Kann ich Aufgaben, für die ich eine Ermäßigung erhalte, wieder abgeben?

  • Ich bin an unserer Schule in Sachen EDV ziemlich aktiv (Datenbank, EDV allgemein, Homepage). Ich habe den Eindruck, dass mir schleichend immer mehr aufs Auge gedrückt wird. So weit so gut. Nun ist es aber soweit, dass mir eine Ermäßigungsstunde gestrichen worden ist (... weil wir haben nicht mehr soviele Stunden ...). Da kann ich dann besser unterrichten.


    Kann man mich zur Übernahme solcher Aufgaben zwingen oder kann ich sie wieder abgeben nach dem Motto: "Das kann ja auch mal jemand anderes machen" oder "ich möchte das nicht mehr machen"?


    Wer kann mir da eine Antwort geben?

  • Im gewissen Rahmen können Aufgaben schlicht angewiesen werden. Die Streichung von einer Entlastungsstunde ist dann aber auch so zu sehen, dass die Schulleitung der Meinung ist, dass für die EDV-Aufgaben nun ca. 1,5 Zeitstunden pro Woche weniger zur Verfügung stehen dürfen. Dem solltest du Folge leisten, auch wenn dann Teile der Arbeit in diesem Bereich liegenbleiben. Achja...falls das der Fall sein sollte und du merkst, dass die gestellten Aufgaben nicht innerhalb der üblichen Wochenarbeitszeit zu schaffen ist (im Mittel), dann nicht einfach alles liegen lassen, sondern eine Überlastungsanzeige schreiben.

  • Dein Bundesland würde wahrscheinlich helfen. Du bekommst "nur" Ermäßigungsstunden aus dem allgemeinen Etat? Dann kannst du es Imho auch einfach wieder abgeben. Bei uns in der Schule (Nds) wird das jedes Jahr neu verteilt bzw. neu abgestimmt. Allerdings kann der SL auch jemanden dienstverpflichten bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Dabei muss er natürlich einiges beachten. Z. B. niemand über die Maße benachteiligt wird. Letztlich wäre der erste Ansatz dem Chef mitzuteilen, dass man die Aufgabe abgeben möchte. Dann mal gucken, was er sagt.

  • @ Tom: Das BL steht im Profil.


    Ich würde dem chef auch sagen, dass du die Aufgabe nicht mehr (allein) bewältigen kannst. Vll. hilft das ja schon. Wenn nicht: Eben das machen, was du im Rahmen deiner Ermäßigungsstunden schaffst.

  • Formal geregelt wird da wenig sein. Bevor man sich in eine dienstrechtliche Auseinandersetzung begibt, würde ich den Verhandlungsweg bestreiten. Ich gehe mal davon aus, dass du im Prinzip bereit bist, die Aufgaben zu wahrzunehmen, dass du fachlich in der Lage bist und es dir vielleicht sogar Spaß macht, du die Sache also auf eine gewisse Art gern machst. Du möchtest dich nur bezüglich der Entlastung nicht übern Tüsch ziehen lassen?


    Dann verhandeln. Sollte man eh von Anfang an. Klare Absprachen, ich maches dies und das und jenes für x Stunden, y Punkte, diese Gefälligkeit von der anderen Seite. Fixieren, fertig. Machen Schulleiter ungern. Die Stunden sind knapp, die Aufgaben reichlich, da muss man jedem was anbieten können und auch mal kurzfristig entscheiden. Da ist man froh, wenn man nicht zu viele feste Absprachen hat. Kann ich verstehen, ist aber nicht mein Problem.


    Also geh' zu deinem SL, rechen ihm vor, dass du bisher Tätigkeitenmenge M für Entlastungsstundezahl z gemacht hast. Für die Stundenzahl z' würdest du dann noch M' machen können. Oder, ob er einen Vorschlag M'' hätte. Du kannst ganz konkret fragen, welche Teile der Aufgaben denn seiner Ansicht nach nicht so wichtig seien, dass er sie nicht mehr vergüten möchte, sie also wegfallen können.


    Mache klar, dass du bereit bist, den ganzen Kram hinzuschmeißen. Denn Dienstrecht hin, Weisung her, wenn er möchte, dass es anständig, zeitnah, zuverlässig und engagiert erledigt wird, braucht er jemand der Lust auf die Nummer hat. Er sollte dir also den Spaß nicht verderben. Mache das klar. Ob über Andeutung oder mit der Tür ins Haus (mein Stil) ist unerheblich. Schulleiter sind manchmal etwas komisch, aber selten völig verblödet. Sie verstehen schon, was man von ihnen möchte.


    Wenn ihr zu mehrt im EDV-Bereich seid, sprecht euch ab und tretet gemeinsam auf. Lasst euch nicht (auch nicht versehentlich) gegeneinander ausspielen.


    Viel Erfolg, viel Spaß.

  • Kann man mich zur Übernahme solcher Aufgaben zwingen...

    Sowas kann man sicher anweisen,aaaaaber...
    Dein Arbeitsverhältnis hat den Charakter eines Dienstvertrages, nicht eines Werkvertrages. D.h. du stellst innerhalb der Dienstzeit deine Arbeitskraft zur Verfügung. Was du innerhalb der für diese Aufgabe vorgesehenen Zeit machen kannst, kannst du machen, mehr geht dann halt nicht.


    Nun ist es aber soweit, dass mir eine Ermäßigungsstunde gestrichen worden ist...

    Eine Deputatsstunde entspricht etwa 1,5 vollen Arbeitswochen (bei 40 Wochen /Schuljahr), d.h. einer Gesamtzeit von ca. 60 Zeitstunden. Da du diese Zeit i.d.R. nicht am Stück konzentriert für das jeweilige Projekt arbeiten kannst, musst du dich jedes Mal, wenn du dich daran machst, jedes mal neu eindenken, ggf. deinen Arbeitsplatz einrichten etc.. Dafür würde ich jetzt mal pauschal 1/5 - 1/4 der Zeit ansetzten, das wären dann ca. 12 -15 Stunden.
    d.h. von den 60 Zeitstunden bleiben ca. 45 - 48 Stunden effektiver Arbeitszeit übrig. Und genau für diese Zeit kannst du ein Arbeitsergebnis bringen.


    Wenn dir also Deputat gestrichen wird und du alle Aufgaben beibehältst, müsstest du diese Zeit (also die Gesamtzeit von 60h/pro gestrichener Deputatsstunde) von deiner Unterrichtsvorbereitung oder anderen Aufgaben, in denen du engagiert bist, abziehen oder als Überstunden abrechnen.


    Und genau dass müsstest du deiner Schulleitung kommunizieren. Die kann dann entscheiden, wie sie die Prioritäten in "ihrer" Schule setzt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • oder als Überstunden abrechnen.

    In NRW ist für Lehrer ganz klar geregelt, was abrechenbare Mehrarbeit ist. Und das sind ausschließlich Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeit getätigt werden.



    Zitat

    Vergütbare Mehrarbeit ist gemäß Mehrarbeitserlass nur die von einer Lehrkraft imRahmen der hauptamtlichen oder hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit auf Anordnung oder Genehmigung über die individuelle Pflichtstundenzahl hinaus an dereigenen Schule oder einer anderen Schule derselben Schulform zu leistende Unterrichtstätigkeit.


    Und:



    Zitat

    Keine vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:



    - Erledigung von Verwaltungsarbeit

  • Einen Argumentationsvorteil hat man, wenn man die Zeit nicht nur so pi mal Daumen abschätzt, sondern über das letzte Schuljahr auch aufgeschrieben (oder mit einer App erfasst) hat. Dann kan man nämlich schwarz auf weiß zeigen, dass man auch die von SteffdA errechneten 60 Zeitstunden tatsächlich gearbeitet hat und davon z.B. schon 1/3 in den ersten zwei Wochen für Updates draufgegangen sind. Sollte also der Schulleiter für die Sicherheit der in seiner Schule genutzten Geräte sein, sollte hier auf keinen Fall gekürzt werden. Weitere 20 Minuten pro Woche (1 Frage täglich à 4 Minuten zeigen und erklären) gehen für "Kannst du mir mal kurz zeigen, wie..."-Fragen der Kollegen drauf. Nicht zu vergessen die schnelle Hilfe bei "Der Computer/das Internet geht nicht" (Gang zum Computerraum, Stecker wieder einstecken, testweise Hochfahren des Rechners, macht 10 Minuten). Letzteres mag nicht effektiv sein, da Stecker häufiger ausgestöpselt werden als die Woche Tage hat. Im Gegenzug ist der Fehler zügig behoben und die Computer zeitnah wieder nutzbar. Effektiver wäre es, die anfallenden Probleme über die Woche zusammeln und in einer Schulstunde abzuarbeiten (z.B. Freitag 7. Stunde), dies kann unter Umständen jedoch dazu führen, dass die Kollegen erst am Montag der folgenden Woche (digital) weiterarbeiten können, was wiederum zu weiteren Verzögerungen vom Arbeitsabläufen führt.


    Es kommt halt auf die Prioritäten des Schulleiters an. ;-)


    À+

  • Ich würde kurz und knapp vorrechnen, dass du nur noch Homepage oder nur noch Datenbank in deiner Ermäßigungszeit schaffst und fragen, was deinem Chef wichtiger ist. Das kann man ja höflich aber trotzdem bestimmt tun. Allzulange fragen im Sinne von "kann das nicht vielleicht bitte eventuell auch mal jemand anders machen?" würde ich nicht, sonst wird die Entscheidung wer das denn vielleicht mal sein könnte und ab wann denn bloß eventuell der das denn machen könnte auf St. Nimmerlein vertagt.

  • In hh ist das dank Arbeitszeitmodell recht einfach. Die Arbeitszeit die ich dafür eingerechnet kriege wird erledigt. Danach bleibts liegen.

  • Natürlich kannst du der Schulleitung sagen, dass du deine Aufgabe - oder Teile davon - abgeben möchtest. Du kannst auch fragen, was du jetzt liegen lassen sollst. Solche Sachen funktionieren immer nur nach Absprache und nur dann, wenn beide Teile einverstanden sind. Da wäre ich nicht zögerlich und würde klar meine Wünsche kommunizieren. Und mal einige Zeit die Arbeitszeit dokumentieren, auch für dich selbst.


    Achte auch ein bisschen drauf, dass man deine Arbeit sieht. Gerade in der EDV versenkt man ja manchmal viele Stunden und keiner merkt's weil: läuft doch.

  • Ich bin an unserer Schule in Sachen EDV ziemlich aktiv (Datenbank, EDV allgemein, Homepage). Ich habe den Eindruck, dass mir schleichend immer mehr aufs Auge gedrückt wird.


    Das liegt m.E. v.a. daran, dass Aufgaben (und deren Umfang) nicht klar oder gar nicht definiert werden.
    Bei "EDV allgemein" bist Du dann nicht nur zuständig, wenn ein Kollege den Drucker im Nebenraum auswählt ("Der druckt nicht!"), sondern irgendwann auch, wenn kein Papier mehr im Drucker ist oder der Drucker ausgeschaltet ist ("Geht einfach nicht mehr!")
    Du bist dann einfach als "Technik-Mensch" für alles zuständig, was ein Kabel hat.


    Das Problem rührt oft auch daher, dass die SL, die die Stunden/Aufgaben verteilen, nichts davon verstehen und/oder froh sind, wenn es jmd. gibt, der einfach "allgemein" zuständig ist, auf den dann alles zurück fällt. ("Sie sind ja zuständig für die EDV!")

  • 1. Für EDV im technischen Sinne ist der Schulträger zuständig, d.h. wenn irgendwo der Computer streikt, ist es erst einmal nicht Aufgabe der Lehrkräfte für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen.


    2. Daraus folgt, dass erst einmal der Hausmeister oder der technische Schulassistent (sofern ihr einen habt) Ansprechpartner ist.


    3. Papier in einen Drucker füllen kann nun wirklich jeder selbst, dafür braucht es keinen "EDV-Beauftragten".


    4. Für die Schulhomepage (= Außendarstellung der Schule) ist zuerst einmal die Schulleitung verantwortlich, für irgendwelche "Datenpflege" auch (evt. auch das Schulsekretariat). Ich wüsste überhaupt nicht, was das eine "normale" Lehrkraft angehen sollte.


    Gruß !

  • Alles zweifellos richtig. Man kann sich als Kollegium bzw. Schule natürlich entsprechend verhalten und dann damit leben, dass der Schulträger nur absolute Basisausstattung bereitstellt (1-2PCs im Lehrerzimmer vlt. und wenn man Glück hat einen Drucker und dann war es das). Man darf natürlich auch 2-3 Wochen warten, bis das neue gewünschte Programm durch den Beauftragten des Schulträgers installiert ist oder ein ggf. vorhandener PC-Raum wieder nutzbar ist. Das ist ok, man kann so natürlich auch unterrichten.


    Manche Schulen (durchaus getragen vom Großteil des Kollegiums) kommen aber zum Schluss, dass ihnen das nicht ausreicht. Dort hat man für sich ggf. festgestellt, dass es sinnvoll und entlastend sein kann, im Unterricht auf breiterer Basis zuverlässig nutzbare Technik einzusetzen, ein selbstadministriertes System zu haben usw. Dann tut das Kollegium natürlich gut daran, zusammen mit der Schulleitung zu beraten, wer das intern administrieren kann und wie die entsprechenden Personen entlastet werden. Oder man findet eben keine Lösung, begräbt die Wünsche und kehrt zum gesetzten Standard zurück. Schonmal in weiser Voraussicht: Das heißt natürlich nicht, dass sich einzelne Lehrkräfte dafür ausbeuten lassen müssen, diesen Job zu tun. Daher oben explizit der Verweis auf eine Lösung, die im Kollegium mitgetragen wird.

  • 1. Für EDV im technischen Sinne ist der Schulträger zuständig, d.h. wenn irgendwo der Computer streikt, ist es erst einmal nicht Aufgabe der Lehrkräfte für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen.

    In NRW gibt es eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen, dass der First-Level-Support von den Landesbediensteten durchgeführt wird und der Second-Level-Support zu Lasten des Schulträgers geht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW gibt es eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen, dass der First-Level-Support von den Landesbediensteten durchgeführt wird ...

    Spannend, d.h. das Land stellt und bezahlt euch z.B. einen Fachinformatiker Systemintegration pro Schule im Wert von rund 40.000€ pro Jahr (inkl. arbeitgeberseitiger Sozialabgaben), siehe https://www.gehalt.de/beruf/first-level-support


    Ich dachte NRW sei sowas von pleite...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Spannend, d.h. das Land stellt und bezahlt euch z.B. einen Fachinformatiker Systemintegration pro Schule im Wert von rund 40.000€ pro Jahr (inkl. arbeitgeberseitiger Sozialabgaben), siehe https://www.gehalt.de/beruf/first-level-support
    Ich dachte NRW sei sowas von pleite...


    Gruß !

    Als ob First-Level-Support ausschließlich durch Fachinformatiker erfolgen könnte. Für diese Stufe können auch eingearbeitete Lehrkräfte dienen, die im Übrigen noch ein gutes Stück mehr als 40.000€ pro Jahr verdienen. Dass das an einer Einzelschule auch nicht den Umfang von einer Vollzeitstelle einnehmen muss, sollte eigentlich auch klar sein, womit wir wieder bei der Frage nach adäquater Ausstattung mit (Zeit-)Ressourcen wären.

  • Spannend, d.h. das Land stellt und bezahlt euch z.B. einen Fachinformatiker Systemintegration

    First-Level-Support ist am Stecker zu wackeln und ein Ticket zu schreiben, wenn's dann nicht geht. Mag sein, dass FISIs so etwas machen, es reicht aber eine niedrigere Qualifikation, also Lehrer.

  • Also steht in der NRW-Lehrerdienstordnung sinngemäß: "Lehrkräfte leisten im Rahmen ihrer Tätigkeit First Level-IT Support".


    Man lernt ja immer dazu...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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