Versetzung wegen ehrenamtlicher Tätigkeit?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kennt sich jemand von euch aus: Ich übe seit einem Jahr eine recht umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit aus. Sie ist beim Dienstherrn angemeldet, per se aber nicht genehmigungspflichtig.


    Wenn „nichts Besonderes“ ist, habe ich kein Problem, diese ehrenamtliche Tätigkeit mit meiner beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen. Die Schulleitung muss bei meinem Stundenplan einen Nachmittag frei halten, ansonsten brauche ich dafür keine Extrawürste.


    Wenn allerdings etwas „Besonderes“ ist, wird es schwierig. Ein Beispiel: Als der Alarm runter ging, war ich noch in der Schule. Ich musste also spontan früher aus dem Unterricht und habe mich wirklich beeilt, trotzdem musste die gesamte Mannschaft wegen der langen Wegstrecke, die ich zurückzulegen hatte, auf mich warten. Am nächsten Morgen stand ich um 6.30 Uhr noch in Einsatzkleidung, vollkommen verschwitzt und verdreckt in einem Waldstück 120km von meinem Dienstort entfernt. Zuhause war ich erst nach 8 Uhr. Schulbeginn ist um 7.45 Uhr. Also schnell geduscht, kurz eine große Schale Müsli gegessen und ab in die Schule. Fahrtzeit 45 Min. Effektiv war ich dann erst zur dritten Stunde dort.


    Fazit: Wäre diese Pendelstrecke nicht, wären wir früher am Einsatzort gewesen und ich auch wieder am nächsten Tag pünktlich in der Schule gewesen.


    Wenn ich bei meinem Versetzungsantrag mein Ehrenamt als Grund angebe und die Leitung noch einen netten Brief dazu schreibt, erhöht das meine Chancen, dass der Antrag durch geht?


    Hat jemand von euch damit Erfahrung?


    Danke schon mal im Voraus,
    MrsPace

  • Es hilft dir nicht, aber ich würde es genehmigen, weil es wirklich wichtig klingt für die Allgemeinheit und das finde ich unterstützenswert.


    Überall sitzen Menschen, deshalb versuch es erstmal so freundlich, wie du es beschrieben hast.

  • Was ist dir wichtiger? Dein Ehrenamt oder dein Job?


    Wenn es dir in der Schule (Schulleitung, Kollegen, Schüler, Eltern, Stundenplan, etc.), dann bleibe doch.


    Der Spatz in der Hand ist wichtiger als die Taube auf dem Dach. Was du bekommst, dann weißt du nicht.


    Wie du es beschrieben hast, gibt es doch keinen Ärger mit der Schulleitung wegen deinem Ehrenamt (ich vermute mal THW oder FH?), sondern Verständnis, oder?

  • Nein, das nicht. Aber auch so würde ich gerne versetzt werden. Diese Fahrtstrecke ist mit meinem Privatleben immer schlechter vereinbar. Nun ist mit dem Ehrenamt eben ein neuer Aspekt hinzugekommen...


    Ich bin zwar verheiratet und habe an meinem Wohnort Wohneigentum doch das scheint für die Versetzung wenig zu bringen. Ich hoffte nun, dass eventuell diese Tätigkeit den Ausschlag geben könnte.

  • Ich habe auch immer wieder versucht mich aufgrund der langen Fahrtstrecke zum Dienstort versetzen zu lassen. Du solltest einfach den Personalrat mit ins Boot holen und dir eine mögliche Schule nahe deinem Wohnort suchen. In der Kombination sollte es dann auch klappen. Ich finde schon 45 min Fahrtzeit zum Dienstort eine ziemliche Belastung. Ich bin über gut 3 Jahre über eine Stunde gefahren. Es ist auch eine zusätzliche nervliche Belastung, wenn man sich noch 45 Minuten vorher ins Auto setzen muss und auf der Heimfahrt kannst du im Grunde auch nicht entspannen. Dir fehlen im Grunde jeden Tag ca. 2 Stunden, die du im Auto verbringst. Zu dem gibt es Studien, die auch belegen, dass lange Pendelfahrten auch eine gesundheitliche Belastung darstellen.
    Wie gesagt, sprich nach den Ferien mit dem Personalrat, so dass sie dich in deiner Versetzung unterstützen können.

  • Ich glaube, das ist ein Fall, den Du am Besten mal mit der zuständigen Schulaufsicht fernab des formalen Versetzungsantrags besprichst. Sollte die Schulaufsicht hier Dein Anliegen verstehen, lässt sich da ggf. auch etwas machen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Schaden wird es auf jeden Fall nicht. Einfach mal nett nachfragen und den Aspekt mit einbringen. Entweder es bringt was oder du hast genauso viel wie vorher erreicht. Bei uns gibt es allerdings auch Regionen, in denen es schlicht weg keine freien Stellen gibt...

  • Die Voschläge, es anzubringen, sind schon richtig, und ich verstehe, dass du wechseln möchtest.


    Letztlich ist es aber ein Ehrenamt und du nicht verpflichtet, Einsätze wahrzunehmen während deiner Dienst- bzw. Unterrichtszeit in der Schule. Da hast du, wenn der Einsatz losgeht, Aufsichtspflicht bis zum Unterrichtsende ... und am nächsten Morgen ebenso Aufsichtspflicht. Es gibt in der Regel Fahrdienste und die Möglichkeiten einer Ablösung, wenn man rechtzeitig nach dem Einsatz zur Arbeit erscheinen muss.


    Während du für z.B. die Jugendfeuerwehr klar umreißen könntest, dass du 1 Nachmittag dafür einsetzt, kannst du das für Einsätze nicht - wie du es ja selbst mit einem Einsatz über Nacht schilderst.


    Aber auch andernorts gibt es Regelungen dafür, wann wer zum Einsatz fahren kann ... z.B. abgestimmt auf den Schichtplan eines großen Autobauers. Es fehlt niemand in der Schicht, aber die Leute sind innerhalb ihrer Wehr so eingeteilt, dass immer jemand da sein kann (... und es war irgendwann vor Jahrzehnten der Grund, Frauen zuzulassen, weil die Männer im Ort alle beim Autofahrer schufteten und nicht verfügbar waren). Es gibt Arbeitsstellen, bei denen solche Tätigkeiten unterstützt werden (können) und die Beteiligten zu jeder Zeit den Arbeitsplatz verlassen können/dürfen und es gibt andere Tätigkeiten, bei denen geht es nicht.


    Der Weg über den Personalrat erscheint mir sinnvoller.

  • Wobei mrspace glaube ich an einer reinen Oberstufe ist und ihr Engagement durchaus ganz klar förderungswürdig ist. Ich glaube, mit einem guten Personalrat sollte es gute Chancen geben. Ich drücke dir die Daumen!

  • Palim
    Du hast Aufsichtspflicht bis......
    Auch wenn die Threaderstellerin hier vom ihrem SL keine Probleme bekommt, möchte ich auf folgendes hinweisen:
    Die Freistellung erfolgt nicht (nur)aus lauter Verständnis für die Kollegin, sondern vielmehr aufgrund einer Rechtslage, nämlich den Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Länder. Hiernach ist der betreffende unmittelbar bei einer Alarmierung freigestellt, genauso wie bei einer plötzlichen Erkrankung. Es sei daran erinnert, dass es gerade unser Arbeitgeber ist, der bei Schadensereignissen auf die Dienstleistung derartiger KuK nicht nur zurückgreift, sondern darauf angewiesen ist und gegenüber privaten Arbeitgebern immer wieder auch an die gesetzliche Freistellungspflicht erinnert. Es würde bei den betroffenen Hilfsorganisationen auf sehr viel Unverständnis Stößen, wenn gerade der öffentliche Arbeitgeber hier Schwierigkeiten macht. In so einem Fall würde glaube ich der örtliche Feuerwehrchef Mal eben bei Frau Regierungspräsidentin anrufen um nachzufassen, ob sie nun als oberste Chefin der Feuerwehr im Regierungsbezirk und gleichzeitig oberste Chefin des betroffenen KuK s damit einverstanden ist, dass das nächste Haus abbrennt, weil andere Firmen demnächst genauso agieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @chemikus08


    Ich kenne es nur so, dass man es in Absprache mit dem Arbeitgeber arrangiert. Ja, es dürfen keine Nachteile entstehen, es darf aber eben auch kein Schaden entstehen. Wenn die SuS alt genug sind, mag das ja ok sein.


    Wenn es dann mit dem Gesetz so genau genommen wird, hätte der Kollege nach einem Einsatz über Nacht im Anschluss Anspruch darauf, dass seine Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird. Das kann auch bedeuten, dass er eine angemessene Pause einlegt und entsprechend am folgenden Tag frei hat.
    Darum geht es hier aber gar nicht.


    Jemand, der 45 min Fahrzeit von seinem Wohnort entfernt arbeitet, wird im Einsatzfall alarmiert ... und will deshalb versetzt werden und nutzt dies als Argument.
    Er könnte ja auch an den Schulort ziehen und dort in die FFW eintreten.
    Die Frage ist doch, wie stichhaltig und hilfreich dieses Argument ist.

  • Letztlich ist es aber ein Ehrenamt und du nicht verpflichtet, Einsätze wahrzunehmen während deiner Dienst- bzw. Unterrichtszeit in der Schule. Da hast du, wenn der Einsatz losgeht, Aufsichtspflicht bis zum Unterrichtsende ... und am nächsten Morgen ebenso Aufsichtspflicht. Es gibt in der Regel Fahrdienste und die Möglichkeiten einer Ablösung, wenn man rechtzeitig nach dem Einsatz zur Arbeit erscheinen muss.

    Ich glaube du hast irgendwie eine falsche Vorstellung von meiner Tätigkeit... Ich denke nicht, dass es überlebenswichtig ist, dass meine 12. Klasse vor den Sommerferien noch zwei Stunden Mathe hat. Dass ich aber mit in den Einsatz gehe, kann jedoch für mindestens eine Person überlebenswichtig sein.


    Dass es Fahrdienste bei uns gäbe, davon wüsste ich nichts. Wir haben zwei Einsatzfahrzeuge mit denen wir zum Einsatzort fahren und die fahren halt wieder zurück, wenn der Einsatz abgeschlossen ist.

    Aber auch andernorts gibt es Regelungen dafür, wann wer zum Einsatz fahren kann ... z.B. abgestimmt auf den Schichtplan eines großen Autobauers.

    Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Alarmierung alle mitgehen. Und dann gibt es immer noch genügend Leute, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht können. Viele bei uns arbeiten im medizinischen Bereich und retten bereits dort unter Umständen Leben. Dass die halt nur mitkönnen, wenn sie "frei" haben, ist klar. Weiterhin kann auch mal jemand krank sein, oder schlicht im Urlaub.

    Hiernach ist der betreffende unmittelbar bei einer Alarmierung freigestellt


    gesetzliche Freistellungspflicht

    So wurde mir das auch gesagt.



    Im Moment ist es noch so, dass ich nicht vollumfänglich einsatzfähig bin. Ich kann derzeit "nur" als 1. oder 2. Helfer mit. Jedoch braucht jedes Mitglied, das vollumfänglich einsatzfähig ist, einen Helfer. Die Anzahl der Helfer bestimmt also, wie viele von den vollumfänglich Einsatzfähigen überhaupt laufen. Ein Beispiel von unserem letzten Einsatz. Wir waren zu fünft. Unser Gruppenführer, drei vollumfänglich Einsatzfähige und ich als einzige Helferin. Der Gruppenführer bleibt am EInsatzleitwagen und koordiniert. Ein vollumfänglich Einsatzfähiger wurde dann zum Helfer degradiert und wir gingen dann mit zwei Teams raus. Wären zwei Helfer mehr dabei gewesen, hätten wir mir drei Teams raus können.


    Meine vollumfängliche Einsatzfähigkeit wird Ende 2020 oder Anfang 2021 hergestellt sein. Und dann wird es keine Frage mehr sein, ob ich bei Alarmierung gehe oder nicht. Sofern ich körperlich dazu in der Lage bin (also nicht krank, etc.), werde ich gehen. Und spätestens da wäre es halt gut, wenn ich nicht diese lange Anfahrt hätte.

  • ...
    Die Frage ist doch, wie stichhaltig und hilfreich dieses Argument ist.

    Ich würde mich auch erst erkundigen, was es für dich als Beamter rechtlich bedeutet, dass du derlei Einsätze fahren willst. Immerhin bist du für deine Schüler verantwortlich, unabhängig davon, ob du Mathe wichtig findest. Natürlich ist Leben retten wichtiger, könnte aber auch sein, dass der Arbeitgeber es nicht so witzig findet, dass du spontan ausfüllst, mal früher gehst, mal später kommst. Was, wenn dir die Tätigkeit untersagt wird?


    Ich weiß es auch nicht, ich würde aber nicht darauf vertrauen, dass irgendwer es menschlich total gut findet, was du nebenher machst. Zudem

    ...
    Wenn es dann mit dem Gesetz so genau genommen wird, hätte der Kollege nach einem Einsatz über Nacht im Anschluss Anspruch darauf, dass seine Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird.

    war auch das ein Gedanke von mir. Was, wenn du nach so einer Nacht einen Unfall baust? Im Unterricht einpennst?
    Es gibt sicher Gesetze, die sowas regeln. Erst würde ich die abchecken, bevor ich damit hausieren ginge.

  • Ich würde mich auch erst erkundigen, was es für dich als Beamter rechtlich bedeutet, dass du derlei Einsätze fahren willst. Immerhin bist du für deine Schüler verantwortlich, unabhängig davon, ob du Mathe wichtig findest. Natürlich ist Leben retten wichtiger, könnte aber auch sein, dass der Arbeitgeber es nicht so witzig findet, dass du spontan ausfüllst, mal früher gehst, mal später kommst. Was, wenn dir die Tätigkeit untersagt wird?
    Ich weiß es auch nicht, ich würde aber nicht darauf vertrauen, dass irgendwer es menschlich total gut findet, was du nebenher machst. Zudem

    war auch das ein Gedanke von mir. Was, wenn du nach so einer Nacht einen Unfall baust? Im Unterricht einpennst?Es gibt sicher Gesetze, die sowas regeln. Erst würde ich die abchecken, bevor ich damit hausieren ginge.

    Es sind ca. 18 Einsätze im Jahr. Wir gehören zum Katastrophenschutz, d.h. verboten werden kann mir diese Tätigkeit nicht.


    Die Einsätze sind per se gefährlich. Eines unserer Mitglieder ist seit einem Unfall im Einsatz querschnittsgelähmt. Also dass ich jetzt auf dem Weg vom Einsatz nach Hause einen Unfall baue oder im Unterricht einschlafe, darüber mache ich mir eher weniger Sorgen.


    In der Regel sind die Einsätze sowieso nachts. Dass wir mitten am Tag alarmiert werden, kommt eher selten vor. Dennoch kann es natürlich wie gesagt sein, dass der Schulbeginn betroffen ist.


    Es ist jetzt also nicht so, dass jetzt damit zu rechnen ist, dass ich jede Woche einmal ausfalle...

  • Es geht zwar nicht um die FFW aber es sei mir die Frage in die Runde gestattet: lebt ihr alle in der Großstadt? Oder ist euch nicht klar, wer euch im Ernstfall das Leben rettet?


    Ohne diese Freiwilligen stirbt die komplette Notversorgung in vielen Gegenden bzw. fast überall. Der Gesetzgeber / das Land ist darauf angewiesen! Schlimm genug.
    Wenn euer Kind / ein Verwandter in einem Feuer gefangen, in einem eingequetschten Auto verletzt, in einem Gewässer wild getrieben oder irgendwo verloren ist, fragt ihr auch, ob er sein Auto fertig gebaut oder seine Unterrichtsstunde zu Ende unterrichtet hat?
    Es sind Notfälle, da geht es jede Minute um Leben und Tod, findet aber auch nicht jeden Tag statt.
    MrsPace, ruf nächstes Mal morgens um 6 an, es wäre mir eine Ehre, in so einem Fall deine Frühaufsicht zu übernehmen (und ich hasse die erste Stunde wie die Pest).
    Danke für deinen Einsatz!

  • Danke, dir @chilipaprika :top:


    Für Außenstehende hat unsere Arbeit nicht immer diese Brisanz oder Relevanz aber wenn man selbst in Not geraten ist, ist jede Minute, die es länger dauert eigentlich zu viel. Auch für die Angehörigen ist das Warten oft die allergrößte Qual. Und da macht es im Zweifel eben schon einen Unterschied, ob Mrs Pace erst noch aus 50km Entfernung anfahren muss oder in wenigen Minuten in Einsatzkleidung am Treffpunkt ist.

  • Hast du schon mal mit deiner Gewerkschaft bzw. dem PR über die Frage einer Versetzung hin zum Einsatzraum gesprochen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ...Oder ist euch nicht klar, wer euch im Ernstfall das Leben rettet?


    ...

    Es geht natürlich nicht darum, ob derlei Rettungseinsätze lebenswichtig sind, sondern es geht um rechtliche Fragen, wie in 99% der Fälle hier. Also wenn Mrs Pace sicher wäre, dass es ihrem Versetzungsgesuch nicht schaden würde, hätte sie es ja bereits versucht. Ich würde mich halt vorher erkundigen, was es mit Aufsichtspflicht und Beamtenpflichten in diesem besonderen Fall zu tun hat, persönliche Meinung hin oder her.

  • Hast du schon mal mit deiner Gewerkschaft bzw. dem PR über die Frage einer Versetzung hin zum Einsatzraum gesprochen?

    Hab ich noch nicht gemacht, werde ich aber auf jeden Fall tun. :) Ich werde das auf jeden Fall im neuen Schuljahr in Angriff nehmen. Ggf. würde ich vielleicht abwarten, bis ich die vollumfängliche Einsatzfähigkeit erreicht habe. Da ich im Moment wie gesagt nur Helferin bin, ist es tatsächlich so, dass es da noch Absprache-Möglichkeiten gibt, zumindest bei einem "normalen" Einsatz. (Wenn hier natürlich 9/11 ist (wir mögen es nicht hoffen!), gehen selbstverständlich alle Einsatzkräfte raus.) Aber eben, wenn ich vollumfänglich einsatzfähig bin, gibt es eigentlich kein Abwägen mehr, auch nicht bei einem "normalen" Einsatz.

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