Geschenkannahme Klassenleitung

  • Was lässt er denn erblicken?

    Die Lehrkräfte in meiner Schule bekommen zurzeit A12, A13, A14 und A15.
    Es sind alles KollegInnen,
    das Gehalt lässt tatsächlich nicht darauf schließen, wie engagiert oder qualifiziert sie sind.


    Aber ich bin sehr froh, dass genau diese Sätze bei uns nicht fallen, sondern jeder um Unterricht, SuS und auch KollegInnen bemüht ist.


    Dass man gemeinsam für eine faire Besoldung und gute Bedingungen streitet, bleibt davon unbenommen.


    Die derzeitigen Anforderungen und Aufgaben sind auch im Team anstrengend genug, da sind „Rangkämpfe“ weder im Team noch nach außen förderlich.

  • Die derzeitigen Anforderungen und Aufgaben sind auch im Team anstrengend genug,

    Und trotzdem habe ich kein Problem damit, dass die die mehr kriegen, auch mehr buckeln. Eine Kollegin, die erst kürzlich auf ein A15 gehievt würde, deutet gerne mal an, wieviel sie zu tun haben und wie wenig Freizeit ihr übrig bleibe. Soll ich da Mitleid mit haben?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das mag zwar an deiner Schule so sein und an meiner Schule ist das auch durchaus so, aber gerade im Ausbildungsverhältnis ist die Hierarchie doch schon vorhanden. Auch wenn ich meine Fachleiter beide sehr sympathisch und nett fand, aber trotzdem haben sie mich bewertet, es war eben nicht dieselbe Ebene.

  • Ich glaube nicht, dass der Zeitpunkt bei der Vorteilsgewährung oder -annahme eine Rolle spielt.

    Doch, der ist sogar ganz entscheidend. Sobald nämlich der Beschenkte keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die gegen den Vorteilsgewährenden wirkenden Verwaltungsakte mehr hat, ist er kein Bevorteilter mehr.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das mag zwar an deiner Schule so sein und an meiner Schule ist das auch durchaus so, aber gerade im Ausbildungsverhältnis ist die Hierarchie doch schon vorhanden. Auch wenn ich meine Fachleiter beide sehr sympathisch und nett fand, aber trotzdem haben sie mich bewertet, es war eben nicht dieselbe Ebene.

    Angesprochen hattest du, dass es nach der Prüfung sei.
    Das Ausbildungsverhältnis ist beendet, damit sind sie KollegInnen.


    In meiner Region kann das am Tag danach oder wenige Tage später durch einen Vertrag besiegelt werden, weil die Dezernentinnen händeringend Lehrkräfte suchen.

  • Der Zeitpunkt macht den Unterschied zwischen §331 Vorteilsnahme im Amt und §332 Bestechlichkeit aus. Vorteilsnahme ist es auch dann, wenn die Schüler alle ihr Abiturzeugnis haben und mir danach ein Geschenk für 500€ machen. Man muss sich doch nur den Paragraphen ansehen.


    Zitat

    Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Was muss erfüllt sein?


    Amtsträger sein: check (Beamter - Angestellte sind die besonders Verpflichteten)
    für die Dienstausübung: check (die schenken mir das ja, weil ich sie unterrichtet habe)
    Vorteil annehmen: check (ein Geschenk ist ein Vorteil)


    Jede Annahme ist grundsätzlich verboten, es sein denn es gibt nach Absatz 3 eine Ausnahmegenehmigung und die gibt es in NRW für Lehrkräfte bei Geschenken von geringem Wert von Gruppen aus sozialadäquatem Anlass.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Angesprochen hattest du, dass es nach der Prüfung sei.Das Ausbildungsverhältnis ist beendet, damit sind sie KollegInnen.


    In meiner Region kann das am Tag danach oder wenige Tage später durch einen Vertrag besiegelt werden, weil die Dezernentinnen händeringend Lehrkräfte suchen.

    Das Ausbildungsverhältnis ist mit Ende des Referendariats beendet, nicht mit der Prüfung. In Anbetracht der Tatsache, dass ich persönlich 1,5 Monate vor Erhalt des 2. Staatsexamens meine Prüfungen abgelegt habe, sollte dir aufzeigen, dass da ein Denkfehler bei dir vorliegt.


    Und ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von Valerianus.

  • Doch, der ist sogar ganz entscheidend. Sobald nämlich der Beschenkte keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die gegen den Vorteilsgewährenden wirkenden Verwaltungsakte mehr hat, ist er kein Bevorteilter mehr.

    Äh, doch, den Vorteil, nämlich das Geschenk, bekommt er ja gewährt. Gem. §331 ist das strafbar, wenn man de Vorteil für seine Dienstausübung gewährt bekommt. IANAL, aber da steht nichts von einer Gegenleistung die zu erbringen ist. Dann wäre man wohl schon bei Bestechlichkeit. Ein Geschenk anzunehmen, weil man ein toller Lehrer, Seminerleiter oder Richter war, reicht schon.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich würde mich da auch Valerianus und O.Meier anschließen. Nachdem wir unserer Päd-LB beim Abschiedstreffen einen kleinen Blumenstrauß und Karte überreicht hatten, haben wir mit ihr darüber diskutiert und sie verwies einerseits darauf, dass sie vor Prüfungen gar nichts annehmen dürfe, um sich nicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit auszusetzen, es sowieso nichts brauche, da sie schließlich ihre Arbeit mache (die sie aber halt verdammt engagiert und wertschätzend macht) und es eine seminarinterne Vorgabe gebe, dass sie beispielsweise Geschenkgutscheine unter keinen Umständen annehmen dürfe, damit das auch im Nachhinein kein "Geschmäckle" bekomme mit den Prüfungsergebnissen.


    Was natürlich kurios bleibt ist, dass von den Anwärtern erwartet wird Lehrbeauftragte/Prüfer zu bewirten, die ins Haus kommen. Das fängt mit Kaffee/Wasser an und umfasst dann mindestens ein paar Keckse bzw. Brezeln oder Süßstücklen als Ergänzung. Beim ersten Fachdidaktiktag an der Schule einer LB bereitete diese für uns ein riesen Buffet vor und meinte dann ganz nebenbei, dass wir das so natürlich nicht bei den UBs machen müssten, da würde eine Kleinigkeit reichen. Hat mich ziemlich sprachlos gemacht welche Erwartungshaltung offenbar herrscht. Nichts gegen Gastfreundschaft, aber am Tag einer Lehrprobe (und ehrlich gesagt auch eines UBs) hat man eigentlich besseres zu tun als noch zum Bäcker zu fahren, das Tischlein hübsch einzudecken für die Prüfer damit die nur ja glücklich in Beratung und Bewertung gehen. Kaffee, Tee, Wasser und ein paar Tassen hinzustellen- no problem, der Rest ist meines Erachtens ein alter Zopf, den man abschneiden könnte und angesichts der sonstigen Vorgaben zu Geschenken und Co. auch abschneiden sollte. (Sollte ich doch nochmal meiner Seminarleitung rückmelden)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: ein Komma zuviel, ein Buchstabe zu wenig

  • Ich würde mich da auch Valerianus und O.Meier anschließen. Nachdem wir unserer Päd-LB bei Abschiedstreffen einen kleinen Blumestrauß und Karte überreicht hatten, haben wir mit ihr darüber diskutiert und sie verwies einerseits darauf, dass sie vor Prüfungen gar nichts annehmen dürfe, um sich nicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit auszusetzen, es sowieso nichts brauche, da sie schließlich ihre Arbeit mache (die sie aber halt verdammt engagiert und wertschätzend macht) und es eine seminarinterne Vorgabe gebe, dass sie beispielsweise Geschenkgutscheine unter keinen Umständen annehmen dürfe, damit das auch im Nachhinein kein "Geschmäckle" bekomme mit den Prüfungsergebnissen.


    Was natürlich kurios bleibt ist, dass von den Anwärtern erwartet wird Lehrbeauftragte/Prüfer zu bewirten, die ins Haus kommen. Das fängt mit Kaffee/Wasser an und umfasst dann mindestens ein paar Keckse bzw. Brezeln oder Süßstücklen als Ergänzung. Beim ersten Fachdidaktiktag an der Schule einer LB bereitete diese für uns ein riesen Buffet vor und meinte dann ganz nebenbei, dass wir das so natürlich nicht bei den UBs machen müssten, da würde eine Kleinigkeit reichen. Hat mich ziemlich sprachlos gemacht, welche Erwartungshaltung offenbar herrscht. Nichts gegen Gastfreundschaft, aber am Tag einer Lehrprobe (und ehrlich gesagt auch eines UBs) hat man eigentlich besseres zu tun, als noch zum Bäcker zu fahren, das Tischlein hübsch einzudecken für die Prüfer, damit die nur ja glücklich in Beratung und Bewertung gehen. Kaffee, Tee, Wasser und ein paar Tassen hinzustellen- no problem, der Rest ist meines Erachtens ein alter Zopf, den man abschneiden könnte und angesichts der sonstigen Vorgaben zu Geschenken und Co. auch abschneiden sollte. (Sollte ich doch nochmal meiner Seminarleitung rückmelden)

    zum zweiten Teil (auch wenn der eigentlich etwas OffTopic ist): seh ich genauso. Manche waren mehr mit Kuchen backen beschäftigt als mit dem Lehrprobenentwurf. Bei uns hat der damalige SL von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und den Quatsch einfach offiziell untersagt. Wäre vielleicht für euch auch eine Überlegung wert.


    Am Examenstag sieht das natürlich anders aus, da hat man ja nicht mal die Chance, zwischendurch essen zu gehen. Da besorgt das Sekretariat Brötchen.

  • Für mich war Kuchen backen eine willkommene Ablenkung. Ansonsten ein paar Kekse und Kaffee/Wasser für das Gemüt.


    Am Tag der UPP habe ich ein kleines Buffet organisiert, aber das haben die Prüfer auch bezahlt. Eigentlich ist das Aufgabe der Schule, an anderen Schulen machen die es auch durchs Sekretariat.

  • Über diesen Brauch haben wir schon mal vor Ewigkeiten hier diskutiert. In Bayern gibt es so etwas nicht - und ich finde es auch richtig so.
    Es gibt meiner Ansicht nach überhaupt keinen Grund, warum arme Referendare, die mehrere Besoldungsstufe unter ihren Ausbildern stehen und in einer Prüfungssituation schon genug Stress um die Ohren haben, auch noch ein Catering auffahen sollen. Man kann von den Ausbildern durchaus erwarten, sich selbst eine Flasche Wasser und ein Brötchen mitzubringen...
    Das, was an der Schule ohnehin im Alltag vorhanden ist, bspw. Kaffe oder eine Kiste Wasser aus der man Flaschen kaufen kann, kann man den Ausbildern ja zur Verfügung stellen. Unter den gleichen Bedingungen wie allen anderen Kollegen, also selbst zahlend. Wobei ich mir im Sinne der Gastfreundschaft durchaus vorstellen könnte, selbst die zwei Euro für die Ausbilder in die Kaffeekasse zu werfen. Das wars dann aber auch schon.

  • München ist zwar immer schon irgendwie anders als Bayern, aber in München gab es das durchaus.


    Und selbst wenn Kuchenbacken nun eine willkommene Abwechslung ist, die Erwartungshaltung ist einfach nicht okay.
    Den Kuchen könnte man besser für sich selbst oder seine Familie als für die Prüfer backen, WENN man denn Spaß am Backen hat.
    Bei uns hat damals auch die Sekretärin was besorgt, bezahlt hat es die Schulleitung, damit hatte ich aber ein Riesenglück, das vielen meiner Mit-Referendaren nicht zuteil wurde. Die mussten entweder backen oder die Brezen / Aufstriche bezahlen (von ihrem Referendarsgehalt für die viel besser verdienenden Prüfer - die im Prüfubgszeitraum so beinahe täglich zu einer kostenlosen Brotzeit gekommen sein müssten)

  • Unsere InspektorInnen haben damals vorab eine Liste abgegeben, was sie als Verköstigung erwarten, einschließlich frischem Obst und genau benannten Säften.

    Süßstücklen

    kenne ich allerdings nicht. Sind das Gebäckstücke, wie z.B. Puddingteilchen oder süßer Blätterteig?


    Dass dann die pensionierte Ex-SL freundlicherweise das Catering für uns übernommen hat, weil wir genug anderes stemmen mussten, wurde dann zusätzlich kritisch hinterfragt, nach dem Motto, die neue SL wäre wohl unfähig.


    Ob man da letztlich die Bewertung hätte anfechten können, weil der Kuchen zu süß war?

  • Entschuldige bitte, ungeschwäbelt nennt sich das hier im Süden auch "Süßstückchen" oder "süße Teilchen" und meint alle Arten süßer Gebäckstücke beim Bäcker außer Kuchen, Torten und Keksen. :)


    Eine Liste mit Buffetwünschen- unfassbar dreist! Wobei ich die Variante die Kiggie geschildert hat- Buffet zwar bezahlt von den Prüfern, aber im Zweifelsfall vom Prüfling auszurichten- nur geringfügig besser finde. Das Anspruchsverhalten ist einfach unsäglich, vor allem, da man sich als Anwärter dagegen nicht wehren kann, ohne Auswirkungen auf die Notengebung befürchten zu müssen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ich find das krass :staun: ....meine 2 Prüfer haben damals von mir neben allen Unterlagen etwas Smalltalk bekommen, mehr aber auch nicht. Sie kamen in der Pause und waren eh vor mir im Schulzimmer.

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