Verwaltungsgericht Koblenz: Lehrer muss Foto von sich im Jahrbuch hinnehmen

  • Zitat

    Lehrer können nach freiwilliger Mitwirkung an einem Fototermin für ein offizielles Klassenfoto nicht verlangen, dass die Aufnahme später aus dem Schuljahrbuch entfernt wird. Eine entsprechende Klage eines Pädagogen hat das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz abgewiesen (Aktenzeichen: 5 K 101/19.KO).
    Die Richter stellten fest, dass der Lehrer durch seine Teilnahme am Fototermin zumindest stillschweigend eingewilligt habe.
    ...
    Der Kläger beanstandete [...] die Veröffentlichung der beiden Bilder mit dem Argument, dass seine vorherige Zustimmung nicht eingeholt worden sei. Er habe sich nur fotografieren lassen, weil ihn eine Kollegin zur Teilnahme überredet habe. Den wahren Verwendungszweck der Bilder habe er jedoch nicht gekannt. Die Fotografin habe ihm zugesichert, dass die Bilder nicht veröffentlicht würden.

    https://www.spiegel.de/lebenun…ule-dulden-a-1288168.html



    Fazit: Vorher überlegen, ob man sich irgendwie ablichten lassen will. Falls das Foto dann veröffentlich wird, scheint man dagegen keine rechtliche Handhabe zu haben!



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Finde ich fragwürdig, sich auf eine Einwilligung zu berufen, die mit einer Lüge erschlichen wurde. Aber es soll sich halt hinterher keienr wundern, wenn Lehrer auf nix mehr Bock haben.


    Am

  • Wenn man den Text ganz liest, dann steht dort aber auch: "Danach gab die Schule, wie bereits im Jahr zuvor, ein Jahrbuch mit den Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften heraus.".
    Also wenn das jetzt nicht gerade ein neuer Kollege war, dann hat er schon ganz genau gewußt wofür es ist.
    Besonders toll finde ich die Nachfrage bei der Fotographin. Woher soll die denn wissen was der Auftraggeber (vermutlich Schulleiter) mit den Bildern vor hat. Die wurde beauftrage Bilder zu machen. Klar: Sie veröffentlicht nicht die Bilder, aber sie gibt sie natürlich ihrem Auftraggeber.
    Im Grunde ist dieses Urteil aber nicht neu. In der Datenschutzbroschüre von Bayern für Schulen sind ähnliche Beispiele samt richterlichen Beschlüssen beschrieben. Ansonsten wird das ganze auch irgendwie absurt. Es gibt übrigens mehrere Situationen, in denen rechtlich gesehen gar nicht gefragt werden muss.

  • Wohl alles richtig. ABER: Auch für Lehrer gilt das "Recht am eigenen Bild". Und keiner kann mir erzählen, dass Lehrer "Personen der Zeitgeschichte" sind, oder dass ein "öffentliches Interesse" daran besteht, dass sich ein Lehrer fotografieren lassen muss. Daher: Es läuft wohl auf eine Dichotomie hinaus: Wer sich als Lehrer im schulischen Kontext fotografieren lässt, hat praktisch kaum eine Kontrolle darüber, was mit dem Bild passiert. Die Alternative ist dann, sich gar nicht mehr fotografieren zu lassen. Muss jeder selbst entscheiden.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Kann mir keiner erzählen, dass wenn extra eine Fotograpfin in die Schule kommt und Bilder von allen Klassen und scheinbar auch von einzelenen Lehrern macht, dass er dann glaubt diese Bilder wandern auf den Müll. Da ist wahrscheinlich extra Unterricht ausgefallen und das Jahrbuch vom Jahr davor liegt herum.
    Und sich nicht fotograpfiren zu lassen ist als Lehrer schon einfach möglich. Ich ziehe mich da auch ganz gerne zurück und habe an sehr vielen Fototerminen nicht teilgenommen. Spannender wird das für die Schüler, wenn die von einem Lehrer die Anweisung bekommen sich da hinzustellen.
    Auch fraglich ist, was die dort unter "veröffentlichen" verstehen. Verkaufen die das öffentlich im Buchladen und haben auch eine ISBN beantragt? Oder verteilen die das Jahrbuch nur an Schüler und Lehrer der Schule. Dann wird das i.d.R. gar nicht als veröffentlichen gewertet.

  • Also bei uns werden die Jahrbücher "verkauft" (natürlich ohne Gewinnerzielungsabsicht). Und ein Impressum haben die Dinger auch ("V.i.S.d.P."). Natürlich primär an die Schüler- und Elternschaft. Aber es wird keiner daran gehindert, sich mehr Exemplare zu besorgen, als für den persönlichen Gebrauch notwendig. Ist das schon ein "Veröffentlichen"? Spannende Frage. Müsste sich mal ein Jurist mit beschäftigen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bei deinem Beispiel handelt es sich aber nicht um ein Fehlverhalten des "Verkäufers", sondern des "Käufers". Dementsprechend müsstest du den Käufer verklagen, da er illigal verbreitet hat.
    Ansonsten machst du es dir ja hier sehr einfach: Otto kauft eine DVD im MediaMarkt und gibt dies unberechtigt weiter. Deine Schlussfolgerung ist also: Verklage den MedaMarkt, weil es es Otto vermöglicht hat dies unberechtigt weiterzugeben. Sehr komisch.

  • Also hat den "Fehler" der Kollege gemacht, indem er sich hat Fotografieren lassen? Das Gericht scheint es so zu sehen. Viele Lehrkräfte werden dieses Urteil sicherlich aufmerksam zur Kenntnis nehmen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also hat den "Fehler" der Kollege gemacht, indem er sich hat Fotografieren lassen? Das Gericht scheint es so zu sehen. Viele Lehrkräfte werden dieses Urteil sicherlich aufmerksam zur Kenntnis nehmen...


    Gruß !

    Was heißt denn "Fehler"? Das Urteil ist schlicht und einfach pragmatisch und passt zur bisherigen Rechtsprechung in dem Bereich. Insofern passiert hier auch nichts neues. Es ist nicht immer ein schriftliches "Model-Release" notwendig, auch konkludente Handlung (hier: Aufstellen für das Klassenbild) kann bereits als entsprechende Einwilligung gelten. Die Lehrkraft hat sich freiwillig bei einer Aktion auf einem Klassenbild fotografieren lassen, bei der bereits vorab bekannt war, dass die Bilder, wie in den Vorjahren auch, sowohl an Mitglieder der Klasse verkauft (bzw. lizenziert) als auch im Jahrbuch veröffentlicht werden. Die Einwilligung in die Ablichtung gilt dann auch als (stillschweigende) Einwilligung in die entsprechende Veröffentlichung.

  • Und du bist bestimmt der Checker aus dem Referendariat, der uns erst einmal erklären will, wie Schule richtig funktioniert, oder?

    Nö, der Checker, der erklärt, wie das digitale Leben funktioniert. Ein bisschen weniger Angst und Jammern würde dir ganz gut stehen, deinen Beiträgen nach zu urteilen. Stress und Griesgram verkürzen das Leben ;)

  • Mikael: Du hast natürlich insofern Recht: Auch solche Daten müssen erstmal grundsätzlich geschützt werden. Es gibt da aber berechtigterweise viele Ausnahmen. Lies doch mal ein Buch über Datenschutzverordnungen: Solche Fälle gab es schon mehrfach und sie wurden bisher (immer?) in dieser Art beurteilt.
    Wenn du mich persönlich fragst:
    Ich vermute entweder:
    a) Der Kollege muss extrem blauäugig sein.
    b) Es ist so ein Besserwisser-Typ, der einfach mal Spaß daran hatte wieder die Grenzen auszuloten. Meiner Meinung nach ziemlich sinnfrei, da bisher - zumindest laut mir vorliegender Literatur - gleich geurteilt wurde.
    (z.B. https://www.amazon.de/Erste-Da…1569264902&s=books&sr=1-1 )
    c) Er hatte Ärger mit dem Chef und wollte es "ihm mal zeigen".


    Da er vermutlich studiert hat, halte ich a) und b) eher für unwahrscheinlich. Ich würde, wenn ich Wetten müsste, auf c) tippen.

  • Muhaha. Wie lange liest Du hier schon mit?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nö, der Checker, der erklärt, wie das digitale Leben funktioniert.

    Na, der hat uns aj noch gefehlt. Schön, dass du da bist. Und "digitales Leben" bedeutet, Verzicht auf Rechte? Das Privatleben hat hinter dem digitalen zurückzustecken?


    Schön, lieber Checker, dass du uns mal erklärst, warum viele Menschen bei dem ganzen Digitalgeeier, der ständigen Herumwurschteln mit Smartie-Phones und Allen-Scheiß-Fotographieren die ganzer Zeit ein blödes Gefühl haben. Es geht nicht darum, den spaßigen Moment festzuhalten, eine Erinnerung unter Freunden, blablagewäsch. Es geht ums "digitale Leben", in dem jeder Schritt dokumentiert und veröffentlicht wird.


    Und wer sich aussuchen möchte, ob er daran teilnehmen möchte, ist eh doof. So machen wir dfas jetzt, hinten anstellen!


    Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bei uns gibt es deshalb vor den (Klassen)Fotos für den Jahresbericht extra den schriftlichen Hinweis, dass man, wenn man sich mit der Klasse fotografieren lässt, auch der Veröffentlichung im Jahrbuch zustimmt.


    Aber: Wenn Klassenfotos gemacht werden ... zu welch anderem Zweck, als für das Jahrbuch? Nach einem Jahr Schule (oder sogar schon Referendariat) weiß man das doch? Mir ist doch völlig klar, dass wenn im schulischen Zusammenhang (von einem Fotografen oder der Lehrkraft, die für sowas zuständig ist) von mir Fotos gemacht werden, selbige auf der Homepage, im Jahrbuch oder in der Zeitung veröffentlicht werden können.

Werbung