Jahresssonderzahlung bei Kündigung?

  • Hallo Ihr Lieben.


    Ich werde zum Oktober /November aus dem Lehrerberuf aussteigen und eine neue Arbeitsstelle antreten.
    Gerne würde ich erfahren ob jemand genauer Bescheid weiss, wie es sich mit einer anteiligen Jahressonderzahlung verhält, da dies bei einem Umzug/Neustart natürlich eine super Finanzspritze wäre und mir sehr gelegen käme.


    Dazu habe ich folgende Informationen gefunden:


    https://www.haufe.de/oeffentli…-und-tv-l_150_427064.html
    Jeder Beschäftigte, der am 1. 12. eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes steht, hat Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Dabei kommt es nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. 12 an. Wenn also das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht, z. B. wegen Elternzeit, berührt das den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht und ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht.
    Wenn das Arbeitsverhältnis aber vor dem 1.12. beendet wurde, bekommt der Beschäftigte keine Jahressonderzahlung




    https://www.hensche.de/Weihnac…10AZR848-12.html#tocitem1


    Beim Weih­nachts­geld gibt es oft Streit über die zeit­an­tei­li­ge Zah­lungs­pflicht des Ar­beit­ge­bers, wenn der Ar­beit­neh­mer vor ei­nem be­stimm­ten Stich­tag auf­grund ei­ner Kündi­gung aus­schei­det, weil sich der Zweck des Weih­nachts­gel­des oft nicht klar den o.g. bei­den Zwe­cken zu­ord­nen lässt. Viel­mehr hat der An­spruch auf ein Weih­nachts­geld meis­tens "Misch­cha­rak­ter", d.h. das Weih­nachts­geld soll so­wohl die er­brach­te Ar­beits­leis­tung be­zah­len als auch die Be­triebs­treue des Ar­beit­neh­mers an­er­ken­nen.
    Be­reits vor knapp zwei Jah­ren hat das BAG un­ter Ab­kehr von sei­ner bis­he­ri­gen Recht­spre­chung zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer ent­schie­den, dass Gra­ti­fi­ka­tio­nen mit Misch­cha­rak­ter, d.h. Son­der­zah­lun­gen, die zu­min­dest auch ei­ne Be­zah­lung der er­brach­ten Ar­beits­leis­tung sein sol­len, in den AGB des Ar­beit­ge­bers nicht da­von abhängig ge­macht wer­den können, dass das Ar­beits­verhält­nis zu ei­nem im Fol­ge­jahr lie­gen­den Stich­tag noch be­steht oder gar un­gekündigt be­steht (BAG, Ur­teil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10).




    Also laut Tarifvertrag muss man am 1.12 in einem Beschäftigungsverhätlnis stehen. Die untere Quelle zeigt jedoch ein Urteil auf in dem diese Stichtagregelung nicht greift.
    Hat jemand evtl schon ähnliches erlebt oder hat da genauere Informationen und würde die mit mir teilen?


    liebe Grüße


    Nachtrag
    hier auch noch ein Urteil:


    https://www.rechtslupe.de/arbe…eim-weihnachtsgeld-372828

  • Da ich schon mal zu einem ähnlichen Zeitpunkt gekündigt habe, kann ich dir sagen, dass die Jahressonderzahlung futsch ist, wenn du zum 30.11.2019 kündigst. Hat mir damals auch sehr weh getan, ich hatte nur zum Ende Oktober meine damalige Vertretungsstelle gekündigt.....

  • Der TV-L kennt kein Weihnachtsgeld sondern eine Jahressonderzahlung und ist ein Tarifvertrag.
    Die Jahressonderzahlung hat zudem keinen Mischcharakter.


    Daher sind die o.g. Urteile nicht auf TV-L beschäftigte anwendbar.




    Bitte die Urteile komplett durchlesen und keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

  • Also laut Tarifvertrag muss man am 1.12 in einem Beschäftigungsverhätlnis stehen. Die untere Quelle zeigt jedoch ein Urteil auf in dem diese Stichtagregelung nicht greift.
    Hat jemand evtl schon ähnliches erlebt oder hat da genauere Informationen und würde die mit mir teilen?

    Ich kann dir sagen, dass ich bis 30.11. und dann wieder ab 7.12. beschäftigt war und selbst das reichte, dass ich keine Jahressonderzahlung erhalten habe.


    Die anteilige Jahressonderzahlung wird nur wirksam bei mehreren einzelnen Verträgen, da musste man dann die Monate mit Zahlungen addieren und nicht nur das letzte Arbeitsverhältnis nehmen, wie Berlin es versucht hat.

  • meyereggers stammt ja aus Bochum. Zumindest für Beamte in NRW gibt es seit 2017 keine Sonderzahlung mehr, die ist auf die einzelnen Monate aufgeschlagen worden. Evt ist das bei Tarifbeschäftigten auch der Fall!? Dann hätte sich die Frage nach dem Kündigungsdatum eh geklärt.

  • meyereggers stammt ja aus Bochum. Zumindest für Beamte in NRW gibt es seit 2017 keine Sonderzahlung mehr, die ist auf die einzelnen Monate aufgeschlagen worden. Evt ist das bei Tarifbeschäftigten auch der Fall!? Dann hätte sich die Frage nach dem Kündigungsdatum eh geklärt.

    Da auch in NRW die Angestellten nach dem TVL bezahlt werden, gelten die o.g. Regelungen.

  • Nein. Ich fragte, wie oben geschrieben, ob das Arbeitsverhältnis am 01.12 bestand.


    Wenn ja, dann ist es klar, weshalb die Jahressonderzahlung anteilig bezahlt wurde.


    Auf die Ursprungsfrage des TE zurückzukehren, die Antwort hierauf befindet sich in Post 3.

  • Nein. Ich fragte, wie oben geschrieben, ob das Arbeitsverhältnis am 01.12 bestand.


    Wenn ja, dann ist es klar, weshalb die Jahressonderzahlung anteilig bezahlt wurde.


    Auf die Ursprungsfrage des TE zurückzukehren, die Antwort hierauf befindet sich in Post 3.


    Warum nein? Wenn es vor dem 01.12. eingegangen wurde, dann ... ok, es hätte auch vor dem 01.12. wieder gekündigt werden/sein können. Also vor dem 01.12. eingegangen und am 01.12. noch bestehend. :)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

Werbung