Elternzeit und Probezeit

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage, auf die ich im Internet leider keine Antwort finde! Vielleicht gibt es ja jemanden, der mir weiterhelfen kann! ;-)


    Ich bin Lehrerin in NRW und seit Aug. 2016 Beamtin auf Probe! Momentan befinde ich mich in der Elternzeit. Nun zu meinem „Problem“: Ich habe bisher eine dienstliche Beurteilung erhalten (sehr gut) und habe 2 Unterrichtsstunden gezeigt.


    Nun ist es ja so, dass die maximale Probezeit 5 Jahre beträgt (würde also im August 2021 enden) was würde aber passieren, wenn ich die Elternzeit voll ausschöpfen würde (Oktober 2021)?
    Ich würde also vor dem Ende der Probezeit nicht an die Schule zurückkehren und hätte nicht die Möglichkeit erneut 2 Stunden für die 2. dienstliche Beurteilung zu zeigen.


    Gleiches „Problem“
    würde sich bei einem erneuten Schwangerschaftseintritt in der Elternzeit ergeben...


    Wird man dann einfach aus dem Dienst entlassen?


    Es wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

  • Ja genau, das zählt nicht mit! Das wird dann quasi hinten dran gehängt und die Probezeit wird dann von 3 Jahren auf die Zeit verlängert, die die Elternzeit (Beurlaubung, etc.) dauern würde! Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Probezeit maximal auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden kann und dann entschieden werden MUSS,
    ob man ins Verhältnis auf Lebenszeit übernommen wird oder nicht.


    Deswegen bin ich ja auch etwas irritiert! So wie ich es verstanden habe darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern und da wäre ich aber drüber, wenn ich die 3 Jahre Elternzeit ausnutzen würde!


    Ich hoffe, dass ich es etwas verständlich erklären konnte ;-)

  • Klar, man wirft Mütter einfach raus 8)


    Wo bleibt der gesund Menschenverstand?
    Während der EZ ruht das Arbeitsverhältnis.

    Es geht mir hier in erster Linie nicht um das Arbeitsverhältnis, sondern um das Beamtenverhältnis! Das Arbeitsverhältnis darf keinesfalls aufgehoben werden!

  • Ja genau, das zählt nicht mit! Das wird dann quasi hinten dran gehängt und die Probezeit wird dann von 3 Jahren auf die Zeit verlängert, die die Elternzeit (Beurlaubung, etc.) dauern würde! Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Probezeit maximal auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden kann und dann entschieden werden MUSS,
    ob man ins Verhältnis auf Lebenszeit übernommen wird oder nicht.


    Deswegen bin ich ja auch etwas irritiert! So wie ich es verstanden habe darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern und da wäre ich aber drüber, wenn ich die 3 Jahre Elternzeit ausnutzen würde!


    Ich hoffe, dass ich es etwas verständlich erklären konnte ;-)

    Ich kann die Irritation verstehen, weil die maximale Probezeit von fünf Jahren nicht überschritten werden darf und hier auch keine Ausnahmen vorgesehen sind.
    Das wäre ein klassischer Fall für den Personalrat bzw. die Gleichstellungsbeauftragte.


    Natürlich KANN es theoretisch Konstellationen geben, in denen man mit den fünf Jahren nicht auskäme - wenn man darum aber weiß, dann muss man sich ja auch nicht zwingend in eine solche Situation begeben. Fünf Jahre sind m.E. schon irgendwo planbar.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich werde es denke ich mal beim
    Personalrat versuchen und hoffe, dass man mir
    da weiterhelfen kann! Ansonsten ist das mit
    der Gleichstellungsbeauftragten noch ein super
    Tipp! Danke


    Mir fehlen ja „nur“ 8 Monate für das offizielle „Ende“ der Probezeit. Ggf. muss ich aber leider
    die 3 Jahre Elternzeit nehmen und erst dann kommt es ja zu dieser Überschneidung (Ende 5 Jahre verlängerte Probezeit: Aug. 2021 - Ende Elternzeit nach 3 Jahre:Okt. 2021) das war tatsächlich ganz anders geplant,
    aber manchmal hat man eben nicht alles
    in seinen eigenen Händen!


    Wäre grundsätzlich ja auch kein Problem,
    das Problem ist ja nur, dass keine 2. dienstliche Beurteilung dann vorliegt.

  • Hallo!


    Ich habe meine Probezeit auch zu Ende gebracht, nachdem ich aus der Elternzeit zurück kam. Die Probezeit wurde quasi um die Elternzeit verlängert, Mutterschutz zählte aber mit.

    Hat denn dann deine Probezeit auch die Gesamtzeit von 5 Jahren überschritten?

  • Nee, das hat sie nicht. Ich wusste allerdings auch nichts von einer Höchstdauer bei der Probezeit. Gibt es die überall?
    Ich würde einfach bei der zuständigen Personalstelle (oder Stelle für Eltern-/Teilzeit) dein Problem schildern.

  • Wobei ich das irgendwie nicht ganz verstehe. Bei mir (BY in 2007) betrug die Probezeit 3 Jahre. Ich war 1 3/4 Jahr innerhalb meiner Probezeit in Elternzeit (mangels Krippenplatz, eigentlich wollte ich eher wieder arbeiten), da komme ich auch schon auf 4,75 J., wenn ich alles zusammenzähle. Ich dachte aber, dass es so ist, dass man "aussetzt", wenn man in Elternzeit ist und das nicht mit angerechnet wird. Bezieht sich die Höchstlänge der Probezeit nicht ggf. auf mögliche Verlängerungen der Probezeit (falls man sich nach regulärem Ablauf noch nicht eindeutig bewährt hat und verlängert wird?). Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da die Elternzeit hinzugerechnet wird (wie die anderen es auch schon sagten).

  • Ich weiß es ja eben auch nicht so genau, deswegen habe ich ja nachgefragt, ob jemand etwas dazu weiß ;-)


    Es ist auch total schwammig formuliert! Es heißt, dass Probezeit durch die Elternzeit verlängert wird. In der LVO steht aber, dass die die Probezeit maximal um 2 Jahre verlängert werden darf und danach entschieden werden muss (sie darf den zeitlichen Rahmen von 5 Jahren nicht überschreiten). In der LVO steht auch etwas von der Möglichkeit die 2. dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben, wenn durch Beurlaubung im Rahmen der Freistellungs- und Urlaubsverordnung ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist...


    Aber anscheinend ist es auch nicht so einfach 3 Personalräte haben mich inzwischen weiter verwiesen!


    Vielleicht bin ich auch die Einzige, die so wahnsinnig ist und ggf. 3 Jahre Elternzeit nehmen will, oder ein 2. Kind innerhalb der Probezeit plant ;-)

  • Ja, wenn die es schon nicht wissen... Es sollte dir eigentlich keinen Nachteil bringen, wenn du lange in Elternzeit gehen willst bzw. einfach von deinem Recht auf 3 Jahre EZ Gebrauch machst.


    Ob das für dich sinnvoll ist, ist natürlich allein deine Entscheidung. Ich persönlich habe mich (wegen 4 Restmonaten Probezeit) fast etwas geärgert (nicht über mein Kind, das ich bekommen habe, aber dass ich nicht einfach noch 4 Monate gewartet habe... aber man kann das halt immer nicht so planen... :-)), weil ich schwangerschaftsbedingt längere Fehlzeiten hatte (musste liegen) und daher nochmal zum Amtsarzt musste vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Ist zwar alles gut gegangen, aber hätte auch schief gehen können, denn man wird ja nicht jünger in der Elternzeit :pfeifen:


    Ich habe übrigens während der Probezeit keine Beurteilung erhalten, erst am Ende eben die Probezeitbeurteilung. Da die so ungünstig kurz vor Ende des Zeitraumes der Regelbeurteilung fiel, war bei mir anschließend noch eine Zwischenbeurteilung nötig, das hatte ich zumindest so aus den Richtlinien rausgelesen für meinen Fall. Mein Schulleiter sagte damals, nee, da irren Sie sich. 1 Jahr später kam er an und sagte, ach, wir müssen doch noch eine Zwischenbeurteilung machen...! Hat er dann quasi nachgeholt...

  • Guten Tag zusammen,

    ich stand vor derselben Frage wie Honigkuchen und habe für NRW die Antwort bekommen, dass mit der Elternzeit die Probezeit gestoppt/hinausgeschoben wird. Die Gesamtzeit darf 12 Jahre nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Probezeit auf bis zu 5 Jahre kommt nur dann zustande, wenn sich jemand nicht bewährt hat.


    Dies schreibe ich nur als Ergänzung, falls jemand wie ich über Google auf diese Seite stößt. Damit erspart man sich einen Anruf bei der BezReg.

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