Sprechstundenregelungen

  • Guten Abend allerseits!


    An meiner Schule gibt es das "Sprechstundensystem", also jeder Lehrer hat eine fixe Sprechstunde pro Woche im Stundenplan; außerdem gibt es zwei Elternsprechabende im Jahr. Manche Eltern rufen auch an (und bitten ggf. um Rückruf), wenn sie eine Frage oder eine Nachricht haben. Solche Gespräche sind in aller Regel in 5 min. erledigt.
    Nun ist es so, dass manche Eltern nicht zur Sprechstunde des Lehrers, mit dem sie ein Gespräch suchen, kommen können, sei es aus beruflichen Gründen, oder weil es ihnen "zeitlich nicht passt". Bei uns machen ein paar Kollegen dann extra Termine aus, nach dem Unterricht oder in Freistunden. Andere Kollegen wiederum sagen, das machen sie grundsätzlich nicht, denn dann kommt ja jeder an und erwartet, dass der Lehrer sich bei den Terminen nach denen richtet.


    Es ist nicht einheitlich geregelt und ich frage mich, ob es (in BY, für meinen Fall) eine Verpflichtung gibt, Termine auch außerhalb der vorgesehenen Sprechzeiten anbieten zu müssen, wenn die Eltern nicht können. Ich verstehe, dass sich nicht jeder einfach so freinehmen kann (ich selbst kann allerdings auch nie zu den Sprechstunden der Lehrer meiner Kinder gehen, weil die natürlich immer auf meinen eigenen Unterricht fallen...) und man vielleicht mal eine Sonderlösung braucht, verstehe aber auch, wenn Kollegen sagen, dass sie es nicht einsehen, zusätzlich zur extra dafür vorgesehenen Sprechstunde (wo sie ja immer für ein Gespräch bereit sein müssen, auch wenn niemand kommt) zur Verfügung zu stehen...


    Wie handhabt ihr das so an euren Schulen?

  • An unserer Schule in Sachsen-Anhalt gibt es einen "Sprechstundentag" von 16-19 in 15-min Takt.
    Wenn es den Eltern nicht passt, dann müssen wir zu den Zeiten, denen es den Eltern passt, zur Verfügung stehen. Ich habe schon mal eins auf den Deckel bekommen, weil ich so ein Gespräch mit Eltern nicht wollte und es nicht eingesehen habe, außerhalb dieses Sprechstundentages Termine zu vergeben.
    Im Stundenplan steht bei uns nichts.

    also jeder Lehrer hat eine fixe Sprechstunde pro Woche im Stundenplan;

    Bedeutet es, dass ihr diese Stunden fix im Stundenplan habt und diese Stunden damit zum Stundenkontigent zählen? Das wäre ja der Wahnsinn, wie gut es euer Arbeitgeber/ Bundesland mit euch meint.
    Ich habe als Klassenlehrerin einer 6. Klasse gerade mal 0,25 Anrechnungsstunden für die Arbeit als Klassenlehrer.

  • Wir hatten das System mit den festgelegten Sprechstunden auch schon, weil eine SL das gerne wollte ... vermutlich auf Ansage von oben.
    Letztlich hält man sich die Stunde frei und die Zeit in der Schule auf, ohnedass Eltern dann spontan zu Gesprächen kommen, führt diese dann, wie du es beschreibst zu anderen Zeiten.
    Alternativ gab es KollegInnen, die sich die Gespräche möglichst in diese Stunde gelegt haben.


    Wenn man ohnehin auf die Gespräch eingeht, per Telefon oder Notwendigkeit, sind die Gespräche "nach Terminvereinbarung". Warum soll ich das auf eine Sprechstundenzeit begrenzen, zumal es nicht generell zielführend ist?
    Gleichzeitig muss man dennoch nicht jede erdenkliche Zeit annehmen oder anbieten, denn "nach Vereinbarung" schließt ein, dass man selbst den Termin mit vereinbart und eben nicht "immer" zur Verfügung steht.


    Wie praktikabel das an weiterführenden Schulen ist, weiß ich nicht.
    In Klasse 1 gibt es viele Nachfragen, vor allem, wenn das 1. Kind eingeschult wurde und alles noch neu ist,
    später nimmt es eher ab, es sei denn, es treten Probleme oder besondere Vorkommnisse auf.


    Es gibt Eltern, die man 1x im Jahr zum Elternsprechtag zum Gespräche sieht und sonst quasi nicht.
    Es gibt andere, mit denen man ständig im Kontakt bleiben muss, weil es gerade ein Problem zu bewältigen gibt, dass Austausch unter Lehrkraft und Erziehungsberechtigten fordert.

  • Bei uns ist es so, dass wir eine Sprechstunde eintragen müssen. Eigentlich ist das ziemlich sinnlos, weil die Eltern sowieso über Ihre Kids um einen Gesprächstermin bitten sollen und wir dann unserem Vertretungsplaner Bescheid sagen, dass wir in dieser Stunde keine Zeit für Vertretungen haben.


    In der Praxis tragen wir dann halt eine Stunde ein - Papier ist ja bekanntlich geduldig - und treffen uns mit den Eltern, wenn es beiden Seiten passt. Bei Eltern, die fordern, dass ich mich gefälligst morgens um 7 oder gegen Abend mit ihnen treffen soll, verweise ich - wie meine Kollegen auch - auf meine Sprechstunde, zu der ich selbstverständlich gerne anwesend bin.


    Über eine gesetzliche Regelung in Hessen weiß ich nichts.

  • Die Sprechstundenregelung für Bayern müsste in der Dienstordnung stehen. Ich habe gerade eine aus dem Jahr 1992 herausgekramt und gefunden, dass Lehrkräfte an Sprechtagen, Sprechstunden und in besonderen Fällen (Ausnahmefällen) an Terminen nach Vereinbarung zur Verfügung stehen.


    Exakt so machen wir das auch an unserer Schule:
    Sprechtage: hier werden vor allem die Berufstätigen, die anders nicht können, gebeten, diese wahrzunehmen, Elternsprechstunden (jeder von uns hat eine feste Stunde, hier bitten wir um vorherigeTerminvereinbarung, ansonsten sind wir auch mal nicht da) und Termine nach Vereinbarung, wenn die Elternsprechstunde nicht geht, meistens in einer Freistunde (sofern das keine Verfügungsstunde ist, die wir für Vertretungen freihalten müssen) oder im Anschluss an den Unterricht. Wir machen aber keine Termine aus, wo wir nochmals in etwa nach 2-3 Stunden in die Schule reinfahren müssten.


    Zur vorherigen Vereinbarung für die Sprechstunde: Das muss unbedingt sein, man muss sich ja auch auf die Sprechstunde vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen dabeihaben. Außerdem kann man da die Termine besser steuern. Mehr als zwei Elternteile in einer Sprechstunde passt so oder so nicht für ausführlichere Gespräche, die etwas bringen sollen.


    Marie: Die wöchentliche Elternsprechstunde ist in Bayern ein zusätzlicher Termin, die nicht im Deputat enthalten ist.

  • Die wöchentliche Elternsprechstunde ist in Bayern ein zusätzlicher Termin, die nicht im Deputat enthalten ist.

    Genau, deshalb ist diese Diskussion ja quasi entstanden.


    Für Klassenleitung gibt es hier übrigens überhaupt keine Anrechnung.


    Wobei in der von Caro07 zitierten Dienstordnung auch steht "Ausnahmefälle"; heißt für mich, dass in erster Linie diese eingetragene Sprechstunde gilt. Bei mir passiert es immer öfter, dass Eltern gern andere Termine möchten oder zum Elternsprechtag nicht kommen wollen und frage mich, wie weit man da geht... Denn ich kann ja auch keine Termine anstatt der fixen Sprechstunde machen. Die muss ich ja trotzdem anbieten.


    Aktuell habe ich einen Fall, wo ein Elternteil mit mir unbedingt über eine Lappalie sprechen muss, aber nur an meinem freien Tag und an einem Tag, wo ich durchgehend Unterricht habe. Sprechstunde: kann sie nicht; Elternsprechtag: will sie nicht.

  • „Sprechstunde: kann sie nicht; Elternsprechtag: will sie nicht.“
    Mit der Einstellung bekommt sie ja auch bei keinem Arzt einen Termin.
    Bei uns kommt man den Eltern nach einem Terminwunsch entgegen, wenn man kann. Verpflichtet ist keine dazu.
    Wenn mir die Terminvorschläge von Eltern nicht passen, biete ich auch schon mal einen Telefontermin an - hängt aber vom Gesprächsgrund ab.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich bin echt an der falschen Schule... Für Klassenlehrertätigkeiten gibt es keine Anrechnungsstunde, wir müssen eine feste Sprechstunde pro Woche anbieten aber die wird auch nicht angerechnet und wir haben in allen drei Huptfächern jeweils eine feste Teamstunde pro Woche, die ebenfalls nicht angerechnet wird. Kollegen mit zwei Hauptfächern haben dann entsprechend zwei Teamstunden zusätzlich pro Woche.
    Neben meinem "normalen" Stundenplan habe ich also zwei zusätzliche Stunden im Plan (Sprechstunde und Teamsitzung), die nicht angerchnet werden. Klassenlehrer müssen bei uns quasi alle machen - auch mit halber Stelle.


    In der Regel versuche ich Elterngespräche auf die Sprechstunde zu legen. Wenn es dringend ist und nicht klappt, komme ich den Eltern aber auch entgegen (sofern es mir möglich ist). Manches lässt sich aber auch telefonisch klären. Ich habe (in NRW) noch nie von einer gesetzlichen Grundlage diesbezüglich gehört.

  • Aktuell habe ich einen Fall, wo ein Elternteil mit mir unbedingt über eine Lappalie sprechen muss, aber nur an meinem freien Tag und an einem Tag, wo ich durchgehend Unterricht habe. Sprechstunde: kann sie nicht; Elternsprechtag: will sie nicht.

    Dann ist es wohl nicht so wichtig :autsch:
    Am freien Tag würde ich dafür nicht extra kommen (habe ich bisher nur zweimal für eine größere Runde mit Jugendamt & Co gemacht) und wenn du Unterricht hast, bist du halt nicht verfügbar. Kannst dich ja nicht klonen.

  • Muss es denn ein persönliches Gespräch sein? Bestimmte Dinge lassen sich auch z.B. durch ein Telefonat regeln ... oder durch eine email. Dann muss weder die Mutter noch die Lehrkraft zu einem bestimmten Termin an der Schule sein.

  • Muss es denn ein persönliches Gespräch sein? Bestimmte Dinge lassen sich auch z.B. durch ein Telefonat regeln ... oder durch eine email. Dann muss weder die Mutter noch die Lehrkraft zu einem bestimmten Termin an der Schule sein.

    Wäre mir besonders in diesem Fall auch lieber und völlig ausreichend. Habe ich vorgeschlagen, bisher keine Reaktion... Ich warte ab...

  • Eltern bekommen bei uns nur die Telefonnummer der Schule und die dienstliche Emailadresse der Kollegen. Wenn Eltern mich sprechen wollen, rufen sie meist im Seki an, die netten Damen legen mir einen Zettel ins Fach und ich rufe in einer Freistunde oder nach Unterrichtsschluss von der Schule aus zurück. Wenn das nicht reicht, kann man einen persönlichen Termin ausmachen, der aber von mir vorgeschlagen wird.
    Wenn der Mutter der Termin deiner Sprechstunde nicht passt, würde ich (gerade in diesem Fall, in dem eine Lappalie thematisiert werden soll) einen Termin anbieten, der in der großen Pause liegt. Somit ist die zeitliche Begrenzung schon durch das Klingeln gegeben. Und wenn der Termin erst in zwei Wochen ist, reicht diese Zeit zum Einreichen von Urlaub . Oder du bietest einen Termin vor Unterrichtsbeginn an. Wenn bei euch die Schule um 8.00 startet, dann Termin um 7.45...


    Edit: Hat sie wirklich gesagt, dass sie auf den Elternsprechtag einfach keine Lust hat? Unserer liegt so spät, dass sicher 90 % der Arbeitenden dann frei haben


  • Ich habe als Klassenlehrerin einer 6. Klasse gerade mal 0,25 Anrechnungsstunden für die Arbeit als Klassenlehrer.

    Förderschule By hat nixnada Anrechnungsstunden für Klasslehrertätigkeit. Und das ist eeeeecht ´ne Menge.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Auch in der Grundschule in Bayern gibt es keine Anrechnungsstunden für Klassenlehrer. Es kann jeder Klassenlehrer werden, auch der mit nur 12 Stunden (im Extremfall, aber durchaus schon vorgekommen).


    Ich vereinbare schon in Ausnahmefällen mal Termine außerhalb der wöchentlichen Sprechstunde. Ich biete den Eltern dann für die nächsten 1-2 Wochen 2-3 Termine entweder in Freistunden oder im Anschluss an meinen Unterricht. Das hat bisher immer gut geklappt und es kommt echt selten vor, dass das nötig ist. Bisher haben die Eltern auch immer sehr höflich darum gebeten.

  • Warum auch? Weil das eine der Kernaufgaben eines Lehrers ist und mit dem Gehalt abgedeckt.

    Weil es einige Lehrer OHNE Klassenleitung und ebenso vielen Stunden Teilzeit, wie ich sie habe, gibt. Und da finde ich das immer unfair.
    Denn es sind mehrere Stunden Mehrarbeit pro Woche, durchgängig, das ganze Jahr. Zu Zeugnis- bzw Lernentwicklungsgesprächszeiten dann extrem viele mehr (das dürfte dann die Ferien mit abdecken).
    PS An meiner alten Förderschule hatte eine Kollegin mit 8 Stunden Klassenleitung.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Weil es einige Lehrer OHNE Klassenleitung und ebenso vielen Stunden Teilzeit, wie ich sie habe, gibt. Und da finde ich das immer unfair.Denn es sind mehrere Stunden Mehrarbeit pro Woche, durchgängig, das ganze Jahr. Zu Zeugnis- bzw Lernentwicklungsgesprächszeiten dann extrem viele mehr (das dürfte dann die Ferien mit abdecken).
    PS An meiner alten Förderschule hatte eine Kollegin mit 8 Stunden Klassenleitung.

    Deshalb führt an meiner Schule der Personalrat eine Liste, wer wie oft schon Klassleitung hatte und achtet darauf, dass jede(r) mal dran ist bzw. eine Pause bzgl. Klassleitung bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Weil es einige Lehrer OHNE Klassenleitung und ebenso vielen Stunden Teilzeit, wie ich sie habe, gibt. Und da finde ich das immer unfair.Denn es sind mehrere Stunden Mehrarbeit pro Woche, durchgängig, das ganze Jahr. Zu Zeugnis- bzw Lernentwicklungsgesprächszeiten dann extrem viele mehr (das dürfte dann die Ferien mit abdecken).
    PS An meiner alten Förderschule hatte eine Kollegin mit 8 Stunden Klassenleitung.

    Es ist Aufgabe der Schulleitung und des Lehrerrats, hier für eine gleichmäßige Belastung aller KollegInnen zu sorgen.

  • Der Lehrerrat und die Schulleitung können hier aber natürlich der Lehrerkonferenz vorschlagen, dass Klassenlehrer aus dem Anrechnungsstundentopf entlastet werden. Wenn das da angenommen wird, spricht da doch nichts gegen. (Quelle)


    Dass es dafür an Grundschulen nichts gibt, liegt doch eher daran, dass es am Gymnasium 0,5 Anrechnungsstunden pro SI-Stelle und 1,2 Anrechnungsstunden pro SII Stelle gibt und in der Grundschule 0,2 Anrechnungsstunden pro Stelle (und weniger Stellen pro Schule).


    Beispiel: Wir haben bei uns an der Schule knapp 45 Anrechnungsstunden (+ ein paar mehr, weil wir wenig ältere Kollegen haben und wir die "Bonusstunden" daraus auch für Entlastung nutzen können). Eine Grundschule mit 10 Vollzeitkollegen hat...2...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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