Vertretungsstunden NRW zum x-ten Mal

  • Ich habe gerade das Forum durchsucht und auch schon in den News-Lettern von NRW und Tressel nachgeschaut. Es geht um Vertretungsstunden in NRW.


    https://www.gew-nrw.de/mehrarbeit-arbeitsplatz.html
    https://www.tresselt.de/mehrarbeit/


    Bei mir an der Schule ist die Vertretungssituation im Moment sehr überstrapaziert. Ich hatte in den letzten drei Schultagen bereits 4 Vertretungsstunden :sterne: So etwas habe ich an keiner Schule vorher gehabt. Daher meine Frage. Wie viele Vertretungsstunden im Monat oder pro Woche sind eigentlich erlaubt? Ab wann kann ich auf die Barrikade gehen?


    Ich habe entweder Tomaten auf den Augen :autsch: oder es ist wirklich alles recht schwammig, was ich gefunden habe.
    Aber hier gibt es viele kompetente Lehrer und vielleicht hat jemand das Ganze besser auf dem Schirm als ich.


    Vielen Dank schon einmal.

    • Offizieller Beitrag

    Die Links, die ich bemüht hätte, wäre auch Tresselt gewesen, aber:
    Der erste Schritt ist: Habt ihr ein Vertretungskonzept an deiner Schule? Du musst ja herausfinden, ob es gerade Zufall / Pech ist, oder ob es eine Prognose für das nächste Schuljahr bedeutet.


    Wir haben an meiner Schule Vertretungsbereitschaften und ja, einige "Slots" im Stundenplan sind durchaus betroffener als andere (Zufall). Daran könnte es liegen. Dann gibt es natürlich Phasen, wo viele Kurs- und Klassenfahrten gleichzeitig stattfinden. Da MUSS nunmal vertreten werden. und wenn auch noch 1-2 KollegInnen krank werden...
    Ich glaube nicht, dass es irgendwo eine Zahl gibt, die als Höchstgrenze gilt. Es wird nur irgendwelche schwammige Sätze geben, dass man etwas "soll", usw... Wenn "dienstliche Belange" aber im Spiel sind...

  • Bei uns ist die Situation derzeit ähnlich. Ich hatte heute meine 13te Vertretungsstunde in diesem Monat. Ich muss aber dazu sagen, dass ich viele Freistunden habe (7/ Woche) und nicht ungerne vertrete. Bei unserem Konrektor ist es aber tatsächlich so, dass man mit ihm sprechen kann. Wenn es einem zu viel wird, versucht er andere Lösungen zu finden. Vielleicht ist es eurem Vertretungsplanersteller gar nicht klar, dass dir das zu viel wird? Frag einfach mal nach. Ob es eine Obergrenze gibt, weiß ich nicht, habe diesbezüglich aber noch nie etwas gehört. Ansonsten gilt: Durchhalten! In knapp 4 Wochen sind Ferien :)

  • 3 pro Monat sind unentgeltlich zu leisten. Ab der 4. darfst Du abrechnen. Dann wird Dir aber auch jede andere Stunde gegen gerechnet (zB Klasse nicht da: Minusstunde!). Lohnt sich daher am BK oft nicht. Ist vielleicht in der SEK 1 anders.


    EDIT: Jetzt sehe ich grad: Du meinst, wieviele maximal erlaubt sind? Rein arbeitsrechtlich würde ich sagen, alles was dann über 48 Stunden/Woche hinaus geht. Als Beamter bist Du da natürlich gekniffen, da gibts kein Arbeitsrecht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn eine Schule so viel Vertretungsunterricht aufbrummen kann, ist das auch ein Versagen der Lehrerkonferenz.



    Die ADO besagt dazu:


    Zitat


    § 13


    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.


    Ein Kollegium, das sich hier nicht wehrt bzw. nicht über seine Vertreter an die Schulleitung herantritt, wenn zuvor Gespräche mit dem Vertretungsplaner nicht gefruchtet haben, trägt m.E. eine Mitverantwortung an der Misere.

  • Bei uns ist die Situation derzeit ähnlich. Ich hatte heute meine 13te Vertretungsstunde in diesem Monat. Ich muss aber dazu sagen, dass ich viele Freistunden habe (7/ Woche) und nicht ungerne vertrete. Bei unserem Konrektor ist es aber tatsächlich so, dass man mit ihm sprechen kann. Wenn es einem zu viel wird, versucht er andere Lösungen zu finden. Vielleicht ist es eurem Vertretungsplanersteller gar nicht klar, dass dir das zu viel wird? Frag einfach mal nach. Ob es eine Obergrenze gibt, weiß ich nicht, habe diesbezüglich aber noch nie etwas gehört. Ansonsten gilt: Durchhalten! In knapp 4 Wochen sind Ferien :)

    Genau deswegen frag ich auch, ich hatte heute gesagt, dass ich es zu viel finde, wenn alle meine Freistunden mit Vertretung verplant werden. Ich muss mich schließlich auch um die belange, bzw. den Papierkram, Elterngespräche usw. für meine Klasse kümmern. Da bekam ich ein süffisantes Lächeln und gesagt, "das wäre hier halt so", dann wurde mir noch entgegen geworfen, dass ich keine Extra-Wurst hier bekommen würde und damit war die Diskussion beendet. :stumm: Ich war wirklich schon an mehreren Schulen, aber so etwas hab ich noch nicht erlebt. Weder in der Höhe der Vertretungsstunden, noch die Art, wie mit Problemen umgegangen wird.
    Ich hab bei meiner Versetzung im Sommer einfach mal richtig in die Sch... gegriffen. :schreien: Mich wundert es nun gar nicht mehr, dass der Krankenstand der Schule bereits in der 3. bzw. 4. Woche so hoch ist.


    Danke an euch und die Antworten.

  • Dann würde ich an deiner Stelle mal mit dem Lehrerrat sprechen. Sollten die jedoch ebenfalls so Obrigkeitenhöhrig sein wie ich es derzeit an meiner Schule habe: Personalrat oder Gewerkschaft...

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

  • Rein arbeitsrechtlich würde ich sagen, alles was dann über 48 Stunden/Woche hinaus geht. Als Beamter bist Du da natürlich gekniffen, da gibts kein Arbeitsrecht.

    6 Zeitstunden maximal am Stück, dann 30 Minuten Mindestpause. Die in der Schule üblichen 15 Minuten-Pausen sind nicht als Mindestpausen anrechenbar, weil die Stunde zwar mit dem Gong endet, die Arbeit aber frühestens mit dem Abschließen des Klassenzimmers und damit die 15 Minuten aus dem Arbeitszeitgesetz bis zum nächsten Stundenbeginn nach der Pause unterschritten sind (ArbZG §4). Auch der Weg von einem Klassenzimmer zum anderen ist Arbeitszeit. Auch Pausenaufsicht ist keine Pause.


    Die zitierte Regelung gilt für Arbeitnehmer, die ArbeitszeitVO des jeweiligen Landes hat für die Beamten regelmäßig eine ähnliche Regelung.


    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ArbZG.pdf

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