Ich bin Ghostwriter - wie schlimm ist das?

  • Liebes Lehrerforum,


    ich bin hauptberuflich Lehrerin (Beamtin) und arbeite nebenbei als Ghostwriterin. Ich arbeite als freie Autorin bei einer Firma und nehme Auftragsarbeiten an.
    Vielleicht kann man über die moralische Seite geteilter Meinung sein, ich verstoße jedoch gegen keine Gesetze.


    Nun frage ich mich aber, welche Konsequenzen es für mich geben könnte, wenn meine Tätigkeit bekannt werden würde und hoffe, dass mir dazu jemand etwas sagen könnte. Bestimmt bin ich im Forum nicht alleine.
    Könnte ich z. B. sanktioniert werden? Könnte man mir vorwerfen, dass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört, wenn der davon erfährt? Und wäre damit evtl. sogar der Job gefährdet?


    Und wie könnte das eigentlich rauskommen? Ich habe die Tätigkeit nicht angemeldet (ist auch nicht regelmäßig, sondern eher mal in den Ferien), zahle aber natürlich Steuern.


    Ich habe länger nach einer Nebenbeschäftigung gesucht, die ich von zu Hause aus machen kann. Aufgrund einiger Vorkommnisse brauche ich leider das Geld.
    Ich habe mit Arbeiten aus dem Schulbereich nichts zu tun, sondern lediglich mit Arbeiten aus dem Unibereich.
    Falls jemandem danach ist, mich trotzdem zu beschimpfen, nur zu. :daumenrunter:


    Trotzdem wäre ich über jede ernsthafte Erfahrung dankbar, die ihr mit mir teilen würdet.



    Edit: Gerne auch per PN.

  • wobei künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten nur anzeigepflichtig sind. (ich glaube aber nicht, dass da "wissenschaftliche Arbeit" auf deinem "Arbeitsvertrag" steht)

  • Das ist mir offensichtlich klar. Und weißt du auch, was mich erwartet, wenn ich es aber nicht genehmigen lasse?


    Das kommt auf den Fall an, so pauschal kann man das nicht sagen bzw. der Richter ggfs.
    Möglich ist, abgesehen von Dienstentfernung des Beamten, je nach Bundesland z.B. auch eine Gehaltskürzung.


    Edit: falls es denn genehmigungspflichtet war (s.u.)

  • Wie kommst du darauf? Ich lese das etwas anders:https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=420704


    Ist ja wohl offensichtlich eine schriftstellerische Tätigkeit.

    Das ist wirklich interessant, dankeschön!
    Einem Verein oder einer Firma angehören, tue ich als freie Autorin ja gar nicht, weshalb im entsprechenden Paragraphen 49 LBG Abs. 1 der Punkt 3 wohl nicht zutrifft, sondern nur § 51!?

  • Ich bin gerade im Urlaub, daher nur ein kurzer Link und ein kurzer Kommentar


    https://www.rehm-verlag.de/bea…gkeit-und-dienstvergehen/


    Kommentar von mir:Ghostwriting ist meiner Meinung nach mitnichten eine "künstlerische Tätigkeit". Ich kann mich erinnern, dass wir kürzlich hier einen Thread hatten, wo eine Referendarim wegen eines Ghostwritings durchgefallen ist. Es ist also zumindest fragwürdig
    Daher schon klar, dass man es nicht anmeldet
    Aber: wenn man sich nicht traut, es anzumelden, sollte man vielleicht die Finger davon lassen.


    Kl.gr.Frosch

  • Es muss ja auch keine künstlerische Tätigkeit sein, schriftstellerische Tätigkeiten werden ja genauso gewertet?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • §10 der oben erwähnten Verordnung (Hervorhebung von mir):


    "(1) Der Beamte hat nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinnedes § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG NRW, die er gegen Vergütung ausüben will,seinem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen; § 126 Abs. 2 LBGNRW bleibt unberührt. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, obEinrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei der Ausübung derNebentätigkeit in Anspruch genommen werden.
    (2) Die Anzeige ist schriftlich vorzulegen und muss Angaben enthalten über
    1. Art und Dauer der Nebentätigkeit,
    2. den zeitlichen Umfang in der Woche,
    3. den Auftraggeber und
    4. die Höhe der zu erwartenden Vergütung (§ 11)."


    Wenn die Tätigkeit also herauskommt, handelt es sich um ein Dienstvergehen, weil sie nicht vorher angezeigt wurde.

  • Den Antrag füllt man übrigens in 2 Minuten aus. Wo ist da das Problem?
    Ich habe bei mir auch nur "selbständig" als Auftragsgeber hingeschrieben. (Bin aber nicht Ghostwriter)
    Als Tätigkeit würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich "Wissenschaftliches Schreiben" o.ä. angeben.
    Bei der Dauer solltest du unter der 1/5 Regellung bleiben, also bei Vollzeit max 4 Stunden pro Woche. ISt aber beim Schrieben wohl eh kaum zu kontrollieren. Wer will dir den Nachweisen wie schnell du schreibt. (Außer du kommst dann rechnerisch auf >500. Anschläge pro Minute)
    Warum sollte das nicht genehmigt werden?


    PS:
    Ghostwriting kann sehr wohl gegen das Gesetz sein. Ghostwriter sichern sich daher immer expliziet in ihren AGB daher dagegen ab. Ohne eine solche Absicherung könnte dir, je nach Kunde, nämlich sehr wohl rechltich etwas vorgeworfen werden.


    PSS:
    "freie Autorin bei einer Firma". Hmm... Bin kein Rechtsexperte, aber das könnte Scheinselbständigkeit sein. Dann evtl. doch lieber diese Firma als Auftragger angeben.

  • Jetzt muss ich mal nachfragen, heißt "Ghostwriter im universitären Bereich", dass du wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die dann nicht unter deinem Namen erscheinen?


    Und werden sie dann anonym veröffentlicht oder erscheinen sie unter einen anderen Namen? Letzteres wäre wohl zumindest wissenschaftlich nicht redlich.


    Aber rechtlich einwandfrei soll es sein? Womöglich, weil man sich vom "Empfänger" bestätigen lässt, dass er die Arbeit, die zufällig das gleiche Thema hat wie seine Masterarbeit nicht als die seine ausgeben wird? Und wenn er es doch tut, ist der Ghostwriter ganz erstaunt und enttäuscht? So ein Blödsinn.


    Mir egal, wie das juristisch zu bewerten ist. Es ist eine Sauerei sonders gleichen gegenüber denen, die redlich ihre Abschlüsse erwerben. Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass es ich bei derlei Tätigkeit um amtsangemessenes verhalten handeln soll. Der TE wird schon wissen, warum er sein schmutziges Geschäft nicht als Nebentätigkeit angezeigt hat.


    That said, glaube ich aber vielmehr, dass auch wir auch in diesem Thread einem Troll aufgesessen sind.


  • Ich verfasse wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag. Diese dienen anderen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit ihrer Arbeitsbelastung haben, als Vorlage für ihre weitere Arbeit. Dies lassen wir uns bestätigen, was uns (zur Zeit) rechtlich in eine unbedenkliche Lage bringt.
    Anonym werden diese Arbeiten sicher nicht veröffentlicht. Unter falschem Namen eventuell... vermutlich. Das ist dann aber die Entscheidung des Kunden und sein Problem.


    Dass man das alles als moralisch verwerflich sehen kann, ist mir wohl klar. Dass es aber Situationen gibt, in denen jemand, der sein ganzes Studium immerhin alleine geschafft hat, bei einer Hausarbeit plötzlich Hilfe braucht (Schwangerschaft, bereits berufstätig, andere Verpflichtungen, Erkrankungen, usw.) kann man sich doch auch vorstellen. Das muss auch nicht heißen, dass jemand sich einfach eine komplette Arbeit bestellt, häufig geht es auch um Korrektur, Lektorat, Coaching, Formulierungshilfen usw.


    Selber Troll :-(

  • Es gibt aber schon einen sehr großen Unterschied zwischen Korrektur, Lektorat, Coaching und Ghostwriting, wie du oben schreibst.


    Nur eine praktische Frage: wie schaffst DU es denn bitte, neben einer Schulstelle, Zeit und Kopf für solche Arbeiten zu haben??

  • Es gibt aber schon einen sehr großen Unterschied zwischen Korrektur, Lektorat, Coaching und Ghostwriting, wie du oben schreibst.


    Nur eine praktische Frage: wie schaffst DU es denn bitte, neben einer Schulstelle, Zeit und Kopf für solche Arbeiten zu haben??

    Ich nehme nur Arbeiten an, wenn ich mal Zeit habe. In den Sommerferien, um Weihnachten, im Mai wenn die Abiturkurse weg sind. In anderen Zeiten mache ich gar nichts, da habe ich zu viel für die echte Arbeit zu tun. Meine Tätigkeit als Beamtin beeinträchtigt es also eigentlich nicht.


    Ich erkenne die Unterschiede schon, aber die Grenzen sind schon fließend.
    Ich sage ja auch gar nicht, dass ich dahinterstehe, ich brauche schlicht das Geld.

  • Ich verfasse wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag. Diese dienen anderen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit ihrer Arbeitsbelastung haben, als Vorlage für ihre weitere Arbeit.

    Jaja. Die Ausrede benutzen Leute, die gegen Geld anderer Leute Abschlussarbeiten verfassen, immer wieder. Wird dadurch nicht glaubwürdiger... :rolleyes:


    Aber mal weiter gedacht - mit welcher Berechtigung wirst du dann als Lehrerin bei Schülern Täuschungsversuche in Prüfungsleistungen negativ sanktionieren? Zumindest ohne dich beim Blick in den Spiegel zu schämen? Oder bist du da völlig unempfindlich?

  • Dies lassen wir uns bestätigen, was uns (zur Zeit) rechtlich in eine unbedenkliche Lage bringt.

    Soweit die juristisch weiße Weste für das schändliche Unterfangen.



    Unter falschem Namen eventuell... vermutlich.

    Da gibt es halt nix zu leugnen. Du weißt, was du da tust. Igitt.


    Das ist dann aber die Entscheidung des Kunden und sein Problem.

    Nein, es ist das Problem derer, die sich ihren akademischen Grad ehrlich verdienen. Die dürfen dann mit den von dir protegierten Betrügern um Stellen konkurieren. Nicht nett.


    Dass es aber Situationen gibt, in denen jemand, der sein ganzes Studium immerhin alleine geschafft hat, bei einer Hausarbeit plötzlich Hilfe braucht (Schwangerschaft, bereits berufstätig, andere Verpflichtungen, Erkrankungen, usw.) kann man sich doch auch vorstellen. Das muss auch nicht heißen, dass jemand sich einfach eine komplette Arbeit bestellt, häufig geht es auch um Korrektur, Lektorat, Coaching, Formulierungshilfen usw.

    Und ob ein solcher Fall vorliegt, prüfst du natürlich gewissenhaft? Is klaa. Und dann gibt's du Formulierungshilfen in Form einer fertigen Arbeit. Mal abgesehen davon, dass alle Hilfsmittel beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit angegeben werden müssen. Und überhaupt, was sollen den "Formulierungshilfen" sein? Entweder die Formulierung ist nachrangig, dann kann der Kandidat sie ignorieren und Bedarf keiner Hilfen. oder sie sind wesentlich, dann sind sie Teil der zu erbringen Leistung. Also muss der Kandidat das selbst können.


    Ich sage ja auch gar nicht, dass ich dahinterstehe, ich brauche schlicht das Geld.

    Ja, so ging's Walter White auch.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Aber das Problem liegt doch bei dem, der die Arbeit als seine ausgibt und nicht bei dem, der sie erstellt hat. Oder übersehe ich da etwas?

    Ja, du übersiehst die Verlogenheit der Ghostwriter, die wieder besseres Wissen so tun, als würden die von ihnen verfassten Arbeiten nicht zu schändlichem Tun bestellt und geliefert.


    Außerdem haben die Betrüger weniger ein Problem als die Ehrlichen. Erstere kriegen einen Abschluss, der ihnen nicht zusteht, das ist nicht wirklich ein Problem, sondern ein Gewinn. Letztere verlieren womöglich einen Job, einen Auftrag, ein Projekt an einen Betrüger. Die haben dann ein Problem.

  • Irgendwie ist Ghostwriting wie Prostitution. Wer Geld braucht, wird dies hoffentlich auch anders verdienen können. Mit fielen schon ein paar Sachen ein, bei denen ich moralisch und rechtlich einwandfrei meinen Kopf einsetzen könnte.

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