Lehrerausbildung Grundschule, Stichwort "Unterrichtserlaubnis"

  • Ich frage für einen Kollegen, der wie ich Seiteneinsteiger an einer Grundschule ist.


    Wir haben mit unserer Einführungsmaßnahme nicht die Lehramtsbefähigung erworben, sondern eine Unterrichtserlaubnis für unser jeweiliges Fach. Meine Frage ist: Ist auch in der regulären Lehrerausbildung irgendwo von "Unterrichtserlaubnis" die Rede? Habt ihr ein Dokument bekommen, in dem euch die Unterrichtserlaubnis für die Fächer x, y, z erteilt wird? Was das in der Praxis bedeutet, d. h. ob man noch weitere Fächer unterrichtet, ist ja nochmal was anderes.


    Hintergrund der Frage ist, dass mein Kollege sich fragt, ob wir noch ein gesondertes Dokument bekommen, das diese Unterrichtserlaubnis ausweist. In unseren Verträgen steht davon nichts. Wir haben eine Bescheinigung bekommen, die besagt, dass wir an der Einführung im Fach x teilgenommen habe. Explizit von "Unterrichtserlaubnis" steht auch dort nichts.

  • Also zumindest ich (Sek.I, BW) kenne den Begroff der "Unterrichtserlaubnis" bislang nicht, nehme aber an, dass dieser eben der Abgrenzung dient von der regulären Lehrbefähigung, die wir eben am Ende eines erfolgreichen Referendariats für unsere Fächer erlangen. Als Nachweis darüber dient das Zeugnis über das 2.Staatsexamen bei uns.


    Hast du schon mal deine Gewerkschaft in der Frage angesprochen (oder dein Kollege)? Könnte durchaus sein, dass die das als potentielles Problem im Umgang mit Seiteneinsteigern bereits auf dem Schirm haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo Thor5ten,
    ihr habt warscheinlich die Pädagogische Einführung in NRW absolviert. Da kommt tatsächlich nichts weiter, außer dieser Bestätigung man habe am ZfSl teilgenommen. Von einem gesondertem Dokument hörte ich bisher auch nichts...

  • Moin!


    Den Begriff kenne ich nur von der kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Diese benötigst du für den Unterricht von katholischer und evangelischer Religionslehre. Bei anderen Fächern habe ich das noch nicht vernommen.

  • Letztendlich unterscheidet das den Status:
    Lehramtsstudium+Referendariat/Vorbereitungsdienst-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
    Obas-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
    PE-->Unterrichtserlaubnis-->keine Verbeamtung


    In der regulären Lehramtsausbildung erwirbt man die Lehramtsbefähigung in den studierten Fächern der entsprechenden Schulart.
    Du kannst diese dann mit Z-Kursen ggf. durch die Unterrichtserlaubnis in einem anderen Fach erweitern.
    Als S1/GHR-Lehrer an der Gesamtschule kannst du auch per Z-Kurs im eigenen Fach die Unterrichtserlaubnis für E/Q1 der Oberstufe zu bekommen. Daraus ergibt sich aber keine Status/Laufbahnänderung, dh. die Besoldung bleibt wie vorher.

  • In Sachsen an der Grundschule bekommt man als Seiteneinsteiger die "Lehrerlaubnis", wenn man die 4 Semester Grundschuldidaktik nachstudiert hat, und wenn man dann mit dem Ref fertig ist, hat man auch die "Lehrbefähigung" und kann verbeamtet werden.

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