.


    Du hast einige Argumente aufgezählt, kannst deine Notengebung also gut begründen. Ich würde mir daher nicht so einen Kopf machen. Viele "drohen" auch nur mit dem Widerspruch oder der Beschwerde... Ob sie es dann tatsächlich machen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

  • Auf welchem Planten gibt es das Bundesland "Aachen" und seit wann gibt es im Rahmen des Abiturs Nachprüfungen?


    In der Sache einen Widerspruch kann man gegen das Zeugnis bzw. die Bescheinigung über die Schullaufbahn einlegen. Dieser ist an die Schule zu richten, nicht an den Fachlehrer. dazu steht eine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Zeugs bzw. der Bescheingung. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. E-mail ist nicht schriftlich.


    Der Schulleiter bearbeitet das dann. Der weiß (hoffentlich), was zu tun ist. Er beruft die zuständigen Konferenz ein. Der legst du dann deine Ausführungen zur Notenbegründung dar. Die stimmt dann ab. Dann wird die Note geändert oder bleibt.


    Du muss also im Moment nicht mehr tun, abzuwarten.

  • Ganz genau, keinesfalls die Note in einer E-Mail diskutieren. Wie man einen Widerspruch einlegt, steht im Kleingedruckten auf dem Zeugnis. Du machst erst mal gar nichts, denn der Widerspruch wird an den Schulleiter gerichtet und der wendet sich ggf. mit einer Bitte um Stellungsnahme an dich. Nix Schlimmes, wirklich. Du hast eine begründete Note gegeben, und der Vater darf Widerspruch einlegen. So what.


    Schöne Ferien!

  • seit wann gibt es im Rahmen des Abiturs Nachprüfungen?

    Es geht um eine Schülerin der Q1, also nicht um eine Nachprüfung zum Abitur, sondern um eine sog. Feststellungsprüfung (§ 48, Abs. 4 SchulG NRW: "Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, [...] kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden." und entsprechend § 13, Abs. 5 APO-GOSt).Ist also ein Schüler aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten durch den FL nicht beurteilbar (über das Ausmaß der Fehlzeit schweigt der Gesetzgeber, der Kommentar von Acker/Schreven von 2010 meint, man müsse "ab einer Fehlzeit von ca. 25% des Unterrichts" prüfen, "ob noch hinreichende Beurteilungsgrundlagen gegeben sind"), kann in Rücksprache mit dem Schulleiter eine solche mündliche Prüfung zur Leistungsfeststellung angesetzt werden.

  • Ein Widerspruch ist eine ganz normale verwaltungsrechtliche Sache, für die es ganz klare Verfahrensregeln gibt.


    1. Du kommunizierst nicht mit der Beschwerdeführerin. Der Widerspruch geht gegen die zeugnisausstellende Behörde, also die Schule. Für die Schule spricht ausschließlich die Schulleitung.
    2. Die Schulleitung hat die Aufgabe, den Widerspruch zu prüfen. Dazu wird sie dich zu einer Stellungnahme auffordern, in der du darlegst, wie die Note zustande gekommen ist.
    3. In deiner Stellungnahme legst du dar, welche Faktoren deiner Notengebung zugrunde liegen und wie du zu deiner Bewertung gekommen bist.
    4. Die Schulleitung prüft, ob dein Verfahren den Maßgaben des Schulgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung entspricht und kommt dann zu einem Schluss:
    5a. Entweder, deine Bewertung entspricht den Vorgaben, dann wird die Beschwerde zurückgewiesen und die Beschwerdeführerin findet sich entweder mit der Entscheidung ab oder wendet sich an die obere Schulaufsicht.
    5b. Oder, die Schulleitung stellt fest, dass deine Bewertung unsachgemäß war, legt dir die Gründe dar und entscheidet darüber, wie der Verfahrensfehler zu beheben ist. (Ggf. Feststellungsprüfung etc.)


    Das ist alles. Ein Widerspruch ist nicht weiter dramatisch. Davor muss man als Lehrer keine Angst haben!

  • ich würde nie, wirklich NIE, eine Note per mail erklären.

    Nein. Wirklich niemals. Es gibt nichts, woraus einem im Zweifelsfall ein gerissener Verwaltungsjurist nicht einen Strick drehen könnte. Man schreibt nur auf, was dokumentiert wissen will, man unterschreibt nur, was man muss.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um eine Schülerin der Q1, also nicht um eine Nachprüfung zum Abitur, sondern um eine sog. Feststellungsprüfung (§ 48, Abs. 4 SchulG NRW: "Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, [...] kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden." und entsprechend § 13, Abs. 5 APO-GOSt).Ist also ein Schüler aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten durch den FL nicht beurteilbar (über das Ausmaß der Fehlzeit schweigt der Gesetzgeber, der Kommentar von Acker/Schreven von 2010 meint, man müsse "ab einer Fehlzeit von ca. 25% des Unterrichts" prüfen, "ob noch hinreichende Beurteilungsgrundlagen gegeben sind"), kann in Rücksprache mit dem Schulleiter eine solche mündliche Prüfung zur Leistungsfeststellung angesetzt werden.

    Auch wenn das nicht ganz zum Thema gehört:


    Bei solchen Kommentaren muss man dergestalt aufpassen, als dass sie lediglich eine Empfehlung darstellen und keine rechtsverbindliche Äußerung. Acker/Schreven ist die Vorgängerversion von Acker/Dicken-Begrich - und selbst diese ist von 2015 und eigentlich nicht mehr aktuell. Vor dem Hintergrund ist immer der Blick in die BASS zu empfehlen (gibt es ja auch online), denn die jüngsten Änderungen der APO-GOSt finden sich nur dort bzw. im Amtsblatt.


    Was die Begrifflichkeiten angeht, so müssen wir hier in der Tat ein wenig vorsichtig sein.


    a) Nachprüfungen expressis verbis gibt es in der GOSt nur für die Versetzung von der EF in die Q1 bzw. zur Erlangung eines Abschlusses, hier i.d.R. des HSA 10 oder des MSA.
    b) Dann gibt es noch die "Bestehensprüfungen" oder die "Abweichungsprüfungen" im Abiturverfahren, die formal mündlichen Pflichtprüfungen entsprechen.
    c) Die Leistungsfeststellungsprüfung ist wieder etwas anderes und wird in dem zitierten Absatz treffend beschrieben.

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