Einstufung gehobener/höherer Dienst

  • Hallo zusammen,


    Entschuldigung, wenn das hier nicht so recht hingehört. Ich habe eine theoretische Frage zur Beamtenlaufbahn:


    Nehmen wir eine Lehramtsstudentin, die nach zweitem Staatsexamen und Referendariat in den Genuss kommt, in der Sek 1 verbeamtet zu werden. Wenn man in beamtenrechtlichen Gruppen-Matrixen nachschaut, so erfüllte sie die Voraussetzung für den "höheren Dienst". Lehrer*innen in der Sek 1 u.a. werden aber dem gehobenen Dienst zugeordnet.


    Frage: Liegt das daran, dass für diese Kolleg*innen bei A12 Schluss ist? Oder ist es vielmehr umgekehrt?


    Liebe Grüße
    FS

  • Grundschul/S1-Stelle(Haupschule/Realschule/Gesamtschule): gehobener Dienst A12
    S2-Stelle (Gym, Gesamtschule)/Berufsschule: höherer Dienst A13Z


    Bis auf die Grundschule gibt es jeweils ein Beförderungsamt, dh du kannst noch eine Besoldungsstufe aufsteigen. Der Stellenkegel ist so, dass das nicht jedem möglich ist.
    Wenn du in die Leitung gehst, kannst du in der Grundschule bis A14, der Realschule bis A15 und am Gym/Gesamtschule/Berufsschule bis A16 aufsteigen.


    Deine erste Stelle legt deine Laufbahn fest. Wenn du als Gym-Lehrer eine S1-Stelle an der Gesamtschule annimmst, dann bist du in der Laufbahn des gehobenen Diensts und bekommst A12. Wenn du in die Laufbahn des höheren Dienst wechseln willst, brauchst du eine (neue) Stelle, die für den Laufbahnwechsel geöffnet ist.


    Wie das mit den Gym-Leuten ist, die dieses 2-Jahre-Lückenfüller-an der-Grundschule-Modell machen, weiß ich nicht.

  • Referendariat

    Korrekterweise machen die S1-Lehrer kein Referendariat, sondern einen Vorbereitungsdienst. Es sind ja auch keine "Studienreferendare" sondern "Lehramtsanwärter":

    Liegt das daran, dass für diese Kolleg*innen bei A12 Schluss ist?

    Schluss ist da nicht, ich bin als S1-Lehrer auch auf A13 befördert worden.



    Wie das mit den Gym-Leuten ist, die dieses 2-Jahre-Lückenfüller-an der-Grundschule-Modell machen, weiß ich nicht.

    Die sind 2 Jahre als Angestellte mit E11 an einer Grundschule und werden dann ganz normal StR

  • Jup, ein BL- oder Politikwechsel nach dem Studium oder Ref ändert da schnell die Gegebenheiten. Insofern lässt sich die Frage nur bezogen auf ein BL und die aktuell dort geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen beantworten. (In BW wird man in der Sek.I mit A13 eingruppiert @Fragesteller und gehört damit bereits ab dem Ref. zum höheren Dienst. In jedem Fall bezieht sich diese Einstufung auf das Ausgangslehramt, nicht auf die Beförderungslehrämter, die ja - sieht man de bayrischen Ausnahme der Regelbeförderung mal ab- im Regelfall nicht allen Beamten offenstehen.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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