Schwangerschaft in der Probezeit und die zweite Revision

  • Hallo zusammen,


    meine Frau unterrichtet an einer Gesamtschule in NRW und befindet sich aktuell noch in der Probezeit als Beamtin. Die Probezeit endet regulär Ende April bzw. Anfang Mai 2021 (Beginn war Mai 2018) und geht dann in die Lebenszeitverbeamtung über. Die erste Beurteilung hat sie auch bereits erfolgreich im ersten Jahr abgeschlossen.


    Nun ist das Thema Kinderwunsch aber bei uns auch akut. Die Frage ist allerdings, wie sich eine Schwangerschaft mit ggf. Elternzeit direkt im Anschluss auf die Probezeit bzw. auf die zweite Revision auswirkt. Die Beurteilungsrichtlinie für dienstliche Beurteilungen in NRW besagt, dass die zweite Beurteilung "rechtzeitig" bzw. im Regelfall 3 Monate vor Ende der Probezeit zu erstellen ist. Sind diese 3 Monate in Stein gemeißelt oder könnte die zweite Revision auch durchaus schon im nächsten Jahr 2020 erfolgen, so dass die Probezeit zwar natürlich nicht verkürzt wird, aber die Revisionen dann schon weg sind und die Lebenszeitverbeamtung "nur" noch ein Warten ist?


    Richtig ist wohl, dass der Mutterschutz sich nicht auf die Probezeit auswirkt, die Elternzeit aber schon, oder? D.h. die Probezeit würde um diese Zeit sich verlängern.


    Gibt es da evtl. Erfahrungen von anderen LehrerInnen hier, die dazu etwas sagen könnten?


    Vielen Dank und Grüße
    Andre

  • Ich war am Ende der Probezeit schwanger. Durch Komplikationen war ich die letzten Wochen vor dem Mutterschutz krank geschrieben und so musste der letzte Besuch für die Beurteilung ausfallen. Mein Chef und ich haben beide mit einer Verlängerung nach der Elternzeit gerechnet aber es kam anders. Er musste eine Beurteilung trotzdem pünktlich schreiben, obwohl er mich nie selbst im Unterricht gesehen hat. Die Urkunde gab es dann sogar in der Elternzeit.
    Bestimmt läuft das nicht immer so, aber eine Lösung lässt sich immer finden. Wenn der Kinderwunsch jetzt besteht dann los. Genau planen kann man das eh nicht. Und zum Chef sagen, bitte beurteile mich früher, da ich vielleicht schwanger werden will, wäre auch irgendwie schräg. Lasst es einfach auf euch zu kommen.

  • Was genau ist denn deine Frage:


    Willst du wissen, wie du deine Frau schwängern kannst?


    Da dies hier ein Forum ist, in den Fragen bezüglich des Lehrerberufs geklärt werden soll, gebe ich noch den Hinweis auf diverse Fachseiten im Internet, in denen man sich anschauen kann, wie die Frau schwanger wird...


    Im Ernst: Man mach doch doch eine Schwangerschaft nicht von einem Verwaltungsakt abhängig...

Werbung