Geschichtslehrer im Politikunterricht (Niedersachsen)

  • Hallo!
    Es gibt gelegentlich die Praxis, den Unterricht in Politik/Wirtschaft (so heißt das Fach in Niedersachsen) durch Geschichtslehrkräfte ausbringen zu lassen. Vor Jahren hat mir einmal ein Geschichtslehrer gesagt, dass in Niedersachsen die Fakultas für Geschichte automatisch auch die Fakultas für Politik beinhalte (ähnlich den Philosophie-Lehrkräften, die ja alle auch das Fach Werte und Normen unterrichten dürfen).
    Kann mir jemand sagen, ob diese Auskunft stimmt und mir evtl. sogar die rechtlichen Grundlagen nennen? Der Lehrer, von dem ich die Information ursprünglich hatte, ist leider nicht mehr greifbar; Erkundigungen an ranghöherer Stelle und Internet-Recherchen brachten bisher keine Ergebnisse...
    Danke!
    Markus

  • Semi-Off-Topic: (Situation in B.-W.):


    Im Vorbereitungsdienst In B.-W. gibt es im allgemeinen Bereich zwei getrennte Fächer "Geschichte" und "Gemeinschaftskunde" (Politikwiss.).
    Im beruflichen Bereich gibt es in der Lehrerausbildung jedoch nur die Lehrbefähigung "Geschichte mit Gemeinschaftskunde" - da gibt es das nicht mehr einzeln.
    Wer Politik studiert hat, unterrichtet auch Geschichte und umgekehrt - und zwar nicht in einem Fach "Geschichte mit Gemeinschaftskunde", sondern an den jeweiligen beruflichen Schularten eben "Geschichte" ODER "Gemeinschaftskunde". An der Berufsschule z.B. gibt es kein Fach "Geschichte", sondern "Gemeinschaftskunde", an der Berufsoberschule ist es genau umgekehrt.



    Evt. gilt die Aussage Deines Kollegen für die beruflichen Schulen in NDS.

  • Hallo,
    vielen Dank für eure Hinweise!
    Schönes Wochenende,
    Markus

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