Arbeitsrecht bei Anstellung für einen Monat in den Ferien

  • Sicher nein, denn beim Rechtsmissbrauch muss der Vorsatz zur Vorteilsnahme vorliegen. Den musst du erstmal nachweisen.

    In Form des Anscheinsbeweis dürfte das in einem solchen Fall überhaupt nicht schwer sein. Wer nach Verhandlungen zum 01.07. einen Job antritt, in diesem nicht arbeitet und dann direkt zum 01.08. einen Bundeslandwechsel vollzieht, hatte das mit Sicherheit bereits vorab so vor. Erzähl mir doch bitte nicht, dass hier keine vorsätzliche Vorteilsnahme stattfinden sollte.


    Edit: Und selbst wenn der Nachweis nicht gelingt mal in eine andere Richtung noch zusätzlich gedacht: Mit nur einem Monat Zugehörigkeit zum AG hat man noch keinen nennenswerten Urlaubsanspruch aufgebaut. Klar könnte man argumentieren, dass der AG in Annahmeverzug gekommen wäre. Aber hat die AN denn nachweisbar wirklich ständig ihre Arbeitskraft angeboten? Hier reicht im Übrigen kein Verweis auf die unterrichtsfreie Zeit...es gibt eine ganze Reihe sinnvoller Tätigkeiten für Lehrkräfte, die in der unterrichtsfreien Zeit, die nicht Urlaubszeit ist, angewiesen werden könnte.

  • Puh, diese Sache finde ich moralisch echt verzwickt....
    Über Herbst-, Weihnachts- und Osterferien diskutiere ich bei meiner Schulform und Fächerkombination nicht. In diesen verbringe ich einen Großteil am Schreibtisch.
    Bei den Sommerferien hingegen sieht es ganz anders aus. Diese sind mein wirklicher Urlaub und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand tatsächlich 1/12 seiner Arbeitsstunden in diesen ableistet. Wenn ich aber mal an das Gute im Menschen glaube, hat die besagte Person dennoch (zumindest etwas) gearbeitet. Da aber keine Korrekturen, Verwaltungsdinge etc. angefallen sind, finde ich das Einfahren des gesamten Gehalts moralisch nicht okay. Sommerferien sind für mich auch das Abfeiern von Überstunden, die in dem beschriebenen Fall nicht angesammelt wurden

  • Es sind doch hier aber gar nicht die kompletten Sommerferien betroffen, sondern nur ein Monat, ein Monat indem der AG spätestens nach der Hälfte wusste, dass der AN nicht bei ihm bleibt und jederzeit Aufgaben hätte zuteilen können. Einmal Arbeitskraft anbieten reicht übrigens, dies muss man nicht mehrmals tun für den Annahmeverzug ;)


    Ich denke, hier ist es einfach auch selbstgemachtes Elend des AG.


    Achso und ja, hier bei dem Lehrermarkt gehe ich davon aus, dass dies nicht langfristig geplant war, sondern so wie es viele machen ein besseres Angebot kam, da das ja mit Kündigung ist geht das ganz schnell und man spart sich eben den Weg des Bundeslandwechselverfahrens.
    Das ist ja z.T. selbst für einen Bezirkswechsel über Kündigungen gelaufen (was der AG nun unterbinden will).


    Klar, moralisch ist es nicht die feine Art, aber das hat der AG in meinen Augen hier bisher auch in keinem Bundesland berücksichtigt, somit würde ich das komplett außer Acht lassen!

  • Sehe das ähnlich wie Susannea,


    wenn meine Kollegin 2 mal vor Ort war und Ihre Arbeitskraft für Juli angeboten hatte, nicht im Urlaub war, angefangen hat sich in die Unterrichtsfächer einzuarbeiten und der Dienstherr/AG keine weiteren Aufgaben zugeteilt hat und nur dahin gehend aufgefordert hat, ab der ersten Einarbeitungswoche da zu sein, wüsste ich nicht, weshalb bei ordentlicher Kündigung kein Gehalt gezahlt werden sollte.


    Im Übrigen gibt es ja auch Kollegen, die weniger Unterrichtsstunden ableisten, als im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Diese bekommen aber das volle Gehalt. Der AG muss dem AN die Arbeit geben/übertragen!


    MfG

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