Widerspruchskonferenz

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    seid meinem letzten Beitrag, ist einige Zeit vergangen. Nun zum „update“ .Die Widerspruchskonferenz fand in der zweiten Schulwoche statt. Wie es zu erwarten war, hat sich die betreffende Kollegin geweigert, die Note zu ändern und es wurde an die nächste höhrere Behörde weitergeleitet. Wie ich nun erfahren habe, hat man dem betreffenden Schüler als Widerspruchsführer, keinen Bescheid über die Widerspruchskonferenz zukommen lassen. Er habe im Sekretariat nachgefragt und die haben ihm mitgeteilt, dass die Verfahrensbeteiligten nochmals informiert werden. Die Fachbereichsleitung hat auch auf die E-Mail des Schülers nicht geantwortet.
    Der Schüler hat sich nun anwaltlich vertreten lassen und vor zwei Wochen ging das Schreiben in der Schule ein . Auf das Schreiben haben bisher weder die Schulleitung noch die Fachbereichsleitung geantwortet.
    Meine Frage die daraus resultiert ist, ob dies einen weiteren Verfahrensfehler(Formfehler ) darstellt oder nicht.


    Danke im voraus für eure Antworten


    Ein schönes Wochenende euch allen.


    Lg glee

  • Falls die Schule Schule dem Widerspruch nicht abhilft, teilt sie dem Beschwerdeführer lediglich mit, dass das Ganze an die nächsthöhere Behörde weitergeleitet wurde. Es gibt keinen Bescheid und keine Begründung, das macht dann das Schulamt, bzw. die Bezirksregierung (mit deren endgültiger Entscheidung). Ein Ausbleiben der Mitteilung stellt keinen relevanten Verfahrensfehler dar, da dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich vermute, es handelt sich hier um einen Elternteil oder den Schüler selbst.
    Es gibt ansonsten keinen triftigen Grund, als Lehrer so einen Aufriss wegen etwaiger Verfahrensfehler zu machen.

  • Ich möchte eines festhalten, dass ich weder ein Elternteil noch ein Schüler bin.


    Ich habe an meiner Schule die Fügung eines Vertrauenslehrer. Der betreffende Schüler kam zu mir und hat mir die Sachlage erklärt.


    Ich wollte es im Interesse des Schülers und meines Kollegen wissen

    • Offizieller Beitrag

    Erst einmal danke für das Update.
    Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?
    Die Weiterleitung an die BR erfolgt im Falle der Nicht-Abhilfe des Widerspruchs.


    Was die anwaltliche Beratung angeht, so sollte der Schüler erst einmal das Ergebnis der Bearbeitung seitens der Bezirksregierung abwarten. Sollte die BR dem Widerspruch ebenfalls nicht abhelfen können, bleibt in der Tat nur noch der Klageweg. Aber auch hier würde ein Gericht nur das Zustandekommen der Note überprüfen, nicht die Note selbst. Das haben ja zahlreiche VGs in der Vergangenheit im Tenor jeweils ausdrücklich festgestellt.

  • Ich habe an meiner Schule die Fügung eines Vertrauenslehrer.

    Was auch immer eine solche "Fügung" sein soll, fragt man sich schon, warum solche Fakten lange nach Beginn des Threads nachgeschoben werden. Warum sagt man nicht von Anfang an klar, worum es einem geht, um dann passende Antworten zu erhalten?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich möchte eines festhalten, dass ich weder ein Elternteil noch ein Schüler bin.


    Ich habe an meiner Schule die Fügung eines Vertrauenslehrer. Der betreffende Schüler kam zu mir und hat mir die Sachlage erklärt.


    Ich wollte es im Interesse des Schülers und meines Kollegen wissen

    Als Vertrauenslehrer würde ich mich, so wie du es tust, genau über das rechtliche Prozedere und die einzelnen Schritte des Verfahrens informieren und das dem Schüler so erklären, dass er es versteht. Dabei würde ich eine neutrale Position einnehmen: ich muss keine Partei nehmen, um dem Schüler zu vermitteln, dass er alles Recht der Welt hat, eine Verwaltungsbeschwerde einzuleiten, und dass das in einem Rechtsstaat auch etwas völlig okayes ist, was immer wieder aus guten Gründen vorkommt.


    P.S. Ist das deine "Fügung"? Die Fügung ist das Schicksal. Wenn das Amt des Vertrauenslehrers so eine schreckliche Sache für dich ist, solltest du es abgeben. :)

  • Es gibt von jeder Bezirksregierung sehr genaue Erläuterungen dazu, wie so ein Verfahren abläuft. Als SV-Verbindungslehrer sollte man was so etwas angeht schon fit sein, wenn man Schüler in die Richtung beraten will. Detmold finde ich am ausführlichsten, die vorzulegenden Unterlagen sind aber an die jeweilige Bezirksregierung anzupassen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Liebe Kollegen,


    ihr habt Recht. Ich habe erst nach den Sommerferien das Amt des Vertrauenslehrer übernommen . Ehrlich gesagt habe ich mich in der Materie noch nicht intensiv eingelesen und auch nicht gedacht, dass ich mit so einem Fall betraut werde. Meine eigentliche Frage ist, ob der Schüler über die Widerspruchskonferenz eine Mitteilung erhält oder nicht und ob dies verpflichtend ist(Formfehler)


    An der Schule ist es so, das ein Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen im Fach Praxis zur Überprüfung eine zweite Lehrkraft beim letzten Besuch anwesend ist. Dies war nicht so

  • Meine eigentliche Frage ist, ob der Schüler über die Widerspruchskonferenz eine Mitteilung erhält oder nicht und ob dies verpflichtend ist(Formfehler)

    Soweit ich das verstanden habe, nicht. Frage den SL, ob der Schüler über den Stand des Verfahrens informiert werden kann. Fair wär's ja. Dass man kein Ergebnis der Konferenz mitgeteilt bekommt, ist ja schon irgendswie komich.



    das ein Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen im Fach Praxis zur Überprüfung eine zweite Lehrkraft beim letzten Besuch anwesend ist.

    Das ist so in der Prüfungsordnung geregelt? Im Bildungsplan? In den Regelungen der Fachkonferenz? Hat der Schüler sich in seinem Widerspruch darauf berufen? Warum muss man dir alles aus der Nase ziehen?

  • Ich habe in der Landesverordnung von NRW und Münster gelesen, dass bei einer nicht Abhilfe des Widerspruchs, der Widerspruchsführer informiert wird. Dies hat die Schulleitung nicht gemacht. Für mich liegt dann ein Formfehler vor.

  • Das ist schön, wenn das für dich vorliegt. Jetzt schaust du mal im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nach (Tipp: §46) und dann bleiben wir vielleicht bei "ist völlig egal".

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke für den Verweis. Trotzdem finde ich es von der Schulleitung nicht in Ordnung, dem Widerspruchsführer nicht zu informieren.

  • Es ist auch nicht richtig, aber wie gesagt irrelevant, weil die Entscheidung jetzt bei der Bezirksregierung liegt, die prüfen sowohl rechtlich, als auch fachlich und entscheiden dann abschließend (und die haben echt keinen Bock auf Klagen die sie verlieren könnten, sind also eher schülerfreundlich, außer die Schule hat eine echt überzeugende Begründung geschickt).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt. Der Schüler ist bist zur Entscheidung nicht zum Unterricht in der nächsthöheren Klasse zugelassen. Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen. Wenn der Widerspruch positiv für den Schüler ausfällt, wie kann die Schule am besten auf den Entscheid aus Arnsberg reagieren?

  • Ich kann dir versichern, das ich Lehrer bin. Ich habe auch gemerkt, dass ich mich einige Male vertippt habe oder wie Wortwahl nicht angemessen war. Ich schätze es, solche Verdächtigungen zu äußern.

  • Der Schüler kann in die Ausbildungsklasse auch erst wieder einsteigen, wenn er eine neue Praktikumsstelle bekommt bzw. hat.

  • Ich kann dir versichern, das ich Lehrer bin. Ich habe auch gemerkt, dass ich mich einige Male vertippt habe oder wie Wortwahl nicht angemessen war. Ich schätze es, solche Verdächtigungen zu äußern.

    Ich schreib es ja ungern, aber ein Deutschlehrer, der mehrfach (!) "das" statt "dass" schreibt und umgekehrt (auch hier einmal und in vorangehenden Beiträgen) ... das ist für mich schon mehr als "vertippt".

Werbung