Wo sind die Grenzen?

  • Wo kommt eigentlich dieses Märchen her, dass im Auto mitfahrende Schüler nicht versichert sind?


    Ich nehme gelegentlich Schüler von den BJSP mit, wenn ich das Einverständnis der Eltern habe. Der Sportplatz ist leider über eine Stunde von der Schule entfernt.


    Hier mal was zum Versicherungsschutz.
    https://www.schulleiter.de/rec…w-das-sollten-sie-wissen/

  • In einigen BL das Gesetz und eben die Haftungsfrage.

    Welches Gesetz in welchem Bundesland? Man ist doch auf den Arbeitsweg und bei Exkursionen unfallversichert. Das gilt natürlich auch für den Schüler im Auto. Dabei ist es unerheblich wer das Auto fährt.

  • In NRW dürfen keine Schüler in privaten PKWs mitgenommen werden. Siehe hier in Punkt 6. https://www.sichere-schule.de/…lass_schulwanderungen.pdf


    Verstehen kann ich das auch nicht. Ist es ein Unterschied für die kfz-Haftpflichtversicherung, ob die Fahrt dienstlich oder privat war? Normalerweise ist doch jeder Insasse, der bei mir mitfährt, erstmal versichert.

  • In NRW dürfen keine Schüler in privaten PKWs mitgenommen werden. Siehe hier in Punkt 6. https://www.sichere-schule.de/…lass_schulwanderungen.pdf


    Verstehen kann ich das auch nicht. Ist es ein Unterschied für die kfz-Haftpflichtversicherung, ob die Fahrt dienstlich oder privat war? Normalerweise ist doch jeder Insasse, der bei mir mitfährt, erstmal versichert.

    interessant finde ich, dass es in Ausnahmefällen vom SL genehmigt werden kann. Die Versicherung muss offenbar im Zweifel zahlen. Ich vermute, dass das Risiko minimiert werden soll, damit es nicht ständig sein kann, dass ein Lehrer irgendwo Schüler spontan mitfahren lässt. Wenn dann was passiert und der SL muss sich dazu äußern wird's schwierig. Ein generelles Verbot fänd ich auch sinnvoller. Ich will nicht, dass meine Kinder ungefragt bei einem Lehrer mitfahren!

  • Ich habe das weiland auch mal umgekehrt gemacht: Wir kamen von der Abifahrt an der Schule an, und es regnete im Strömen. Mein armer Philosophielehrer musste ans andere Ende der Stadt und wäre pitschpatsch-nass geworden. Ich hatte das Auto nahe der Schule geparkt. Hat damals keinen interessiert. 8)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • interessant finde ich, dass es in Ausnahmefällen vom SL genehmigt werden kann. Die Versicherung muss offenbar im Zweifel zahlen. Ich vermute, dass das Risiko minimiert werden soll, damit es nicht ständig sein kann, dass ein Lehrer irgendwo Schüler spontan mitfahren lässt. Wenn dann was passiert und der SL muss sich dazu äußern wird's schwierig. Ein generelles Verbot fänd ich auch sinnvoller. Ich will nicht, dass meine Kinder ungefragt bei einem Lehrer mitfahren!

    Meinst du 6.2.?Das steht in HH ähnlich. Damit ist aber gemeint, dass Ausflüge nicht mit Privatfahrzeugen gestaltet werden sollen. In Niedersachsen bei meinen Kindern kommt das nämlich oft noch vor, Stichwort Fahrgemeinschaften. Den Versicherungsschutz greift auch so ein Schulgesetzt natürlich nicht an.

  • guck mal hier


    fang mal damit an, (ernst gemeint), durch alle Querverweise bzw. Fragen, die sich ergeben, hast du für die nächsten Wochen zu tun.

    Ich kann da beim schnellen durchsuchen nichts zur Mitnahme von irgendjemand finden.

    In NRW dürfen keine Schüler in privaten PKWs mitgenommen werden. Siehe hier in Punkt 6. https://www.sichere-schule.de/…lass_schulwanderungen.pdf


    Verstehen kann ich das auch nicht. Ist es ein Unterschied für die kfz-Haftpflichtversicherung, ob die Fahrt dienstlich oder privat war? Normalerweise ist doch jeder Insasse, der bei mir mitfährt, erstmal versichert.

    hier geht darum dass niemand mit dem privat PKW auf eine Schulfahrt fahren soll. Ob Schüler von Lehrkräften mitgenommen werden wird hier gar nicht erwähnt.


    Wenn ich von einem Studierende nach der Schule in seinem Pkw mitgenommen werden oder ich umgekehrt einen Studierenden mitnehme ist das, wenn was passiert, ein Wegeunfall. Völlig egal wer wie mit wem fährt.

  • Wenn ich in dienstlichem Kontext Schüler mitnehmen wollte, würde ich mir das, wie jede dienstliche Fahrt, vorher vom Schulleiter genehmigen lassen. Dann brauche ich mich auch nicht mehr darum sorgen, was im XYZ-Erlass im Anhang auf Seite 173 steht. Wenn der Schulleiter das genehmigt, ist es seine Verantwortung.

  • In 6.2 steht deutlich, dass Schüler nicht in privaten PKWs transportiert werden dürfen.

    Wege von und zur Schule außerhalb von Schulfahrten ist etwas anderes.


    Dann dürfte in NRW kein Schüler mit seinem Pkw zur Schule fahren und nicht von Eltern, Freunden etc. dort hin gefahren werden.

  • Dass man mit Stangen aufeinander losgeht, habe ich allerdings noch nicht erlebt. DIe 2 Schlägereien, die ich in Schule miterlebt habe, waren auch mit südländischem Temperament. ;)

  • dafür schleppen sie anwälte an, die sich dann gegenseitig anzeigen, weil sprössling 1 sprössling 2 gemobbt habe und sprössling 2 habe sprössling 1 geschlagen. zehnjährige. klar, da muss der anwalt ran.


    ernsthaft, problematische charaktere gibt es jeglicher herkunft.

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