Konrektor in der Schulkonferenz?

  • Hallo zusammen!


    Bei uns waren jetzt aktuell die Wahlen der Mitglieder der Schulkonferenz. Hierbei wurde unser Konrektor als Mitglied gewählt.
    Meine Frage ist, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist!? Die Schulleitung als solche hat ja den Vorsitz der Schulkonferenz und eine beratende Funktion. Nur im Falle einer Patt-Situation darf diese mitstimmen. Darf der Konrektor dann stimmberechtigtes Mitglied sein?


    Wer kann helfen?


    Danke!

  • https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p65


    Schau mal in §66 Abs. 6: Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.


    Daraus lese ich, dass der Konrektor beratend teilnehmen darf, aber nicht stimmberechtigt ist. Als Vertreter des Kollegiums muss also jemand anderes bestimmt werden.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Seid ihr sicher, dass so ist bei euch? Bei uns ist der SL gesetzt für die Schulkonferenz, nicht aber Stellvertreter, die sich aber als normale Lehrkräfte (die sie ja auch sind) ebenfalls in der GLK zur Wahl aufstellen lassen können und bei entsprechendem Votum mit in der Schulkonferenz sitzen können. Ist natürlich BW, nicht NRW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin unsicher.
    Nach § 66 (6) nimmt die ständige Vertretung (immer) beratend teil.
    Ebenso hat die ständige Vertretung aber (nur) dann kein Stimmrecht, wenn die Schulleitung verhindert ist.


    Ich lese daraus: Es kann auch Fälle geben, in denen die ständige Vertretung Stimmrecht hat - eben dann, wenn sie in die Schulkonferenz gewählt wurde. Dies Stimmrecht verliert sie dann, wenn die Schulleitung verhindert ist.

  • https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p65


    Schau mal in §66 Abs. 6: Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.


    Daraus lese ich, dass der Konrektor beratend teilnehmen darf, aber nicht stimmberechtigt ist. Als Vertreter des Kollegiums muss also jemand anderes bestimmt werden.

    Ich möchte die Rechtsauffassung von @CDL und @Nitram teilen. §66 Abs. 6 regelt lediglich die Aufgaben der ständigen Stellvertretung im Fall der Absenz der Schulleiterin oder des Schulleiters. Das verbietet aber nicht, dass sich Mitglieder der erweiterten Schulleitung selbst als Vertreter der Lehrkräfte aufstellen und wählen lassen dürfen.


    Andersherum haben sie immer das Recht, beratend an Sitzungen teilzunehmen, auch wenn sie nicht als Vertreter der Lehrkräfte gewählt wurden.

  • ...Dies Stimmrecht verliert sie dann, wenn die Schulleitung verhindert ist

    Dann ist aber ein Lehrer zu wenig dabei und man müsste einen Vertreter des Stellvertreters ad hoc dazubestellen.

  • adhoc ist doch kein Problem. Es kann jederzeit ein Mitglied ausfallen. Bei uns muss irgendjemand immer einspringen. Dafür gibt es eben die Liste der VertreterInnen hinter den Gewählten.

    Bei uns wird für auch jeden Platz des Kollegiums in der Schulkonferenz direkt ein Stellvertreter gewählt (man braucht also mindestens 6 Kandidaten bei drei PLätzen, 1-3 sind gewählt, 4-6 sind Stelvertreter, die gemäß ihrer Stimmenzahl den Plätzen 1-3 zugeordnet werden). Muss der Stellvertreter die SL in einer Sitzung vertreten und kann deshalb nicht in der Rolle als Lehrkraft teilnehmen, würde dessen Stellvertreter in dieser Sitzung nachrücken. (Wir haben den Stellvertreter im Übrigen auch in der Schulkonferenz sitzen, weil er eben das Vertrauen des Kollegiums genießt.)



    Wie läuft das denn bei euch @Krabappel ?

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  • In NRW braucht man für die Schulkonferenz keine Kandidaten, es kann jeder gewählt werden und es darf keiner ablehnen. Der Wahlzettel ist also die Kollegiumsliste.

    Keiner darf ablehnen? Gibt es dafür einen speziellen Grund? Klar, alle sind auch mitverantwortlich die die Schule, aber nicht jeder Kollege ist in jedem Schuljahr gleichermaßen belastet und hat noch Kapazitäten dafür, egal für wie fähig ihn/sie andere vielleicht halten mögen. Da finde ich die Variante mit der Kandidatenliste schon auch attraktiv, vor allem, weil man nicht vorgeschlagen wird, sondern sich selbst vorschlägt und damit bereit erklärt die Aufgabe wahrzunehmen und zu erfüllen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also: die Belastung durch die Schulkonferenz hält sich, soweit ich es einschätzen kann, in Grenzen, es sei denn, in dem Jahr wird ein neuer Schulleiter /eine neue Schulleiterin gesucht. und selbst da waren es nur 1-2 Termine mehr.

    Das mag sein als Einzelbelastung, aber es gibt doch bestimmt auch an deiner Schule Kollegen die gefühlt fast alles machen und den Laden am Laufen halten. Die werden gerne gewählt, weil sie engagiert und zuverlässig sind, haben aber eben auch so viele Baustellen zu bearbeiten, dass aus vielen kleinen Zusaatzaufgaben ein dickes Paket wird und man mittels Kandidatenliste eine allzu einseitige Verteilung im Kollegium auch begrenzen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    klar. Ich wollte es nur so darstellen, weil es sein kann, dass die Schulkonferenz in BaWü etwas Größeres ist. Es sind in NRW 2-3 (eher 2?) Abendtermine im Jahr (also die Konferenztermine). Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern zumindest mehr Aufgaben haben könnte.


    Wir wissen grob, wer das "schon immer macht" und sich nicht wirklich dagegen wehrt bzw. gerne macht.
    also klar, es ist natürlich eine Mehrbelastung. Ich glaube, wenn jemand im Vorfeld im Kollegium kommunizieren würde, dass er das auf keinen Fall will, hat kein Kollegium INteresse daran, ihn / sie zu wählen. Es sind schließlich unsere Interessen, die da vertreten werden.

  • Bei uns gibt es immer eine „Würde sich über die Wahl freuen“ Spalte auf dem Wahlzettel. Das hilft bei der Orientierung, aber man kann natürlich trotzdem jeden wählen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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